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Zu beziehen durch alle Post ämter de« 3» - und Au«lanX«, sowie durch die Erpedition in Leipzig (Querstraße Nr. «1. Änsertionsgebühr für den Raum einer Zeil« 2 Ngr. Deutschland. Preußen, t Serkin, 18. Juni. Hinsichtlich des Aufenthalts des bairi schen Ministerpräsidenten v. d. Pfordten in Wien wird in einigen Blättern angedeutet, daß dieser Aufenthalt den bestimmten Zweck habe, in Vorbereitung zu den aus BaiernS Antrag am 10. Aug. in Hannover zu eröffnenden Zoll con ferenzen eine vorläufige Vermittelung zwischen dem Zollverein und Oesterreich anzubahnen. ES dürfte hierbei die Frage aufzuwcrfen sein, ob Hr. v. d. Pfordten von den Zollvereinsstaaten zur Anbahnung einer sol chen Vermittelung den Auftrag erhalten hat? Ist dieses nicht der Fall, so kann von einer Vermittelung zwischen dem Zollverein und Oesterreich durch den bairischen Ministerpräsidenten nicht die Rede sein. UebrigenS ist darauf hinzuweisen, daß es sich bei den bevorstehenden Berathungen der Zollvereinöbevollmächtigten in Hannover darum handelt, daß dieselben ihre Meinung über die Annehmbarkeit der bet den wiener Verhandlungen zum Vorschlag gekommenen weitern Verkehrserleichterungen zwischen dem Zoll verein und Oesterreich abgeben. Letzteres nimmt an den Berathungen zu Hannover nicht theil. Die Mcinungsabgabe der Zollvcrcinsregierungen müßte natürlich jedem Versuche einer Vermittelung zwischen dem Zollverein und Oesterreich vorangehen. Irgendeine einseitige Vermittelung, welche sic auch sei, ist gar keine, da im Zollverein nur die Einstimmigkeit aller Glie der geltend ist. Die bisher zur Ausführung gekommenen Verkehrserleich terungen zwischen den beiden großen Zollgebieten sind in keiner Weise der art, daß im Jahre 1860 ernstlich von einer Zolleinigung zwischen denselben bei de» dann abzuhaltenden Berathungen die Sprache sein könnte, wie sehr man auch darauf hinwirken möge. — Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung zu Magdeburg haben dem bisherigen commandirenden General des 4. Armeecorps, Ge neral der Infanterie Fürsten Wilhelm Radziivill, sowie dem seitherigen Kommandanten von Magdeburg Prinzen Woldemar von Holstein „in Anerkennung ihrer Verdienste um Magdeburg und als Zeichen allgemeiner Verehrung und Ergebenheit" das Ehrenbürgerrecht verliehen. Danjig, 14. Juni. Eine kürzlich hier eingetroffene Entscheidung ver fehlt nicht, in den verschiedensten Kreisen große Aufmerksamkeit zu erregen. Vor kurzem wurde in Danzig von feiten der Kaufmannsältesten an Stelle deS auSscheidenden Geh. Commerzienraths Jebens der hiesige Kaufmann Latser Goldschmidt zum Mitgltede des Commerzien- und Admiralitätscolle- giumS gewählt. Derselbe, ein sehr geachteter und intelligenter Geschäfts* mann, erhielt die Majorität gegen einen ebenso beliebten Gegner, den Abg. Hejnrich Behrend. Jetzt ist die Bestätigung der Wahl verweigert worden, well der Gewählte ein Jude ist. (Köln. Z.) Dortmund, 10. Juni. Die Westfälische Zeitung meldet über einen gegen ihre Redaction anhängigen Proceß Folgendes: „Wir hatten einen den Fabrikbesitzer Hermann zu Vorsterhausen betreffenden Artikel ab gedruckt und die Zeitung als Quelle angegeben, in welcher derselbe ur sprünglich gestanden, nämlich di« Berliner Börsen-Zeitung. Nach Ausgabe unserer Zeitung erhielten wir durch Freundes Hand die Mittheilung, daß der fragliche Artikel der Berliner Börsen-Zeitung auf Unwahrheit beruhe, und wir widerriefen daher in der nächstfolgenden Nummer unserer Zeitung die gegebene Nachricht, noch