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Fernspr. Nr.1S. Trl.»Adr. Wochenblatt Pulsnitz VeziMSÄNzeigeV Erscheint: Dienstag, Donnerstag «sd TsAnaberrd- Jm Falle yvtzrrcr Wrr»alt — Krieg oder-sonstige- irgend weicher Störung des Betriebes der Ztiruug oder der BriördcrunBemrrchtungen het der Bezieher keinen Anspru ch ans Reserun« oder REieferung der Zeittun ober 2ns Rückzahlung des Bezuctpreiscs — Monatlich M 7.— bei freier Zustellung; bei Abholung — — monatlich M 6.—; durch die Post vierteljährlich M 21.— . — — ,« «s K Postscheck-Konto Dresden 2138. Gem.-Gira-K. 14V U v r: rLMMU Bank-Konto: Pulsnitzer Bank, Pulsnitz. Inserat« find bis vormittags 10 Uhr auszugeben. Die sechsmal' grspsllu.-.« Petitzeile (Moffe's Zrilenmeffer 14) 200 Pfg., im Bez r> ser AmlShartpt- mann;chaft 150 Psg., Amtliche Zeile M 6 00, und M 4.50 — Reklame M 5.00. Bei Wtederholuug Rabatt. — Zeitraube!-der und tabellarischer Satz mit SO «/, Aufschlag. — Bei zwangsweiser Einziehung de Anzeige gebühren durch Klage oder in Konkursfällen, gelangt der voll Rechnungt- — — betrag mir« Wegfall von Preisnachlaß in Anrechnung. — — Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz sowie der Gemeinderäte Großnaundorf und Weißbach. Hauptblatt und älteste Zeitung in den Ortschaften des Pulsnitzer Amtsgerichtsbezirks: Pulsnitz, Pulsnitz M. S-, Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Niedersteina Weißbach, Ober- und Nicderlichtcnau, Friedersdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Dittmannsdorf, Donnerstag, den 23» Februar 1922 Nummer 23. Amtlicher Teil. 74- Jahrgang Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 265. Druck und Verlag vou E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr) Schriftleiter: I. W. M o h r in Pulsnitz. Oeffentliche MAfforderung SN Behörden und sonstige Arbeitgeber zur Einreichung von Eintommensnachweisungen für das Kalenderjahr 1921. Auf Grund von 8 40 des EinkommLNsteuergrfttzss und 8 34 der Aussührungs- bcstlmwvngen weiden olle Arbeitgeber, die im Kalenderjahr 1921 Personen gegen Gehalt, Lohn oder sonstiges Entgelt länger als zwei Morale beschäftigt haben, hiermit ousgesorder*, sLr die von ihnen beschäftigten Personen, deren Arbeitseinkommen im Kalenderjahr 1921 sich auf mehr als 24000 Mk. beläuft oder bei Umrechnung aus einen solchen Jahresbctrag belaufen würde, bis IS. März 1822 Einkommensnachweisungen für die Veranlagung zur Einkommensteuer bei der Gemeindebehörde oder dem Finanzamt des Arbeitnehmers einzuretchen. Die Nachweisungen find nach den Wohnorten der Arbeit nehmer getrennt einzurcichen. Die Verpflichtung zur Einreichung der Einkommensnachweisungen besteht auch für die Vorstände juristischer Personen und von Vereinen oller Art sowie für die Vorstände aller Stellen, Behörden und Anstalten des öffentlichen Dienstes hinstchtlich des Beruss- oder Pension sein Korn mens ihrer Beamten, Angestellten, Bediensteten sowie der Empfänger von Ruhegehältern, Witwen- und Waisenpenstrnen oder Unterhaltsbeitrögen, wenn Ler Jahrcsbettag ocr Bezüge 24000 Mk. übersteigt. Die Vordrucke zu den Einkommensnachweisungen Astrid