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pulsnitzerWochendlatt W ZSlMg Vyirks-KWW blakt Mts Ses kWgMeii ÜNSAMMS Wö öes ötlSMes B NSW Nr. 143. Sonnabend, 27. November 1915 ^Höchstpreise für Schweinefleisch 1. Rücken 1,44 M M 6 Schmer 7. ausgelassenes Schweinefett 8. Wurstfett 1,20 FönlgNcks AmtsbanptMOnnsÄrakt Kamenz Kamenz, am 24. November 1915. Pulsnitz, den 27. November 1915. VW ff ,» 1, 11 Zeitraubender und tabellarischer Sag nach be sonderem Taris. — Erfüllungsort ist Pulsnitz. empkieblt sicti rur -67. Jahrgang 1,55 1,44 1,60 1,00 -,50 1,80 2,10 Kamm Keule Lende Schnitzel Rippch n 2. Pökelfleisch 3. Bauch Wenn die Franzosen in ihrem blinden Deutschenhasse si^ nicht den Engländern verschrieben hätten, so würden sie üb^ die Engländer sehr harte Urteile fällen. Von einem wirk lichen einheitlichen Handeln kann da bet den Franzosen und Engländern auch keine Rede sein, denn es fehlen die gleich mäßigen Leistungen und das rückhaltslose Zusammenwirken. Von irgend einer politischen und kriegerischen einheitlichen Handlung zwischen Italien und England, Frankreich und Rußland kann aber erst recht keine Rede sein, denn wenn auch Italien durch englisches Gold zur Teilnahme am Welt kriege gewonnen ist, so kämpft doch kein Italiener mit den Franzosen oder Engländern und Russen Schulter an Schul ter. Der freche Raubzug gegen Oesterreich-Ungarn nimmt das italienische Heer so in Anspruch, daß Italien noch nicht Aktienkapital unck Leserven: IVlark 68 400 000 — etiederlsssullLen im Konixreicli Lsckseii: Dresden, Ueiprix, Lkemnitr, Lue, Libsii8tocIc,KLmenr,I.ommstrscIi, Neisseo, Oederan, Pirna, Mesa, - Sebnitr, Stollberg, V^urren. - Mgr.-M.: VMMW MW Inserate für denselben Tag sind bis vormittags 10 Uhr auszugeben. Die fünf mal gespaltene Zeile oder deren Raum 15 Pf., Lokalpreis 12 Pf. Reklame M Pf. Bei Wiederholungen Rabatt. (frisch od. gepökelt Spitzbein -frisch oder gepökelt) Osc ßrisgsuntsrstützungGmrsscvutz Bürgermeister Or. Michael. 4. Gehacktes Fleisch und Bratwurst 5. Schweinsknochen, Dickbein u. Kopf Diese Bekanntmachung gilt auch für die rev. Städte Kamenz und Pulsnitz. Sie tritt sofort in Kraft. Kamenz, am 25. November 1915. OiS USMgUlÄS KmtsdaUptmaN^sckE »xrmnasssl-l-scn/cm StroHLieferunq. Der Bezirksverband hat für die Militärpferde der Garnison Kamenz monatlich 2300 k§ Stroh zu liefern. Händler, sowie Besitzer größerer Strohmengen werden aufgesordert, das erfordernde Stroh an das Königliche Garnisonkommando Kamenz zu liefern. Sollte die erforderliche Menge durch freiwillige Lieferung nicht gedeckt werden, so müßte dies durch Umlegung auf die einzelnen Gemeinden beigetrieben werden Die Vergütung erfolgt nach der im Reichsgesetzbtatt 1915 Seite 744 (Bekanntmachung vom 8. November) festgesetzten Höhe unmittelbar an den Lieferanten. Die Lieferung hat am letzten Werktage jeden Monats für den folgenden Monat unmittelbar an das Earnisonkommando Kamenz zu erfolgen, erstmalig am 30. dieses Monats. ^Hausscrrnmtung veranstalten. Wir richten deshalb an unsere Bürgerschaft die herzliche Bitte, ihrem Danke für die großen Opfer, die unsere tapferen Feldgrauen uns und unse rem Vaterlande gebracht haben und immer noch bringen, durch reichliche Gaben Ausdruck zu verleihen und hierdurch diese Sammlung zu unterstützen. Für die Weihnachtspaketchen werden zwar eine Reihe von Gegenständen angekauft, wir bitten jedoch, uns auch Sachenspenden zur Verfügung zu stellen. Erwünscht sind hierfür besonders Tabakspfeifen, Tabakbeutel, Schokolade, Kakao, Nüsse, Zucker, geräucherte kleine Würste aller Art, Briefpapier, Tintenstifte, elektri sche Taschenlampen oder Ersatzbatterien, Lichte, Seife, Taschenmesser. Derartige Gegenstände bitten wir bis spätestens Dienstag, den 3V. d. M. in der Ratskanzlei abzugeben, weil sodann die Verpackung erfolgt. Auch für diese Weihnachtsspende hoffen wir, daß sich der Opfersinn für die kämpfenden Söhne unserer Stadt in schöner Weise bewähren möge ctzt: 9. Rücken- und Schinkenspeck (geräuchert) 10. Frischer Speck 11. Rauchfleisch und geräucherter Vauchspeck 12. Schinken roh (ohne Knochen) 13. Schinken roh (mit Knochen) 14. Schinken roh (ausgeschnitten) 15. Schinke., gekocht (ausgeschnitten) 16. Blutwurst 1 irisch od. 17. Leberwurst j geräuchert 18. Zervelat- und Salamiwurst. 