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Wochenblatt für Fernsprecher: Amt Siegmar Nr. 244. Reichenbmnd, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottlnff. M 2?» Sonnabend, den 6. Juli 1M2. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition Keichcubrand, RevoigLsiraße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand, Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Friseur Thiem in Rottluff entgegen- Wrwmmen und pro Ispaltige Ketitzeile mit 15 Psg. berechnet. Für Inserate größeren Amfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. A«zeige«M»nahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags 4 Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. Bereinsinserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können «icht durch Telephon aufgegeben werden. Hundesteuer betreffend. Gemäß 8 8 des Ortsgesetzes über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Reichenbrand ""det am io. Juli 1912 durch die hiesigen Schutzleute eine Nachaufzeichnung der im hiesigen Orte befindlichen Hunde statt. Zu diesem Zwecke haben alle Besitzer von solchen Hunden, welche am 10. Januar des laufenden öahres noch gesäugt worden waren, diese den umfragenden Schutzleuten zur Versteuerung anzumelden. Wer bei dieser Nachaufzeichnung übergangen werden sollte, ist nach § 8 des Ortsgesetzes verpflichtet, dies bis 15. Juli dem unterzeichneten Gemeindevorstande schriftlich anzuzeigen. Die Unterlassung der Anzeige wird, insoweit sie sich nicht als Hinterziehung der Steuer darstellt, M einer Geldstrafe bis zu 30 Mark geahndet. Reichenbrand, am 3. Juli 1912. Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der 2. Termin Wassersteuer bis zum 14. Juli 1912 "n die Wasserwerkskasse abzuführen ist. Nach Ablauf dieser Frist wird gegen Säumige die zwangsweise Beitreibung eingeleitet werden. Neustadt, am 26. Juni 1912. Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung, Hundesteuer betreffend. Gemäß 8 8 des Ortsgesetzes über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Neustadt mit ?utsbezirk Höckericht wird hiermit bekannt gemacht, daß am 10. Juli 1912 eine Nachaufzeichnung der ^ch im hiesigen Orte befindlichen Hunde stattfindet. Zu diesem Zwecke haben alle diejenigen, welche am 10. Januar des laufenden Jahres noch säugende ^Nd sonach steuerfrei gewesene Hunde besitzen, dies dem Gemeindevorstande bis spätestens den 18. Juli 1912 schriftlich anzuzeigen. Die Unterlassung der Anzeige wird, insoweit sie sich nicht als Hinterziehung der Steuer darstellt, einer Geldstrafe bis zu 30 Mark geahndet. Weiter wird noch auf folgende Bestimmungen des Ortsgesetzes hingewiesen: § 11. Wer innerhalb der Zeit vom 11. Januar bis mit 30. Juni Hunde anschafft, für welche Steuer aus das laufende Jahr weder hier noch auswärts entrichtet worden ist, oder für welche bei Anschaffung die Marke nicht mit erworben wurde (siehe 8 14 Absatz 2) hat binnen 14 Tagen von °er Anschaffung an den vollen Jahressteuerbetrag zu erlegen. Erfolgt die Anschaffung von unversteuerten Hunden unter Nichtmiterwerb der Hundesteuermarke der Zeit vom 11. Juli bis 31. Dezember eines Jahres, so ist binnen 14 Tagen von der Anschaffung jdl nur der für die in die Nachaufzeichnung kommenden Hunde festgesetzte Steuerbetrag (Hälfte des öahresbetrages) zu entrichten. 8 12. Werden steuerpflichtige Hunde von Orten, wo niedrigere Steuersätze bestehen, hierher ge macht, so ist für jeden Hund vom nächsten Termin an (10. Januar bez. 10. Juli) der hier geltende Steuersatz zu zahlen. Erfolgt die Zuführung solcher Hunde erst nach dem 1. Juli eines Jahres, so ist nur die Hälfte "er nach 8 1 festgesetzten Beträge zu entrichten. 