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Schönburger Tageblatt Erscheint werktäal. Nachm. Bezugspreis «ch tm vo'-auS 150 N -Pfg. fr-'b - usschl Tragere 0,20 R-Mark, Zgesp' Neklamezetl« 0,45 'Mark,^»inwelse auf Än^ei- Ld OfferttnaeÄr 0,20 N.Ä^rk, Rabatt nach Tari^SchwIÄ-r Satz (Tabellen) mit Aufschlag «< Wt»! »Mal« Waldenburg. Ttadtgirokonw Waldenburg So. »nb»»e aellen nue bei pünktlicher Zahlung, bei zwangsweiser Nuereibung der Rechnungsbeträge wird jeder Nachlaß hinfällig. UN- Waldenburger Anzeiger Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts und des Stadtrats zu Waldenburg. Ferner veröffentlichen zahlreiche andere staatliche, städtische u. Gemeinde-Behörden ihre Bekanntmachungen im Schönburger Tageblatt. Verantwortlich für Redaktion, Druck und Verlag E. Kästner in Waldenburg Sachsen. Mitglied des Sächsischen und des Deutschen ZeitungSverleger-DereinS (E. B.) — VerlagSort Waldenburg Sachsen. Anzeigen bis vorm. S Ahr am Ausgabetag erosyy» Ausgabe nachmittags Ahr in der GeschästssteM in Waldenburg Sa., Obergaffe 38. Erfüllung»» ort Waldenburg. Filialen in Altstadt Waldenburg bei Lerrn Otto Förster: in Callenberg bei Lerrn Friedr. Lermann Richter; in Langenchursdorf bei. Lerrn Lermann Esche; in Wolkenburg bei Lerrn Linus Friedemann; in Penig bei Firma Wilhelm Dahler; in Ziegelheim bei Lerrn Eduard Kirsten. Im »all e höherer Gewalt, Krieg, Streik, Aussperrung, Maschinen» bruch, Störungen im Betrieb der Druckerei oder unserer Lieferer, hat der Bezieher keinen Anspruch auf Erhalt der Zeitung oder Rückzahlung des Bezugspreises. Für Richtigkeit der durch Fern» sprechet aufgegebenen Anzeigen übernehmen wir keine Gewähr Zugleich weit verbreitet in den Ortschaften der Standesamtsbezirke Altstadt Waldenburg, Braunsdorf, Callenberg, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungen, Langenleuba- Niederhain, Langenleuba-Oberhain, Langenchursdorf, Niederwiera, Oberwiera, Oberwinkel, Reichenbach, Remse, Schlagwitz, Schwaben, Wolkenburg und Ziegelheim. Nr. 160 Dienstag, den 12. In» 1927 50. Jahrgang. Große Wetterkatastrophen im Gottlenbatal und Westsachsen. Amtlicher Teil. Mittwoch, den 13. Juli 1927, Vorm. 10 Uhr sollen im gerichtlichen Pfandraume 1 Büffet echt Eiche, 1 Bett stelle mit 4 teil. Matratze und 1 Patentfedermatratze meiist. bietend gegen Barzahlung versteigert werden. Der Gerichtsvollzieher de» Amtsgericht» Waldenburg, den 11. Juli 1927. Ucbcr das Gottleuba- und Müglitztal ging ein schwe res Unwetter nieder. Der Reichspräsident nahm am Sonnabend den Bor trag des Michskanzlers vr. Marx entgegen. Der Reichstag ist am Sonnabend in die Ferien ge gangen, nachdem er am Schlüsse noch sür die Opfer der Katastrophe im Gottleubatale sein Beileid ausgesprochen hatte. Die Scptcmbertagnng des Reichstags wird sich vom 16. September bis 1. Oktober erstrecken. Nach amtlicher Meldung ist die Reise zur Besichtigung -er zerstörten Unterstände im Osten beendet. Die Zolländcrnngen wurden auch in dritter Lesung angenommen. Die Rentenbank nimmt eine Anleihe von 36 Millionen Dollar aus. In München hat das 18. deutsche Bundesschictzcn be- gonucn. Die Sceabrüstungskonfercnz steht vor dem Abbruch. Die französische Kammer nahm die Wahlreformvor lage an. Der irische Justizminister wurde erschossen. 