Volltext Seite (XML)
Dresdner Journal königlich Sächsischer Staatsanzeigev. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittetbehörden. Nr. 41. 1» Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doengesin Dresden. Freitag, 19. Februar 1909. Bezugsprei»: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 20, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktag-nachmittag-. — Fernsprecher: Expedition Nr. 129b, Redaktion Nr. 4574. Ankündigungen: Die Zeile kl. Schrift der 6mal gespalt. Anlündigungsseite 2b Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Textseite im amtl. Teile 60 Pf-, unter dem RedaltionSstrich (Eingesandt) 7b Pf Prei-ermäßigg. auf GeschäftSanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Amtlicher Teil. Dresden, 19. Februar. Ihre Königl. Hoheit die Frau Prinzessin Johann Georg, H. z. S., ist gestern früh 7 Uhr 20 Min. nach Berlin gereist und abends 9 Uhr 48 Min. nach Dresden zurückgekehrt. Se. Königl. Hoheit der Herzog Ulrich von Württemberg ist gestern abend 7 Uhr 21 Min. von Dresden wieder abgereist. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dein Leutnant Max Oskar Werner im 4. Feldartillerie regiment Nr. 48 für die von ihm am 29. Oktober 1908 mit Mut und Entschlossenheit und unter eigener Lebens gefahr bewirkte Errettung eines 6jährigen Knaben aus der Gefahr, auf der Dorfstraße in Hermsdorf durch vor einen Bierwagen gespannte und mit diesem durchgehende Pferde getötet zu werden, die silberne Lebensrettungs medaille mit der Befugnis zu verleihen, sie am weißen Bande zu tragen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Müllergesellen Max König in Lohmen, für die von ihm am 22. November 1908 mit Mut und Entschlossen heit und unter eigener Lebensgefahr bewirkte Errettung eines 13jährigen Schulknaben vom Tode des Ertrinkens in der Weßnitz in Lohmen die silberne Lebensrettungs. medaille mit der Befugnis zu verleihen, sie am weißen Bande zu tragen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge- nehmigen geruht, daß der Kaiser!. Kanzleisekretär beim Reichsgericht Brückner in Leipzig den ihm von Sr. Majestät dem Kaiser, König von Preußen verliehenen Kronenvrden 4. Klasse anlege. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Kassendiener bei der Reichs bankhauptstelle Hempel in Dresden das ihm von Cr. Majestät dem Kaiser, König von Preußen verliehene Allgemeine Ehrenzeichen anlege. Nach 8 4 und 8 5 des Statuts der Friedrich Wilhelm-Stiftung für den Kurort Marienbad ist das Finanzministerium berechtigt, alljährlich bis Ende März drei Personen, welche die Maricnbader Heilquellen und Bäder brauchen wollen und die Kosten hierfür nicht aus eigenen Mitteln tragen können, dem Stiftungs- Vorstände zur Gewährung von Beihülfen vorzuschlagen, die entweder in freier Wohnung oder in Gcldunterstützung oder in beiden zugleich bestehen. Die zum Geschäftsbereich des Finanzministeriums gehörigen Veamten, die in diesem Jahre eine solche Beihülfe zur Kur in Marienbad zu erhalten wünschen, werden aufgefvrdert, ihre Gesuche längstens bis zum 15. März dieses Jahres anher einzureichen, und zwar, soweit das Finanzministerium nicht selbst die Dienst behörde ist, durch Vermittlung ihrer vorgesetzten Dienst behörde. 526». v.«. Dresden, den 15. Februar 1909. 