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Frankenberger Tageblatt Anzeiger Bezirks- AmMatt für die Königs. AmtshaHtmamlschast Mha, das König!. Amtsgericht Ml, den Stadttat zn Frankenberg Verantwortlich» Redakteur: Ernst Roßberg srn. in Frankenberg i. Ba. — Druck uud Verlag von C. G. Roßberg irr Frankenberg i- S«- Sonntag Sen 14. April 1918 2 ». tr. >er 8« Lebensmittel-Verkauf Sonntag, den 14. d. M., kond. gez. Magermilch bei Jahn an die Bewohner de« 2. Brotkartenbezirkes Nr. 401 bis 50V. Auf einen Haushalt bis 4 Köpfen entfällt 1 Pfund, auf einen lolchen von mehr Köpfen 2 Pfund. Preis: 1 Mk. 5V Pfg. für das Pfund. — Die Ausweiskarte ist vorzulegen. Montag, den 15. d. M., Haferflocken aegen Nahrmlttelmarke Nr. 21 fe 100 Gramm zum Preife von 86 Pfg, für das Pfund. In «lei »eSULisvlivn Dienstag, den 16. d. M., vormittags «9 bis 12 Uhr Salzheringe an die Bewohner des 1. Brotkartenbezirke»; Mittwoch, den 17. d. M., vormittags '/p9 bis 12 Uhr Salzheringe an die Bewohner des 2. Brotkartenbeztrkes. — Ausweiskarten sind vorzulegen. Stadtrat Frankenberg, den 13. April 1918. BaUMwMnähfä-en. Die dem Kommunatverband für das erste Vierteljahr 1918 zugeteilte Menge von Baum- wnllnähfäden gelangt in nächster Zeit zur Ausgabe. Den Händlern, Verarbeitern und Anstalten werden in den nächste»» Tagen die Bezugs berechtigungsscheine durch die Gemeindebehörden zugestellt. Die Verarbeiter und Anstalten haben die ihnen zugeteilte Menge nicht von der Bezirks stelle in Leipzig, sondern durch einen Händler irn Orte, dem sie die Bezugsberechtigungen über geben, zu beziehen. Der mit dem Bezug beauftragte Händler hat die Bezugsberechtigungen mit seinem Stempel zu versehen. Der Verkaufspreis an die Verbraucher sowohl wie an die Verarbeiter und Anstalten beträgt Mark —.33 für die Rolle zu 200 Metern. Auf den Kopf entfallen für das erste Vierteljahr 40 Meter. Die Abgabe erfolgt nur gegen Vorlegung eines Ausweises, der von der Gemeindebehörde bekannt gegeben wird. Flöha, den 10. April 1918. —Der Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschaft. NährmitteßverteLLmrg betreffend. In den nächsten Tagen, alsbald nach Eingang in den einzelnen Gemeinden, werden auf die grüne Nährmittelkarte des Kommunalverbandes, und zwar auf Feld Nk. 23: 150 Gramm Graupen zur Verteilung gelangen. An Personen, die eine Hauptmahlzeit in Volks- oder Betriebsküchen einnchmen und deren Nährmittelkarle einen entsprechenden Aufdruck tragen, wird nur die Hälfte der obenbezeichneten Menge abgegeben. Flöha, den 12. April 1918. Der Kommunalverband. Sommerzeit. Zufolge Verordnung des Bundesrates vom 7. März 1918 gilt für die Zeit vom 15. April 1018 vormittags 2 Uhr (nach der gegenwärtigen Zeitrechnung) bis zum 16. September 1918 vormittags 3 Uhr (im Sinne der genannten Verordnung) als gesetzliche Zeit in Deutschland die mittlere Sonnenzeit des dreißigsten Längengrades östlich von Greenwich (Sommerzeit). Viv SAsntNok »in«! sin