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- - Nr. Ittt - IO. Jahrgang Donner-tag den 4. Mai 1V11 «rscheiut täglich nach«, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Slosgabe 4 mtt .Die Zeit tn Wort und Bild' vierteljährlich 8,1« 4t In Dresden durch Boten 8,4« 4k. In gang Deutschland srei HauS 8,88 4t: in Oesterreich 4,4» K. Iu4g«br v ohne illustrierte Beilage vierteljäbrlich I,^v 4t. Ki Dresden durch Boten 8,1« 4t. In ganz Deutschland sret Hau» 8,88 4t: in Oesterreich 4,«V L — Etnzel-Nr. I« z. Unabhängiges Tageblatt für Wahrheit, Recht und Freiheit Inserate werden die Sgelpattene Pelttzcile oder deren Raum mtt 18 4, Reklamen mit 8« ^ die Zeile berechnet, bei Wiederholungen entsprechenden Rabatt. ivnchdrockeret, Redaktion ond Geschäftsstelle, Dre-den, Pilloitzer Strohe 4». — Fernsprecher 18«« FürRiickgab« unverlangt. LchrtststückekeiueVerbludlichket« Redaktions-Sprechstunde: 11 biS 18 Uhr. Irotr oocli nie äsxevvesener Kaktee - l'eueruiix kostet unser be liebter, vorrüxlicker k^arnilien-Kafkee nur ISO PL. tlas pkunä. kerliox L koclcslroli, Vreden. bliecterlsZen in s»en Ltuctttsilen. Nochmals Veteranenbeihilsen. Man kann dieses Thenia gegenüber der Schwerfällig keit einzelner Stellen der Verwaltungen nicht oft genug be handeln, weil gerade jetzt so viel an einer sinngemäßen Durchführung gelegen ist. Der Reichstag hat 28 Millionen Mark bewilligt, der Reichsschatzsekretär hat zugesagt, daß er alles Geld ausgebeu will, so daß rund 60 000 Veteranen mehr als seither ihre 120 Mark erhalten müssen. Eine ge waltige Zahl: 60 000. Da sollte man meinen, daß darauf hin alle Klagen verstummen, und doch treten schon einzelne auf. Wir sichren sie darauf zurück, daß man noch nicht in allen Staaten die Sonderausführungsbestimmungen er lassen hat oder daß die Beamten diese noch nicht kennen. Daher sollte sich in jedem Bezirke ein alter Offizier e^"r ein Verein der Sache annehmen, um die Gesuche der V ranen vorzubereiten. Mit gutem Beispiele ging der preußische Minister des Innern voran, der eine Verfügung erlassen hat, in der man liest: Der Abänderung der bisher geltenden Ausführungs bestimmungen liegt die Absicht zugrunde, den Kreis, der mit Beihilfen zu bedenkenden Kriegsteilnehmer zu erwei tern; sie besteht hauptsächlich darin, daß der Schwerpunkt auf die Unterstützungsbedürftigkeit gelegt ist. und die Frage der Erwerbsunfähigkeit eine leichtere, wohlwollendere Be handlung erfährt. Die frühere Voraussetzung, daß der Veteran auf weniger als ein Drittel seiner Erwerbsfähig keit beschränkt sein müsse, um die Beihilfe zu erhalten, fällt fort. Der Zusammenhang mit der Armenpflege kommt nicht mehr zum Ausdruck. Die Mittel sollen fortan jedem Kriegsteilnehmer zugute kommen, der auS einer nicht nur vorübergehenden Ursache außerstande ist, den notwendigen Lebensunterhalt zu verdienen, soweit dieser nicht durch an dere Einkommensbezüge (das sind Pensionen, Renten, Zin sen, Ausgedinge usw.) oder durch Leistungen unterhalts pflichtiger Verwandter gedeckt wird. Für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lebensbedingnngen am Wohnorte des einzelnen Kriegsteilnehmers kann die Höhe des von der höheren Verwaltungsbehörde für die rcichsgesetzlichc Kran kenfürsorge festgesetzten ortsüblichen Tagelohncs gewöhn licher Tagearbeiter zum Anhalte dienen. Im einzelnen er örtert der Minister namentlich die Frage des notwendigen Lebensunterhaltes. EL heißt darüber: Bei Prüfung der Frage, was znm notwendigen Lebensunterhalte gehört, ist neben den örtlichen Teuernngsverhältnissen besonders darauf Rücksicht zu nehmen, ob der Veteran infolge von Alter oder Krankheit besonderer Pflege bedarf und ob und für wieviel nnterhaltnngsberechtigte Angehörige, besonders erwerbsunfähige oder schulpflichtige Kinder, er zu sorgen hat. Der Besitz eines kleinen Kapitals steht ler Bewilligung der Beihilfe nicht entgegen, wenn die Erhaltung desselben nn Interesse