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Dresdner Journal : 26.05.1880
- Erscheinungsdatum
- 1880-05-26
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-188005266
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18800526
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18800526
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1880
-
Monat
1880-05
- Tag 1880-05-26
-
Monat
1880-05
-
Jahr
1880
- Titel
- Dresdner Journal : 26.05.1880
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HS 11» Mittwoch, den W Mai 1881». Xdano»»«»1»pr«l«r Ina ff»ai«o ^»krlieb: . . IS ^l»rlc j-Mrlick: « »t^rk »0ks. 8in?«lu« k^Ulvmsrn: 10 ?k H»»—rd«Id >isi 6<-ut»cd«o klickt!» tritt l'o-it- und 8tempel»u»cb>^ Uinia. laserateuprvl»« r ko- den K»UL> «illvr 8«»pattvnvQ ketitLvilv 20 kk. Unter „Lios««ulät" ctis Leite SO kk. DrkMerZourml. Lr»ekel»e»r l^yetiok mit Hu»nnt»me der 8onn- und keiertage Hkead» iür den sollenden 1?^ Verantwortliche Redaction: Oberredacteur Rudolf Günther in Dresden. luierateiwaniwme anE-rl« ! t.«tpilss /->. . l . -> > < Or««duvi douiuoti»; L»»daris L«rU» Vien I-«tp»qs S»»el -Lr«,l,o rr >n!itui t N : ^<ia*enütr>n L ^NAte-, Lerlia Vl«u-8itmkurx ?r»^-l.»ip«i^-kr»n>!knrt » H «üoeden: S«rU»:§. /r'nrnxt . /n»n/,</e,ic/n>tX, Sremso: F , Sr»»I»il: F. Nureitu; vdemmtr. F>. Vo«At; kr»akturt » H. F ^aeAe^üeks u. </ 6-'. //«-, rma»»- »vi>e N»el>li->nd!nn8i vorlit»! </. Lf«7/er, kl»nnov»r t.' - k»r>« 8«riw - kr»n>lturt ». ». Stlltlx»rt: aa «^o./ Slundnr^ Z' /c/eudAe>t, Hd Äeiner II v ra u 8 <e e k v I-. icNoissi. Dx^editivv de» Iire»dner lourinel», lirexden, Lvii>per»tlii»»v ^o. 20. Aichllimtli^er Theil. Telegraphische Nachrichte«. Berlin, DienStag, 25. Mai, Nachmittag-. (Tel. d. Dre-dn. Journ.) Die Weneralversammlung der Düdsre- (Samoa-) Gesellschaft hat die formelle Liquidation der Gesellschaft beschlossen und die gegenwärtigen Directoren zu Liquidatoren gewählt. Die Mitglieder de» AufsichtSrathS gaben die Ab sicht kund, durch Neubildung der Gesellschaft die angestrebten Zwecke zu verfolgen, und haben da» Projekt, die Einzahlungen der gegenwärtigen Aktionäre, 12 Millionen Mark, al- Priorität-- artien in die neue Gesellschaft zu intradiren, wäh- rend die jetzigen Samoagläubiger für ihre Schuld- forderungrn al- Aktionäre betheiligt werden sollen. Die formellen Maßnahmen feiten der Betheilig- ten, hierüber schlüssig zu werden, werden später erfolgen. Buda-Pest, Montag, 24. Mai, Abend-. (Tel. d. Boh.) Heute Bormittag zwischen 9 und 10 Uhr fand rin Duell zwischen dem ehemaligen Staats sekretär Grafen Victor Zichy - Ferrari- und dem Grafen Stefan Karolyi Statt AlS Sekundanten fungirten für Karolyi dessen Bruder Graf Alexander Karolyi und Graf Bela Szechenyi, für Zichy Graf Chorinsky und Graf Alexander Zichy. Drei Mal wurde geschossen auf 10 Schritt Distanz. Bei dem dritten Gange drang die Kugel Karolyi's in die rechte Brustseite des Geg ners und kam bei dem linken Schulterblatt hervor, in geradezu wunderbarer Weise Herz und Lunge um gehend. Gras Zichy wurde sofort kampfunfähig und das Duell für beendigt erklärt. Graf Zichy erlitt einen furchtbaren Blutverlust. Die Wunde ist lebensgesähr- lich, aber nicht absolut tödtlich. Die greisen Aeltern weilen am Krankenbett Der Fall erregt ungeheure Sensation, weil daS Duell ein k Jahr dauerndes unerquickliches Vorspiel gehabt hat. Dasselbe ist gleichfalls wie der Fall Ver- hovay und die Januarskandale eine blutige Folge der im vorigen Sommer begonnenen Preßjkandale m der Affaire Asboth-Zichy. Zur Stunde (7 Uhr Abends) ist in Zichy'S Befinden eine leichte Besserung ein getreten. Pari-, Dienstag, 25. Mai. (Tel. d. Dresdn. Journ) Betreffs der an die Pforte zu richtenden identischen Aufforderung hat die