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Donnerstag. __ Nr. 4S.__ 27. April 1882. Weißerih-Zeitung. Amts-Wkatt Mr die Königliche Amtshanptmannschast Dippötdiswak»«. sowie Mr die Königlichen Amtsgerichte «ud die Stadträthe zu Dippoldiswalde und Iraueilstein. Verantwortlicher Redacteur: Cärl Ichnr in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstag», Donnerstags und Sonnabend». — Zu beztehm durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 25 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage des Blatte» eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit lv Pfg. für die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. Amlkcher Theis. Bekanntmachung. Die 3. Sitzung des Bezirksausschusses findet Montag, -en 1. Mai I., Nachm. 2 Uhr, im Sitzungszimmer der Königlichen Amtshanptmannschast statt, was mit Bezugnahme auf die an amtshauptmannschastlicher Canzleistelle aushängende Tagesordnung hiermit bekannt gemacht wird. Dippoldiswalde, am 24 April 1882 Königliche Amtshauptmannfchaft. von Kessinger. Ludwig. Bekanntmachung, Hundesperre betreffend. Am 20. dieses Monats ist auf gutsherrschaftlichen Feldern von Bärenklause, und zwar in der Nähe der zrt Burgstädtel bei Lockwitz gehörigen Hummelmühle, ein, in Begleitung eines braungelben Dachses aufgetretener großer schwarzer, männlicher Jagdhund, mit weißen Flecken an der Unterbrust und kleinen weißen Flecken an den Vorder- und Hinterfüßen, ca. 8 Jahre alt, von 76 ein Schulterhöhe, ohne Halsband und Steuernummer, erschaffen worden. DeU angestellten Erörterungen zufolge stammt derselbe aus Sobrigau und hat sich von da bereits am 19. dss. Mts. entfernt, nachdem er vorher einen jungen Mann gebissen gehabt hat. Da nun die bezirksthierärztliche Sektion des fraglichen Hundes ergeben hat, daß derselbe mit der Tollwuth be haftet gewesen ist, so wird in Gemäßheit von ß 38 des Reichsgesetzes, die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, vom 23. Juni 1880 und der Verordnung zur Ausführung dieses Gesetzes vom 9. Mai 1881 für die Ortschaften Bärenklause, Kautzsch, Kleba, Bröschen und Theisewitz die dreimonatliche, bis zum 23. Juli -ss. Js. andauernde Hundesperre hiermit verfügt, und zu deren Ausführung Folgendes angeordnet: Alle diejenigen Hunde und Katzen, welche von dem beschriebenen tollen Hunde etwa gebissen worden sind, oder rücksichtlich deren der Verdacht vorliegt, daß dies der Fall sei, sind, soweit dies nicht bereits ge schehen, sofort zu tödten und vorschriftsmäßig zn verscharren. Alle im Bezirke der obgenannten Ortschaften vorhandenen übrigen Hunde sind während der Dauer von drei Monaten festzulegen — anzuketten oder einzusperren —. Der Festlegung gleichzuachten ist das Führen der Hunde an der Leine, wenn dieselben zugleich mit einem vorschriftsmäßigen Maulkorbe versehen sind. Hunde, welche diesen Vorschriften zuwider frei umherlaufend betroffen werden, sind sosort zu tödten. Hiernächst wird für die Ortschaften .. , , Kreischa, Ascheckwitz, Saida und Gonibsen dw nach der Bekanntmachung der unterzeichneten Königlichen AmtshauptmaUnschaft vöm 1. März dss. IS. auf vorgedachte Orte schon nnterstreckte Hundesperre . . bis zum 23. Juli -fs. Js. hiermit verlängert. Ortsbehörden (Guts- und Gemeindevorstände) haben genaue Befolgung dieser Anordnungen sorgsam zu b?2-n ^^mmende Zuwiderhandlungen aber, welche mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Haft bedroht sind, zu bestrafen, bez. zur Bestrafung anher anzuzeigen. Dippoldiswalde, am 25 April 1882 Königliche Amtshauptmannfchaft. von Kessinger. Semig.