'Waldenburg, 11. Juli 1827. Von den Gesetzen, die der Reichstag in seinem letzten -Lagungsabschnitt verabschiedet hat, kann man wohl oas Arbgitslosenversicherungsgesetz als das weit aus wichtigste bezeichnen. Mit diesem Gesetz ist ein Problem gelöst worden, das schon seit Jahrzehnten die «ozialpolitiker beschäftigt hat, lange Zeit aber für ebenw unlösbar galt wie die Quadratur des Zir kels oder das Perpetuum mobile. Gewiß werden sich auch ^cm neuen Gesetz noch mancherlei Mängel zei- gen, die erst «ach und nach abgestellt werden können. Aber dessenungeachtet bedeutet das Gesetz doch einen ungeheuren sozialen Fortschritt. Das neue Gesetz ersetzt das bisher in der Er werbslosensursorge geltende Fürsorgeprinzip durch das Prinzip der Versicherung. Der Arbeitnehmer, der seine Beitrage leistet, hat künftig einen Rechtsan spruch auf die Leistungen der Versicherungsanstalt. Zu gleich wird damit auch das Schematische beseitigt, das bisher den Erwerbslosenunterstützungen anhaftete. Die Höhe der Unterstützungssätze richtet sich künftig nach dem Arbeitslohn. Mit dieser gesetzlichen Regelung ist das ganze Arbeitslosenproblem der Agitation der Politischen Parteien entrückt, die sich bisher in ihren Forderungen für die Erwerbslosen vielfach zu über bieten suchten. . ... . « . In das Gesetz ist das Arbeitsvermittlungsgesetz hineingcarbeitet worden, da Arbeitslosigkeit und Ar beitsvermittlung eng miteinander Zusammenhängen. Auch Aenderungen des Krankenversicherungsgesetzes er wiesen sich als notwendig. Da die Krankenlassen die Beitrüge für die Arbeitslosenversicherung mit ein- ziehen, mußten für die Beitragsberechnung nach dem Grundlohn einheitliche Grundsätze aufgestellt werden. 8>n Zusammenhang damit wurde die Versicherungs- grenze für Angestellte auf 3600 Mark erhöht. Die Versicherungsbeiträge sind von Arbeitgebern und Arbeitnehmern je zur Hälfte zu zahlen, sie dür fen zusammen nicht mehr als drei vom Hundert des Arbeitslohnes ausmachen. Die Dauer der Unter stützung im Falle der Arbeitslosigkeit beträgt 2k Wochen, sie kann aber auf 39 Wochen verlängert werden. Da man damit rechnen muß, daß in der ersten Zeit die eingehenden Beiträge nicht ausreichen, um die erforderlich werdenden Unterstützungen zu zah len, so ist vorgesehen, daß das Reich der Reichs anstalt Zuschüsse in Form von Darlehen aewährt. die zurückzuzählen sind, sobald sich die Verhältnisse aus geglichen haben. Ein solcher Ausgleich ist allerdings nur möglich in Zeiten mit normalen Arbeitsverhält nissen. Für Krisenzeit ist daher noch eine besondere Krisenfürsorge vorgesehen, ähnlich der bisherigen. Die Kosten hierfür sind zu vier Fünfteln vom Reich, zu einem Fünftel von den Gemeinden zu zahlen. Starke Meinungsverschiedenheiten bestanden — auch innerhalb einzelner Fraktionen — über die Frage, ob man Ersatzkassen zulassen solle oder nicht. Be sonders aus Angestelltenkreisen heraus war der Wunsch nach solchen Ersatzkassen laut geworden. Der Reichs tag gelangte indessen zur Ablehnung dieser Forde rung, da auch innerhalb der Regierungsparteien die Meinungen auseinandergingen. Insbesondere stimmte ein Teil des Zentrums gegen den diesbezüglichen An trag. In der dritten Lesung wurde dann allerdings