französische Ne gierung vorgeschlagen, die für die Regulirung der griechischen Grenze in Aussicht genommene Com mission fallen zu lassen und zur Erledigung der Krage eine Nachconferenz der Mächte sofort ein treten zu lassen. England und andere Mächte sollen bereits zugestimmt haben; die Zustimmung einiger Mächte stehe formell noch au-, sei aber mit Sicherheit zu erwarten. Der „Soleil" will wissen, daß nur 17 Sena toren deS linken CeutrumS für da- SenatSprä- fidium Jule- Simon'S stimmen würden; die übri gen 15 Mitglieder dieser Gruppe würden für L^on Say votiren, wodurch die Majorität für Say gesichert sein würde. Der frühere Minister deS Auswärtigen, Wad dington, hat gestern den Präsidenten der Re publik, GrSvy, besucht. ES heißt, daß Wad dington alS Botschafter nach London gehen würde, wenn Say zum Präsidenten des Senats ernannt würde. Rom, Montag, 24. Mai, AbrndS. (W. T. B.) Infolge deS JvcompatibilitätSgesetzeS ist die Zahl der Beamten, welche Deputirtenmandate erhalten können, auf 40 beschränkt. Es heißt jedoch, daß über 80 Beamte gewählt sind. Demnach dürsten, inclusive der Dopprlwahlen und der eventuellen Feuilleton. Redigirt von Otto Banck. Kunstausstellung. ES ist in unsern Tagen im öffentlichen Cultur- leben Brauch geworden, so viele große allgemeine oder gar internationale Ausstellungen zu arrangiren, daß sich dieselben nicht nur einander adlösen, sondern viel mehr bedrängen und hin und wieder zu gleicher Zeit das Interesse so sehr zerstreuen wie sesseln. Diese Ausstellungen bezogen sich im Grunde zunächst auf Industrie und Kunstgewerbe und gingen als Weltaus stellungen und deren Gefolge von einem Reformanstoß au-, den wir alle kennen und dessen endliches Eintreten Jeder mit Freuden begrüßt hat. ES kann hier nur kurz wiederholt werden, was ich schon bei der Kunst- und Gewerbeindustrieftage oft betont habe: die stärkende Medicin wird massenhafter verabreicht, als eS die Pa tienten vertragen können, und wie bei mancher neuen Eurmethode überstürzt man sich auch hier. Aehnliches gilt bei den lediglich der Kunst, nament lich der Malerei gewidmeten Ausstellungen. Die Künstler wissen kaum noch, welch« sie zunächst zu be schicken haben, nach welcher Himmelsrichtung hin sie ihren Stern am vortheilHaftesten wollen leuchten lassen. Da die Kunst bekanntlich lang und da» Leben kurz ist und sich im Zeitausdruck und im Fortschritt jener von heute auf morgen nicht» ändert, so kann bei diesen sich jagenden Ausstellungen von neuen Eindrücken und allgemeinen, auf die Lulturdewegung einflußreichen Eindrücken nicht die Rede sein. MandatSannullirungen, weitere 60 Ergänzungs wahlen nothwendig sein. (Bgl. die „Tagesgeschichte".) Die italienische Regierung ergreift die Initia tive, um bei der Regierung von Cbili wegen deS Bombardement» verschiedener Plätze Entschädi gungsansprüche geltend zu machen. Frankreich und England werden sich der Initiative anschließen. Venedig, Montag, 24. Mai, Abends. ^W. T. B.) Der König und die Königin von Grie chenland find hier eingetroffen; dieselben verbleiben am Bord der „Amphitrite" und werden wahr scheinlich morgen ihre Reise fortsehen. London, Montag, 24. Mai, Nachts. (W. T. B.) DaS Unterhaus beschäftigte sich im weitern Verlaufe seiner heutigen Sitzung (vgl. die „TageS- ae>chichte") mit den die Eidesleistung Bradlaugh'S betreffenden Anträgen. Der Antrag Wolff'S, Bradlaugh zur Eidesleistung und zum Eintritt in daS HauS nicht zuzulassen, wurde nach langer und sehr lebhafter Debatte mit 289 gegen 214 Stimmen abgelehnt. Die Berathung über den durch Gladstone, namens der Regierung, gestellten Antrag, die Krage an einen Ausschuß zu ver weisen, wurde vertagt. Die Novelle zur kirchenpolitischen Gesetzgebung iu Preußen. Der dem preußischen