der Ehcfrair oder erwerbsunfähiger Kinder ge boten erscheint. Bei Ausgedingeunpfängern bedarf es be sonderer Feststellung, ob sie die vereinbarten Leistungen von den Ansgedingegebern tatsächlich erhalten oder doch erhal ten können. Zu diesem Zwecke ist eine genaue Prüfung de- wirtschaftlichen Lage der Ausgedingegeber unerläßlich. Da bei ist zu berücksichtigen, daß weder von diesen noch von den nnterhaltungspflichtigcn Verwandten Leistungen zu er warten sind, die eine Beeinträchtigung ihrer wirtschaftlichen Lage oder (bei Kindern im Haushalte) ihres Fortkommens zur Folge haben würden. Eine Einholung einer ärztlichen Bescheinigung über die Erwerbsunfähigkeit wird sich er übrigen, wenn zweifellos feststeht, daß der Kriegsteilneh mer außerstande ist, den notwendigen Lebensunterhalt zu verdienen. Der Minister schreibt weiter vor, daß bei Prüfung der Frage der Würdigkeit wohlwollend zu verfahren ist. Er ordnet zur Herbeiführung und Sicherung einer gleichmäßi gen wohlwollenden Handhabung der Ausführungsbestim mungen an, daß in Zukunft sämtliche Anträge auf Bewilli gung der Veteranenbeihilfe nach sorgfältiger Vorbereitung durch die untereil Verwaltungsbehörden vorzulegen und von ihnen zu bescheiden sind. Schließlich macht er zur Pflicht, daß die erforderlichen Feststellungen in schonender Weise vorzunehmen sind und in den Bescheiden jede schroffe Form zu vermeiden ist. So in Preußen, dessen Ausfüh- rungsbestimmung uns sehr gefällt. Wie steht es aber in den anderen Staaten. Da fehlen solche noch znm guten Teile. Man sollte sofort in den Einzellandtagen auf solche hinarbeiten und nach dem preußischen Muster überall Vor gehen. Wir wollen, daß jetzt die Klagen der alten Krieger verstummen und daß man in Dorf und Stadt anerkennt, daß der Reichstag sein Wort eingelöst hat. Politische Rundschau. Dresden, den 8. Mai ISlt. — Das Kaiserpaar wird in Begleitung der Prinzessin Viktoria Luise am 4. Mai in Karlsruhe etntreffen. Der Besuch erstreckt sich über zwei Tage, die Abreise des Kaiser- Paares wird daher am Sonnabend den 6. Mai erfolgen. Größere Festlichkeiten sind aus Anlaß dieses Besuches, wie die „P. R." hört, auf Wunsch des Kaiserpaares nicht ge plant. An beiden Tagen wird das Kaiserpaar das Hof- theater besuchen, wo der Kaiser einer Vorstellung von — „Glaube und Heimat" wie „Fidelio" beiwohnen wird. Non Karlsruhe aus begibt sich der Kaiser nach Straßburg, um der EnthüllungSseier des Denkmal« für Kaiser Wilhelm I. beizuwohnen. Hieran schließt sich die Reise nach Wiesbaden und von dort aus fährt das Kaiserpaar nach einem kurzen Erholungsaufenthalt zu den Denkmalsfeierlichkeiten nach London. Ob auch dort — „Glaube und Heimat" auf geführt wird, ist noch nicht bekannt. ES ließe sich derselbe Gegenstand aus der englischen Reformation behandeln, vielleicht unter dem Titel: .Die Ausrottung der englischen Katholiken durch Feuer uu^ Schweit." — Drr Kaiser und d e Kaiserin werden heute nach- mittag um 3 Uhr an Bord der Hohenzollern in Genua etntreffen, und um 6 Uhr 25 Minuten im Sonderzuge nach Ch'asse weiter fahren. — Fürst Georg ch. Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung schreibt: „Die aus der fürstlicben Residenz Bückeburg unerwartet eingetroffene Nachricht von dem Ableben des Fürsten Georg versetzt unser Kaiserhaus in Trauer und erweckt in ganz Deutschland warme Teilnahme. Im schaumbucgischen Laude herrscht tiefe Betrübnis um den LandeSherrn. von dessen großer Beliebtheit noch vor wenigen Jahren die Beteiligung der Bevölkerung an der Silberhochzeit dcS fürstlichen Paares ein allgemein sichtbares Zeugnis ablegte. Der nun Hin geschiedene Fürst, der 1870/71 beim Stabe des" 7. Armee korps ins Feld rückte, den wichtigen Entscheidungen des Krieges beiwohnte und mit dem Eisernen Kreuze 1. Klasse heimkehrle, bewährte seine bundesireue Gesinnung stets. Das Andenken des edeldsnkeaden, gütigen Fürsten wird in Ehren bleiben." Der „Reichsanzeiger" schreibt: „Mit dem fürstlichen Hause, das dem Kaiser durch nahe Verwandtschaft verbunden ist. und der Bevölkerung des Fürstentums, die in dem Entschlafenen einen gütigen Landesherrn von treuer deutscher Gesinnung betrauert, vereinigen sich die deutschen Fürsten und das deutsche Volk in herzlicher Teilnahme." — Der Reichstag hatte in seiner ersten Sitzung nach den Ferieir sich mit dem Einführungsgesetze zur Reichsver sicherungsordnung zu befassen. Der Zentrumsabgeordnete Trimborn wies mit Nachdruck hin, daß die Witwen- und Wnisenvcrsichernng am 1. Januar 1912 zustande kommen muß. Die weitere Debatte drehte sich im allgemeinen um die Stellung der Angestellten an den Krankenkassen. Das Gesetz ging an die Kommission der Reichsversicherungsord nung. Das Hans begann die Beratung des Gesetzes über Aufhebung der Hilfsknssen. — Das preußische Abgeordnetenhaus erledigte die erste Lesung des Gesetzes, betreffend die rheinische Gemeinde ordnung und verwies es an eine Kommission von 21 Mit gliedern. — Der Zweiten Württembergrr Kammer ist ein Gesetz- entwurf betreffend die Schaffung von Geldmitteln für Eisenbahnbauten und für außerordentliche Bedürfnisse der Verkehrsanstalten und Verwaltung in der Finanzperiode 1911/12 zugegangen. Angefordert werden insgesamt 40781000 Mk. — Die Einnahmen au» dem Tabak, Kaffee und Teezoll sind nach den vorläufigen Einnahmeergebntssen für das Rechnungsjahr 1910 nicht unerheblich überschritten worden. Der im Etat mit rund 106 Millionen Mark eingestellte Kaffee- und Teezoll hat 108.8 Millionen oder über 2 8 Millionen Mark mehr, der mit rund 80 Millionen eingestellte Tabakzoll hat etwas über 106 Millionen, also 18 Millionen Mark mehr erbracht. — Der Gesamtaufwand für die öffentlichen Volks schulen in Bayern stieg von 1900—1908 von 37466 472 Mark auf 50993 450 Mk. Die Ausgaben, ausgerechnet aus den Kopf des Schulkindes, erhöhten sich von 43,36 Mk. auf 50,91 Mk. Setzt man neben diesen zahlenmäßigen Nachweis für die bedeutende Steigerung des Aufwandes für Volköschulzwecke eine Konstatierung der antiklerikalen „Münchner N. N." vom 15. April 1911, Nr. 179, die wörtlich lautet: „In bezug aus Schulbildung der zum Dienste eingestellten Mannschaften steht Bayern, wie schon seit einer Reihe von Jahren, so auch 1909, am besten unter allen Bundesstaaten", so ergibt sich daraus rin ganz hübsches Bild über die „Bildungsfeindlichkeil" des „bayrischen KlerikaliSmuS". — Die Bezahlung des ersten Teiles der Bülowblock- liqnidationSmaffc steht nunmehr schon in der nächsten Zeik bevor. Der Etat für 1909 schloß bekanntlich mit einem Fehlbeträge von 240 Millionen Mark ab; die Abrechnung verminderte denselben auf 126 Millionen Mark. Durch den Verkauf der beiden Schiffe an die Türkei sank diese Schul denlast auf 108 Millionen. Im Jahre 1911 sind im Etat zur weiteren Tilgung 40 Millionen Mark eingesetzt, so daß jetzt »och ein Nest von 68 Millionen Mark zu tilgen bleibt. Nun bringt das Jahr 1910 einen lleberschnß von 58 Mil lionen Mark; es sind also nur noch 10 Millionen Mark zu Bischöfliche Druckerlaubnis und wissenschaftliche Theorien. Im Jahre 1908 erschien im Verlage Herder (Frei burg) unter den „Biblischen Studien" auch eine Schrift des Braunsberger Professors Dr. A. Schulz „Doppel- berichte im Pentateuch" (5 Bücher Mosis), in welchem, aus gehend von dem Gedanken, daß im Pentateuch verschiedene Quellenschriften zusammengearbeitet seien, der Nachweis für solche Doppelberichte geführt wurde. Das Buch trägt die erzbischöfliche Druckerlaubnis. Vor wenigen Wochen erschien im selben Verlage, abermals mit Druckerlaubnis derselben erzbischöflichen Kurie, eine Schrift von Dr. Att- gcier, „lieber Doppelbcrichte in der Genesis" (1. Mos.t, welches mit unzureichenden Gründen die erste Schrift von Schulz zu widerlegen versucht. (Vcrgl. dessen vorläufige Antwort in „Geschichte und Erbauung im Alten Testa- ment", Braunsberg 