ehe uns Hr. Hermann um eine Berichtigung derselben ersucht hatte. Dessenungeachtet denuncirte uns letzterer, und das königliche KreiSgericht fällte das Urtheil am 16. Jan. d. I. dahin, «daß der Angeklagte der öffentlichen Verleumdung im Rückfalle schuldig, mit einer dreiwöchentlichen Gefängntßstrafe zu belegen, der betreffende Artikel und der bezügliche Theil der Formen zu vernichten, dem Gewerken Hermann die Be- fugntß zu ertheilen, die Verurtheilung öffentlich bekannt zu machen und dem Angeklagten die Kosten zur Last zu setzen seien.» Das Erkenntniß erster Instanz hat nun am 4. Juni das Appellationsgericht unter Annahme von mildernden Umständen abgeändcrt, indem dasselbe die dreiwöchentliche Ge- fängnißstrafe in eine Geldbuße von 15 Thlrn. verwandelte. Wir werden indessen auch gegen dieses Erkenntniß Opposition einlegcn, weil uns der vorliegende Fall für die gesammte Presse von Wichtigkeit erscheint." Baiern. München, 6. Juni. Eine Verwaltungsmaßregel, die so eben bekannt wird, ist in ihrer Unscheinbarkeit von größerer Bedeutung als manche politische Haupt- und Staatsaction. Bis vor wenigen Jahren war das Wandern der Handwerksgesellen eine gesetzliche Nothwen digkeit in Baiern. Im Jahre 18^3 wurde der Wanderzwang aufgehoben, und es blieb nun so wenig freiwillige Wanderlust zurück, daß an vielen Orten von den Meistern über zeitwelligen Mangel an Arbeitern laut ge klagt wurde. Man fand einen Hauptgrund dieser Erscheinung, ohne Zweifel mit Recht, in der unglaublichen Paßplackerei, der die wandernden Gesellen sich bisher unterwerfen mußten und deren Abstellung einzelne Gewerbe kammern demgemäß beantragten. Darauf ist jetzt die Regierung eingcgan gcn in einem Rescripte, das gegenüber der bisherigen PrariS sehr bedeutende Erleichterungen gewährt. Diese PrariS war der merkwürdigste Anachro nismus in einem Zeitalter, das sich berühmt, den Bürgerstand emancipirt zu haben. Die Söhne der Bürger, die künftigen GewerbSmeister und Stadt- räthe, Geschworenen, LandratHS- und Landtagsabgeordneten, wenn sie in die Welt gingen, um sich für ihren Beruf anszubilden, waren unter eine Paßdisciplin gestellt, die jedenfalls in der berüchtigten BevormnndungSten- denz des 18. Jahrhunderts ihren Ursprung hatte, die aber in ihren Formen auf eine Helotenklasse berechnet schien. Der humane Satz der alten Crimi- nalisten: „Jeder gilt für rechtschaffen bis zum Beweise des Gegentheils war hier in den Satz umgekehrt: Jeder wird als ein Lump behandelt und beweise er zehnfach das Gcgenthcil. Von einem Amtssitz zum andern mußte der wandernde Geselle sein Arbeitsbuch zur Visirung vorlegen, Ab weichungen von der einmal gewählten Route waren streng verpönt. Wurde er so von der Staatsgewalt selbst wie ein verdächtiger Vagabund ange sehen, so ließen die Schreiber in den Amtsstuben sich angelegen sein, ihn als solchen zu tractiren. Diese Zustände, die übrigens ohne Zweifel in einem gutem Theile von Deutschland ganz ähnlich anzutreffen waren oder noch anzutreffen sind, konnten nicht ohne tiefgehende Wirkung bleiben. Sie bestimmten bei einem ansehnlichen Theil des Bürgerstandes die Vorstellungen und Eindrücke von dem Charakter der Staatspolizei und des ihr dienenden Bcamtenthums. Bei dem einen beförderten sie eine niederträchtige Unter würfigkeit, bei dem andern eine bittere lebenslängliche Abneigung. ES ist bezeichnend für die Einseitigkeit der politischen Bewegung des Jahres 1848, daß sic an so crassen Verwaltungsgebrechcn so achtlos vorüberging. Frei lich war ihr keine Zeit gelassen, nachdem