Landtage vom Cultusminister v. Puttkamer vorgelegte Gesetzentwurf, dessen aus gesprochener Zweck es ist, „die gesetzliche Vollmacht zur milderen Handhabung mancher Bestimmungen der neueren Gesetze über das Berhällmß zwischen Staat und Kirche der Regierung zu übertragen", findet, wie nicht anders zu erwarten, je nach der Parteistellung eine sehr verschiedene Beurtheilung. Allen Denjenigen, welche sich in dem sog nannten Culturkampje, jenem unblutigen, aber deshalb nicht minder verheerenden Bürgerkriege, der seit nahe einem Decennium in Preußen gekämpft wird, aus der einen oder andern Partei als Rufer im Streite bewährt haben und die bei einer anbrechenden Friedensära ihre politische Macht schwinden zu sehen fürchten, ist dieser versöhnende Schritt der preußischen Regierung natürlich sehr un bequem, während ihn Diejenigen mit Freude begrüßen, denen die Erfahrung der Culturkampsjahre einen neuen Beweis für die alte Wahrheit: „äuobus litizautibus tsr- tius guuckvt" und zugleich die Ueberzeugung gebracht hat, daß der tertius ßauävos im vorliegenden Falle Niemand anders ist und lein kann, als der revolutionäre und athei stische Geist des Jahrhunderts. Und gewiß, ein Schritt zur Versöhnung ist diese neue Gesetzvorlage. Aber sie hat gleichzeitig auch noch eine andere Bedeutung, die uns um io wichtiger erscheint, je zweifelhafter nach manchen Anzeichen die Frage ist, ob eine wirkliche Versöhnung der streitenden Theile in nächster Zeit schon zu er warten sei und ob insbesondere die römische Curie und das preußische Centrum sich einer so entgegen kommenden Haltung zuneigen wird, wie sie zur Her stellung eines dauerhaften Friedens nöthig sein würde. DaS neue Kirchengesetz schließt nämlich zugleich einen durchgreifenden Wechsel des bisher auf feiten der Re gierung beobachteten Kampfsystemes, namentlich hin sichtlich der Mittel des Kampfes in sich. Das Arsenal dieser Kampfmittel ist bekanntlich in den sogenannten Maigesetzen aus den Jahren 1873 und l874 enthalten, und der eigenthümliche Charakter derselben tritt sehr bedeutsam hervor, wenn man dies« Gesetze mit den jenigen vergleicht, welche im benachbarten österreichischen Kaiserstaate fast um dieselbe Zeit zur Erreichung ganz ähnlicher Zwecke erlassen wurden und welche in vielen Beziehungen mit den preußischen Culturkampfgesetzen materiell übereinstimmen. Der tiefgreifende Unterfchied Es handelt sich dabei nur um partielle Erweite rungen, Wiederholungen, Bestätigungen schon gestern, vorgestern oder vielleicht vor einem Jahre erkannter, vielbesprochener Wahrheiten. Für die laufenden Localausstellungen, welche eine Freude und Kenntnißvermittelung für das ansässige Publicum sind, daS nicht wie ein Handlungsreisender in Kunstsachen alle internationalen Ausstellungen fre- quentiren kann, sind nun die obengenannten Expositionen überaus benachtheiligend. Die meisten Künstler ziehen natürlich die großen Ausstellungen, die ihrer Production mehr Publicum und Vortheil versprechen, den kleineren localen Aus stellungen vor und pecuniäre Rücksichten kommen als unabwendbare Triebfedern hinzu; fo muß man selbst da oft milde urtheilen, wo durch eine solche Zurück setzung des Heimischen Mangel an Aufmerftamkeit gegen die Vaterstadt und deren Gunst hervorzutreten - scheint. In Fällen, welche dagegen solchen materiellen Rück sichten nicht unterthan sind, sollte sich jeder Künstler ein Gewissen daraus machen, da» Land und die Stadt seine» Wirken», vielleicht sogar seiner öffentlichen Stel lung, hintanzusetzen. Es ist für jede Kunststadt und ebenso für die darin lebenden Künstler unendlich wich tig, daß die Letzteren da» geistige Vermögen der ersteren an Ort und Stelle immer von Neuem repräjentiren und mehren helfen. Ein Forum