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Schönburger Tageblatt Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Festtagen. Annahme von Inseraten bis Vormittag 10 Uhr des Ausgabetages. Bezugspreis vierteljährlich 3.15 Mk., monatlich 1.05 Mk. Einzelne Nummer 10 Psg. Inseratenpreis 1 Zeile 25 Pfg., von auswärts30 Psg., Rcklamezeilenpreis 50 Psg.. die dreigespaltene Zelle im amtlichen Teile 50 Pfg. Nachlaß nach festem Tarif. und ' Walienburzer Anzeiger. Filialen: iifAItsiadt Waldenburg bei Herrn Otto För ster; in Callenberg bei Herrn Strumvfwirler Friedr. Hermann Richter; in Langcnchursdorf bei Frau Emma vrrw. Stiegler; in Penig bei Herrn Wilhelm Dahler; in Woltenburg bei Herrn Linus Friedemanns und^in Ziegelheim bei Herrn Eduard Kirsten. GonelnUrvrbinUs-Slro- Nonto MstUenburg Nir. iS. Amtsblatt für das AmtsgeriMt unö den ötadtrst zu Waldenburg. V>oftsckecl»konto beim ß)ok1- set»««kan,t Leiprig Psp. 44Z4 Zugleich weit verbreitet in den Ortschaften der StandeSanttSbezirke Ältftadl Walvenvurg, BräunSdvrf, Callenberg, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungen, Langcnleuba- Niederhain, Langenleuba-Oberhain. LangenchurSdorft Niederwiera, Oberwrera, Oderwinkel, Reichenbach, Remse, Schlagwitz, Schwaben, Woltenburg und Ziegelheim. Rr. 121. Mittwoch, dm 28. Moi 1919. Witterungsbericht ausgenommen am 27. Mai, Mittag 12 Uhr: Barometerstand 765 mm reduziert auf den Meeresspiegel. Thermometerstand -s- 12° L (Morgens 8 Uhr 4- 12,,° L. Tiefste Nachttemperatur -s- 8,»° Kenchtigkeitsgehatt der Lust nach Lamprechts Polymeter 78'/». Taupunkt -s- 8 . Windrichtung Nordwest. Niederschlagsmenge in den letzten 24 Stunden bis früh 7 Uhr: 0,» mm. Daher Witterungsausfichten für den 28. Mai: Meist bewölkt. Amtlicher Teil. Abänderung der Satzung des Sächsischen Wiehhaudelsverbaudes. Nach Gehör des Vorstandes des ViehhandclSverbandes werden die KZ 5 und 6 der Satzung abgeändert und laute» in Zukunft folgendermaßen: I 8 5. Die Mitglieder des Verbandes erhalten vom Vorstand eine Ausweiskartc. Genossenschaften erhalten für die von ihnen zu bezeichnenden Personen Ausweiskarten. Sofern für eine Genossenschaft mehrere Personen Ausweiskartc» erhalte» sollen, sind neben der Hauptausweiskartc Neben karten auf die Personen auszustellen. Händler, die Auf käufer beschäftigen, haben für diese auf den Namen lautende Nebenkarten zu beantragen. Ausweiskarten, die zu». Handel mit Ferkeln und Läuferschweinen unter 25 kß Lebendgewicht berechtigen, erhalten nur diejenigen, die diesen Handel bereits vor dem 1 Juli 1914 dauernd in größerem Unifange selb ständig betrieben haben; bereits erteilte Auswciskarten, deren Erteilung hiermit im Widerspruch steht, können zurückge zogen werden. Die Ausweiskartc» find von den Verbandsmitglicdcrn bei jedem, ihnen nach 8 7 vorbehaltenen Viehhandclsgeschäft ohne Aufforderung vorzulegen. 8 6. (1.) Die Ausstellung von Ausweiskarten ist zu versagen, wenn Gründe vorliegen, die es rechtfertigen würden, dem Mitgliede den Betrieb des Vichhandels auf Grund der Verordnung vom 23. September 1915 zur Fernhaltung un zuverlässiger Personen vom Handel (R. G. BI. S. 603) zu untersagen. (2.) Den in Z 4 ausgesührten Personen ist die AusweiS- karle regelmäßig nur zu erteilen, wenn ein besonderer drin gender Grund jür die Zulassung zum Viehhandcl vorliegt. Sie ist im allgemeinen z» versagen, wenn der Antragsteller 1. außer dem Viehhandcl noch ein anderes Gewerbe betreibt, demgegenüber der Viehhandel nur einen Nebenbetrieb darstellt; 2. nach seinem Vermögen oder seinen sonstigen Ein künfte» auf den Betrieb des Viehhandels wirt schaftlich nicht mehr