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Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1 Mk 55 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnserüonsprers 10 Pfg. pro dretgespaltene Corpuszeile. -truck und Beriag von Martin Berger m Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion H A. Berger daielbst. 18S« Sonnabend, den 4. Juli No. 78. I. V. Gserne. Nr. 14. Nr. 15. Nr- 16. Nr. 12. Nr. 13. Bekanntmachung einqeaanaener Gesetze im Meuat Juni 18S« Reichsgesetzblatt. Bekanntmachung. Wegen Vierteljahresabschlusses sind die noch rückständigen Kranken-, Jnvaliditäts- und Altersversicherungsbeiträge nunmehr bis spätestens den 8. Juli dieses Jahres ^i Vermeidung sofortiger Einleitung des Zwangsvollstreckungsverfahrens anher zu bezahlen. Wilsdruff, den 23. Juni 1896. Die Gemeindekrankenkasse. I V Idn OsiiKivK. (2304) Gesetz, betreffend Abänderung des Zuckersteucrgesetzes. S. 109. (2305) Bekanntmachung, betreffend die Redaktion des Zuckersteuergesetzes. S. 116. (2306) Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes. S. 145. (2307) Gesetz, betreffend den Abgabentarif für den Kaifer-Wilhelm-Kanal. S. 150. . (2308) Verordnung wegen Ergänzung der Verordnung vom 16. August 1876, betreffend die Kautionen der bei der Militär- und d»- Marmeverwaltung angestellten Beamten. S. 151. , (2309) Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrages zum Haushalts-Etats für die Schutzgebiete auf das Etatjahr 1896/97. S. 153. - (2310) Börsengesetz. S. 157. (2311) Bekanntmachung, betreffend die technische Einheit im Eisenbahnwesen. S. 177. (2312) Bekanntmachung, betreffend Ausnahmen von dem Verbote der Sonntagsarbeit im Gewerbebetriebe. S. 17/. Diese Eingänge liegen 14 Tage lang zu Jedermanns Einsicht hier aus. Wilsdruff, den 1. Juli 1896. Der Stadt rat h. Die Annahme -es Bürgerlichen Gesetzbuches im Reichstage. Mit großer Mehrheit hat der Reichstag noch unmittelbar »°r seiner sommerlichen Vertagung das Bürgerliche Gesetzbuch endgiltig angenommen und hiermit dieses gewaltige gesetzgeberische Werk noch eher verabschiedet, als vielfach bislang oermuthet vwrden war. Die Genehmigung dieser fast 2500 Paragraphen Umfassenden Riesenvorlage seitens der parlamentarischen Ver- üttung der Nation lügt den bedeutungsvollen Schlußstein in bas stolze Gebäude der deutschen Einheit ein, der vor einem Wcrteljahrbundert auf den Schlachtfeldern Frankreichs blutig genug errungenen politischen und nationalen Einigung des deutschen Volkes, zu welcher der Grundstein allerdings schon durch die kriegerischen Ereignisse des Jahres 1866 gelegt worden Kar, folgt jetzt endlich auch seine Einheit auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechts nach. Das bisherige bunte Durcheinander de« Rechts in Deutschland mit seinen hundertlei verschiedenen ^°u-, Land-, Stadtrechten u. s. w. wird nunmehr im Großen und Ganzen einer einheitlichen Rechtsprechung weichen, wie sie Einheit des deutschen Gesammtvaterlandes nach außen auch »ur entspricht. Wenn der Gesetzgeber aber selbst jetzt noch jd für gut gehalten hat, keineswegs unser gesammteS Rechts ten über den nationalen Einheckskamm zu scheeren, sondern Schach noch landesrechtliche und particularistische Bestimmungen ^iMehaltcn, so wird dies der praktischen Einführung des neuen ^rchtsbuches im deutschen Volke schwerlich etwas schaden, sie kfrd im Gegentheil gewiß nur erleichtert, wenn sich in jenem d>e Anschauungen und Bedürfnisse im neuen Reiche mit be- ^chligten Eigenthümlichkeiten einer