8 15. Der Hinterziehung der Hundesteuer macht sich insbesondere schuldig: s) wer einen am Tage der Aufzeichnung — 10. Januar — oder bei der Nachaufzeichnung — 10. Juli — gehaltenen Hund nicht gemäß 8 7 Absatz 1, beziehungsweise 8 8 Absatz 1 zur Versteuerung anmeldet oder es unterläßt, einen im Laufe des Steuerjahres angeschafften, zugebrachten, oder zugelaufenen steuerpflichtigen Hund binnen 14 Tagen von der Zeit der Anschaffung oder Einbringung an, an Gemeindeamtsstelle zur Versteuerung anzumelden, b) wer von einem anderen eine Steuermarke ohne den versteuerten Hund erwirbt und sie als Steuerzeichen anderweit verwendet, c) wer das Steuerzeichen ohne den Hund, für welchen es gelöst ist, an Dritte überläßt, ch wer eine gefundene oder eine auf rechtswidrige Weise in seinen Besitz gelangte Steuermarke seinem Hunde anlegt, e) wer Steuerzeichen anderer Orte zur Umgehung der hiesigen Steuer erwirbt. § 16. Hinterziehungen der Hundesteuer sind mit dem dreifachen Betrage der für die betreffenden Hunde festgesetzten Hundesteuer zu ahnden. Neustadt, am 26. Juni 1912. Der Gemeindevorstand. Versteigerung. Sonnabend, den 6. Juli 1912, nachmittags 3 Uhr, soll im hiesigen Rathause eine Guitarre gegen sofortige Barzahlung öffentlich versteigert werden. Neustadt, am 4. Juli 1912. Der Vollstreckungsbeamte. Bekanntmachung. Der VI. Nachtrag zur Sparkassenordnung für die Gemeinde Rabenstein vom 15. März 1898, nach welchem der Höchstbetrag eines Einlegerguthabens 5000 Mark, bei Einzahlung von Mündelgeldern, Stiftungsgeldern und dergleichen 10000 Mark betragen kann und auch Einlagen in dieser Höhe von einer und derselben Person an einem Geschäftslage angenommen werden können, hat die Genehmigung beim Königlichen Ministeriums des Innern gefunden und liegt 14 Tage lang in hiesiger Gemeindeverwaltung zur Einsicht aus. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 4. Juli 1912. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Rabenstein, am 4. Juli 1912. Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Die Gemeinde Rabenstein und soweit Rittergutsflur Niederrabenstein in Frage kommt, die Amtshauptmannschaft Chemnitz unter Mitwirkung des Bezirksausschusses und auf Antrag des Gutsherrn haben über die Chemnitzer Straße und über das Gelände südlich dieser Straße in Flur Niederrabenstein einen Bebauungsplan nebst besonderen Bauvorschriften (Teilbebauungsplan /) aufgestellt. Gemäß 8 22 des Allgemeinen Baugesetzes vom 1. Juli 1900 wird dieser Plan mit den dazu gehörigen besonderen Bauvorschriften auf die Dauer von 4 Wochen vom Tage des Erscheinens dieser Bekanntmachung ab auf dem Gemeindeamte zu Rabenstein zur Einsichtnahme ausliegen. Einwendungen gegen die Planung sind bei deren Verlust innerhalb der festgesetzten Frist bei der unterzeichneten Behörde oder beim Gemeindevorstande zu Rabenstein schriftlich anzubringen. Chemnitz, am 1. Juli 1912. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Versteigerung. Dienstag, den 9. Juli 1912, nachmittags 4 Uhr sollen im Hose des Rathauses ein Schreib tisch und ein Kleiderschrank gegen sofortige Barzahlung öffentlich versteigert werden. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 4. Juli 1912. Meldungen im Fundamt Rabenstein. Verloren: 1 goldene Damenuhr. Gefunden: 2 Handtäschchen mit Inhalt. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 4. Juli 1912. Schulversäumniffe. Wie wahrzunehmen gewesen ist, haben sich in letzterer Zeit die unentschuldigten und ungerecht fertigten Unterrichtsversäumnisse von Kindern hiesiger Schule bedeutend vermehrt. Um nun die Eltern und Erzieher vor Unannehmlichkeiten zu bewahren, wird ihnen in Erinnerung gebracht, daß sie verpflichtet sind, schulpflichtige Kinder zum regelmäßigen Besuche der Schulstunden anzuhalten. Die Erlaubnis zum Wegbleiben eines Kindes aus der Schule ist vorher zu erbitten, falls dies aber unausführbar ist, muß der Grund der Versäumnis dem Lehrer ungesäumt angezeigt werden. 2m allgemeinen gilt nur Krankheit der Schüler und bedenkliche Krankheit in der Familie als Entschuldigungsgrund für Schulversäumnisse. Gleichzeitig sei erwähnt, daß Lehrherren, Dienstherrschaften und Arbeitgeber ihren Lehrlingen, Dienstboten und Arbeitern die zum Besuche der Fortbildungsschule nötige Zeit einzuräumen, sie auch dazu anzuhalten haben. Zuwiderhandlungen müssen zwecks Bestrafung zur Anzeige gebracht werden. Rottluff, am 2. Juli 1912. Der Schulvorstand. Feuerwerk!! HMIönMii, WHM, miWmkt Mbar ist kr MWen-Anstrich mit meiner LmWbe. Sitzung des Gemeinderates zu Reichenbrand vom 28. Juni 1912. 