Volltext Seite (XML)
Fernsprecher: Amt Ltegmar Rr. 244. Wochenblatt für Reichenbrand. Siegmar, Neustadt, Rabenstein and Rottluff Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen weiden in der Expedition M-ichenbrand, Nenoigtsttatze Ilj, sowie von dm Herren Friseur Weber in Reichendrand. Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Albin Thiem in Rottluss entgegen- gmonnnm und pro Ispaltige Petitzeile mit IS Psg. berechnet. Für Inserate größeren Ilmsang« und bet öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Aozeigett-Auuahme iu der Expedition bis spätestens Freitags nachmittag« » Uhr, bei de» Annahmestellru bis nachmittags » Uhr. Vereinsinserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. As S3 Sonnabend, den 12. Juni ISIS Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. «eichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Nottiuff, am 10. Funi 1S15. Die vemeindeoorstSnde. Heugewinnung. 1. Infolge der Trockenheit wird die Heuernte in vielen Teilen des Landes nicht befriedigend ausfallen. Um möglichst viel Vieh ernähren zu können, erscheint es notwendig, das in den Garten anlagen und Parks anfallende Gras nicht verloren gehen zu lassen. Seine Verwertung als Grünfutter wird allerdings wegen der Schwierigkeit des Transportes nur in beschränktem Maße möglich sein. Es läßt sich aber auch Heu daraus gewinnen, wenn es nicht, wie es gewöhnlich geschieht, zu jung gemäht wird. 2. Die sehr umfangreichen Flächen, die in diesem Jahre dem Anbau von Frühkartoffeln dienen, können nach der Ernte der Frühkartoffeln vorteilhaft noch mit Herbst- und Wintergemüse, wie Krauskohl. Salat, Kohlrüben, Spinat, Karotten usw. bebaut werden, wenn rechtzeitig für die Aussaat Sorge getragen wird. ^Bekanntmachung, öffentliche Impfungen betr. Der Unterzeichnete Gemeindevorstand macht hierdurch auf Grund von § 11 Absatz 4 der zum Reichs-Impfqesetze vom 8. April 1874 erlassenen Ausführungsverordnung vom 14. Dezember 1899 bekannt, daß die diesjährigen öffentlichen Impfungen wie folgt stattfinden: Im hiesigen Gasthof»: Erstimpfungen: 21. Juni 1915 nachm. 3-4 Uhr für Knaben und 22. Funi 1915 nachm. 3—4 Uhr für Mädchen; Nachschau: 28. Funi 1915 nachm. 3—4 Uhr für Knaben und 29. Funi 1915 nachm. 3—4 Uhr für Mädchen. In der Schule: Wiederimpfungen: 23. Funi 1915 nachm. 3—4 Uhr für Knaben und 4. Juni 1915 nachm. 3—4 Uhr für Mädchen; Nachschau: 30. Juni 1915 nachm. 3—4 Uhr für Knaben und 1. Fuli 1915 nachm. 3—4 Uhr für Mädchen. Impfpflichtlg sind im laufenden Fahre: I diejenigen Kinder, st) welche im Fahre 1914 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeugnisse die natürlichen Blattern überstanden haben, Fahr impfpflichtig waren, jedoch bis zum Fahle 1914 der Impfpfllch?noch nicht vollständig > genügt hatten.- erfolglos geimpft worden waren oder wegen Krankheit nicht geimpft werden konnten. II. diefenigen Schulkinder, st) welche im Fahre 1903 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeugnisse in den letzten 5 Fahren die natürlichen Blattern überstanden haben oder mit Erfolg geimpft worden sind, b) welche in früheren Jahren geboren sind und nach dem Impfgesetze schon vor dem laufenden Fahre wiederimpfpflichtig waren, jedoch bis zum Fahre 1914 der Wiederimpfpflicht noch nicht vollständig genügt hatten, erfolglos wiedergeimpft worden waren oder wegen Krankheit nicht Eltern. Pflegeeltern und Vormünder von Impfpslichtigen werden hierdurch aufgefordert, zu den anbcrau.nten Impftenninen ihre Kinder oder Pflegebefohlenen zur