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Erscheinen: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend mit Ausschluß der Feiertage. Abonnement: Vierteljährlich 10 Ngr. GroHenhainer Wertz llllmgs- M AnzchMalt. Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Inseratenpreis: Für den Raum einer Spalt« zeile 1 Ngr. Inseratenannahme: Bis Tags vorher spätestens früh 10 Uhr. Redaction, Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. M LSI. Sonnabend, den 18. Lctober Bekanntmachung, die Jnterimsverwaltung der Amtshauptmannschaft Meißen betr. Nachdem das Königliche Ministerium des Innern beschlossen hat, die Interims- Verwaltung der Amtshauptmannschaft zu Meißen während der Theilnahme des Herrn Amtshauptmanns von Egidy am gegenwärtigen Landtage dem Herrn Regierungsrath von Harttmann zu übertragen und demgemäß das Nöthige verfügt worben ist, so wird Solches für Alle, welche mit gedachter Amtshauptmannschaft in geschäftlicher Beziehung stehen, hierdurch bekannt gemacht. Dresden, den 15. October 1873. Königliche Kreisdirection. von Könneritz. Stenz. Bekanntmachung. In Gemäßheit des Gesetzes vom 14. September 1868 ist von der unterzeichneten Behörde die Liste der Ortseinwohner der Stadt Großenhain, welche zu dem Amte eines Geschworenen befähigt sind, revidirt und ergänzt worden und soll dieselbe vom 16. ds. Mts. an 14 Tage lang zu Jedermanns Einsicht in der Rathsexpedition, Klostergasse Nr. 68, 1 Treppe, öffentlich ausgelegt werden, was hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß Diejenigen, welche nach § 3 des gedachten Gesetzes von dem Geschworenen- Amte befreit zu werden wünschen, ihre Gesuche zu Bermeidung deren Verlustes längstens bis zum 1. November «. v. beim Stadtrathe einzureichen haben, wobei noch darauf hingewiesen wird, daß Diejenigen, welche auf Grund des § 5 unter 1 und 3 des Gesetzes die Ablehnung des Geschworenen- Amtes für immer beabsichtigen, solches in der Reclamationsschrift ausdrücklich zu erklären haben, widrigenfalls die Ablehnung auch in dem gedachten Falle nur für das daraus folgende Kalenderjahr wirken kann. Großenhain, am 13. October 1873. Der Rath daselbst. Ludwig-Wolf, Brgrmstr. Wtzschl. Erledigt hat sich der hinter den Handarbeiter Johann Traugott Dietrich von Quersa unterm 6. Juni dieses Jahres erlassene Steckbrief. Großenhain, am 11. October 1873. Das Königliche Gerichtsamt. Bchnr. Bekanntmachung. Der Schoß, die Grbzinfen und das Wächtergeld aufs Jahr 1873, die Pachtgelder, Schank-Canons und die Röhrwafserzinfen aufs zweite Halbjahr 1873 sind bis längstens den 8. November 1873 an die Stadthauptcasse zu bezahlen. Großenhain, am 1. October 1873. Der SLadtrath. Franke, stellv. Vors. Bekanntmachung. Im Gasthofe zum Auer sollen den 23. «etober 1873, von Vormittags 9 Uhr an, folgende im Kreier Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: 1 kieferner Klotz, von 37 Centimeter oberer Stärke und in 4,6 Meter Länge, Abtheilung 1 Raumcubikmeter kieferne Scheite, 24, 11 „ birkene Stöcke, in den Abtheilungen 23, 27 und 51, 645 „ kieferne „ „ „ „ 15, 23, 24, 27, 51, 55 und 60, 2,s Wellenhundert kiefernes Reißig, „ „ „ 24, 34 und 35, 12 R-um-ubikm-t» M-rneS R-ißig, i Ab,Heilungen 7 und 8, 160 ,, fichtenes „ j / o einzeln und partienweise gegen sofort nach dem jedesmaligen Zuschläge zu leistende Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den mitunterzeichneten Revierverwalter zu Kreiern zu wenden, oder auch ohne Weiteres in die genannten Wald orte zu begeben. König!. Forstrentamt Moritzburg und König!. Revierverwaltung Kreiern, am 1. October 1873. Gras. Schulze. Vom Landtage. -j- Dresden, 16. October. Der feierlichen Eröffnung des Landtags ging heute Vormittags 9 Uhr in der evan gelischen Hofkirche ein Gottesdienst voran, wobei Ober- hosprediger vr. Kohlschütter über Lucas 13, 20 und 2l, predigte: „Und abermals sprach er: wem ist das Reich Gottes gleich und wem soll ich's vergleichen? Es ist einem Sauerteige gleich, welchen ein Weib nahm und verbarg ihn unter drei Scheffel Mehl, bis daß es gar sauer ward." Diesen Textesworten entnahm der Redner das Thema: „Das Werk christlicher Volksvertreter ist ein Dienst am Reiche Gottes." Allerdings