der Intelligenz wird nicht nur durch Namen, sondern durch Thaten, die dort glänzen, aufrecht erhalten. Im vorigen Jahre wurde unsere Dresdner Aus stellung von der großen Münchner hart geschädigt; in diesem Jahre ist sie von der Düsseldorfer bedrückt. beider Gesetzgebungen besteht, wie dies von hervor ragenden Staatsrechtslehrern wiederholt betont und von der einen Seite als Vorzug der preußischen, von der anderen als solcher der österreichischen Gesetze bezeichnet worden ist, darin, daß die letztern vorwiegend den Cha rakter von Verwaltungsgesetzen, die erster« denjenigen von Justizgesetzen haben. Stellen nach jenen die Maßregeln gegen staatsfeindliche Handlungen des Clerus sich durch gehends als RegieruugSacte dar, über deren Anwen dung oder Nichtanwendung Verwaltungsbehörden nach Grundsätzen der Zweckmäßigkeit zu befinden haben, so hat man dagegen in Preußen die Entscheidung der wichtigsten hier auftauchenden Streitfragen in die Hände richterlicher Behörden gelegt, der Regierung in der Hauptsache nur die Exekution dieser Richtersprüche überlassend. Mag nun aber auch die zuletzt gedachte Sachbehandlung vom Standpunkte der abstrakten RechtS- staatstheorie aus die correcteste sein; gewichtig sind doch andererseits die praktischen Bedenken, die ihrer Durchführung entgegenstehen und, wie die Erfahrung der letzten Jahre in Preußen gezeigt hat, immer aufs Neue entgegentreten müssen. Der richterliche Beamte hat vor Allem die Autorität deS Gesetzes in seiner vollen Strenge zu wahren und, wo demselben entgegen gehandelt wird, da hat er die vom Gesetze hierfür ge ordnete Strafe auszusprechen ohne Ansehen der Person und ohne andere Rücksichtnahme, als die ihm vom Ge setze selbst vorgezeichnete. Ob etwa das kirchliche Leben einer durch seinen Richterspruch des Oberhirten beraubten Diöcese in heillose Verwirrung gebracht wird, ob in folge dessen gläubige Christengemeinden der seelsorgeri schen Fürsorge entbehren müssen, ob die Herzen der Einen mit Mißtrauen und Zweifel gegen die kirchliche, die der Andern mit Haß und Bitterkeit gegen die staatliche Autori tät erfüllt werden, solche und ähnliche Erwägungen können und dürfen den Richter nicht hindern, das Gesetz in voller Schärfe zur Anwendung zu bringen. Enthusiasten für den Rechtsstaat werden vielleicht gerade hierin einen Gewinn erblicken, indem sie von der unbeugsamen Festhaltung der Gesetze eine Stärkung sür das RechtS- gefühl des Volkes erwarten. Diejenigen aber, welche die Seele des Volkes kennen, werden berechtigte Zweifel darüber hegen, ob dieser Gewinn wirklich er rungen wird und ob er, wenn dies der Fall, den Schaden auswiege, welchen die idealsten Güter der Nation durch die oben geschilderten Zustände erleiden. Vertreter dieser letzteren Ansicht haben eben deshalb von Anfang an dem österreichischen System den Vor zug vor dem preußischen gegeben, weil dasselbe, indem es die Entscheidung in die Hände der Verwaltungs behörden legt, die Füglichkeit bietet, auch die so hoch wichtigen praktischen Gesichtspunkte neben demjenigen des strengen Rechtes zur Geltung zu bringen, und sie werden aus demselben Grunde auch die neue Vorlage deS Herrn v. Puttkamer willkommen heißen. Die preußische Regierung ist weit davon entfernt, einen principiellen Rückschritt zu machen, oder den Weg nach Canossa einzuschlagen, sie hält die Grundsätze, die in den Maigesetzen ausgesprochen sind, allenthalben auf recht, aber sie will ihre Durchführung nicht mehr den Händen des unbeugsamen Richteramtes überlassen, sondern selbst in die Hände nehmen, „bortiter in rv, suaviter iu moäo", das ist die Devise für die neueste Phase des sogenannten „Culturkampfes" in Preußen, und es ist wohl möglich, daß dieser System- wechfel dazu dient, den