Volltext Seite (XML)
LMKillW W AchWr ZlMtzeilW Nr. 31 1927 zu Nr. 46 des Hauptblattes Beauftragt mit der Herausgabe Regierungsrat Braube in Dresden. 2. 2. 3. 4. 5. Bankunternehmen, welche Sparkonten geführt 6. 1. haben, werden bezüglich dieser Konten wie Spar- lassen behandelt. Die Unirechnung der Sparbücher darf nicht nach dem Wilhelmshavener System erfolgen, sondern für jede Ein- und Auszahlung ist der Goldmark betrag des Leistungslages festzustellen. Als Normal- und Mindestsatz der Aufwertung gellen 25 Proz. Sparkassen mit leistungsfähigen Garanten sind anzuhalten, den Normalwtz noch zu überschreiten gemäß Z 55 Abs. 2 des Aufwertungsgesetzes. Die Bestimmung des 815 des Aufwertungsgesetzes, betreffend die Aufwertung kraft Rückwirkung, fin det auch auf Sparguthaben Anwendung. Die Bildung eines Ausgleichsstockes für leistungs schwache Sparkassen kommt in Fortfall. daß den Aufwertungsstellen bei den Amtsge richten die zu einer Aufarbeitung aller laufenden Aufwertungssachen bis spätestens 1. Juli 1927 erforderlichen Richter und Justizbeamte und den Grundbuck ämtern die zur Erledigung sämtlicher Aufwertungseinträge bis zum 1. Juli 1927 er forderlichen Hilfskräfte zur Verfügung gestellt werden; Aufwertungsgesetz dem dringlichen AufwertungS- schuldner zustehenden Grundschulden in forderungs« bekleidete Hypotheken; Ein gesetzliches Vorkaufsrecht des Jnflationsver- käufers bei Weitcrveräußerungsabsicht deS da maligen Abkäufers; von der Aufwertungspartei die Absicht und den Willen haben, ihre Forderungen nicht nur als agitatorische Maßnahmen für die kleinen Sparer hier zu vertreten, sondern wirklich ernsthaft durchzusetzen. Punkt 2: Erste Beratung über den Antrag des Abg. vr. v. Fumetti u. Gen., denselben Gegenstand betr. lDruchache Nr. 149). Der Antrag Nr. 149 lautet: Der Landtag wolle beschließen: die Regierung zu beauftragen, unverzüglich durch Verordnung des Ministeriums des Innern die erste Verordnung zur Durchführung der Auswertung von Sparguthaben vom 15. Februar 1926 (GBl. 1926 S. 34) aufzuheben und eine neue Durchführungsverordnung unter Einhaltung folgender Richtlinien beschleunigt auszuarbeiten und zu erlassen: 7. Die Verzinsung der aufgewerteten Sparguthaben hat voin 1. Januar 1925 nach Maßgabe der für neue Einlagen übl'.cken Zinssätze dergestalt zu erfolgen, daß die bis zur Feststellung des Auf- Wertungsbetrages entstandenen Zinsen diesen zuzuschlagen sind. Der festgcstellte Aufwertungs betrag ist vvm Tage der Feststellung an wie eine am gleichen Tage erfolgte Einzahlung zu behan deln und zu verzinsen, jedoch mit der Maßgabe, daß der Auswertungsbetrag nur in monatlichen Raten von höchstens 100 M. ohne Kündigung zu rückbezahlt werden kann. Im Falle nachgewiesener besonderer Bedürftigkeit kann der monatliche Rückzahlunqsbetrag bis auf 200 M. erhöht werden. Punkt 3: Erste Beratung über den Antrag des Abg. vr. v.Fumeiti u. Gen., Aufarbeitung der laufen den Aufwcrtungssachen bei den Justizbe- hördcn usw. betr. (Drucksache Nr. 147.) Der Antrag Nr. 147 lautet: Der Landtag wolle beschließen: die Regierung zn veranlassen, durch eine Verordnung des Justizministeriums anzuordnen, 2. daß bei gelöschten nach dem Aufwertungsgesetz vom 16. Juni 1925 §§ 14 und 15 kraft Vorbe halt oder Rückwirkung aufzuwertenden oder wiedereinzutragenden Hypotheken 1. der Tag der Stellung des Aufwertungsantrages als Tag der Wiedereintragung ins Grundbuch gilt, 2. im Gegensatz zu dem bekannten Fehlurteil des Reicysgerichts die persönliche Forderung vom 1 Januar 1925 an zu verzinsen ist ge mäß den Bestimmungen des 8 28 Abs. 1 des Aufwertungsgesetzes. Punkt 4: Erste Beratung über den Antrag des Abg. vr. v. Fumetti u. Gen. auf Vorlegung