19. Mettwurst 20. Knackwurst (sog. polnische Wurst) - 21. Knoblauchwurst WchMHtSsüUINllUW. Der Kriegsunterstützungsausschuß für die Stadt Pulsnitz wird auch in diesem Jahr unseren tapferen Kriegern eine Weihnachtsgabe zusenden und zur Bestreitung der Kosten in den nächsten Tagen eine wirklich großen Schlag vollbringen, zu einer wirklichen ge meinsamen Handlung können sie aber niemals gelangen, weil die gemeinsamen Konferenzen der Dieroerbandsmächte nicht entfernt die Hindernisse beseitigen können, welche dem gemeinsamen Zuschlägen entgegenstehen. Kein russisches Heer kann Seite an Seite mit einem französischen oder englischen Heere zusammenarbeiten, ferner hat das englische Heer an Leistungsfähigkeit und Uebernahme von blutigen Opfern niemals aus einer Höhe mit dem französischen Heere gestan den. Nur eine verhältnismäßig schmale Front haben die Engländern sehr dicht im Norden Frankreichs und Flanderns besetzt, und den Hauptkamps überlassen sie den Franzosen, reden aber von sich als wenn sie ganz allein das Zermalmen Frankreichs durch die deutschen Heere ausgehalten hätten. VrimirtW einreiM SciimMciisc io ilirer ksusi-- u. cüsbs88iefisc. StskIKammer. Wie der Merverband sich nach und nach selbst auseinander sprengen muß. Die gemeinsamen Beratungen der leitenden französischen und englischen Staatsmänner und Feldherren in Paris, an denen später auch Vertreter Rußlands und Italiens teilneh- Men sollen, zeigen aller Welt, woran es in dem großen Welt kriege über Jahr und Tag dem Dieroerbande fehlt, nämlich an einer Einheitlichkeit der diplomatischen und kriegerischen Handlung. Der Mangel dieser Einheitlichkeit schwächt alle Taten des Vierverbandes, denn einzeln kann keine dec Vier verbandsmächte, wie der Verlauf des Weltkrieges lehrt, einen Diese Höchstpreise dürfen bei der Abgabe an die Verbraucher nicht überschritten werden. Es ist aber gestattet, Bruchteile von Pfennigen nach oben abzu runden. Bei der Abgabe von Fleisch nach Ziffer 1 und 2 dürfen auf 1 Pfund nicht mehr als 50 Gr. 1/10 Pfund), bei der Abgabe von Ziffer 3 dürfen keine Knochen gegeben werden. Wer die festgesetzten Höchstpreise überschreitet, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 10000 M bestraft. Neben dec Strafe kann angeordnet werden, daß die Verurteilung auf i osten des Schuldiaen öffentlich bekannt zu machen ist. Auch kann neben Gefängnisstrafe auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. ' " o . > fön ?Mf1 6mt6sIMNchfüilMI1lK NnlaM umfassend die Ortschaften : Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Vollung. Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Nieder» nmlövmii Mi. veu MllivtzriUstpveMu vMauiy steina, Weißbach, Ober-u.Niederlichtenau, Friedersdorß-Thiememwrs, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Dittmannsdorf. Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 265. Verantwortlicher Redakteur I. W. Mohr in Pulsnit. MUMM Nr. IS Erscheint: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Mit „Illustriertem Sonntagsblatt", „Aus der Landwirtschaft", „Hof- Garten- und Hauswirt schaft" und „Mode für Alle" Abonnement: Monatlich 45 Pf., vierteljährlich Mark 1.30 bei freier Zustellung ins Haus, durch die Post bezogen Mark 1.41. Auf Grund von Z 5 der Vundesratsverodnung zur Regelung der Preise für Schlachtschweine und für Schweinefleisch vom 4. November 1915 in Verbiw düng mit der Ausführungsverordnung des Königlich Sächsischen Ministeriums des Innern vom 10. November 1915 werden nach Gehör der Preisp^üfungsstellc und anderer Sachverständigen folgende Höchstpreise für Schweinefleisch festge 2.— f, 1,80 ff 1,60 ff / 1,85 ff D,- 1,65 ff / -V 2,25 ff 2,40 ff 1,60 fk 2,20 ff 1,80 ff 1,70 f, ->4^ 1,50 ff