iS. Up^il ISIS voBmittsgs 2 Uki- »uk S Uki- voi-»u»1«IIvn un«I »in 18. S»p««niUen ISIS vn^nnltsg» S suk L Ukn» ru^SsUieusIvllvn. Verordnungsgemäß werden alle Beteiligten hierdurch aufgefordert, alle zum ungestörten Uebergang in die neue Zeitbestimmung erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. Die Wirkungen der obengenannten Bundesratsverordnung dürfen in keiner Weise, etwa durch Verlegung der Geschäfts- oder Arbeitszeit, abgeschwächt oder aufgehoben werden. Stadtrat Frankenberg, am 10. April 1918. AnNIndlnmmen! Größere Anzclpcn sind bis 8 Uhr Vorm., Heinere bi» spälrMns 10 Uhr des AnSaabetaac» anszuseben. Mr Ausnahme von Anzeige» an bestimmten Tagen und Plötzen kann keine Gewähr übernommen werden. Ausgabe durch Fern sprecher schließt unsere Berantwortung für richtigemÄbdrmk an». Donderbeilagen nach besonderer In der Geschäftsstelle ausltca. Liste. Fernsprecher Sl. Telegramme: Tageblatt Fraukeudergfachsen. PospchcU-Nonto: Leipzig 28L01. BekEMmucksüNH für Merzdorf. In Gemäßheit der bestehenden Vorschriften werden alle Personen, welche am hiesigen Orte ihre Einkommensteuerpflicht oder ihre Ergänzungsfteu-ipflicht zu erfüllen haben, denen aber bi« jetzt die Steueizettel nicht haben behändigt werden können, hiermit aufgewrbert, wegen Mitteilung des Einschätzungsergebnissrs sich bei der hiesigen Gemeindebehörde zu mel"en. Merzdorf, den 13. April 1918. Der Gemeindevorstand. GcMUlüroclüiutSöMrliilsc Niederwiesa . 2'/» Prozertt Laakrbe Verzins»,»ft. Tageblätt-WellmM Berkaus von Margarine bei sämtlichen Händlern: Dienstag, den 16. d. M., auf Lebensmittelmarke Nr. l07 nebst 2. Abschnitt für April der Landesfettkarte. — Aus einen Kopf entfaUrn 50 Gramm zum Preise von 2 Mark da» Pfund. Stadtrat Frankenberg, den 11. April 19»8. füll LicbteKwtMe. In Gemäßheit der bestehenden Vorschriften werden alle Personen, welche am hiesigen Orte ihre Einkommensteuerpflicht oder ihre Ergänzungssteuervflicht zn erfüllen haben, denen aber bis jetzt die Steuerzettel nicht haben behändigt werden können, hiermit aufgefordert, wegen Mitteilung des Einschätzungsergebnisses sich bei der hiesigen Gemeindebehörde zu melden. Lichtenwalde, den 13. April 1918. Der Gemeindevorstand. Reichstein. Bekanntmachung. Der Staatssekretärs des Kriegsernäbrungsamtes hat sich damit einverstanden erklärt," daß die Verkehrsbeschränkung für Heu und Stroh so lange aufrecht erhalten wird, bis die Sicher stellung der abzuliefernden Heu- und Strohmengen erfolgt ist. Das auf Grund von 8 8 Abs. 2 der Verordnung über den Verkehr mit Heu aus der Ernte 1917 vom 12. Juli 1917 (R.-G.-Bl. . S. 599) und von 8 15 Abs. 2 der Verordnung über den Verkehr von Stroh und Häcksel vom 2. August 1917 (R.-G.