sei eine Volksvertretung nur mit weltlichen Dingen beschäftigt und Christus selbst habe geäußert: „Mein Reich ist nicht von dieser Welt"; allein der christliche Volksvertreter könne den christlichen Geist nicht wie ein Kleid vor der Thür des Ständesaaleö von sich thun, sondern sein Wirken und Schaffen auch bei der staatlichen Gesetzgebung müsse von diesem Geiste durchdrungen werden, dann thäten Staat und Kirche ihre Pflicht, nämlich dem Reiche Gottes die Wege zu bahnen. Darum habe der Volks vertreter ein Recht, sein Werk als Dienst am Reiche Got tes anzusehen. Und wenn auch der Himmel trübe sei und Ungewitter verkünde, so müsse der christliche Volksvertreter mit der Hoffnung und mit dem Bewußtsein von der welt überwindenden Macht des göttlichen Wortes und des gött lichen Reiches an seine Arbeit gehen. — In Vertretung Sr. Majestät des Königs eröffnete Kron prinz Albert Mittags 12 Uhr im königl. Residenzschloß den Landtag durch folgende Thronrede: „Meine Herren! Von Sr. Majestät dem König, Allerhöchstwelcher durch fortdauerndes Unwohlsein zu seinem lebhaften Bedauern ver hindert ist, den Landtag persönlich zu eröffnen, bin ich beauftragt, Sie hier herzlich willkommen zu heißen. Auch auf diesem Landtage werden Sie Sich mit wichtigen und umfänglichen Vorlagen der Regierung zu beschäftigen haben. Während es auf dem letzten Landtage Ihre hauptsächlichste Aufgabe war, für fast alle Gebiete des innern Staatslebens wichtige und eingreifende Reformmaßregeln zu berathen und zu beschließen, werden es während des jetzt beginnenden Landtags hauptsächlich Aufgaben finanzieller Natur sein, die Sie beschäftigen werden. Der geordnete und günstige Zustand unserer Finanzen macht es der Staatsregierung möglich. Ihnen in dem Budget für die nächste Finanzperiode eine durch die Zeitverhältnisse und den verminderten Werth des Geldes notwendig gewordene Lermehrung der Gehalte aller Staatsdiener, sowie auch eine aus Gründen der Billigkeit dringend wünschenswerthe Verbesserung in der Lage der Pensionäre vorzuschlagen, ohne deshalb die Anforderungen an die Kräfte der Steuerpflichtigen erhöhen zu müssen. Neben dem Budget und dem Rechenschaftsberichte werden Ihnen insbesondere auch die Gesetzentwürfe vorgelegt werden, welche die Regierung Sr. Majestät des König- ausgearbeitet hat, um dem auf dem vorigen Landtage gestellten Anträge auf Reform der directen Steuern zu entsprechen. Ebenso wird Ihnen der Entwurf eines Gesetzes über eine Reor ganisation der Oberrechnungskammer vorgelegt werden, welches nicht blos finanzieller Natur ist, sondern insbesondere auch dazu dienen soll. Ihnen, meine Herren, die Prüfung der Rechenschaftsberichte zu erleichtern und für Ihre deshalb zu fassenden Beschlüsse eine neue Unterlage zu gewähren. In Bezug auf die inneren Verhältnisse des Landes sind seit Ihrer letzten Versammlung keine erheblichen Aenderungen eingetreten. Die auf dem letzten Landtage zu Stande gekommenen, unter sich eng zu- sammenhängenden Reformgesetze sind publicirt worden und sollen im Laufe des nächsten Jahres ins Leben treten. Um den neu zu bilden den Bezirksvertretungen die Erreichung ihrer Aufgabe zu erleichtern und dieselben bei Durchführung der angestrebten Selbstverwaltung zu unterstützen, wird Se. Majestät Ihnen vorschlagen lassen, von dem auf Sachsen fallenden Antheile an der französischen Kriegskosten entschädigung eine, dem Nominalbetrag von drei Millionen Thalern in vierprocentigen Staatspapieren entsprechende Summe dazu anzu wenden , um mit Hilfe derselben die neuen Bezirksverbände für Zwecke der Selbstverwaltung mit einem entsprechenden Stammvermögen aus zustatten. Die von Ihnen auf dem letzten Landtage zur Ausführung auf Staatskosten bewilligten Eisenbahnbauten sind theils schon in der Ausführung begriffen, theils soweit vorbereitet, daß die Ausführung demnächst beginnen kann. In Bezug auf unsere Stellung im deutschen Reiche gereicht es Sr. Majestät zur besonderen Befriedigung, erklären zu können, daß unsere Verhältnisse zu den Organen desselben, auf gegenseitigem Vertrauen beruhend, fortdauernd die besten und erfreulichsten sind. Wenn einige Fragen, insbesondere finanzieller Natur, zur Zeit noch ungelöst sind, so darf