Impfung und die geimpften Kinder in demselben Impfzimmer zur Nachschau zu bringen oder die Befreiung von der Impfung durch ärztliche Zeugnisse nachzuweisen. Die Kinder müssen zu den Impfterminen mit reingewaschenem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden und wird hierbei noch besonders auf die zur Verteilung gelangenden Impfvorschriften hingewiesen. Aus einem Hause, in welchem nach ärztlichem Zeugnisse ansteckende Krankheiten, wie Scharlach, Masern, Diphtherie, Krupp, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartia« Entzündungen Vorkommen oder die natürlichen Pocken herrschen, dürfen Kinder zum öffentlichen Impf termine nicht gebracht werden. Diejenigen, welche trotz erfolgter amtlicher Aufforderung ihre Kinder oder Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund der Impfung und Nachschau entziehen oder die behauptete Befreiung von der Impfung durch ärztliche Zeugnisse nicht Nachweisen, werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen besttast. Neichenbrand, am 10 Funi 1915. Der Gemeindevorstand. Brotkartenausgabe in Reichenbrand. Die Ausgabe der Brotkarten auf die Zeit vom 21. Funi bis 18. Fuli 1915 an die Haus- Haltungen hiesiger Gemeinde erfolgt gegen Rückgabe der alten Brotmarkenhefte Sonnabend, den IS. Juni ISIS, im hiesigen Rathause k. Bezirks Brotkartenheft Nr. 1—100 mittags von 12—1 Uhr 101—200 nachm. 1—2 201—300 2-3 ll. Bezirks 301—400 mittags 12—1 401—500 nachm. 1—2 501—600 2-3 m. Bezirks 601—700 mittags 12—1 701—800 nachm. 1—2 801—900 2-3 IV. Bezirks 901—1000 mittags 12—1 1001—1100 nachm. 1—2 im Meldeamt ^ im Sparkassen- ) -immer f im Gemeindekassen- ) -immer Zur Inempfangnahme haben die HaushaltungsvorstSnde oder deren Stellvertreter (Ehe- frauen) zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in BehinderungsfüNen (als solche gelten nur Krankheit) und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungsvorstande ausgestellten Ausweises. An Kinder können Brotkarten nicht ausgehändigt werden. «aherhalb der odengenannten Zetten «erden Brotkarten nicht ansgegeben. Die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungsvorstände — an die pünktliche Abholung der Brotkarten zu erinnern. am 12. Funi 1915. Der Gemeindevorstand. Speiseöl-Verkauf. Um dm Mangel an Speiseöl zu beheben ist van der Gemeinde UeU. Olivenöl best« Qualität angekaust worden. Der Verhaus sindcl Montag», Dioaotaa» und Lonneratag» von nachmittag« «—8 Uhr im hiesigen gsreibanklokal statt. — Prel, pr» SÜ« 2 Mark. Retchrnbrand, am ll. Zunt »Stö. Der ».meinbevorstand. Siegmar. Die Auszahlung der 2. Hälfte Relchsunterstützung sowie des Mletzuschusse» für Monat Funi an die Kriegsteilnehmerfamilien erfolgt am Mittwoch, den 16. Juni ISIS. Die Vorlage des Mietzinsbuche» hat mit zu erfolgen, da ohne dem Zahlung nicht geleistet wird. Siegmar, 12. Funi 1915. Der Gemeindevorstand. Gemeindeanlagen betr. Die Frist zur Bezahlung des 2. Termins Gemeindeanlagen 1915 läuft am 14. d. M. ab. Rückständige wollen diesen Termin alsbald an die hiesige OrtssteuerXkinnahme abführen, da nach Fristablauf unverzüglich mit dem Mahn- bezw. Zwangsvollstteckungsoerfahren begonnen wird. Siegmar, am 12. Funi 1915. Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Am I. Juni dieses Jahres ist der H. Termin der Gemeindeanlagen und de» Schul geldes für das laufende Fahr fällig. Zahlung hat bis spätestens 2 Wochen nach Fälligkeit unter Vorlegung des Steuerzettels an die hiesige Gemeindekassenverwaltung zu ersahen. Neustadt, am 27. Mai 1915.Der Gemeindevorftand. Nachruf. Im heiligen Kampfe für des Vaterlandes Ehre fiel am 6. Juni d. I. Herr Lehrer Richard Ahnett, Leutnant d. R. im Infanterie-Regiment 104, 5. Komp., Ritter des Eisernen Kreuzes. Seit 1910 hat er an unserer Schule mit großer Pflicht treue und Hingebung gewirkt. Wir verlieren in ihm einen tüchtigen, gewissenhaften Lehrer und einen lieben Freund von edler Gesinnung. Sein Andenken werden wir immer in Ehren halten. Schulvorstand und Lehrerschaft zu Rabenstein. Familierr-Unterftützung. Die Auszahlung der Gemeinde- und Bezirksunterstützungen an bedürftige Familien der zum Heeresdienst einberufenen Mannschaften für den Monat Juni soll Freitag, am 18. Juni 1915 von vorm. 8—12 Uhr für die Markeninhaber 1—230 und nachm. 2—5 Uhr für die Markeninhaber 231—500 im hiesigen Rathaus. erfolgen. Mietzinabücher sind mitzubringen. Der Gemeindevorftand zu Rabenstein, am 10. Funi 1915. Ser Kartoffel- und Herings-Verkauf ln Rabenstein findet jeden Dienstag und Freitag nachm. 4—6 Uhr in der Brauerei von Iohs. Esche statt. DU Kartoffeln werden in ganzen und halben Zentnern zu 8 Mark bez. 3 Mark, die Heringe stückweise abgegeben. Der Gemeindevorftand zu Rabenstein, am 11 Funi 1915. knndamt Rabenstein. Gefunden: 1 Geldtasche mit Inhalt. Zugelaufen: 1 kleiner gelber Hund. Gemeindeamt zu Rabenstein, am 10 Funi 1915 Gemeindeverwattungs-Geschästszeit. Zur allgemeinen Kenntnis wird gebracht, daß die auf werktags vormittag» von 8 bis Vsl Uhr für den öffentlichen Verkehr festgesetzte Gemeindeverwaltung»-Geschastszett mit Rücksicht auf die Fülle der durch den Kriegszustand bedingten Arbeiten unbedingt einzuhallen ist. In den Nachmittags-Veschaftsstunden werden nur autzerordentlich dringliche Angelegenheiten erledigt. Rottluff, am 10. Funi 1915. Der Gemeindevorstand. Gemüse- rc. Verkauf in Rottluff. Mittwoch, den 16. Juni 1915, nachmittag» von 2 bis 5 Uhr erfolgt Einzel-Verkauf von Vollrel« I Vs kg 40 Pfg., Graupen Vs Kx 30 Pfg., kakaopulver Vs kg 2 Mk. 20 Pfg., Kaffee — gebrannt — Vs Kg 1 Mk. 75 Pfg. an die minderbemittelten Ortseinwohner in der hiesigen Schule Zimmer Nr. 1. Für den Verkauf müssen von 11 — Vsl Uhr Marken im Meldeamtszimmer des Gemeindeamtes entgegengenommen werden. Diese Marken sowie die erforderlichen vefatze und abgezShltes Geld sind mitzubringen. Rottluff, am 10. Funi 1915. Der Gemeindevorstand. K. Sitzung des Sememderat« zu Reichenbrand vom 4. Funi 1915. Öffentliche Sitzung. Vor Eintritt in die Tagesordnung begrüßt der Herr Vorsitzende die das erste Mal anwesenden Herren P. Türk und K. Llaus, die anstelle der zum MUitärdienst einberufenen Herren Pohler und Zimmermann in dm Gemeinderat eingetteten sind. Hierauf zur Tagesordnung übergehend wird zu Punkt 1 Kenntnis genommen st) von dem Dankschreiben des Landesausschusses der Vereine vom Rotm Kreuz im Königreich Sachsen für die übersandte Königs-Geburtstags-Spende im Bettage von 726 Mark 61 Pf.; b) von dem Protokoll des Landespenstons-Verbands über die am 26. April abgehaltene Versammlung. 2. erfolgt Beschlußfassung über Anerkennung der Öffentlichkeit des Fußweges in Verlängerung der Wilhelmsttaße über die Staatsbahn. 3. gelangt der Prüfungsbericht des Herrn Berbandsrevisors Busch über die 1914er kommunlichen Rechnungen zur Vorlage. Hiervon wird Kenntnis genommen und beschlossen, die Rechnungen richtig- zusprechen. 4. wird Beibehaltung der Werlzuwachssteuer und Aufstellung eines neum Regulativs beschlossen. 5. erstattet der Herr Vorsitzende Bericht über die Gas^Straßen- beleuchtung.