von den Gemeinde behörden oi-er vom Finanzamt zu beziehen. Sie werden in der benötigten Anzahl, die vor der Abholung vom Arbeitgeber festzustellen ist, unentgeltlich abgegeben. Bei Ausstellung der Einkcmmcnsnachweisungen find sämtliche Beträge zu berück- sicher, dft dem Tmviüuger mit Rückstau auf ein gegenwärtiges oder früheres Dienst- verhälmts grzoblt worden find, also neben Gehalt, Lohn, Ruhegehalt auch Teuerungs und Kindcrzruogen, Tantiemen, WirtschafisbeihMen (tausende und einmalige), Gratifikationen, UntetstLtzungcn, Dienstaufwandsentschädigungen <8 34 Abs. L E. St. G ) oder unter sonstiger Benennung gewährte Bezüge und Teldwerreoorteile. Die Erfüllung der Verpflichtung zur Abgabe derNachwei- sungen kann mit Geldstrafe bis zu 500 Mk. erzwungen werden (Z 202 der Reichsadgabenordnung). Wer vorsätzlich unrichtige Angaben macht und dadurch be wirkt, daß Steuern verkürzt werden, wird wegen Steuerhinter ziehung mit einer Geldstrafe im fünf- bis zwanzigsachen Betrage der hinterzogenen Steuer bestraft. Neben der Geldstrafe kann auf Gefängnis erkannt werden; versuchte Steuerhinterziehung wird wie die vollendete Tat bestraft. Kamenz, den 19. Februar 1922. Das Finanzamt. Es find bestellt und in Pflicht genommen worden: 1. der Prioaius und Stadtrat Bruno Borsdorf in Pulsnitz als Lokalrichter sür die Stadt Pulsnitz; 2. der Erbgerichtsdefitzer Hermcüm Robert Günther in Weißbach als Ort»- richter und S der Kaufmann Gustav Hermann Günther, ebenda, als Gerichtsschoppe sür die Gemeinde Weißbach. Amtsgericht Pulsnitz, am 21. Februar 1922. Die Ausgabe der neuen Brotmarken findet Tret tag, Len 24. Februar 1922 im Ratskeller — Parterre — in nachstehende Reihenfolge statt: Brotkartennummer 1— 150 8— s Uhr vorm. , 151— 300 9-10 , . 301- 450 10-11 , , 451- 600 11-12 . 601— 750 12— 1 » mittags , 751— 920 3— 4 , nachm. . 921-1090 4- 5 , , 1091—1300 5— 6 , , Di« Abholungszeiten find pünklich einzuhalten. Die erhaltenen Marken sind sofort nach Empfang aus ihre Richtigkeit hin zu pr-fen, La spätere Einwendungen nicht berücksichtigt «erden können. Pulsnitz, den 23. Februar 1922. Der StUötkUt. Dos Wichtigste. Der ungarisch, jüdische Kommunistensührer Bela Khun soll sich in Berlin aushalten. Wir halten sogar das für möglich. Der Ostsachsen.Parteitag der Deutschnationalen in Löbau wird nunmehr am 31. März und 1. April stältfinden. Mit dem Reichspräsidenten Ebert zusammen wird auch der Rctchswirtschastsminister Schmidt am 7. März die Leipziger Frühjahrsmesse besuchen. Aus Anlaß des Stiftungsfestes der Universitätssängerschast zu Et. Pauli findet vom 15- bis 19. Juli in Leipzig ein Sän gerfest statt. Griechenland soll sich mit der Absicht tragen, im Frühjahr die Offensive in Anatolien wieder auszunehmen.