1. Es wird Kenntnis genommen: s) von den Protokollen über durch den Finanz- und Sparkassenausschuß am 18. dieses Monats ^genommene Revision der Gemeinde- und Sparkasse; b) von einer ^tshauptmannschaftlichen Verfügung, erneute Ablehnung des Natu- Mationsgesuches eines hiesigen Einwohners betreffend; c) von der Misteriellen Genehmigung des III. Nachtrages zur hiesigen Spar- ?kssenordnung; 6) von der amtshauptmannschaftlichen Genehmigung, Umbau des alten Schulgebäudes in ein Rathaus betr.; e) von Unterstützungsgesuch des Rettungshauses Moritzburg, welches Mn auf sich beruhen läßt; k) von einem Schreiben des Vereins Nchstscher Heimatschutz in Dresden, Ersuchen um Beitritt zu diesem Atem; vorläufig soll hiervon abgesehen werden; §) von einem Areiben des Straßenbahnamtes Chemnitz wegen Besprengung des ^aßenbahnkörpers. Der Gemeinderat beschließt das Sprengen be- ^kgungsweise zu übernehmen; K)von5Gemeindeabgabenerlaßgesuchen, ?^che sämtlich berücksichtigt werden; i) von 2 Beschlüssen des Wert- ^wachssteueramtes Chemnitz, Festsetzung in Wertzuwachssteuersachen Reffend. Der Gemeinderat nimmt die entsprechenden Schätzungen vor. »,2. Von dem Bericht des Verbandsrevisors über die vorgenommene Mfung der kommunlichen Rechnungen auf 1911 nimmt der Gemeinde- Kenntnis und werden die Rechnungen auf Vorschlag des Finanz- ^rschusses richtig gesprochen. Nein Hest ohne ! vtogeiie 8iegm3n ktieli 8ebulre. reruapraokar 325. Ia8okkn-^po1k6lr6n. Preisliste» xrstis. 3. 2n Armensachen wird ein von den hinterlassenen Kindern für ihren verstorbenen Vater der hiesigen Armenkasse zu erstattender Betrag herabgesetzt. 2n einer weiteren Armensache wird die Über nahme einer auswärts wohnhaften Person in eigene Fürsorge zu übernehmen beschlossen und ein weiteres Nnterstützungsgesuch bewilligt. 4. In einer Bausache werden Gemeindebedingungen nicht gestellt. 5. Der Gemeinderat beschließt, die Beschleusung des Straßengrabens am Pfarrgartengrundstück an der Hohensteiner Straße vornehmen zu lassen. 6. Auf Vorschlag des Bauausschusses wird beschlossen wegen Errichtung des erhöhten Fußweges an der Nevoigtstraße zunächst einen Kostenanschlag anfertigen zu lassen. 7. Schätzung Zugezogener. Bericht über die Sitzung des Gemeinderates zu Neustadt vom 28. Juni 1912. 1. Ls wird Kenntnis genommen: s) von dem Ausfälle einer Pfändungssache; b) von einer Verordnung des Königl. Ministeriums des Innern, den Schutz der Vögel betreffend; c) von der Urlaubs liste der Gemeindebeamten und ä) von einer Verfügung der Königl. Amtshauptmannschaft i. S- Bekämpfung der Tuberkulose. 2. Ein Gemeindeanlagenerlaßgesuch findet Genehmigung. 3. beschließt man, gegen einige Steuerpflichtige das Nachzahlungs verfahren zu den Gemeindeanlagen einzuleiten. 4. Zu einem Doppelwohnhaus-Neubaugesuch werden die Ge meindebedingungen festgesetzt. 5. Der Teilbebauungsplan L wird in der vorliegenden Weise vom Gemeinderate festgestellt. 6. wird die Ausführung einer neuen Telegraphenlinie bedingungs weise genehmigt. 7. beschließt man gelegentlich der Pflasterung der Staatsstraße die Bordsteine mit regulieren zu lassen. 8. 2n Sparkassensachen nimmt man Kenntnis von der Ge nehmigung des I V. Nachtrages zur Sparkassenordnung und genehmigt die Beleihung zweier Grundstücke. 9. wird Beschluß über Verwendung des 1911er Gemeindekassen bestandes gefaßt. 10. wird beschlossen, auch in diesem Jahre Prämien für die bestgepflegten Vorgärten zu verteilen und wird zur Vornahme des Erforderlichen eine Kommission gewählt. Bericht über die außerordentliche Sitzung des Gemeinderates zu Rottluff vom 10. Juni 1912. Vorsitzender: Herr Gemeindevorstand Geißler. Anwesend 11 Mitglieder. Den überzeugenden Aufklärungen des anwesenden Herrn Ver treters der Königl. Amtshauptmannschaft ungeachtet lehnt man den ^inerslwssser stets frische Füllungen. Ssdirg54Umds«rsskt garantiert rein VsksISIs prima Qualitäten