eines Reichsgesetzentwurfs zum Schutze der Grund- stücksverkäufer in der Zeit des Währungs- Verfalls. (Drucksache Nr. 148.) Der Antrag Nr. 148 lautet: Der Landtag wolle beschließen: die Regierung zu beauftragen, auf die Reichsregierung unverzüglich einzuwirken, dem Reichstage einen Gesetz entwurf vorzulegen, der geeignete Maßnahmen vor- sieht, uni diejenigen Grundstückseigentümer, die in der Zeit des Währungsverfalles (1. Januar 191K bis 15. Februar 1924) ihr Grundstück zu einem Preise unter 50 Proz. des Wehrbeitragswertes nach der Ver- anlagung von 1914 veräußert haben, auf mindestens ein Jahr vor dem Verlust der Rechte zu schützen, welche ihnen eine mit Erfolg bis zum 1. Januar 1927 durchgesührte Anfechtung des Kaufvertrages gewähren würde Als solche geeignete Maßnahmen sind anzusehen: 1. die Sperre der Grundbücher sür Eintragungen, betreffend Eigentumswechsel und neue Belastungen, insbesondere auch der Umwandlung der nach dem ist, für nicht in allen Punkten durchführbar anzusehen ist. Wir sind in unserem Anträge zum Teil über das noch hinausgcgangen, was der Antrag Nr. 17 gebracht h^t. Der Antrag Nr. 17 sieht nun eine Abänderung in einzelnen Teilen der Durchführungsverordnung vor, welche die sächsische Negierung zur Durchführung der Aufwertung der Sparkassenguthaben gebracht hat. Wir )aben es für besser gehalten, zunächst einmal die Be- eitigung dieser Durchführungsverordnung als grund legend überhaupt zu beantragen, weil eme Abänderung n einzelnen Bestimmungen im großen und ganzer, doch wohl nur Flickwort bleiben würde. Was wir aber bewndcrs in dem Anträge Nr. 17 vermissen und in unseren Antrag mit hineingenommen haben, das ist die Forderung, daß die Umrechnung der Sparkassenguthaben nicht nach dem Wilbelmshavener System erfolgen darf. Ich glaube, daß bekannt in, was darunter zu verstehen ist, daß eben nur einseitig um gerechnet wird und nicht, wie es zu fordern ist, gleich mäßig Ein- und Auszahlung nach dem Golomarkbetrage des Leistungstages in Umrechnung zu bringen sind, so daß sich objektiv herausstcllt, wieviel alle Einleger am Ende schließlich noch zu verlangen haben. Es kann bei dieser Art der Rechnung unter Umständen herauskom men, daß der Einleger sogar noch zuzuzahlen hätte. Eine ganz bestimmte Forderung haben wir noch aus gestellt, weil wir darin eine ganz besondere Ungerechtig keit sehen, daß auch Bankunternehmen, welche Spar konten geführt haben, bezüglich dieser Konten wie Spar kassen behandelt werden. Tas hat an sich einige Schwierig, keilen und könnte zn Kollisionen mit dem Reichsrecht führen auf Grund des 8 66 des Aufwertungsgesetzes. Wir gingen aber von der Erwägung aus, daß kehr viele Banken sogenannte Sparkonten geführt haben, und zwar auf Emlagebücher, wo sie eine feste Verzinsung unab- hängig von dem wechselnden Zinssätze für tägliches Geld gewährten. Bor dem Kriege waren es 3 _> Plvz., die dauernd als Verzinsung gegeben wurden. Diese Art der Einlagen sind gerade berechnet für solche Kunden, die kleinere Einlagen machen, und sonst ihr Geld zur Sparkasse geben würden. Tie Einführung derartiger Konten tollte dazu dienen, auch diele Kunden den Banken zuzuführen. Sie sind nicht eigentlich solche Kunden, wie sie die Banken sonst in ihrem Betrieb haben, auf die diese Definition, wie sie der 8 66 gibt, zutrisft, sie sind aber insofern von der Aufwertung aus geschlossen, weil der Begriff des Institutes, bei dem diese Werte angelegt sind, in 8 66 in dieser Form ganz all gemein gefaßt ist. Sollte es nicht möglich sem, diese Bestimmung mit aufzunehnren, so wäre eS doch wünschenswert, wenigstens der Reichsregierung anheim- zugeben, hier eine Änderung eintreten zu lassen und zu bestimmen, daß