1911, Vorwort.) Darüber nun, daß auch diese Schrift erzbischöflich approbiert ist, schlägt in der „Deutschen Literaturzeitung" der Breslauer Professor Rothstein großen Lärm, um auch seinerseits die gerade : übliche Mode, sich durch törichtes Gerede über katholische Tinge zu blamieren, mitzumachen. Die Leser bekommen folgende Phantasie vorgesetzt: Der Erzbischof sei inzwischen belehrt worden, welche Jrrtümer er im Jahre 1908 mit seiner Druckerlaubnis sanktioniert hätte: es sei klar, daß Schriften wie die von Schulz nicht im Einklang mit den Forderungen der römischen Kirche be treffs des Pentateuch stehen und daher dem jetzt endgültig abgeschlossenen Urteil über den Modernismus verfallen müßten, und das habe die Gebundenheit an den „modernen römischen Dogmatismus" getan. Wie mag man sich nur so blamieren! Was versteht wohl Rothstein unter „Modernismus"? Das zu erfahren, wäre nicht uninteressant. Allein, lassen wir das und be trachten die hohe Weisheit, die er zum besten gibt. Warum nur hat er nicht ein ganz klein wenig nachge dacht über die ihm so auffallende Erscheinung, daß zwei Schriften mit entgegengesetztem Inhalt von derselben obcr- hirtlichen Stelle approbiert sind? Daß diese Stelle nicht Schriften, welche dem Dogma zuwider sind, die Druck erlaubnis erteilt. hätte ihm die geringste Ueberlegung sagen müssen. Von hier aus aber wäre es nur noch ein kleiner Schritt gewesen zu der weiteren Erkenntnis, daß dann die bischöfliche Approbation mit der Frage, ob die in einem Buche vorgetragenen wissenschaftlichen Anschauungen richtig sind oder nicht, gar nichts zu tun hat. Diese Approbation muß rein negativ gefaßt werden, sie soll nur besagen, daß die betreffende Schrift nichts gegen die Dogmen der Kirche enthält, aber daß die bischöfliche Behörde, welche die Druckerlaubnis erteilt, nun auch für den Inhalt des Buches nach seiner anderen Seite eintrete, diese Anschauung ist grundfalsch. Die Entscheidung darüber, ob der Inhalt eines Buches auch wissenschaftlich richtig ist, überläßt die approbierende kirchliche Instanz der wissenschaftlichen Untersuchung. Mag daher ein katholischer Schriftsteller für seine Sachen die kirchliche Approbation haben, damit ist er nicht gegen die Kritik der Gelehrten ge schützt. DaS könnten die Herren selbst wissen, wenn sie die katholischen Bücher nicht hochmütig ignorierten, sondern in einem katholischen Literaturblatt sich umsehen würden. Weil sie das nicht tun, müssen sie sich beschämende Zurecht weisungen über die einfachsten Binsenwahrheiten gefallen lassen. Wenn also die genannten beiden Schriften das Impri matur derselben obcrhirtlichen Stelle tragen, so hat das nichts Ueberraschcndes für den, der die katholische Dog matik in den betreffenden Fragen kennt. Hätte Rothstein, ehe er von „modernem römischen Dogmatismus" polterte, sich einmal in einer katholischen Dogmatik trotz der All- geierschen Schrift nmgeschen, was dort an Dogmen über die Pentatenchsrage verkündet ist, er würde zu seinem großen Erstaunen gesehen haben, daß gar nichts festgelegt ist in der Sache „Doppelberichte im Pentateuch"! Bei noch näherem Zusehen würde er unschwer eine Entscheidung der römischen Bibelkommission vom 27. Juni 1906 gefunden haben, und wenn er diese in ihrem latei nischen Texte lesen konnte, mußte er darauf stoßen, daß die Kirche der Pentateuchkritik mit ihrer Quellenscheidung nichts in den Weg legt. Jene Entscheidung gibt auf die Anfrage: „Sind die Argumente, welche von den Kritikern geltend gemacht werden zur Bestreitung des mosaischen Ursprunges des Pentateuch, von solcher Durchschlagskraft, daß sie gegen die vielen Zeugnisse beider Testamente, die beständigen Anschauungen des jüdischen Volkes und die un unterbrochene kirchliche Ueberlieferung sowie gegen die inneren Beweisgründe, welche aus dem Texte selbst ge wonnen werden, das Uebergewicht haben? Und geben sie Berechtigung zu der Annahme, der Pentateuch habe nicht!