angewiesen ist. 3. wenn durch die Neuzulassung eine im allgemeinen Interesse unerwünschte Uebersüllung des Viehhänd- lerberuses eintreten würde. (8.) lieber die Erteilung entscheidet der Vorstand. . (4.) Der Vorstand kann einem Mitgliede die Ausweiskarte (Z 5) entziehen, wenn Gründe vorliegen, die cs rechtfertigen würden, dem Mitgliede den Betrieb des Vichhandels auf Grund der Verordnung vom 23. September 1915 zur Fer» Haltung unzuverläsfigcr Personen vom Handel (R. G. Bl. S. 603) zu untersagen oder wenn das Mitglied den Be stimmungen dieser Satzung oder den nach § 11 erlassenen Anordnungen zuwidergehandelt hat. (5.) Die Ausweiskarte kann außerdem vom Vorstand zu rückgenommen werde», wenn sich nachträglich Umstände er geben, welche die Versagung der Erlaubnis rechtfertigen würden. Bei Mitgliedern, die dem Verbände nach Z 4 an gehören, kann die Ausweiskarte außerdem zurückgenommen werden, wenn 1. der Karteninhaber vor dem 1. Juli 1914 den Bich handel nicht im Hauptberuf betrieben hat; 2. bereits vor dem 1. Juli 1914 den Viehhandel nicht nur vorübergehend wieder aufgegeben hatte; 3. nach seinem Vermögen oder sonstigen Einnahmen auf die Ausübung des Viehhandelsgewerbes Wirt schaftlich nicht mehr angewiesen ist Von der Entziehung kann abgesehen werden-, wenn sie eine unbillige Härte für den Betreffenden darstellen würde oder wenn ein örtliches Bedürfnis für die Beibehaltung im Interesse einer geregelten Viehaufbringung besteht- In: Falle der Zurücknahme der Ausweiskarte kann den Beteiligten die gezahlte Gebühr zurückcrstattet werden. (6.) Mit der Entziehung der Ausweiskartc verliert das Mitglied das Recht zum Handel mit Vieh im Freistaat Sachsen. (7) lieber Beschwerden wegen Versagung und Entziehung von Ausweiskarten entscheidet das WirtschastSministerium endgültig. (8.1 Wird einem Mitgliede seine Ausweiskartc entzogen, so werde» damit gleichzeitig die für seine Aufkäufer ausge stellten Nebenkarten ungültig. (9.) Die Entziehung der Karte ist in den für die Bekannt machungen des Vorstandes bestimmten Blättern (Z 18) auf Kosten des Mitgliedes zu veröffentlichen. II. Die vorstehende Satzungsänderung tritt sofort in Kraft und findet Anwendung auf alle bisher noch nicht endgültig erledigten Anträge auf Ausstellung von Ausweiskarten. Dresden, den 19. Mai 1919. Wirtschafts mirri st crlum, LandeslebenSmittelamt. Herr Fabrikbesitzer Erich Leonhardt hier ist als Vor sitzender des Vorstandes der Gewerblichen Fach- nnd Fortbildungsschule zu Waldenburg gewählt worden. Die Wahl gilt bis Ostern 1921. Gemäß § 16 des Schulstatutes wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht Waldenburg, den 24. Mai 1919. Der Stadtrat. Mittwoch in allen Geschäften gegen Lebensmittelbezugskarte Abschnitt «I 2 75 Gramm Erbsen für 38 Pfg., LebensmittelbczugSkarte 8 Abschnitt 44 L Zuiderseeheringe — 1 Stück 64 Psg. — oder 140 Gramm Sardinen ohne Köpfe für 75 Pfg. oZ>er 140 Gramm geräucherte Schollen für 86 Psg. Markenfrei Gemüsekonserven. Die Marken sind vom Verkäufer abzuschneiden, zu je 100 Stück zu bündeln und am 31. Mai an die Firma Eugen Wilhelm abzuliefern. Bereits abgetrennte Marken dürfen nicht beliefert werden. Waldenburg, den 27. Mai 1919. Der Stadlrat. Vezirksverband. K.-L.Nr. 168. Getr. b. I. Die Mühle von Richard Ebert in Langenchursdors ist wegen Unzuverlässigkeit des Besitzers gemäß tz 71 der Reichs-Getreideordnung bis auf weiteres geschloffen worden. Glauchau, am 23. Mai 1919. Bezirksverband. II. Bezirks-Ersatzgeld. Die seil 31. März dieses Jahres außer Verkehr gesetzten Bezirks-Ersatzgeldscheine von 5, 10 und 20 Mk. werden nach dem 31. Mai dieses Jahres nicht mehr eingelöfi. Glauchau, den 24. Mai 1919. Bezirksverband. Nr. 785. M. III. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 6./5. 1919 K.-L.-Nr. 707 M. — kann diese Woche das zweite Pfund amerikanischen Weizenniehls aus den Kops der versorgungsberechtigten Bevölkerung abgegeben werden. Minderbemittelten wird cs freigestellt, anstelle des teuren Auslandsmehls V« Pfund Weizenmehl zu 18 Pfg. vom Bäcker oder Händler zu beziehen. Doppelbezug beider Mehlarten ist nach § 80 Ziffer 12 RGO. strafbar. Als Ausweis dient nur zwecks Kontrolle die letzte bis 22.,6. 1919 gütige Brotkarte; Abgabe aus andere Marken ist unzulässig. Die linke untere Ecke mit dem Aufdrucke Gruppe (I, ll, UI) ist als Kontrolle abzuschneiden und vei der Abrechnung einzureichen. Selbstversorger erhalten kein Auslaudsmehl. Die Ortsbehörden werden ersucht, die Verteilung des Mehls entweder in eigenen oder besonderen Verkaufsstellen oder durch zuverlässige Kleinhändler in beschränkter Zahl vornehmen zu lassen; Bäckereien dürfen Auslandsmehl nicht verkaufen. Verteilungsplan für die den Gemeinden zustchenden Men gen wird dey Lagerstellen des Auslandmehls von hier auS sofort zugestellt. Die Anfuhr wird, soweit möglich, sofort erfolgen; bei Abholung muß der vom Bezirksverband aus gestellte Mehlbezugsschein vorgelegt werden. Die leeren Säcke müssen innerhalb einer Woche nach Mehlempfang an die Lagcrstellen zurückgeliefert werden; verloren gegangene Säcke werden mit 15 Mk. das Stück in Anrechnung ge bracht. Kaus der Säcke ist unzulässig. Glauchau, am 26. Mai 1919. Amtshauptmann Frhr. v. Welck« Grone Schlacht vor den Mauern von Kiew. Graf Brockdors-Rantza» hat wegen des Saarbeckrns eine neue Rote an die Entente gerichtet. Der Reichsverband der deutschen Industrie erklärt sich gegen die Naterzeichnung der Friedensvedingnngen. Erzberger protestiert gegen die Ausrufung der Re publik Pfalz. Vei einem Brand in Ludwigshafen sanden 30 fran- zöfischc Soldaten den Tod, 100 wurden verletzt. In Kiel fand am Sonntag ein Schleswig-Holstein- tag statt. Im Oelsnitz-Luganer Revier find am Sonntag Re- giernngstruppen eingeriickt. Bayern bereitet die Widcranfnahme der Handelsbe ziehungen mit Italien vor. Zn Paris fand am Sonntag eine sozialistische Le- monstration gegen die Regierung statt. Zn Belgien wurde die allgemeine Mobilmachung an geordnet. England und Amerika protestieren gegen die polnische Offensive in Ostgalizien. Handelsfirmen in England sind ermächtigt worden, Lebensmittel nach Deutschland auszuführen. General Mannerheim steht vor Petersburg. Die russische Rordarmce hat Peterhof eingenommen. Moskan wird geräumt. In Bulgarien soll Ruhe und Lrdnnng herrsche«. Die Afghanen bitten um Einstellung derFemdseligkeiten. Die chinesische Delegation in Paris hat ein Protest- telegramm gegen die Ariedensbe-ingunge« an den ame rikanische« Kongretz gerichtet. 'Waldenburg, 27. Mai 1918. Als am 9. November 1818 in Berlin die Republik auSgerusen wurde, wurde dem Volke Frieden, -Brot und Freiheit versprochen. Der .Vorwärts" sprach von der Notwendigkeit, das Kaisertum zu stürzen, dann werde die Entente uns einen billigen Frieden geben. Jetzt muß der „Vorwärts" eingestehen, daß der Vernichtungsfrieden, den uns die Entente diktiert, eine Folge der Revolution vom 9. November ist. DaS Blatt schrieb am 15. d.: „Es ist die Angst vor dem Erwachen des Proletariats, die in dem Diktat letzt- Weil von Deutschland der starke Strom einer neuen sozialistischen Bewegung über die ganze Welt auszustrahlen droht, soll Deutschland zertrümmert und seines Volkes Selbständigkeit vernichtet werden. Mit der Zermalmung Deutschlands will man