früheren Zeit verschmelzen. Lange gründliche und mühevolle Vorarbeiten sind es aber f'wesen, welche der parlamentarischen Behandlung des Bürger lichen Gesetzbuches vorangingen, sie haben im Ganzen einen JRraum von 22 Jahren beansprucht. In dieser ausgedehnten tznst haben zwei Commissionen, die erste aus berühmten Rechts- lchrern, die andere neben hervorragenden juristischen Geledrten such aus namhaften practischen Juristen und erfahrenen Ver- kaltungsbeamten bestehend, nach einander den ihnen unter- reckettn riesigen gesetzgeberischen Stoff gesichtet und mit pein- )cher Gewissenhaftigkeit im Einzelnen geprüft, aus welcher lahrrehntelangen Vorprüfung dann die eigentliche Reichstags- orlage hervorging. Dieselbe ist schließlich auch von der eigenen »mmisston des Reicheparlamentes noch beinahe durch fünf Monate hindurch ebenfalls gründlich erörtert worden, für das ff enum lag dann angesichts einer solchen erschöpfenden Vcrbe- a yung der Einzelheiten des Bürgerlichen Gesetzbuches wahrlich n zwing nder Anlaß mehr vor, nun seinerseits vielleicht noch den Entwurf mit seinen weit mehr als 2000 m w besprechen. Jene Fragen aber, über welche <r>ieu Reichstages noch keine genügende Klärung leluna sind in ver zweiten und dritten Plenar- ü e Bürgerlichen Gesetzbuches wahrhaftig breit genug behandelt worden; im Uebrigen konnte doch auch der Schwer punkt der parlamentarischen Erörterung gerade dieser so außer gewöhnlich umfangreichen und dabeitechnisch vielfach so schwierigen gewaltigen Vorlage nur in der Commission und nicht im Voll- parlament ruhen. Jetzt steht nun das große Werk vollendet da, nur noch der zweifellosen Sanction seitens des Bundescathes und der Vollziehung durch den Kaiser harrend. Niemand, selbst seine eifrigsten Freunde und Förderer nicht, wird behaupten wollen, daß es ganz tadellos ausgefallen sei, das Bürgerliche Gesetzbuch enthält vielmehr unstreitig noch so manche Lücken, Schwächen und Fehler mehr oder minder bedenklicher Natur. Aber trotz alle- und alledem sind seine Vorzüge doch so entscheidend und so groß, besonders immer wieder in Hinblick auf die durch das neue Gesetz jetzt im Allgemeinen erfolgende Verwirklichung der deutschen Rechtöeinheit, daß ihnen gegenüber die vorhandenen bedenklichen Punkte des Werkes zurückstehen müssen. Gewiß kann man nur aus vollem Herzen hoffen und wünschen, daß das jetzt im begonnenen zweiten Vierteljahrhundert der Existenz deS deutschen Reiches zu Stande gekommene Bürgerliche Ge setzbuch den auf dasselbe zu setzenden Erwartungen und Hoff nungen auch entsprechen möge. Tagesgeschichte. Der Besuch des Prinzen Ludwig von Bayern beiui Kaiser in Kiel hat den bedauerlichen Zwischenfall von Moskau iu befriedigendster Weise zur Erledigung ge bracht. Nach Versicherungen von gut unterrichteter vor nehmer Seite ist das Erscheinen des Prinzen in Kiel auf dessm ureigenste Initiative zurückznführen, er hegte das lebhafte Verlangen, dem Kaiser auch persönlich beruhigende Aufklärungen über seine Moskauer Rede zu gcbeu, nachdem Prinz Ludwig bereits auf telegraphischem Wege gethan hatte. Die etwa halbstündige Unterredung, die sich am Bord der „Hohenzollern" zwischen dem Kaiser und dem bayrischen Thronfolger in Gegenwart des Prinzen Heinrich vollzogen, soll einen sehr herzlichen Charakter getragen haben, sie stellt sicherlich die beste Zurückweisung der maß losen Ausbeutung des Moskauer Vorganges dar, wie letztere namentlich dnrch die partikularistische Presse in Bayern wie außerhalb Bayerns betrieben wurde. Seinem