1107 Finanzministerium. Zur Beseitigung von Beunruhigungen, die in den beteiligten Kreisen entstanden sind, wird bekanntgcgeben, daß bei Weiterverleihung persönlicher Apotheken- konzcssionen, die von früher her mit sogenannten Ideal- werten behaftet sind, dem Nachfolger die Erstattung dieser Werte nach Maßgabe des folgenden Absatzes auf erlegt werden wird. Als Jdealwert gilt derjenige Teil des früheren Kaufpreises, der den damaligen Wert des Grundstücks, der Geschäftseinrichtung und der Warenvorräte überstieg. Entspricht dieser Jdealwert nicht mehr dem jetzigen Er trage der Apotheke, so ist er entsprechend zu kürzen. Eine Erhöhung des Jdealwerts ist ausgeschlossen. Sind bei dem früheren Kaufe besondere Festsetzungen über den Kaufpreis von der Regierung getroffen worden, so verbleibt es dabei. Tas Grundstück, in dem die Apotheke betrieben wird, ist auf Verlangen zu demjenigen Werte zu über nehmen, den es zur Zeit der Übernahme hat. Das Gleiche »ilt von der Geschäftseinrichtung und den Warenvorräten. Die Art und Weise der Zahlung des Gesamtkaufpreises bleibt der Regelung im einzelnen Falle Vorbehalten. Dresden, den 12. Februar 1909. 58II Ick d Ministerium des Innern. 1108 Tie Königliche Kreishauptmannschaft nimmt gern Veranlassung, diese Tat öffentlich lobend anzuerkennen. Königliche Kreishauptmannschaft Leipzig, am 12. Februar 1909. Erkennungsnummern für Kraftfahrzeuge. Er- kennungS- Nummer Name, Stand und Wohnort Art des Fahrzeuges des Besitzers mit Benz.-Motor IV 1075 Städtisches Elektrizitäts werk in Chemnitz Zweirad - 1076 Steinkohle nbauve re in „Gottes Segen"inLugau Wagen - 1077 Bäßler, Hermann, Stadtrat in Glauchau - 1078 Siebert, Karl Ferdinand Reinhold, Baumeister in Chemnitz - 1079 Gewerkschaft „Deutsch land" in Oelsnitz i. E. »s - 1080 Liebscher, Franz Emil, Kohlenhändler in Chemnitz Zweirad - 1081 Müller, Karl Hermann, Kraftfahrzeughändler in Chemnitz Wagen - 1082 Schüller, Gustav Adolf, m Venusberg O» - 1083 Martin, Karl Richard Bruno, Kaufmann in Chemnitz Nbergcgangen sind die Kraftfahrzeuge mit den ErkennungSnummern: IV 735 in den Besitz des Handschuhfabrikanten Friedrich Albert Päßler in Limbach, - 1057 in den Besitz der Josefa verehel. Schäfer in Chemnitz, - 887 in den Besitz der Firma: Erste Chemnitzer Automobilzentrale Ludwig Thränitz in Chemnitz. Hierüber: IV 746 ist nach Falkenstein verkauft worden, - 394 - - Döbeln verkauft worden, - 360 Verzug des Besitzers nach Oberschöneweide bei Berlin, - 860 ist nach Grauschwitz b. Oschatz verkauft worden, . 714 - - Jrfersgrün b. Lengenfeld i. V. verkauft worden, - 1045 - - Ronneburg verkauft worden, - 67 - - Leipzig-Lindenau verkauft worden, - 837 - - Bielefeld verkauft worden. Chemnitz, am 16. Februar 1909. 1111 Königliche Kreishauptmannschaft. ^chtuhrla-enschluk in Waldheim. Von einer Anzahl beteiligter Geschäftsinhaber in der Stadt Waldheim ist beantragt worden, gemäß 8 139k der Reichsgewerbeordnung für die offenen Verkaufsstellen, ausschließlich derjenigen des Barbier- und Friseurgewerbes, dortselbst mit Ausnahme der Sonnabende und der gemäß § 139s, Absatz 2 Ziffer 2 der Reichsgewerbeordnung von der Polizeibehörde festzusetzenden Tage den Achtuhrladen- schluß anzuordnen. Zur Absetzung des nach 2—4 der Reichskanzler- bekanntmachung vom 25. Januar 1902, Reichsgesetzblatt Seite 38, geordneten Verfahrens ist Herr Bürgermeister Vogt in Waldheim als Kommissar bestellt worden. Leipzig, am 2. Februar 1909. 1113 Königliche Kreishauptmannschaft. Am 12. November 1908 haben der Postgehilfe Heinrich Alfred Hoefler in Zwenkau und der Real schüler Julius Carl Heun daselbst bei der Errettung mehrerer in den Hesselschen Teich in Zwenkau ein gebrochener junger Mädchen mit Mut und Entschlossen heit mitgewirkt. 1112 Herr Bezirkstierarzt Bucherin Löbau ist vom 23. Februar bis 6. März 1909 beurlaubt und mit seiner Stellvertretung Herr Bezirkstierarzt Vetr.