unseligen Streit zum sried- lichen AuSgange zu führen. Dresden, 25. Mai Die muhamedanischen Staaten und die eigenthüm- lichen Erscheinungen, welche ihren gegenwärtig in vollem Gange befindlichen Zerfall begleiten, führen abwechselnd bald in Europa, bald in Asien Verlegen- Natürlich macht sich eine derartige Benachtheiligung durch Concurrenz bei uns fühlbarer, als sie es in manchen andern Städten werden würde, denn unsere Verbindung mit ausländischen (ich meine nicht außer deutschen und außerösterreichischen) Leistungen war nie stark und soll erst jetzt anfangen, durch die dankenS- werthen Bemühungen der betreffenden Leiter etwas lebendiger zu werden. Jeder aufrichtige Kunstfreund sieht dieser Wand lung gewiß mit Freuden entgegen, und man erquickt sich gern bis dahin an den Objecten, welche sich in bunter Reihe dem Auge darstellen und aus dem wir besonders ansprechende Gaben hervorzuheben gedenken. Auch wird sich unsere Ausstellung noch durch neue Nachsendungeu erweitern. Otto Banck. AlterthumSkund«. lieber die gegenwärtig aus auf der Akropolis zu Athen angestellten Ausgra bungen schreibt man der „Voss. Ztg." von dort: Die Propyläen, jene von MnesikleS in den dreißiger Jah ren des 5. Jahrhunderts v. Chr. erbaute tempelartige Thorhalle, bildete den Abschluß der von Westen her auf die Burg hinauf führenden Straße. Vor dem Südflügel dieser Halle, in schrägem Winkel zu der selben, steht ein kleiner Tempel, gewissermaßen als Krönung de- Mauerpfeilers, welcher die große südliche Burgmauer gegen Westen abschloß, der „ungeflügelten Nike" oder Nike ApteroS geweiht. Auf dem Raume nun, der zwischen diesem Tempelchen und dem genann ten Südflügel der Propyläen lieg», war Hr. Bohn bei dem Fortgang« seiner Untersuchungen genöthig», Aus grabungen anstelle« zu lassen, al» deren Hauptergebniß neben wichtigen Daten zur Beurtheilung de» westlichen heilen herbei und erregen die Eifersucht der Mächte. Augenblicklich sind es die Zustände in einem Theile des nördlichen Afrika, nämlich »n Marokko, welche die öffentliche Meinung und die Presse Spaniens erregen und welche die am l5. d. M. zu Madrid eröffnete diplomatische Conferenz zur Regelung der Fremdenschutzverhältnisse in Marokko ordnen soll. Verfolgen wir, bevor wir der Aufgabe der Con ferenz selbst näher treten, die Ereignisse m ihrem histo rischen Verlauft, welche das Zusammentreten der Con ferenz nothwendig machten. Die Hauptperson bei der ganzen Angelegenheit ist Sldi Mohammed Barkajch, der Minister des Aeußern des Kaisers von Marokko. Sidi Mohammed war siüher Fell- und Wollhändler — ein Geschäft, das er heute noch heimlich betreiben soll —, wurde dann marokkanischer Consul in Tanger und avancirte, nachdem er einmal die diplomatische Carrivre ergriffen, bis zu seinem jetzigen Posten. Der marokkanische Minister, der weder lesen, noch schreiben kann, ist ein Original und hat bisher eine Findigkeit und Verschlagenheit bewiesen, wie sie nur bei den orientalischen Völkern heimisch ist. Im Anfänge des Jahres 1879 legte er aus der Conserenz zu Tanger den daselbst residirenden Gesandten und Generalconsuln 19 Artikel vor, durch welche die Beziehungen Marokkos zu den fremden Nationen geregelt werden sollten. Mit großem Geschick, schreibt der „Temps", wußte Sidi Mohammed die Aufmerksamkeit der Diplomaten vorzugs weise auf 5 oder 6 für die Autorität des Sultan« sehr wichtige Punkte, namentlich auf den Mißbrauch des Conjularschutzes, zu lenken, während er diejenigen Momente, welche für den europäischen Handel von hauptsächlichstem Werthe sind, nur oberflächlich be rührte. Während er mit großer Sorgfalt betonte, daß der englische Vertrag vom Jahre 1856 und der spanische Vertrag vom Jahre 1861 das Schutz recht der Mächte auf die