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königlich Sächsischer Staatsattzeigcr. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. Nr. 11. r» Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doenges in Dresden. <1 Freitag, 15. Januar 1909. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 20, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mart vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktags nachmittags. — Fernsprecher: Expedition Nr. 1295, Redaktion Nr. 4574. Ankündigungen:Die Zelle kl. Schrift der 6mal gespalt. Ankündigungsseite 25 Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Textseite im amtl. Telle 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich lEingesandt) 75 Pf PreiSermäßigg. auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme Vorm. 11 Uhr. Amtttcher Teil. So. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Bauinspektor Grube bei der Baudirektion für die Landesanstalten den Titel Bau amtmann führt und in die Klasse IV Nr. 18 der Hof rangordnung eingereiht wird. Als stellvertretender Beisitzer des Ärztlichen Ehren» gerichtshofs ist an Stelle des verstorbenen Sanitätsrats vr. ms6. Brückner in Glauchau der praktische Arzt vr. meck. Eichhoff in Hohenstein- Ernstthal und als juristischer Beisitzer des Ärztlichen Ehrcnrats im Regierungsbezirke Zwickau ist an Stelle des verstorbenen Landgerichtsrates Degner in Plauen Ader Amtsgerichtsrat Kirseck in Klingenthal gewählt worden. 1686IILI/08 Dresden, den 13. Januar 1909. 601114/09 Ministerium des Innern. 322 Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. I« Geschäftsbereiche des Ministerium» der Finanzen. Bei der Post-Verwaltung sind ernannt worden: Große, Nitsche, Kunze, Gläser, Hem el und Gräfe, seither gegen Tagegeld beschäftigte Postassistente... als etatmäßige Postassistenten. Im Geschäftsbereiche des Ministeriums des Kultus und öffeulliche« Unterrichts. Zu besetzen: Ostern an der mittleren Volksschule zu Großzschocher-Windorf bei Leipzig eine neu begründete ständige Lehrerstelle. Koll.: der Gemeinderat. Der Grundgehalt von 1500 M. erhöht sich nach erfülltem 25. Lebens jahre auf 1700 M. Es folgen dann drei Zulagen nach zwei jährigen Perioden zu je 150 M., fünf nach dreijährigen Perioden zu je 150 M., eine letzte nach drei Jahren zu 300 M.; nach er fülltem 49. Lebensjahre Höchstgehalt 3200 M. Außerdem Wohnungsgeld dem ständigen Lehrer bis zum erfüllten 25. Lebens jahre 400 M., alsdann 500 M. Gesuche nebst den erforderlichen Beilagen bis 28. Jan. an den Koll.; — Ostern die 4. ständige Lehrerstelle zu Weißig bei Weißer Hirsch. Koll.: die oberste Schulbehörde. 1500 M. Gehalt, 300 M. Wohnungsgeld für ver heirateten, 200 M. für unverh. Lehrer, 150 M. für Fortbildungs schulunterricht. Bewerbungsgesuche sind mit allen erforderlichen Beilagen bis 2. Febr. einzureichen bei dem K. Bezirksschulinfpektor für Dresden III, Blochmannstr. 21; — Ostern die mit dem Kantorat verbundene Schulstelle zu Wermsdorf. Koll.: die oberste Schulbehörde. Außer freier Amtswohnung nebst Garten- genuß 1500 M. Grundgehalt vom Schuldienste (günstige Orts staffel bi- 3500 M.), 916 M. vom Kirchendienste, ev. 200 M. Berwaltungsaufwand, die staffelmäßigen Alterszulagen. Bewerber (nicht unter 35 Jahren) wollen ihre vorschriftsmäßigen Gesuche bis 31. Jan. an den K. Bezirksschulinspektor in Oschatz einreichen. Nichtamtlicher Teil. Bom Königlichen Hofe. Dresden, 15. Januar. Se. Majestät der König nahm vormittags militärische Meldungen, sowie die Vor- träge der Herren Staatsminister und des Kabinetts- sekretärS entgegen. Aus Anlaß des Geburtstags Sr. König!. Hoheit des Kronprinzen brachte das Hoboistenkorps des I. (Leib-) Grenadierregiments Nr. 100 Höchstdemselben um 9 Uhr eine Morgenmusik im großen Stallhofe, Augustusstraße, dar. Mittags vereinigte sich die Königliche Familie zur Tafel bei Sr. Majestät dem König. — Bei Ihrer Königl. Hoheit der Prinzessin Ma thilde fand gestern ein großer Nachmittagstee statt, zu dem Einladungen an mehrere Damen der Hofgesellschaft ergangen waren. Heute wird Ihre Königl. Hoheit dem Symphoniekonzert im Königl. Opernhause beiwohnen. Auch Ihre Königl. Hoheit die Frau Prinzessin Johann Georg wird das Symphoniekonzert besuchen- Deutsches Reich, vom »«Rdesrate. (W. T. B.) Berlin, 14. Januar. Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Entwurf eines Gesetzes zur Er gänzung der Gesetze betreffend Postdampfschiff-Verbindungen mit überseeischen Ländem zugestimmt. vom Reichstage. Sitzung vom 14. Januar 1909. Am Bundesratstifch die Staatssekretäre vr. v. Bethmann- Hollweg und v. Schoen. Präsident Graf Stolberg eröffnete die Sitzung um 1 Uhr 15 Minuten. Der Handelsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und El Salvador wurde in erster und zweiter Beratung ohne Debatte erledigt. Es folgte die Fortsetzung der ersten Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend die Einwirkung von Armenunterstützung auf öffentlich« Rechte. Abg. Brühne (soz.): Es liegt eine große Härte darin, wenn allen Leuten, die ohne Verschulden dauernd der öffentlichen Unter stützung anheimfallen, das Wahlrecht genommen werden soll. Es gibt eine große Anzahl von Arbeitern, namentlich in Zeiten wirtschaftlicher Krisen, die in Not geraten sind und nur, um ihre Familie nicht dem Hunger preiszugeben, zu dem letzten Mittel der öffentlichen Unterstützung greifen. Daß arbeitsscheue und ver bummelte Menschen des Wahlrechts unwürdig sind, darin stimme ich dem Abg. Everling durchaus bei. Es gibt aber auch in den höheren Ständen viele Leute, die niemals in ihrem Leben eine nützliche Arbeit verrichtet haben. Im übrigen betrachten wir den Entwurf als einen wesentlichen Fortschritt gegenüber dem bis herigen Zustand. (Als der Redner hierauf ausführlich die Frage der Reorganisation der gesamten Armenpflege erörterte, wurde er vom Präsidenten zur Sache verwiesen.) Abg. Brühne (fortfahrend) beantragte die Überweisung der Vorlage an eine Kommission von 14 Mitgliedern. Abg. Raab (wirtsch. Bgg.): Zweckmäßig wäre es gewesen, den Begriff der Armenunterstützung, soweit sie den Verlust des Wahlrechts zur Folge haben soll, durch eine klare Bestimmung festzulegen. Ob jemand in verschuldete oder unverschuldete Armut gerät, und deshalb der öffentlichen Unterstützung anheimsällt, läßt sich in vielen Fällen nur sehr schwer fcststellen; deshalb sollte das Moment der Verschuldung nicht in Betracht kommen. Auch wir begrüßen den Entwurf in der Hauptsache als einen Fortschritt und sind, wenn er sich im einzelnen noch verbessern läßt, zur Mit arbeit gern bereit. Abg. Dove (frs. Bgg.): Wir hätten gewünscht, daß diese Ver hältnisse nicht nur im Reich, sondern auch in den Landesgesetz gebungen geregelt würden. Anderseits wollen wir aber das Gesetz, das auch wir für einen Fortschritt halten, an diesem Punkt nicht scheitern lassen. Abg. Brandys (Pole): Auch meine Partei begrüßt den Ent wurf mit größter Sympathie. Bei diesem Gesetz haben wir aus nahmsweise nicht zu befürchten, daß es gegen die Polen an gewendet wird. Abg. vr. Höffel (Rp.): Auch wir stehen dem Gesetz sym pathisch gegenüber und wünschen, daß auch die Gemeindeordnung dahin abgeändert wird, daß nicht jede Armenunterstützung als solche gilt, durch welche die politischen Rechte verloren gehen. Abg. Böhle (soz.): Von den Gemeinden müßte verlangt werden, daß sie genau unterscheiden, ob eine gewährte Unter stützung auS öffentlichen Mitteln oder aus privaten, der Ge meinde zur Verfügung gestellten Fonds stammt. Im letzteren Falle dürste unter keinen Umständnn