- Sowjctrußland verkauft die Kunstschätze seiner Kirchen zur Lin derung der Hungersnot. Der Wilnaer Landtag beschloß endgültig dm Anschluß an Polen. Ein Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Volksverseuchung durch Geschlechiskrankheitcn ist dem Reichstage zugegangen. Mit der Bildung des italienischen Kabinetts wird voraussicht lich Giolitti beauftragt werden. Infolge Kohlen- und Lokomotivmangels mutzten neuerlich starke Einschränkungen im österreichischen Eisenbahnverkehr vor- genommen werden. Die bayerische Regierung beschäftigt sich nach wie vor mit einer durchgreifenden Verbilligungsaktion zugunsten der Minder bemittelten. Reichscrnührungsminlster Dr. Hermes teilte im Reichstage mit, daß an Umlagegetreide bisher 2 205000 Tonnen abgeliefert worden sind. In Braunschweig wurde ein rein sozialistisches Kabinett gebildet. Nach der Anleihedenkschrift sür das Reich, die dem Reichstage zugegangen ist, betrug das gesamte aus Grund des Anleihe kredits begebene Schuldkapital am 30. September 1921: 283 894860200 MK. Die Professoren der Moskauer Universitäten sind in den Streik getreten, weil sie seit mehreren Monaten kein Gehalt be- kommen haben. Die Studenten der Universität Haden den Sympathiestreik erklärt. Oertliche und sächsische Angelegenheiten. — (Motto zur Steuererklärung 1922): ^,Wer sich selbst erniedrigt, wird erhöht." Pulsnitz, (Bezirks. Vorturner st und e.) Der 4. Bezirk vom Meitzner Hochland Turngau hält nächsten Sonntag, 26. Februar, seine 1. diesjährige Bezirksvorturnerstunde nachmittags 1 Uhr in der hiesigen Schulturnhalle ab Geturnt werden Schnellig. keitrübungen (sogen. Warmmacher), die Freiübungen sür das Eauturnfest in Sebnitz, Gerätturnen, Uebungen für 16 jährige, im Wechsel freie Gruppen. Spiele und Kürturnen. Nach dem Turnrn findet Versammlung statt. T. Pulsnitz. (Wasunsnottut!) Im Olympia- Theater kommt heute, Donnerstag, und Freitag ein Filmwerk zur Aufführung, welches die Volksseuchs der Geschlechtskrankheiten behandelt: „Rächendes Gift!" Es gehört nicht in die Klasse der sogenannten und übel beleumundeten Aufklärungsfilme. „Rächendes Gift" zeigt, verschmolzen in einer wuchtigen, ergreifenden, dramatischen Handlung, die Gefahren und Folgen der schlimmsten aller Geschlechtskrankheiten, es bekämpft „die Syphilis". Es zeigt in packenden Bildern, wie furchtbar die schreckliche Seuche, der durch ungenügende Aufklärung und falsche Scham soviel Vorschub ge leistet wird, wirkt, sich selbst bis ins dritte und vierte Glied fortpfianzt, und wieviel namenloses Elend sie unter häufig unschuldig damit behafteten Menschen anzurichten vermag. — (Erhöhung des Zollaufgeldes) Der Reichsminister der Finanzen hat, wie uns die Handels kammer zu Zittau mitteilt, nach einer im „Deutschen Reichsanzeiger" vom 21. Februar veröffentlichten Be kanntmachung das Zollaufgeld (bisher 3 900 »/,) mit Wirkung vom 1. März 1922 ab aus 4400 erhöht. — (Handelsverkehr mit Estland.) Bei der Handelskammer zu Zittau liegt eine Mitteilung über den Handelsverkehr mit Estland (Währungs- fragen, Vertragstreue, Fristen für Angebote) aus, Beteiligte können während der üblichen Dienststunden im Kommergebäude Einsicht in diese Mitteilung nehmen. - — lDer Verbandstag des Verbandes derSächsischenHausbesitz ervereine) findet am Sonnabend, den 20. und Sonntag, den 21. Mai in Falkenstein i. V. statt Dabei wird man u. a. Stellung nehmen zur neuen Reichs- und Ländesgrsetz- gebung. — (DiePensionenfürGeistliche.) Der Rechtsausschutz des