Angestellten, Dolmetscher und eingeborenen Agenten der Consuln beschränkten, hütete er sich sehr, daran zu erinnern, daß der fran zösische Vertrag vom Jahre 1767 dem französischen Generalkonsulat ein unbeschränktes Schutzrecht über die Agenten und sranzösischen Kaufleute einräumte, und daß die französische Convention vom Jahre 1863 dieses Recht nur aus 2 oder 3 eingeborene Angestellte für jedes Bureau oder Handelsetablissement eingeschränkt hatte. Er schien vergessen zu haben, daß die Bestim mungen der französischen Conventionen, sowie alther gebrachte Gebräuche das Schutzrecht nicht nur aus die unter dem Dache der fremden Handelsrepräsentanten leben den Eingeborenen, sondern auch auf alle Eingeborenen ausgedehnt hatte, welche damit beauftragt waren, die Kaufleute un Innern des Landes, sei es auf Jahr märkten oder in den Städten, zu vertreten. Als die Herren Bernouillet und Scovazz, die Gesandten Frank reichs und Italiens zu Tanger, daran festhielten, daß ohne diesen Schutz weder eine Sicherheit für die In teressen der Ausländer bestehe, noch eine Sicherheit der Agenten und der Contracie, als die Majorität der fremden Vertreter erklärte, daß es unmöglich sei, die ihrem Schutze Befohlenen wieder unter die Autorität des Sultans zu stellen, wenn man infolge der Will kürlichkeit der marokkanischen Autoritäten nicht endlose Conflicte Hervorrufen wolle, endigte Sidi Mohammed mit der Drohung, im Namen des Sultans jeden Han del außerhalb den Häfen an der Meeresküste zu unter sagen. Sidi Mohammed bewies in den Conserenzen zu Tanger eine Zähigkeit und Geschicklichkeit, welche gewiß die Oberhand erlangt haben würden, wenn nicht die Gesandten Frankreichs, Italiens und Englands einen energischen Protest eingelegt hätten. Die an deren Vertreter der Mächte schienen geneigt, auf die Reklamationen Marokkos wegen Mißbrauch deS Con sularschutzes einzugehen. Sidi Mohammed benutzte diese Stimmung und warf sofort eine andere Frage Abschlusses jenes Propyläenflügels und der Bauzeit des Niketempels der Fund zweier gut erhaltener Re liefs bezeichnet werden kann, die zu der berühmten Balustrade gehörten, welche wahrscheinlich den kleinen dreieckigen Raum nördlich vor dem Tempel schmückte. Nach Beendigung dieser Arbeiten begann Hr. Bohn den großen Aufgang vor den Propyläen (diese selbst stehen noch auf abschüssigem Boden, aber bereits aus dem Ucbergange zur cberen Burgfläche) zu untersuchen. Am Fuße jenes Aufganges befindet sich eine andere Thoranlage, das Beulä'sche Thor, so genannt zu Ehren deS gelehrten Verfassers von l'^cropole ä'^tllöues. Be, der Freilegung der Fuiidameute dieses Werkes stieß Hr. Bohn in diesen Tagen aus ein kleines Marmor relief, das, wie ewige andere, Inschriften tragende Marmorblöcke, in den Grundmauern selbst verbaut ist. Seine lichte Höhe beträgt 30, seine Länge über 80 cm. Es stellt ein Viergespann dar; ein behelmter Krieger, in der linken Hand den Schild, mit der rechten sich noch am Wagenrande haltend, ganz hinten übergebcugt, und den linken Fuß weit vorgestreckt, ist im Begriff von dem in schnellem Tempo dahinrollenden Wagen zu springen. Ihm zur rechten Seite steht der Wagen lenker, mit den vorgestreckten Händen die galopiren- den Rosse lenkend. Da» Relief ist gut erhalten, nur der Kopf des Kriegers ist beschädigt, alles Uebrige aber trefflich erkennbar. Die hohe F.inheit in der ganzen Durchführung läßt vermuthen, daß das Weik in die erste Hälfte des vierten Jahrhunderts v. Chr. gehört. Erst herausgelöst au» seiner bisherigen Um gebung, wird sich seine weitere Gestaltung und etwaiger Zusammenhang mit den übrigen Basisblöcken feststellen lassen. Ein zweiter an g'eichrr Stelle gemachter Fund
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