das Wahlrecht geschmälert werden. Damit - schloß die Diskussion, die Vorlage wurde an eine Kommission von 14 Mitgliedern verwiesen. Es folgte die zweite Lesung des Gesetzentwurfs be treffend die Preisfeststellung beim Markthandel mit Schlachtvieh. Abg. Fischbeck (frs. Vp.): Wenn man diese Materie durch aus in ein Gesetz bringen will, dann sollte man im Interesse des Schlächtergewerbes die Vorschrift erlassen, daß Bestimmungen, nach denen die Festsetzung von Preisen nach Schlachtgewicht verboten ist, nicht erlassen werden dürfen. Abg. Scheidemann (soz.): Zweck dieses Gesetzes soll nach dem Staatssekretär nur der sein, eine zuverlässige und durch sichtigere Notierung der Schlachtviehpreise herbeizusühren. Tat sächlich wollen die extremen Agrarier ein neues Agitationsmittel bei einer künftigen Fleischnot sich schaffen. (Sehr richtig I) In gutem Glauben handeln die Agrarier in diesem Falle nicht. (Lebhaftes Sehr richtigI bei den Sozialdemokraten.) Bei Auf stellung einer Statistik dürfte es keine Schwierigkeiten machen, auch das Schlachtgewicht zu notieren. Wir beantragen, daß, wenn Vorschriften über die Feststellung der Preise erlassen Warden, sie sich auf das Lebend- und Schlachtgewicht erstrecken müssen. Abg. vr. Roesicke (Hosp. d. Konf.): Die Angriffe auf den guten Glauben der Rechten sind hinfällig; wir haben immer be wiesen, daß wir bereit sind, unsere eigenen Wünsche im Interesse der Allgemeinheit zurückzustellen. Den freisinnigen Antrag halten wir nicht für notwendig. Wenigstens wollen wir ihn so fassen, daß Vorschriften, durch welche die Feststellung von Preisen nach Schlachtgewicht verboten wird, sofern diese Feststellungen auf tatsächlichen Unterlagen und nicht lediglich auf Schätzungen be ruhen, auf Grund dieses Gesetzes nickt erlassen werden dürfen. Abg. Wachhorst de Wente (nl.) erklärte, er stimme der Vorlage zu. Abg. Gerstenberger (Z.): Dem sozialdemokratischen An träge können wir nicht beitreten, da er nur Unklarheiten in das Gesetz bringen würde. Dagegen werden wir dem freisinnigen Antrag mit dem Zusatzantrag der Konservativen unsere Zustim mung nicht versagen. Staatssekretär vr. v. Bethmann-Hollweg: Der Ge setzentwurf hat nicht die Tendenz, auf den Handel irgendwie ein zuwirken, sondern er will nur eine durchsichtigere Feststellung der Preise auf den Schlachtviehmärkten hrrbeiführen. Unter diesem Ge sichtspunkt erscheinen alle drei Anträge eigentlich al« entbehrlich. Der sozialdemokratische Antrag würde außerdem Unklarheit schaffen, denn er würde den Märkten die Marktfreiheit nehmen, auf denen schon jetzt Schweine und Rinder nach Lebendgewicht gehandelt werden. Diese würden dann gezwungen, auch das Schlacht gewicht sestzustellen. Abg. Kobelt (Hosp. d. frs. Bp.): Die reellste Berechnung für die Notierung ist die nach Schlachtgewicht, denn dabei wird weder der Landwirt, noch der Schlächter betrogen. Ich bin ein Gegner des ganzen Gesetzentwurfs, weil er eine ganze Reihe von Schädigungen, aber nicht den geringsten Nutzen bringen wird. Man sollte doch nicht das Schlächtergewerbe unter so beschämende polizeiliche Kontrolle stellen, von der alle anderen Erwerbszweige frei bleiben. Ter Entwurf hat überdies eine preissteigernde Tendenz. Ich beantrage Überweisung an eine Kommission von 14 Mitgliedern. Die Abgg. Vogt-Crailsheim (wirtsch. Vgg.) und Hilpert (Bayr. Bbd.) erklärten im Namen ihrer Parteien, schon jetzt für die Vorlage stimmen zu wollen. Damit schloß die Diskussion. Die Kommissionsberatung wurde abgelehnt und die Vorlage mit dem Anträge Schwerin-Löwitz—Rösicke angenommen, der freisinnige und der sozialdemokratische Antrag wurden abgelehnt. Hierauf folgten Petitionen. Zunächst wurde die Debatte über eine Petition be treffend die Anstellung von Baukontrolleuren aus dem