doch die Hoffnung, auch sie einer gerechten und für alle Theile annehmbaren Lösung zuzuführen, nicht ausgegeben werden. Da während der nächsten Sitzungsperiode des Bundesrathes voraussichtlich eine Frage zur Abstimmung kommen wird, deren Entscheidung in einer sehr wichtigen Beziehung von Einfluß auf die Eompetenzgrenzen zwischen dem Reiche und den Einzelstaaten werden kann, so wird die Regierung Sr. Majestät des Königs Ihnen eine Vorlage machen, welche den Zweck hat, zu der von ihr beabsichtigten Abstimmung darüber sich des verfassungsmäßig nothwendigen Einverständnisses der Stände zu versichern. Möge Golt unser weiteres und engeres Vaterland, wie zeither, segnen und schützen und Ihre Arbeiten zu einem ersprießlichen Ende gedeihen lassen." -j- Dresden, 16. October. Die heute Abend 5 Uhr abgehaltene Sitzung der I. Kammer leitete Präsident v. Zeh nten mit einer kurzen Ansprache ein, in welcher hervor gehoben wurde, daß der letzte Landtag unter dem fröhlichen Gefühl eines Sieges, an dem Sachsen so rühmlichen An theil genommen, eröffnet worden sei. Diesmal beseelp die Mitglieder der Kammer das traurige Gefühl wegen an dauernder Krankheit Sr. Majestät des Königs. Mit dem innigen Wunsch und der Hoffnung einer baldigen Genesung möge die Kammer in altgewohnter Treue an ihre Ardelt gehen. — Es folgte hierauf die Wahl der vier ständigen Deputationen, und zwar wurden gewählt: 1. Deputation (für Verfassungssachen): Bürgermeister Müller (31), Bür germeister Hennig (30), v. Kriegern (29), Graf zur Lippe (27) und v. König (26 Stimmen) — Präsident Sickel blieb mit 13 und Bürgermeister Koch mit 5 Stimmen in der Minorität; 2. Deputation (Finanzen): Se. k. Hoheit Kronprinz Albert (33), Pfotenhauer (33), v. Erdmannsdorff (32), Hempel (33), Rülke (32), v. Böhlau (30), v. d. Planitz (32), Löhr (30) und Seiler (25 Stimmen); 3. Deputation (für ständische Anträge): Graf Hohenthal (3l), v. Ferber (28), Bürger meister Clauß (27), v. Sahr (28) und Graf Rex (18 St.); 4. Deputation (für Petitionen): v. Metzsch (32), v. Burgk (32), Meinhold (29), Deumer (27) und Martini (25 St.). Als Mitglied der Redactions-Commission wurde Domherr v. Watzdorf mit 25 Stimmen gewählt. Schluß der Sitzung. Nächste Sitzung unbestimmt. Lagesnachrichten. Großenhain. Wir machen die Leser dieses Blattes darauf aufmerksam, daß der nach der Verordnung des k. Ministeriums des Innern, die zeitgemäße Regulirung der Werthe von baulich nicht veränderten Versicherungs objecten betreffend, vom 17. Mai 1873, festgesetzte Termin zu Antragstellung auf anderweite Versicherungs-Regulirung mit dem 1. November d. I. abläuft. -Dresden, den 16. October. Daß wir in einer großen Zeit leben, ist schon oftmals behauptet und nur von den jenigen widerlegt worden, welche nur für materielle Genüsse Auge, Ohr und Zunge haben. Der Kampf zwischen Deutsch land und Frankreich, die Wiedereroberung von Elsaß-Lo thringen für das deutsche Reich, die Wiederherstellung des deutschen Kaiserthrones und damit fast gleichzeitig auch das Wiederaufleben des Kampfes zwischen der Staats- und Kirchengewalt, die inneren gesellschaftlichen Kämpfe endlich, in ihrem Extrem in dem Bestehen und Ringen der social demokratischen Partei verdeutlicht — das und noch vieles Andere sind und waren Zeichen unserer Zeit. Ereignisse auf Ereignisse drängen sich, manchmal an Wichtigkeit sich überbietend. Wenn gestern die Zeitungen uns die nahe bevorstehende Thronbesteigung Heinrich V. von Frankreich meldeten, berichten sie uns heute über den Briefwechsel des Kaisers Wilhelm mit dem Papste. Spricht sich in diesem Briefwechsel nicht eine ganze Welt von Gedanken und Ereig nissen aus? Man lese nur, was der Papst schreibt: „denn Jever, welcher die Taufe empfangen hat, gehört in irgend einer Beziehung oder auf irgend eine Weise, welche hier näher darzulegen nicht der Ort ist, gehört, sage ich, dem Papste an", und dann wieder, was unser Kaiser so würde voll darauf antwortet: „Der evangelische Glaube, zu dem Ich Mich, wie Ew. Heiligkeit bekannt sein muß, gleich Meinen Vorfahren und mit der Mehrheit Meiner Unter- thanen bekenne, gestattet uns nicht, in dem Verhältnis zu Gott einen anderen Vermittler als unsern Herrn Jesum