-Bl. S. 685) durch die Bekanntmachungen vom 18. Dezember 1917 — Nr. 297 der „Sächsischen Sraatszertung" vom 22. Dezember 1917 und Nr. 22 der „Sächsischen Staatszeitung" vom 26. Januar 1918 — erlaßene Heu- und Strohausfuhroerbot bleibt deshalb auch über den 15. April bez. 15. Riat 1918 hinaus in Geltung. Dresden, am 9. April 1918. Ministerium des Innern. Erscheint an jedem Werkina abends für den folgenden T-w; »mal In der Woche mit der Beilage „Frankenberger Erzähler". Bezugspreis vierteljährlich A 70 monatlich 80 Trögcrlohn besonders. — Einzelnummern lausenden Monats S F, früherer Monate 10 Bestellungen werden In unserer Geschäftsstelle, von den Boten und Ausgabestellen in Stadt und Land, sowie von allen Poslanslaltcn Deutschlands und Oesterreichs angenommen. Im Falle höherer Gewalt (Krieg oder sonstiger Irgendwelcher Störung des Betriebes der Zeitung, der Lieferanten oder der BcfördcrnugSclnrlchtüngcn, hat der Bezieher keinen An spruch auf Lieferung oder Nachlieferung dec Zeitung oder auf Schadenersatz. NeinigunK -er Geschäftsräume -es Seu-truts Freitag und Sonnabend, den 19. und 20. dieses Monats, bleiben der Reinigung wegen sämtliche Geschäfts- und KasjensteUen im Rathause und im Sparkassengebaude geschlossen. Dringliche, insbesondere standesamtliche und polizeiliche, Angelegenheiten werden an den bezeichneten Tagen in der Zeit von IO dis II Utir- VoBmiitsg in der Nachtpolizeiwache — im Hofe de« Rathauses — erledigt. Ms »usTslilung «Ivi» Ai-rn«nun«SB»ETiiiiig un« «»in «tSMisvkvn erfolgt bereits Donnerstag, den 18. dieses Monats. Stadtrat Frankenberg, am 11. April 1918. Petroleum. Von heute ab gelangt in den für diesmal bestimmten Geschäften (Klempnerineister Uhlig, Association, Robert Balz, Gotthardt Richter, Kurt Kießlich, Bruno Kluge, Karl Freyer, Ä. Körner, Eichler Nachf., Br. Lange, A. Polster, Vr. Schilde, Jul. Sonntag, verw. Teich mann und Ernestine Troschütz) gegen Rückgabe der für Monat Marz und April gültigen Marken Petroleum zum Verkauf. Auf eine Marke entfallen 1/, Liter. Die mai-kss- «i-siv Abgabe von Petroleum ist auch diesmal wieder vvr k««sn. Die Händler haben die vereinnahmten Marken bis zum 31. April d. I. im Ratbaus (Zimmer Nr. 6) abzugeben. Vom I- Msi ab bis zum 16. Ssp«oml>«i» ISIS dar» nach der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 30. März d. I. psri-slssm zu Leuchtzwecken «n nick» »dgss««-:» werden. Sparsames Umgehen mit der jetzt zum Verkauf gelangenden Menge ist deshalb geboten. ' Stadtrat Frankenberg, am 13. April 1918. - In das Handelsregister ist eingetragen worden: ») Blatt 472. betreffend die Firma Kaufhaus Schocken in Frankenberg: Der Kaufmann Bernhard Lewin ist ausgeschieden. b) Blatt 239, betreffend die Firma Wilhelm Grahmann in Frankenberg: Die Firma ist erloschen. Frankenberg, den 10. April 1918. , L. »eg. 80/18. Königliches Amtsgericht, Kartoffelkartenausgabe In U«I> »«SnUigsn I.»don»inire«lNa^r«n»u»Fnt»» am Dienstag, den 16. April,^nachmittags 3 bis 6 Uhr für den 1. Brotkartenbezirk; am Mittwoch, „ 17. „ u 3 bis 6 „ „ „ 2. „ am Donnerstag, „ 18. „ „ 3 bis 6 „ „ „ 3., „ am Freitag, „ 19. „ „ 3 bis 6 „ „ „ 4. „ Inhaber von Landeskartoffelkartsn scheiden bei dieser Kartenausgabe aus. Die neuen Kärtoffelkarten, die nicht vor dem 20. April 1918 beliefert werden dürfen, werden nur gegen Vorzeigung des Ausweises und Rückgabe der Stammkarten — Köpfe — der bis jetzt gültig gewesenen Karten verabfolgt. Stadtrat Frankenberg, am 13. Apnl 1918. Anzeigenpreis: Die »o mm brclie einspaltige Petitzeile SS g, Im amtlichen Telle die Zeile 75 g: Eingesandt und Reklamen lm RedaktlonStclle 80 Für Ankündigungen aus dem Amtsbezirk Frankenberg betragen die entsprechenden Preise SO, 80 und SO Kleine Anzeigen sind bet Ausgabe zu bezahlen. Für Nachwels und Bermlttlung LS 4 Sonder» gebühr. Für schwierige Satzarten und bei Platzvorschriften Ausschlag, für WlederholungS- abdruck Ermäßigung nach feststehender Staffel. Rabattsätzc und Nettopreise haben nur Gültigkeit bet Barzahlung binnen so Tagen. Längeres Ziel, gerichtliche Einziehung, fowl« gemelnsame Anzeigen verschiedener Anflraggebcr bedingen Berechnung de» vollen Zeilenpreise». 77. Jahrgang Ausgabe vo« Reichsfleischkarte«. Am Montag, den 15. April 1918, nachmittags von V,5 bis 7 Uhr, werden in den bekannten vier Brotkartenausgabestellen die für die Zeit vom 15. April bis 12. Mai 1918 gültigen Reichsfleischkarten ausgegeben. > Die auf der Rückseite der Neichsfleischkarte abgedruckten Bemerkungen sind genauestens zu beachten. i, Militärurlauber erhalten ihre Reichsfleischkarten nach den schon seither geltenden Grund« sätzen in der ständigen Lebensmittelkartenauvgabe, Markt 14. Die Aushändigung der neuen Reichsfleischkarten erfolgt nui- gagan N0olro«d» SIsmmksBion — «Vpts — der verbrauchten Reichsfleischtarten. Stadtrat Frankenberg, am 13. April 1918. Ausgabe der Lebensmittelkarten. Gelegentlich der am Montag, den 15. April d. I., Nachmittag '/ 5 bi» 7 Uhr, statt- findenden Reichsfleischkartenausgabe gelangen in den bekannten vier Broikartenausgabestellen ! neue Lebensmittelkarten mit den Abschnitten 109—144 zur Ausgabe. Die Lebensmittelkarten sind unmittelbar nach Empfang oben und unten nach Maßgabe des Vordrucks vom Haushal tungsvorstande auszusüllen, darnach ungesäumt dem Geschäftsinhaber zur Abstempelung vorzu legen, bei dem der Haushaltungsvorstand während der Gültigkeitsdauer der Lebensmittelkarten seine Waren zu entnehmen wünscht. Die Händler haben die unteren Abschnitte der Lebensmittelkarte abzutrennen, abzustempeln und gebündelt mit Angabe der Zahl bis Mittwoch, Len 17. April d. 2., Nachmittag 6 Uhr im Rathaus, Zimmer Nr. 2, abzugeben. Stadtrat Frankenberg, am 13. April 1918. . HS. Der ^4. Llpi il ist de; Naiionalzeichnungstag für die 8. Kriegsanleihe. Leder Deutsche muß an diesem Tage den Söhnen und Brüdern draußen im Felde den heißen Dank für die unvergleichlichen Heldentaten, für den siegreichen Schutz der Heimat abstatten. Die Kriegsanleihe gibt dazu die beste Gelegenheit. Darum muß jeder zeichnen, auch wenn er schon gezeichnet hat. Alle Zeichnungsstellen werden nach -er Kirchzeit geöffnet sein. rr rr L-L8 rr ss i