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Np. LIS. Sonntag, de« 23. Mai LS7S, Aachener Nachrichten. Kursblatt für den Luis-Diuctions-LeM SMtzm-, Amtsblatt für die Gerichts« «nd Verwaltungsbezirke Bautzen, SchirgiSwalda, KönigSwattha Weißenberg, Herrnhut, Ostritz, Bernstadt und Reichenau. Rebacteur und Verleger: E. M. Mvust in Bautzen. -N1 Bekanntmachung. Es ist in neuerer Zeit in dem Bezirke des unterzeichneten Gerichtsamts vorgekommen, daß das landwirthsckastliche Gesinde einer Dienstherrschaft, um Letzterer gegenüber ein vermcinitiches Recht durchzusetzen oder weil dem einen Dienstboten von Seiten der Dienstherrschaft eine Zurechtweisung oder Strafe zu Theil geworden, auf gemeinschaftliche Verabredung die Arbeit eingestellt und bis aus Weiteres jede Dienstleistung verweigert haben. Ein solches, dem eigenmächtigen Davonlaufen aus dem Dienste gleichzuachtendes Gebahren ist den Bestimmungen der Gesindeordnung vom 10. Januar 1835 durchaus zuwider lausend und wird an dem wwerspänstigen Gesinde und namentlich an denjenigen, welche ihr Nebcngesinde dazu aujwiegeln, aus Anzeige der Dienstherrschaft mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft werden. Hiernächst hat das Gerichtsamt die Wahrnehmung gemacht, daß das jetzt häufiger vorkommende eigenmächtige Verlassen des Dienstes nicht wenig dadurch gefördert wird, daß einzelne Dienstherrschaften das bei Andern davongelaufene G.sinde, ohne ein Dienstbuch oder überhaupt nur eine Legitimation zu verlangen, nicht selten mit Kenntniß von dessen pflichtwidrigem Verhalten, sofort gemiethet oder als Tagearbeiter bei sich ausgenommen und die unter Vorzeigung der Legitimation bei dem Ortsrichter zu bewirkende Anmeldung Unterlasten haben. Im eignen Interests der Dienstherrschaften wird hiervor ernstlich gewarnt und unter Hinweis auf die Bestimmungen d-r Verordnung vom 10. Januar 1835, die nach Vorschrift der Gefindeordnung über die Dienstboten zu führende polizeiliche Aussiht betreffend, und die Bekanntmachung des Gerichtsamts vom 27. Mai 1872 (Kreisblatt vom Jahre 1872 Nr. 122) daraus aufmerksam gemacht, daß man derartige Zuwiderhandlungen der Dienstherrschaften mit Geldbuße bis zu fünf Thalern ahnden wird. Bautzen, den 21. Mai 1873. Das Königliche GerichtSamt. Michler. Edictallavung. Das unterzeichnete Gerichtsamt hat Behufs Herbeiführung der Todeserklärung dec unten unter 1, 2 und 3 genannten Abwesenden sowie zum Zwecke der Löschung der unten unter L ansgesührten alten Hypothek antraggemäß die Einleitung des Edictalprocestes beschlossen. Es werden daher die unter genannten Abwesenden, oder, falls solche bereits verstorben, deren Erben, ferner diejenigen Personen, welche an der unter L gedachten Hypothekenforderung irgend welche Ansprüche zu haben glauben, hierdurch bei Verlust der Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand geladen, sowohl in dem auf de» 3ü. Juni 1873 anberaumten Anmeldnngstermine Vormittags 12 Uhr an hiesiger Gcrichtsstelle persönlich oder durch gehörig gerechtfertigte Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre An, spräche anzumelden und zu bescheinigen, mit den Antragstellern, dem bestellten Contradictor und bez. unter sich rechtlich zu verfahren, widrigenfalls die unter genannten drei Abwesenden für todt erklärt und ihr Nachlaß an deren sich rechtfertigende Erben wird ausgeantwortet, alle fonstigen