Besuche beim Kaiser in Kiel hat dann Prinz Ludwig noch einen Auf enthalt in Berlin nachfolgen lassen, wo der hohe bayerische Gast u. A. dem Reichskanzler am Dienstag Nachmittag einen längeren Besuch abstattete; Abends fand beim Reichs kanzler ein Festmahl Zu Ehren des Prinzen Ludwig statt. Der Reichstag trat am Dienstag in die dritte Lesung des Bürgerlichen Gesetzbuches ein und förderte sie bis ß 1173. Vorher wurden noch einige geschäftliche Sachen er- ledrgt, u. A. theme Präsident Dr. von Buol den Inhalt emes Antrages des Reichskanzlers mit, wonach der Reichs tag bis zum 10. November d. I. vertagt werden soll. Nach Mittheiluna der wenigen zur dritten Lesung des Bürger« licheu Gesetzbuches eingegaugeuen Abänderuugsanträge wurde zunächst eine nochmalige Generaldebatte beliebt. In derselben gab Abg. Kauffmann Namens der freisinnigen Volkspartei die Erklärung ab, daß seine politischen Freunde trotz ihrer ernsten Bedenken gegen manche Einzelheiten doch für das Gesetz im Ganzen stimmen würden. Anderseits erklärte der Elsässer Winterer, daß seine Landsleute nament lich wegen der ihnen nicht konvenirenden Regelung des Familienrechtes nicht für das Gesetz stimmen könnten, sie würden sich indes) der Abstimmung enthalten. Herr von Kardoff, der freikonservative Führer, sprach ebenfalls sein Bedauern über eine Reihe von Bestimmungen des Gesetzes ans, versicherte indessen unter Complimenten an die Adresse des Centrums, er stimme dem Gesetz im Ganzen zu. Der konservative Führer, Herr von Manteuffel, sang ein noch maliges Klagelied über die „Durchpeitschung" des Bürger lichen Gesetzbuches und lehnte Namens seiner Partei jede Verantwortung sür dasselbe ab. Abg. Rickert (fr. Vereinig.) vertheidigte die beschleunigte Berathung der Vorlage, be mängelte verschiedene Punkte derselben, erkannte aber die Nothwendigkeit eines einheitlichen Rechts an. Ungefähr im selben Sinne äußerte sich der süddeutsche Demokrat Hauß mann, während die Sozialdemokraten Stadthagen und Frohne erklärten, ihre Partei w.ürde gegen das Bürgerliche Gesetzbuch stimmen, weil in demselben die Rechte des Ar beiters nicht genügend gewahrt worden seien; der Antisemit Dr. Vielhaben gab die Erklärung ab, seine politischen Freunde würden sich der Abstimmung enthalten. An der weiteren Debatte betheiligten sich noch die Abgeordneten Dr. Enneccerus, Richter, Dr. Sigl, der bekannte fraktionslose „Preußenfresscr", die Antisemiten Dr. Vielhaben und Lieber mann von Sonnenberg, sowie die Centrumsabgeordneten Gröber und Dr. Bachem. Sie spitzte sich mehr und mehr persönlich zu, wobei namentlich dem „ehrenwerthen" Dr. Sigl eine derbe, aber wohlverdiente Abfertigung vom Abg. Gröber wurde. Die nuu folgende Spezialdiskussion gestaltete sich sehr kurz, iu ihr wurden die ersten 1173 Paragraphen des Gesetzes in der Fassung zweiter Lesung angenommen, abgesehen von einigen unwesentlichen Abänderungen. Ab gelehnt wurde in namentlicher Abstimmung der Antrag Hanßmann auf Wiedereinführung der Ersatzpflicht für durch Hasenfraß verursachten Schaden. Am Mittwoch beendigte das Haus die dritte Lesung des Bürgerlichen Gesetzbuches uud genehmigte dasselbe endgiltig; am Donnerstag dürfte die Vertagung bis zum Herbst eingetreten sein. Die „Post" meldet: Die Allerhöchste Ermächtig ung znm Einbringen der Handwerker-Organisations-Vor lage im Bundesrath ist nunmehr eingeholt worden. Ende dieser oder Anfang nächster Woche wird gleichzeitig der Wortlaut des Entwurfs publizirt und der öffentlichen Kritik übergeben werden,