-Rat Wilhelm in Zittau be auftragt worden. — Dresden, am 17. Februar 1909. mo Königl. Kommission für das Beterinärwesen. (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile.) Nichtamtlicher Teil. Vom Königlichen Hofe. Dresden, 19. Februar. Se. Majestät der König nahm vormittags militärische Meldungen, sowie die Vor- träge der Herren Staatsminister und des Kabinettssekretärs entgegen. Mitteilungen aus der öffentlichen Verwaltung. - Tic vorläufig festgestellten Verkehrseinnahmen der Sächsifchen Staatseisenbahnen im Monat Januar betragen 10541000 M. oder 329000 M. weniger als im gleichen Monate des vergangenen Jahres, wovon 3348000 M. (137000 M. mehr) aus den Personen verkehr und 7193000 M. (466000 M. weniger) auf den Güterverkehr entfallen. Deutsches Reich. Vom Reichstage. Sitzung vom 18. Februar 1909. Am Bundesratstiiche Reichsbankpräsident Havenstein, Unter- ftaatssekretär Wermuth. Präsident Graf Stolberg eröffnete die Sitzung pünktlich um 2 Uhr. Die erste Beratung der Reichsbankgesetznovelle wurde fortgesetzt. Abg. Kaempf (fri. Vp.): Dem ehemaligen Reichsbank präsidenten Koch sind wir für seine Tätigkeit noch heute in un verändertem Maße dankbar. An dem Hochstande des Diskont satzes ist weder die Goldwährung noch die Reichsbank schuld; die Ursache liegt an den Ansprüchen, die der deutsche Handel und die Industrie an die Reichsbank gestellt haben. Mit der Bank von England kann unsere Reichsbank jeden Vergleich aushalten. Eine Vermehrung des Goldbestandes, der nur wenig geringer ist, als der der Bank von England, ist keineswegs nötig. Die Um änderung der Reichsbank in ein Reichsinstitut wäre der größte Fehler, den wir machen könnten. Auch die Annahme verzinslicher Depositen würde eine Änderung der Organisation der Reichsbank bedeuten. Wir freuen uns, daß hiervon Abstand genommen ist. Daß die Rcichsbank künftig berechtigt sein soll, Schecks anzukaufen, ist im Interesse der Beseitigung von Mißbräuchen im Scheckwesen mit Beifall zu begrüßen, ebenso die Anerkennung der Reichsbant noten als gesetzliches Zahlungsmittel. Das Grundkapital der Rcichsbank darf jetzt nicht erhöht werden, wenn ich für meine Person auch eine allmähliche Erhöhung des Kapitals für durchaus angezeigt halte. Ich bin 35 Jahre Direktor einer Bank gewesen und habe wohl manche Dummheit dabei gemacht (Heiterkeit), die größten Dummheiten sind mir aber immer dann passiert, wenn ich zuviel Geld hatte. (Erneute Heiterkeit.) Ich hoffe, daß nach Verabschiedung Ruhe und Frieden eintreten wird, damit die Reichsbank sich ihren wichtigen Aufgaben für Handel und Industrie und für die Reichsfinanzreform widmen kann. (Beifall links.) Präsident des Reichsbankdirektoriums Havenstein: Wenn die hohen und stark schwankenden Diskontsätze beklagt worden sind, so fürchte ich, die Suche nach Wegen, unseren Diskontsätzen eine höhere Stabilität zu geben, wird immer er gebnislos bleiben, solange wir ein wirtschaftlich stark aufstrebendes Volk sind, solange wir eine starke BevölkerungSzunabme haben, die uns fortgesetzt den Zwang auferlegt, jeden Pfennig der Kapitalsersparnis des Bölkes in die Wirtschaft hineinzustecken. Mit unserer Kreditfähigkeit haben die hohen Diskontsätze nicht» zu tun, sie werden im Gegenteil unseren Kredit in den Augen des Ausland» nur heben können. Bei ungesunder wirtschaftlicher Entwickelung wird sich auch in Zukunft eine Diskonterhöhung nicht vermeiden lassen; anderseits wird eine verständig geleitete Notenbank dem notwendigen internationalen Ausgleich in Gold nicht widerstreben. Die Goldprämienpolitik ist für unsere Ver hältnisse unmöglich, weil sie die Doppelwährung voraussetzen würde. Wa» al» scheinbare Änderung in der Politik der Reichs bank hervortritt, die Goldpolitik, die Devisenpolitik und die Reinigung der Reichsbank von illegitimen Krediten, da» find Maßnahmen, die vom früheren Direktorium übernommen sind.