etwa Betheiligte aber für aus geschlossen und ihrer Ansprüche für verlustig werden geachtet, die unter L ausgesührte Hypothekenforderung aber für erloschen und auf Antrag des Besitzers gelöscht werden wird, als auch den 1. October 1873 des Actenschlustes und den 1. Deeember 1873 der Bekanntmachung eines Erkenntnisses gewärtig zu sein. Auswärtige Betheiligte haben bei 5 Thaler Einzelstrase einen Bevollmächtigten am hiesigen Orte zu Annahme künftiger Zusertigungen zu bestellen Bernstadt, am 1. März 1873. Das Königliche Gerichtsamt. Thomas. Heinrich. 1) Christian Kramer aus Schönau aus dem Eigen, ein Sohn des verstorbenen dasigen Häuslers Georg Kramer, welcher angeblich zwei Brüder und zwei Schwestern gehabt, die zwar inzwischen verstorben sind, jedoch Kinder hinterlassen haben sollen, ist bereits im siebenjährigen Kriege als Soldat für die Gemeinde Schönau gestellt worden und ist seitdem über sein Leben keinerlei Nackricht vorhanden. Vermögen besteht in einem Bernstädter Sparkastenbuche No. 491 L über 25 Thlr. 17 Ngr. ohne Zinsausrechnung seit dem 12. Juli 1856. 2) Cari Traugott Hennig aus Bernstadt, ein Sohn Karl Christian Gottlob Hennigs, Bürgers und Kürschnermeisters allhier, und Beaten Eleonoren geb. Herzog, M geboren nm 26. Mai 1811 und vor ungesähr 30 Jahren als Kürfchner nach London, woselbst er sich mit einer Tochter des Schneiders Mo,e veryerratyet hat, uoergesiedelt. r-L.und den Aufenthalt Hennigs, welcher einige Jahre nach seiner Uebersirdelung nach London nach Amerika zu reise» beah» Md 3^re Igo3 keinerlei Nachricht mehr vorhanden. Sein Vermögen besteht in einem landständischen Bankquittungsbuche No. 31445, mit einer Emlage von Zwei Hundert Sieben und Vierzig Thaler 20 Ngr. S) Karl Gottfried Engler aus Kunnersdorf aus dem Eigen, Sohn Johann Gottfried Englers von da, gegenwärtig gegen 70 Jahr alt, soll vor Mindestens 40 Jahren nach Polen gewandert sein und ist seitdem über sein Leben gar keine Nachricht vorhanden. . , Sem Vermögen besteht m Zw und Vierzig Thalern, welche mit 4 8iger Verzinsung auf dem Grundstück des Schlossers Geißler zu Kunners. obig m Hyp'th"kencch?M S^Ut sind, und Vier Thalern 27 Ngr. 7 Pf. in der hiesigen städtischen Sparkaste ausgesammelten Zinsen von Bekanntmachung. In dem Handelsregister für den Bezirk des hiesigen Gerichtsamtcs ist heut zufolge Anzeige vom 16. Mai dieses Jahres aus dem Folium 1 das Erlöschen der Firma Ernst Berger in Singwitz eingetragen worden. Königliches Gerichtsamt Bautzen, am 21. Alai 1873. Michler. Scheibe- Der Buchbindergehülse OSWald Schneebel aus Memel in OsPr., besten Signalement unten, soweit möglich, beisolgt, befindet sich wegen Betrugs, in Concurrenz mit Urkundenfälschung, hier in Untersuchung. Da Schneebels dermaliger Aufenthaltsort hier unbekannt ist, so werden alle Behörden andurch ersucht, Schneebeln, im Falle des Betrestens, zu ver haften und anher einzuliesern oder, behufs besten Abholung, Nachricht anher zu geben. Bautzen, am 16. Mai 1873. Königliches Gerichtsamt im Bezirksgericht. Töpfer. Wltr. Signalement Gchneebels. Schneebel ist ca. 22 Jahre alt, mittler Statur, hat volle gesunde Gesichtsfarbe ohne Bart und trägt braunes, lang herab« hängendes Kopfhaar. Bekleidet ist derselbe zuletzt gewesen mit schwarzzesprengeltem Rock, besten Knöpfe etwas abgetragen, hellgelblichen Beinkleidern und einem runden schwarzfeidenen Hute.