noch ein Antrag der Regierungsparteien angenom men, der die Reichsregierung ersucht, sobald hinrei chende Erfahrungen in der Arbeitslosenversicherung vorlicgen, zu Prüfen und dem Reichstag zu berichten, ob es im Interesse einzelner Gruppen (Landwirtschaft, Angestellte) liege, und ohne Schaden für die Ge samtversicherung möglich sei, für diese Gruppen Er satzkassen oder andere Sondereinrichtungen zu schaffen. Wie schon eingangs angedeutet, wird man über haupt abwarten müssen, wie sich das Gesetz in der Praxis bewährt. Erst auf Grund längerer praktischer Erfahrungen wird man beurteilen können, an welchen Stellen das Gesetz noch reformbedürftig ist. Sin Ministerium sm Ostpreußen? / Ost Preußische Wünsche. ' Auf einer in Königsberg abgehaltenen außeror dentlichen Vollversammlung der Landwirtschaftskam mer für die Provinz Ostpreußen hielt der Bevoll mächtigte vom Reichsrat, Freiherr v. Gayl, einen Vortrag über das Thema: „Wie soll Ostpreußen ge holfen werden?" Im Anschluß hieran unterbreitete der Präsident der Landwirtschaftskammer, Dr. Brandes, eine einstimmig zur Annahme gelangende Entschlie ßung, in der es heißt: Die vom Reich gänzlich ab getrennte Lage Ostpreußens bedingt eine Sonderbehand lung dieser Provinz. Diese Sonderbehandlung ist im Rahmen eines Grenzprogramms, das Provinzen oder Länder einschließt, die im Zusammenhang mit dem Reich geblieben, nicht durchführbar, da die abgetrennte Lage der Provinz hierbei erfahrungsgemäß keine ge nügende Berücksichtigung findet. Aus diesem Grunde hat sich die Lage Ostpreußens derartig verschärft und ist so bedenklich geworden, daß eine wirksame Sonder behandlung nunmehr schleunigst einsetzen muß, wenn der wirtschaftliche Niedergang und Zusammenbruch der Provinz mit allen seinen verhängnisvollen Folgen vermieden werden soll. Hierzu werden folgende Maß nahmen in Vorschlag gebracht: 1. Schaffung eines Reichsministeriums für Ost preußen als besonderes Ministerium oder, falls Be denken dagegen bestehen, Beauftragung eines Reichs ministeriums mit dieser Aufgabe, analog dem Mini sterium für die besetzten Gebiete. 2. Erhebung von Steuern und Reallasten zunächst nur insoweit, als sie' aus dem Einkommen bezahlt werden können. 3. Dotierung der Provinz in einem Maße, daß die öffentlichen Lasten tragbar bleiben. Als äußerste Grenze der Tragbarkeit ist zur Zeit die Belastung von 1913 anzusehen. 4. Milderung der durch die Lage Ostpreußens bedingten wirtschaftlichen Schwierigkeiten und ent sprechende Maßnahmen auf dem Gebiete der Eisen bahnfrachten und Förderung produktiver Anlagen und kultureller Belange. 5. Hilfe aus dem Gebiete des Kreditwesens. 6. Rückstände von Steuern, Abgaben, von son stigen öffentlichen Lasten und von Saatgutkrediten müs sen in eine unverzinsliche oder niedriger verzinsliche Schuld umgewandelt werden, deren Rückzahlung auf mehrere Jahre verteilt wird. In der Frage des Reichsministeriums für Ost preußen führte Präsident Dr. Brandes in der Be- aründuna der Entichliekuna kolaendes aus: Das Mini sterium für die besetzten Gebiete in der Hand des Reichskanzlers hat sich zweifellos vortrefflich bewährt. 