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Wochen-latt für WiMdruf, Charan-, Stoffen, Siebenlehn und die Umgegenden. Zehnter Jahrgang. Freitag, den 1. November 1850. 4^4. Verantwortlicher Redacteur und Verleger: Albert Reinhold. e-.E*V.As" Seitfchrifr -rsth-int alle Freit»,- eine Nummer. Der Pr-I« für den «Irrt-IIahrsan« detriak Iv Nar. «ämmtlich- König!. Poll- »ter de« Inländer nehmen llSeftellungen darauf «n. ivekanntmachunaen, »eiche im nächsten Etiiss erscheinen sollen, »erden in WilSdruf »ist «»nta, Abend« 7 Uhr, in rharand bi« Montag Rachmittag« SUHr, und in Rossen bi« Mittwoch «ormittaq« 1l Ubr angenommen, nnen d,S Mittwoch Mittag eingehende Zusendungen aus Verlangen durch die Post an den Druckorr befördert werden, so das sie in der Nächsten Nummer erscheinen. Wir erbitten un« dieselben unter den »dressen: ,,Än die Redaction de« Wochenblatte« in Wiltdrus", „an °>t Agentur de« Wochenblattes in Tharand " und „an die Wochenblatt« - Expedition in Rossen". Zn Meisten werden Aufträge nd Bestellungen in der Buchüandlung von T kg Klinkicht und Sohn besorgt. Etwaige Beiträge, welche der Tendenz de« Bla«-« uksrechen, tollen stet« mit groicm Lanke angenommen werden. - Die Redactton. '* General-Verordnung der Konigl. Krcis-Direction zu Dresden an die Amtshauprmannschaften und sammtliche Polizeiobrigkeiten des Dresdner Kreis-Directions-Bezirks. Das Verbot des ferner» Vertriebs der in Frankfurt a. M. erschei nenden Neuen deutschen Zeitung betreffend. Nachdem in neuester Zeit zu drei verschiedenen Malen einzelne Nummern der in Frankfurt a. M. «scheinenden Neuen deutschen Zeitung wegen darin befindlicher, im aufreizendsten Tone geschriebener, die Ehre sächsischer Justiz- und anderer Behörden auf's Gröblichste verletzender und sogar die unwürdig, sten Angriffe auf das Staatsoberhaupt enthaltender Artikel, auf Grund von § l der Verordnung vom 3. Juni d. I. einige Zusätze zu dem Preßgcsetze vom 18. November 1848 betreffend, mit Beschlag zu belegen gewesen sind; so hat Sich die unterzeichnete König!. Kreis-Oirection nunmehr bewogen gefunden, >n Folge der Bestimmung in § 2 der obenerwähnten Verordnung den ferneren Vertrieb der vorgedachtcn Neuen deutschen Zeitung innerhalb ihres Verwaltungsbezirkes gänzlich zu untersagen. Indem Solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, erhalten zugleich sammtliche Amtshauptmannschaften und Polizeibehörden des hiesigen Kreis-Directions-Bezirks hiermit Anweisung, darüber, daß diesem Verbote nicht zuwidergehandelt werde, genaue Obsicht zu führen und wenn jene Zeitung dessenungeachtet verbreitet werden sollte, die diesfallsigcn Exemplare überall, wo solche anzutreffen, in Beschlag nehmen zu lassen, auch gegen die Contravenienten nach Maaßgabc der cinfchlagendcn Vor- schriften zu verfahren, und hiervon allenthalben eintrecenden Falls, Anzeige, unter Beifügung der wegge nommenen Zcitungsblätter, anher zu erstatten. Dresden, am 24. October 1850. König!. Kreis-Directio'n. Müller. Welches wird der Ausgang des Krie, ges in Schleswig-Holstein sein? Zu dieser Frage werden wir nokhgedrungen veranlaßt, wenn wir die politischen Erscheinungen der Gegenwart richtig aufznfassen und zu würdigen verstehen. Die Antwort darauf kann leider nur folgende sein: Lie Ströme von Blut, welche dort gestossen sind oder noch fließen werden, bleiben er folglos für die Herzogtümer. Das ist eben das Bedauernswürdigste an diesem Kriege! Menschen über Menschen werden nutzlos geopfert; Holstein wird niedergedrückt durch unerhörte Lasten; in Schles wig, dem so reichen und gesegneten Schleswig, wer den Hunderttaufende in grenzenlofes Elend gestürzt; mit Menschenglück wird fürchterlich gespielt; in drei Feldzügen ist das Land mit Blut gedüngt — und viele Taufende sind schon erschlagen worden. Und welches wird der Ausgang dieses Ver nichtungskrieges fein? — Gesetzt die Schles wig - Holsteiner siegten: — welchen Erfolg würde dann ein solcher Sieg haben? Die europäischen