wenigstens, wenn die Banken überhaupt nicht etwa generell zur Aufwertung ihrer Guthaben verpflichtet werden, ihnen auferlegt wird, daß für diese Art der Einlagen, die keineswegs in der Form, wie sie der Bankvetr,eb mit sich bringt, angelegt worden sind, diese Bestimmung des §66 aufgehoben wirb. Ter Antrag Nr. 17 der Kommunistischen Partei sieht dann weiter vor, daß bei der Reichsregierung dafür möchte eingetreten werden, alle Sparguthaben bis zu 5000 M. auf 100 Proz. aufzuwerten. Hierzu möchte ich gleich erklären, daß wir uns damit würden keineswegs einverstanden erklären können, denn so wünschenswert es an sich ist, daß eine 100pro- zentige Aufwertung erfolgt, von der wir gern sehen würden, wenn sie alle bekämen, so müssen wir das doch ablehnen, weil dies zu einer allgemeinen Min derung der Masse bei einer gleichmägrgen Verteilung führt und dies nach den Grund ätzen unseres Privat rechtes von uns nicht vertreten werden kann. Was nun die Hineinführung der Fabrik- und Werks« pcnsionskasscn in den Antrag Nr. 17 anvetrifft, so kommen da § 63 Abs. 2 Ziff. 6 und 8 64 in Frage. Danach scheint es nicht zulässig zu sein — ich halte es wenig stens nicht dafür —, daß dies landesrechtlich geregelt werden kann, da in 8 64 das Gesetz ausdrücklich vor behält, die Reichsregierung zu ern ächtigen, nähere ' Bestimmungell über die Abgrenzung des Begriffes der - Fabrik- und Werkspensionskassen und der Betriebs- pensionskassen sowohl wie der freiwilligen Zuwen- l düngen usw., die dann in Frage kommen, -u geben, lnr darüber besondere Durchführungsbestimmungen zu erlassen. ' . , Worauf wir besonderen Wert legen, das ist die , Verzinsung der aufgewerteten Sparguthaben. ES ist l notwendig, daß die Einleger wieder etwa« von ihrem Landtagsverhandlunxen. <AortI,tz»ng der IG. Li Yun«. Von Dienstag, 22. Februar 1S27) Abg. Nenner (Fortsetzung). Nun haben die Aufwertler eine Anzahl Anträge ge stellt und durchblicken lassen, daß sie von der Annahme und Stellungnahme der Regierungsparteien zu den An- trägen ihre Stellung zur Regierung und zum Regie- rungsblock abhängig machen werden. Ich glaube, daß eine Stellungnahme ein wenig falsch ist. Selbst wenn die Regierung darauf eingehen würde, die sehr ver schwommenen und minimalen Forderungen der Auf- wertler hier zu erfüllen, dann müßte gleich die nächste Frage an die Aufwertungspartei als Re gierungspartei gestellt weiden, ob sie diese Negierung auch dann weiter unterstützen will, wenn sie ihre An träge zwar jetzt zum Teil bewilligt, aber dann gleich in den nächsten Wochen die Erhöhung der Friedens- Mieten und die Freigabe der gewerblichen Räume durchsührte. (Sehr richtig! b. d. Komm.) Es wäre sehr interessant, wenn die Aufwertler schon jetzt zu dieser Frage Stellung nehmen würdem Daß unsere Forderungen nickt unerfüllbar sind, daß sie insbesondere bei den Werks- und Pensionslpar- kasscu in vollem Umfange erfüllt werden können, zeigt das dauernde Steigen der Dividenden der Betriebe der „notleidenden" Industrie, die jetzt zu ihrem 20jähr- igen Jubiläum schreibt, daß sie kein Geld hat. Dabei gewinnt diese „notleidende" Industrie dauernd höhere Dividenden, wie Redner an Beispielen zeigt. Weiter erklärt man uns immer, daß die Spar kassenguthaben heute noch nicht aufgewendet werden könnten, weil cs dazu an den nötigen Geldern fehle. Au» der anderen Seite werden riesige Gelder in Sichen für absolut unnötige Dinge ausgegeben. (Sehr richtig! b. d. Komm.) Ich erinnere an die riesigen Ausgaben von über 40 Mill. M. für die Polizei, an die weit über 30 Mill. M. für die Justiz, an die Gelder sür die Jahresschru Deuticher Arbeit, jener Reklame- stelle für die deutschen Großindustriellen, und für die