'Auch für Ostpreußen kommt es darauf an, daß ein Neichsministerium die SPeziulaufgabe hat, sich dau ernd mit den durch die abgeschnittene Lage beding ten und hierdurch — ähnlich wie im Westen durch die Besetzung — ganz besonders gearteten ostpreußi- schen Verhältnisse dauernd zu befestigen und entspre chende Maßnahmen im Kabinett anzuregen und zu vertreten. Preußen allein kann aber bei seinen be schränkten pekuniären Mitteln und da viele Lebens fragen der Provinz der Kompetenz des Reiches ge hören, die große historische Aufgabe, die Provinz lebensfähig zu erhalten, nicht lösen. Das kann nur- unter Mitwirkung des Reiches geschehen. Ob ein be^- sonderes Reichsministerium für Ostpreußen gebildet oder wie bei den besetzten Gebieten ein bestehendes Ministerium mit dieser Aufgabe zu betrauen wäre» überlassen wir dortiger Entscheidung. Ein besonde rer Staatssekretär wäre im letzten Fall genügend, aber auch notwendig. , , . Die Sindenbmg-Spenbe. Dr. Karstedt erstattet Bericht. Reichspräsident von Hindenburg empfing den Lei ter der „Hindenburg-Spende", Ministerialrat Dr. Kar stedt, zum Bericht über die bisherigen Vorarbeiten. Der Reichspräsident gab seiner Freude über den Wider hall Ausdruck, den der Gedanke einer „Hindenburg- Spende" zugunsten der Kriegsopfer in Deutschland und vor allem auch bei den Ausländsdeutschen gefunden hat. Noch immer voreilige Bewerber. Bei dem Bureau des Reichspräsidenten gehen täglich schon jetzt zahlreiche Gesuche um Gewährung von Beihilfen aus der „Hindenburg-Spende" ein. Diese Gesuche können sachlich nicht bearbeitet werden und sind zwecklos. Ueber die Verwendung und Verteilung der Geldmittel, die in der „Hindenburg-Spende" zusam menkommen, können nähere Bestimmungen frühestens im Oktober getroffen werden, wenn sich das Ergebnis der eingeleiteten Sammlungen übersehen läßt. Einzel heiten darüber werden rechtzeitig durch die Tages presse bekannt gemacht werden. Reichshilfe für die Grenzgebiete. Die Verteilung der 25 Millionen. Der Haushaltsausschuß des Reichstags stimmt? der Verteilung der für das Etatsjahr 1927 einge setzten 25 Millionen Mark zur Förderung von Kul tur- und Wirtschaftsaufgaben der bedrängten Grenz gebiete zu. Es erhalten: Baden 3 250 000, Sachsen 2 750 000, Bayern 4 Millionen, Preußen 15 Mil lionen Mark. Von der letzteren Summe entfallen auf Ostpreußen 3 250 000, auf Oberschlesien 2 500 000, auf Niederschlesien 1 500 000, auf die Grenzmark 2 250 000, auf Frankfurt 1 200 000, auf Köslin 800 000 und auf Schleswig-Holstein 3 500 000 Mark. Angenommen wurde dann noch die Entschließung der Regierungsparteien, wonach die Reichsregierung im Nachtragsetat oder im Haushalt 1928 entsprechende Mittel auch für den Westen zur Verfügung stellen soll. r r r < « . . . . . i . , V V V' ' Die Zerstörung der Ofibefestigungen. / Die Besichtigungsreise beendet. " Wie amtlich mitgeteilt wird, hat die Besichti- gnngsreise des Generalleutnants v. Pawelsz, an der ans seine Einladung der französische Kommandant Durand und der belgische Major Puljur teilnahmen, am 8. Juli 1927 ihr Ende gefunden. Durch ge meinsames Protokoll wurde festgestellt, daß die Pariser Vereinbarung zwischen Generalleutnant v. Pawelsz und dem Alliierten Militär-Ausschntz ven Versailles vom 31. Januar 1927 über die Zerstörung ven Nu- tcrftänden an der deutschen Ostgrenze vollständig durch geführt ist.