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Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Sievenlelm und die Umgegenden. Amtsblatt für die König!. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das König!. Gerichtsamt und den Stadtrath zn Wilsdruff. Dies«« Blatt erscheint wöchentlich zwei mal, Dienstags u. Freitags und kostet pro Quartal 1 Mark. — Jnseratenannahme bis Montag resp. Donnerstag Mittag IS Uhr. ZU. Dienstag, den 26. Juni L877. Bekanntmachung. Nachdem die Rekrutirungs - Stammrolle» für die Ortschaften des hiesigen amtshauptmannschastlichen Bezirks berichtigt worden sind, werden die Herren Gemeindevörstände hiermit veranlaßt, dieselben baldthunlichst hierselbst wieder abzuholen. Meißen, den 21. Juni 1877. . Königliche Amtshauptmannschaft. v. Mayer. Bekanntmachung, -en Verkehr auf den öffentlichen Wegen betreffend. Im Interesse des öffentlichen Verkehrs ist es dringend nothwendig, daß die straßenpolizeilichen Bestimmungen streng befolgt werden. Mit dem Bemerken, daß Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen mit Geldstrafe bis zu 60 Mark —- oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft werden, und daß die Gensdarmerie sowie das Straßenaufsichtspersoual angewiesen worden ist, gegen Contravenienten un nachsichtlich einzuschreitc'n, sieht sich die König!. Amtshauptmannschaft^veranlaßt, hierdurch Folgendes noch besonders einzuschärfen: Jedes Fuhrwerk, welches nicht blos zur Personenbeförderung dient, muß mit dem Namen und Wohnorte oder der Firma (Fabrik, Mühle, Rittergut u. s. w.) des Eigenthümers und, falls derselbe mehrere derartige Fuhrwerke hält, überdies noch mit einer besonderen Nummer verzeichnet sein. Die Bezeichnung ist auf der linken Seite an dem Fuhrwerke selbst, oder auf einer an demselben fest aufgehefteten Tafel in -eutlicher unverwischbarer Schrift von mindestens 5 Centimeter Höhe dergestalt anzubriugcn, daß sie beständig sichtbar bleibt. 2. Sowohl dem entgegenkommenden als auch dem überholenden Fuhrwerke ist nach rvel»t8 auf die Hälfte des Weges aus« zuwcichen. Zur Leitung eingespannter Pferde sind, mit Ausnahme der Ackerfuhren, lediglich ^treuzzügel anzuwcnde». 4. Bei dem Transporte von Langhölzern ist außer dem Fuhrmanne noch ein zweiter Mann zn verwenden, welcher das Hintertheil des Wagens zu leiten und während der Dunkelheit eine brennende Laterne zu führen hat. 5. Umiothlges Peitschenknallen und sonstige Ungehörigkeiten, wodurch das Schcuwerden von Zug- und Reitthiereu veranlaßt werden kann, sind verboten. 6. In die obengedachte Strafe verfällt auch, wer als Fuhrwerksführer seine Zugthicre nicht fortwährend leite! und beaufsichtigt, während des Fahrens schläft, oder sich, ohne die Thiere abgestrengt und festgebunden zu haben, vom Fuhrwerke entfernt. Meißen, am 16. Juni 1877. Königliche Amtshauptmannschaft. von Bosse. Bekanntmachung, an sämmtliche Gemeindebehörden des platten Landes im Stenerbezirke Meißen. Bei der Ablieferung der Lan-renten für den bevorstehenden Termin werden den Herren Qrts - Steuereinnehmern die bis dahin von dem Königlichen Finanz-Ministerium approbirt anher zurückgelangten LinkonivisnstSusr-Oa.ta.slsi' auk üas ttsuriAS zur Abgabe an die Gemeindebehörden ausgehändigt werden und werden die letzteren noch ausdrücklich hiermit darauf aufmerksam gemacht, daß sie in Gemäßheit der Bestimmung in H 28 der Ausführungs-Verordnung zum Einkommensteuergesetze (Seite 593 des Gesetzblattes vom vorigen Jahre) die aus den Katastern zu ersehenden Ergebnisse der Einschätzungen den Beitragspflichtigen unverweilt kostenfrei bekannt zu machen haben und zwar mittelst einer nach dem in hinreichender Anzahl mit hinaus gelangenden Schema I. zu erlassenden und zu verschließenden Zuschrift, zu welchem Behufe dieses Schema vorher von der Gemeindebehörde in allen Theile« entsprechend auszufülleu ist. Meißen, am 23. Juni 1877. Der Königliche Bezirks-Steuer-Inspektor Härtel. Tngesgeschichte. Von mehreren Regierungen wird jetzt besondere Aufmerksamkeit dem Gewerbebetrieb im Umhcrziehen bezüglich der sog. Wander lager und Waarenauclionen geschenkt und ist von diesen eine Unter suchung der betreffenden Verhältnisse angcordnet worden. Das ans Grund dieser amtliche» Erhebungen gewonnene Material wird endlich einen sichern Anhalt geben, um den wirklichen Thalbestand der nach dieser Richtung hin seit einigen Jahren insbesondere aus kleineren Städten laut gewordenen Klagen und Beschwerden kennen zu lernen. Das einkommende Material wird dem Neichskanzlcramte znr Bersüg- nug gestellt werden, und dieses wird alsdann zu befinden haben, ob Gewerbeordnung vorzunehmen, und welche Vorschläge hierüber dem Reichstage zu unterbreiten sind. Die seit Jahren in den betheiligteu Kreisen mit großer Leb haftigkeit erörterte Frage einer einheitlichen Regelung des Äpotheken- wesens sur ganz Deutschland ist nunmehr um einen bedeutsamen Schritt ihrer Höfling naher gerückt. Der auf Grund früherer Be schlüsse des Vundesralhes von dem damit beauftragten Bundesraths- ausschnsse ansgearbeilrte Entwurf eines Apolhekengesetzes ist zugleich mit dem aus dem Reicbskanzleramle hervvrgegangencn Gegencnllvurfe der öffentlichen DiScusfion unlerbreitet worden. Aus Straßburg berichtet man: Seit einigen Tagen treffen ziemlich viele in Paris und auch sonst in Frankreich wohnende Elsässer in unserm Lande, hauptsächlich in Straßburg, ein, nm bei ihre» Verwandten oder Bekannten die Ereignisse und die etwaigen Folge» des 16. Jnni, überhaupt der französischen Krisis, fern vom Schuß abzuwartcn. Selbst ein ehemaliger hiesiger Bürger, der seiner Zeit politischer Umtriebe wegen aus dem Lande verwiesen wurde, hat Frau und Kind hierher geschickt. Merkwürdige Ironie des Schick sals. Dieser selbe Manu hat einst unsere Verwaltung als eine „Willkürregierung" bezeichnet. Ei» Ausruf an „alle Socialiste» der Welt" fordert zur Be schickung eines „Weltcongresses" auf, welcher am 2. Sonntage deS Monats September d. I. in Gent (Belgien) zusammcnlreten und 8 Tage dauern soll. Die Tagesordnung ist wie folgt fcstgcstellt: