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WöchttÄall fm Nr. 11. 1881. Täuswg, dc» 8. Fcbrimr Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag.) Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Jnseratenannabme Montags u. Donnerstag- bis Mittag 12 Uhr. Erscheint wöchentlich 2 Mal Dienstag und Freitag. Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Jnseratenannabme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. für die König!. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das König!. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Einundvierzigster Vahrgang. Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden Amtsblatt Bekanntmachung, Durchschnittspreise für Marschfourage betr. Die Königliche Kreishauptmannschaft Dresden hat die Durchschnittspreise für Marschfourage in dem Hauptmarktorte des hiesigen Bezirks, der Stadt Meitze», auf den Monat December vorigen Jahres folgendermaßen festgestellt: 7 Mark 16 Pfg. für 50 Kilo Hafer, 3 - 38 - - 50 - Heu, 2 - 14 - - 50 - Stroh. Königliche Amtshauptmannschaft Meißen, am 28. Januar 1881. — v. Bofse. - Bekanntmachung. An Stelle des zeitherigen Stellvertreters des Standesbeamten für den zusammengesetzten Standesamtsbezirk Kesselsdorf ist das Ge- meinderathsmitglied Herr Friedrich Wilhelm Meimer in «Kefselsdorf für gedachte Stellvertreterfunction bestellt worden, was andurch veröffentlicht wird. Meißen, am 2. Februar 1881. König!. Amtshauptmannschaft. v. ÄSosse. Tagesgeschichte. Der „Sachs. Volksfrcund" bringt eine Korrespondenz aus Berlin, worin unter Hervorhebung der vorzüglichen Bedeutung Sr. Majestät des Königs Albert als Soldat und Feldherr bemerkt wird, daß manche Kreise ihn als Oberfeldherrn der deutschen Armee an Stelle des hoch bejahrten Kaisers für den Kriegsfall bezeichnen. Auch wird in dieser Korrespondenz vermerkt, daß Se. Maj. der König wesentlich zum Ab schluß des Bündnisses zwischen Deutschland und Oesterreich beigetragen hat und der Aufcnthall des Königs in Italien bei seiner Schwester, der Frau Herzogin von Genua, in Verbindung mit der Absicht ge standen haben kann, die italienische Politik in den orientalischen Wirren günstig für die Auffassungen der beiden verbündeten Kaiserstaaten zu beeinflussen. Wenn der alte Moltke über den Krieg spricht, ist Jedermann sein Zuhörer. Sein neuestes Wort über den Krieg geht durch alle Zeitungen wie ein Lauffeuer. Es ist enthalten in einem Brief an den berühmten Staatsrechtslehrer Bluntschli, der ihm ein kleines Handbuch: „Gesetze für den Krieg" zur Rezension überschickt hatte. Molkte ant wortet u. a.: Vor Allem würdige ich in vollem Maße die menschen freundlichen Bemühungen, die bezwecken, die vom Kriege verursachten Leiden zu mildern. Der ewige Friede ist ein Traum, und zwar nicht einmal ein schöner Traum. Der Krieg ist ein Element der von Gott eingesetzten Ordnung. Die edelsten Tugenden der Menschen entfalten sich daselbst: der Muth und die Entsagung, die treue Pflichterfüllung und der Geist der Aufopferung, der Soldat gibt fein Leden hin. Ohne den Krieg würde die Welt in Fäulniß gerathen und sich im Materialismus verlieren. Ich bin voll ständig mit dem Vorschläge einverstanden: daß die allmälige Milderung der Sitten sich auch in der Art der Kriegführung wiederspiegeln soll. Aber ich gehe noch weiter und glaube, daß die Milderung der Sitten allein im Stande ist, zu dem Ziel zu führen, welches nicht vermittels eines codificirten Kriegsrechts erreicht werden könnte. Jedes Gesetz setzt eine Autorität voraus, um dasselbe zu überwachen und seine Abführung zw leiten, und au dieser Macht mangelt es gerade bezüg lich der Beobachtung der internationalen Verträge. Welcher dritte Staat wird jedesmal die Waffen aus dem einzigen Grunde ergreifen, daß, während zwei Mächte sich im Kriegszustände befanden, die „Kriegsgesctze" durch eine von ihnen oder durch alle beide verletzt worden sind? Für diese Arten Vergehen gibt es hinieden keinen Richter. Der Erfolg kann nur durch die religiöse und moralische Erziehung der Individuen und das Ehrgefühl, den Gerechtigkeitssinn der Anführer erwirkt werden, welche sich selbst das Gesetz auferlegen und sich demselben so weit anpassen, als es die anormalen Verhältnisse des Krieges gestatten. Mit Rücksicht hierauf muß man wohl aner kennen, daß der Fortschritt der Menschheit in der Art und Weise der Kriegführung in Wahrheit der allgemeinen Milderung der Sitten ge folgt ist. Man vergleiche nur die Schrecken des dreißigjähngen Krieges mit den Kämpfen der modernen Zeit. Ein großer Schritt ist in un sere» Tagen durch die Einführung der allgemeinen Dienstpflicht erfolgt, welche die gebildeten Classen in die Armeen einreiht. Die roheren und ungezügelten Elemente bilden zwar ohne Zweifel noch immer einen Bestandtheil derselben, aber sie si»d dort nicht mehr, wie früher, allein. Außerdem besitzen die Regierungen zwei mächtige Mittel, die schlimmsten Ausschreitungen zn verhüten: die in Friedenszeiten aufrecht erhaltene strenge Disziplin, an welche der Soldat gewöhnt worden ist, und die Sorgfalt der Verwaltung für die Verpflegung der Feldtruppen. Mangelt es an dieser Sorgfalt, so kann die Disziplin selbst nur un vollkommen aufrecht erhalten werden. Der Soldat, welcher Leiden, Entbehrungen, Anstrengungen aushält, welcher Gefahren läuft, kann nicht umhin, „im Verhältniß zu den Hülfsmitteln des Landes" zuzu greifen. Er muß alles dasjenige nehmen, was für seine Existenz nvlhwendig ist. Man ist nicht berechtigt, Uebermcnschliches von ihm zu verlangen. Die größte Wohlthat im Kriege besteht darin, daß der selbe rasch beendet wird. Im Hinblick auf dieses Ziel muß es ge stattet sein, alle Mittel anzuwenden, mit Ausnahme derjenigen, welche positiv ZU verdammen sind. Ich kann mich in keiner Weise mit der Declaration von St. Petersburg einverstanden erklären, wenn dieselbe behauptet, daß „die Schwächung der militärischen Kräfte des Feindes" den einzigen berechtigten Modus der Kriegführung darstellt. Nein, man muß alle Hilfsmittel der feindlichen Regierung, ihre Finanzen, Eisenbahnen, Vorräthe und selbst ihre Prestig angreifen u. s. w. So oft wie in den letzten Woche» hat Fürst Bismarck seit vielen Jahren dem Kaiser nicht persönlich Vortrag gethan. Die Ber liner Zeitungen berichten alle paar Tage, ver Fürst halte Vortrag bei dem Kaiser. Das ist ein sicheres Zeichen, daß viele und wichtige Dinge im Landtage und Reichstage vorliegen nnd Entscheidungen be vorstehen, für weiche sich der Kanzler des Kaisers Billigung und Zu stimmung zu sichern bestrebt ist. Die große Staats- und Gesetzgebungs- Maschine— Bundesrath, Landtag, Reichstag, dazu das neue Rad des Volkswirthschaftsrathes, arbeiten mit Hochdruck. Immer von neuem empfiehlt Statthalter v. Manteuffel in Straß burg den Elsässern und Lothringern weder links noch rechts und am wenigsten rückwärts nach Frankreich zu schielen, sondern grad aus zu sehen nach Deutschland. Elsaß-Lothringen, sagte er ihnen beim Festmahle am I. Februar, müsse selbständig werden und verfassungs mäßige Gleichberechtigung mit allen andern deutschen Staaten erhalten, das sei seine Ansicht und sein Wunsch, es gebe aber nur einen Weg dahin: offene und rückhaltlose Anerkennung derZusammen- gehörigkeit mit Deutschland. Männer dieses Willens möchten sie in den nächsten Reichstag schicken, dann werde ihnen die Selb ständigkeit zusallen. „Die Nordd. Allg. Ztg." berichtet aus Berlin: Wie vorsichtig man verfahren muß, wenn man etwas findet, zeigt folgender Fall. Im Frühjahr vorigen Jahres fand ein hiesiger Einwohner ein altes Portemonnaie mit 8 M. 18 Pf. Inhalt. Er machte darüber die erforderliche Anzeige, der Verlierer meldete sich jedoch nicht und wurde vom Finder infolge dessen das Ausschlußverfahren beim Amtsgericht l beantragt. Zuvörderst wurde von ihm ein Kostenvorschuß von 6 M. 30 Pf. und ihm am 28. Dezember v. I. das Eigenthumsrecht zuge sprochen. Jetzt hat nun der glückliche Finder vom Gericht eine Kosten rechnung erhalten, welche mit dem Betrage von 10 M. 20 Pf. ab schließt, so daß also verlangt wird, da das Portemonnaie selbst keinen Werth hat, daß er infolge seines Fundes noch 2 M. 2 Pf. Kosten aus eigeuen Mitteln bezahlen soll. Die Kostenrechnung stellt sich folgendermaßen zusammen: 1 M. 20 Pf. Schreibegebühren, Porto und Zustellungsgebühren, 8 M. 10 Pf. Jnsertionsgebühren, 90 Pf. Gerichtsgebühren, in Summa 10 M. 20 Pf. Ueber die Bewegung der Getreidepreise im Jahre 1880 und ihre Ursachen liegt jetzt eine ebenso fachkundige wie ausführliche Un tersuchung in dem Bericht vor, welchen der der vereidete Makler Herr Emil Meyer, ebenso wie in früheren Jahren, „über den Getreide-, Oel- und Spiritushandel in Berlin und seine internationalen Bezieh ungen im verflossenen Jahre" veröffentlicht hat. Ein hervorragendes Interesse besitzen die darin enthaltenen Mitiheilungen über den Ver lauf des Roggengeschäfts und die Einwirkung des neuen Zolls auf den Gang desselben und bannt auf die Versorgung Deutschlands mit dem unentbehrlichen Brotkorn. Der Geschäftsgang in Roggen hat, wie der Bericht konstatirt, anfangs vielfach die gehegten Erwartungen getäuscht. Nachdem mit Beginn des Jahres 1880 die Grenzen durch einen Eingangszvll von 10 M. abgeschlossen waren, glaubte man all gemein an eine sofortige bedeutende Wertherhöhung. Dieselbe blieb