Leipziger Messe, die auch uur den einzigen Zweck hat, die Reklame für die Großindustrie zu fördern. Jetzt hat der neue Herr Wrrtschaftsminister den Verband sächsischer Industriellen namens der Regierung für deir Grundstock zu einer Otto Morasstiftung vor- läufig 5000 M. bewilligt. Für solche Ausgaben, die aus den Dividenden der Industrie, wenn die Industrie an solchen Maßnahmen ein Interesse hat, »ehr gut ge tragen werden könnte, hat die Regierung heute Geld, und wir sind sehr neugierig, von der Regierung nachher zu hören, ob sie dafür sorgen wrrd, daß auch Geld da sein wird für die hier von uns geforderten Aufwertungs- maßnahmen. Wir sind weiter auch neugierig, eine andere Frage beantwortet zu bekommen. Der Herr Minister hat gestern nämlich die sächsischen Industriellen gelobt, daß sie am Aufbau der Wirt'chaft und der Förderung am Wohle der Allgemeinheit dauernd beteiligt wären. Eine starke Unterstreichung, wie diese Förderung deS Wohles für die Allgemeinheit ausgesehen hat, gab dann ein anderer Beteiligter an der Jndustriellentagung Herr Generalleutnant Wöllwarth, der das herzliche und innige Zusammenarbeiten von Reichswehr und Industrie unterstrich und dabei erklärte, daß die Reichs wehr auch weiterhin so mit der Industrie zusammen- arbeiten werde wie 1923 unter dem verstorbenen General Leutnant Müller, (kbg. Böttcher: Hört, hört! Militär und Polizei gegen die Metallarbeiter!) Das Zusammen arbeiten bestand darin, daß die Reichswehr die Empörung der Arbeiter und der verzweifelten kleinen Sparer niederschlug, die sich dagegen wehrten, daß sie durch den Raubzug der Großindustriellen in eine Notlage hineingcbracht wurden. Wir haben also hier sckon wieder eine vollständig geschlossene Front vom Wirt schaftsminister über den Generalleutnant bis zum Bund der Säcksiichen Industriellen zum verschärften Angriffe auf die Taschen der Arbeitnehmer. Von einer Erschütterung der Wirtschaft durch die Erhöhung der Sparkassenguthaben der Werk-und Fabrik kassen kann kerne Rede sein. Das beweisen die Zahlen über die steigende Dividende. Wir möchten noch auf eins Hinweisen, daß die Re gierung ganz selbstverständlich dort, wo sie selbst durch große Entwertungen Geschäfte machen konnte, sehr schnell und sehr ernsthaft an oieser Entwertung mitgearbeitet hat. Ich n öchte nur Hinweisen auf die 500 Millionen- Anleihe, die zur Förderung des Wohnungsbaues von der Regierung ausgenommen wurde, von der Landes- Versicherungsanstalt, von der Arbeiterpensionskasse der Eisenbahner, von der allgemeinen Knappschaftspensions kasse und von der Reichsversicherungsanstalt für An gestellte genommen wurde. Diese Summen hat man lo aufgewertet, daß auf 25 Millionen ganze 4707 M. herausgekommen sind. Dieser ungeheure Raub geht natürlich auf Kosten der Mitglieder der Reichs versicherungsanstalt für Angestellte, der Mitglieder der Arbeitervensionskasse bei der Reichsbahn. Wenn die Regierung unsere Forderungen erfüllen will, muß sie ganz selbstverständlich diese Aufwer u rg au für die von der Regierung aufgenommenen Dar lehen durchführen Das ist die erste Notwendigkeit, und es wird nun die Frage sein, ob insbesondere die Herren 3. eventuelle Sicherung der bei Nichtigkeit des Kauf vertrages sich ergebenden Ansprüche des Inflation--- Verkäufers durch die Befugnis, sich eine Vor merkung eintragen zu lassen. Abg. Vr. v. Fumetti (Volkr. — zur gemeinsamen Begründung): Ich möchte zuerst zu dem Anträge Nr. 17 Stellung nehmen, der eben von meinem Herrn Vor redner begründet worden ist. Wir haben unter Nr. 149 einen ähnlichen Antrag gebracht, weil wir uns davon überzeugen mußten, daß der Antrag in der Form, wie er von der Kommunistischen Partei eingebracht worden