Arbeiterstande festgesetzt. Abg. Bömelburg (soz.): Die Anstellung von Arbeiter baukontrolleuren ist eine dringende Notwendigkeit, denn die Unfallziffer ist im Jahre 1907 gegenüber dem Jahre 1906 wieder gestiegen. Die Berufsgenossenschaften, die Unfallverhütungs- vorfchriften erließen und verbesserten, haben so gut wie nichts für die Unfallverhütung felber getan. Mit den Vorfchriften an sich ist noch nichts geholfen, deshalb verlangen wir die Kontrolle durch Arbeiter. Notwendig ist es, daß die Unternehmer bei Nichtbeachtung der Vorfchriften schärfer bestraft werden als die Arbeiter; denn die Unternehmer verstoßen Tag für Tag gegen die Vorschriften, sie hängen sie vielfach noch nicht einmal aus. Abg. Wölzel (nl.): Bei uns in Bayern hat sich die Ein richtung der Bauarbeiterkontrolleure durchaus bewährt. (Hört, hört! bei den Sozialdemokraten.) Abg. Irl (Z.) befürwortete die Annahme des Kommissions antrags auf Überweisung der Petition zur Berücksichtigung. Die Forderung der Petition hat der Reichstag in einer Resolution zum Ausdruck gebracht, für die seinerzeit auch die Konservativen gestimmt haben. Abg. Wieland (füdd. Vp.) stimmte im Namen seiner Partei ebenfalls dem Antrag der Kommission zu. Abg. vr. Burckhardt (wirtsch. Vgg.): Die Petition ist um so mehr zu empfehlen, als in ihr verlangt wird, daß die Arbeiter kontrolleure nach dem Beifpiel Bayerns zugelassen werden, daß sie also nicht aus der freien Wahl der Arbeiter hervorgehen sollen. Abg. Pauli-Potsdam (konf.): Die Berufsgenossenfchaften haben selber das größte Interesse daran, daß die Zahl der Un fälle möglichst niedrig ist, ihre Kontrolle genügt vollkommen. Durch die Arbeiterkontrolleure schaffen Sie den Unternehmern nichts als Schikaneure; bewahren Sie den Mittelstand vor dieser neuen Belastung, die vielleicht feinen Ruin bedeutet. (Oho!) Damit schloß die Besprechung. Der Kommissionsantrag auf Berücksichtigung wurde ange nommen. Darauf wurde Vertagung beschlossen. Nächste Sitzung Freitag 1 Uhr: Arbeitskammergesetz. * (Morgenbl.) Berlin, 15.Januar. Der 83 Jahre alte Graf Hompesch, der Vorsitzende der Zentrumsfraktion im Reichstage, erlitt einen Schlaganfall, der Lähmungserscheinungen an der linken Seite hervorrief. Zum Veutschen LtaatsbahnwagenverbanV. (W.T.B.) Stuttgart, 14. Januar. Heute begann die Beratung des Werkstättenausschusses der preußisch-hessischen Eisen- bahngemeinschaft unter Leitung des Präsidenten des Eifenbahnzentralamts in Berlin Hoff. Außer den Ver tretern der genannten Gemeinschaft nahmen Vertreter der bayerischen, der sächsischen, württembergischen, badischen, mecklenburgischen Eisenbahnvermaltungen und der Reichs eisenbahnen an den Beratungen teil. Den Erörterungen einer Reihe von technischen Fragen betreffend die Unter haltung des Wagenparks soü die Besprechung von Maß nahmen vorangehen, die zur Durchführung eines Über einkommens betreffend die Bildung eines deutschen Staats bahnwagenverbands auf dem Gebiete des Werkstättenwesens von einzelnen deutschen Staatseisenbahnverwaltungen zu treffen sind. Der Werkstättenausschuß wird berufen sein, zur Regelung dieser Fragen wesentlich beizutragen. Er wird zu diesem Zwecke vom 1. April d. I. ab zu einem Verbandsausschuß erweitert. Württemberg. (W.T.B.) Stuttgart, 14. Januar. Bei der heutigen Be ratung der Bolksschulnovelle in der Zweiten Kammer brachte der Berichterstatter vr. Hieber (deutsche Partei) die Sprache auf die Verwahrung, die das bischöfliche Ordinariat gegen den Inhalt des Regierungsentwurfs seinerzeit öffentlich eingelegt hat. Im weiteren Verlauf der Debatte erklärte Kultusminister v. Fleischhauer: Ich bestreite dem Ordinariat nicht das Recht, Stellung zu nehmen. Bedauern muß ich, daß da- Ordinariat die Eingabe veröffentlicht hat, ohne die Antwort der Regie-