Landtages beriet am Dienstag die Regierungsvorlage betreffend die Regelung der Ruhestands- und Hinterbliebenenbezüge für Geistliche. Nach der Vorlage sollten die Sätze der Besoldungs ordnung, die am 30. Juni 1921 für Staatsbeamte und Lehrer galten, maßgebend sein. Die bürgerlichen Parteien wollten jedoch, daß dis Sätzs gelten, die je- weilig für dis Staatsbeamten und Lehrer in Geltung sind. Diese Anträge aber wurden mit 10 sozialisti schen gegen S bürgerliche Stimmen abgelshnt und der Gesetzentwurf in der Fassung der Regierung ange nommen, sodatz also die pensionierten Geistlichen und Hinterbliebenen von Geistlichen nur Pensionssätzs er halten können, die bis zum Juni 1921 in Geltung waren. — (Die angekündigte Erhöhung der Personentarife nach ungewiß.) Im An- schluß an die am 1. März in Kraft tretende Erhöhung der Gütertarifs um 20 Proz. war die Befürchtung geäußert worden, daß nun auch mit einer Erhöhung der Persanentacife zu rechnen wäre. Demgegenüber wird erklärt, daß im Reichsverkehrsministerium gegen wärtig an einer Erhöhung der Personentarife nicht gearbeitet würde. Allerdings könne man heute noch nicht wissen, was in einer weiteren Zukunft nötig sein würde. — (Die Ausfuhr von Geyen ständen des täglichen Bedarfs), zu denen insbesondere Kleidungs stücke und Wäsche gehören, ist, abgesehen von den sonst be stehenden Ausfuhrverboten für den Reiseverkehr besonders vcrboien; ausgenommen von dem Verbot sind derartige gebrauchte Gegenstände, die zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch oder zur Ausübung des Berufs während der Reise mitgesührt werden oder die bei der Einreise aus dem Auslande eingeführt worden sind. — Die Zollstellen find angewiesen worden, die Reisenden.und das Gepäck in unregelmäßigen Zeitabschnitten hin und wieder einer ganz gründlichen Nachschau zu unterwerfen. Diese Prüfungen haben zu zahlreichen Beanstandungen geführt, obgleich vielfach versucht worden ist, die Entdeckung durch ge wählte Verpackung oder durch das Unterpacken unter die Kleider usw. zu erschweren. — Es wird darauf hlngewiesen, daß die regelmäßige Strafe sür das Unternehmen der verbots widrigen Ausfuhr o»n Waren Gefängnis nicht unter einem Monat ist; neben dieser Strafe ist auf sehr empfindliche Geld- strafen zu erkennen. — (Are hoch ist der Steuerabzug bei Heimarbeitern?) Bei H-imarbeitern ist «in Steuer abzug von 8 o. H. des Arbeitslohn» vorzunehmen ohne Berücksichtigung der auf Lem Kieuerbuch stehen den Ermäßigung. Di« «inschlagende Bestimmung de» § 13 d«r DurchsührungSLrstimmungen »om 3. Drzem- ver 1921 zum Gesetz über di« Einkorn mrnfUuer vom 'LirbeiMohne vom 11, Juli 1SL1 bezw. Verordnung zur Renderunz der DurHschntttSSestimmungen zum Gesetz über die Einkommensteuer vom Arbeitslohn vom 22. Dezember 1921 lautet: Aird Ler Ardeittlohn nicht für eine bestimmt« Arbeitszeit Gezahlt, so tritt an die Stell« drr Ermäßigungen nach.Z 7 Abs. 1 bis 4 «in« fest« Ermäßigung von 4 o. H. des Arbeitslohn«». Der Steuerabzug beträgt in diesem Falle 6 ». H. LeS Ar beitslöhne». Wenn also eine Urau al» -eimarteiterin wöchentlich 100 Mk. verdient, wären 6 Mk. Steuern