sie mit den großen Pritwipien- fragcn aufgeräumt hatte, nun auch in das unermeßliche Verwaltungsdetail einzugehen und hier ihre Konsequenzen zu ziehen. Noch »Nehr ist eS be zeichnend für unser constitutionelles Verfassungsleben, daß solche Zustände viele Jahrzehnde hindurch im Angesicht der Volksvertretung ungehindert und kaum beiläufig einmal gerügt fortbestehen konnten, ja, daß dieser Volksver tretung, wenn sie sich der Sache ernstlich annehmen wollte, die Behauptung hatte entgegengehalten werden können, es handle sich hier um eigene „Ver waltungsfragen", die außerhalb ihres Wirkungskreises gelegen seien. DieS ist die doctrinäre Eigenthümlichkeit unserer constitutionellc» Begriffe: kein Pfennig Steuer kann erhoben werden ohne Zusammenwirken der Gesetz- gebungsfactoren — und das ist ganz in der Ordnung. Wenn aber eine Polizeimaßregel die Freiheit und Ehre der Staatsangehörigen aufs Empfind lichste verletzt, so ist die Volksvertretung nicht befugt, in solche „Verwal- tungösachen" sich einzumischcn! Andererseits erwächst daraus freilich die an genehme Möglichkeit, daß die Verwaltung eines Tags, wie es in unserm Falle geschehen ist, das Land mit der wohlthuendstcn Maßregel unversehens überraschen kann. (Hamb. Nachr.) Baden. Main, 15. Juni. Als die officielle Karlsruher Zei tung neulich ihren Lesern die erfolgte bundestägliche Genehmigung deS ba disch-französischen Vertrags über den Bau der Kehler Eisenbahnbrücke mittheilte, beschuldigte sie in der Einleitung dieses Artikels „einen Theil der ausländischen (soll heißen: nichtbadischcn) Presse, einige anerkennenswerthe Ausnahmen abgerechnet" (Theil — Ausnahmen?!), seine Auslassungen hät ten „unzweideutige Beweise geringer Sachkcnntniß, oberflächlichen, leichtfer tigen Urtheils, ja wol auch entschiedenen Uebclwollens an den Tag gelegt". Dieses wegwerfende Urtheil mußte um so mehr aufsallen, als bekannt war, daß nicht blos die „Auslassungen der ausländischen Presse", sondern auch» die officielle» Aeußerungen i» Betreff der „Zulässigkeit" einer stehenden Ei senbahnbrücke bei Kehl keineswegs sofort allgemein billigend ausgefallen waren. Ferner sagte jener Artikel der Karlsruher Zeitung: die Bundes versammlung habe den Vertrag gutgeheißen, die Ausführung der Brücke genehmigt, „und zwar unter Billigung der von Baden selbst vorgeschlage nen und auszuführenden Schutzmaßregeln im großen und ganzen". Daß gerade dieser letztere Punkt noch keineswegs vollkommen erledigt ist, mußte wol der Verfasser des karlSruher Arkikels ebenso gut wisse» als jedermann, der sich in bundestäglichen Kreisen bewegt. Der officiöse Bericht der frank furter Zeitungen über die Sitzung vom 5. Juni ließ indessen diesmal auf fallend lange auf sich warten, und da er endlich erscheint, sagt er ausdrück lich, daß die Bundesversammlung „die Feststellung gedachter Schutzmaß regeln im Detail vorerst noch weiterer Erwägung und Beschlußfassung vor zubehalten" beschlossen habe. Dagegen aber knüpfte die Bundesversamm lung ihre Zustimmung zu dem Vertrag und den Brückenbau überhaupt an die „Bedingung", daß Baden „die Verpflichtung zur Ausführung von Maßregeln zur schnellen und dauernden Zerstörung der Brücke" nach dem vorgelegtcn Plan und auf seine Kosten übernehme „und dieselben gleichzei tig mit dem Brückenbau vollende". Es schien nothwendig, diesen faktischen Stand der vielbesprochenen kehler Brückenfrage wenigstens mit vorstehenden Sätzen zu präctsiren, nachdem der frühere Artikel der Karlsruher Zeitung fast durch die ganze deutsche Presse gelaufen ist.