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Sächsische Volkszeitung : 15.10.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927-10-15
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-192710155
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19271015
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19271015
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Volkszeitung
-
Jahr
1927
-
Monat
1927-10
- Tag 1927-10-15
-
Monat
1927-10
-
Jahr
1927
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Nummer 24» — 2«. Jahrgang »rlchetnl rmal wSchentllch mit den illustrierte» Srallsbeilanen »Die Weit" und „Für unsere kleinen Leute', sowie den Teet- »eilagen „St. Benno-Blatt', „Unterhaltung und Wisse»'. „Die Welt der Frau', „Nerzllichcr Nalgeber'. „Liierarische Beilage". .Filmrundschau'. Monatlicher Bezugspreis S.- Mt. eiuschl. vesteNgeid. Einzelnummer lt» 4. Sonntaguummer EU 4. Hauptschristleiier: Lr. G. De-czy», Dresden. Sächsische Sonnadeno, Zs. Oktober 1927 Slnzeigenpr-is«, Die Igespaltene Pelttzeiie »» 4. Familien, an,eigen und Siellenge,„che EU 4. Die Petit,eklnmezeile. 8!> Millimeter breit. 1 ^ Offer engebübr Sn 4 bei lieber- sendnng burch die Post außerdem Porto »schlag. Im Falle, höherer Sewalt erlischt sede Verpflichtung aus Lies rnng iowi ErsülltUig v. Bt,zeigen-«uslrüge» u. Leistung v Schadenersatz. «eschSstlicher Letl: Artur Leu», Dresden. UielchiiftSftrlle, Drucku.Berlag - «ermania. sür Verlag und Druckerei, Filiale Dresden. Dresden-«. 1, PolierstraheN. Femr«s2I0I2. Postichecklonto Dresden r7»3. Battlkotito- Stadthaus Dresden Br 6l7l« Für christliche Politik un- Kullur Redaktion der Sächsischen VolkSzettung DreSdeti-Allstadl 1. Polie slratze ll. Fernrn, 207ll und,1012. tzer mlk der Vahlreform! Aus führenden Parteikreifen geht uns folgende ritst zu. die erneut die ' lrechtr ' A^i ch tlgkeit der ahlrechtssrag« bespricht. Die Parteileitung des Badischen Zen» truins hat es mit Recht für notwendig erachtet, an die Neichsregierung öffentlich die Aufforderung zu richten, nun endlich mit der Wahlreform ernst zu machen. Es ist außer, ordentlich bezeichnend, daß es einer solchen Aufforderung überhaupt noch bedurfte. Seit Jahren verlangt die deutsche Oeffentlichkeit mit wachsender Stärke die sich als immer dringender herausstellende Reform des geltenden Wahlrechts. Die Reichsregierung hat diese Forderung als berechtigt anerkannt. Sie hat mehr als einmal Vorlagen ousarbeiten lassen. So noch die vorige Reichsregierung durch den damaligen Neichsinnenminister Dr. Külz. Aber an den Reichstag ist keine dieser Vorlagen gelangt. Man sucht die Reichsregierung damit zu entschuldigen, daß sie sich wegen der Wahlrechtsreform dem Reichstag gegen über nicht durchzusetzen vermag. Dieser Einwand kann als stichhaltig nicht angenommen werden. Die Reichsregierung bat mehr als einmal und in weniger wichtigen Fragen eine so erfreulich Energie und Geschicklichkeit bewiesen, daß es ihr trotz heftigsten Widerstrebens des Reichstages gelungen ist, ihren Willen durchzusctzen. Es ist aber bis heute noch nichts davon bekannt geworden, daß die jetzige Reichs regierung oder eine ihrer Vorgängerinnen in der Wahl rechtsfrage dein Reichstag gegenüber mit solcher Energie ausgetreten ist, wie sie es in anderen Fragen zudem für richtig befunden hat. Gewiß ist zuzugeben, daß in dem Widerstand des Reichstages, der eine feststehende Tatsache ist, «ine gewisse Entschuldigung für die Reichsregierung gesünden werden kann. Aber das reicht nicht aus. Man macht daher der Reichsregierung hier und da den Vorwurf, daß es ihr im Gründe genommen auch gar nicht so recht ernst mit der Wahlrechtsreform sei, daß sie diese vielmehr nur als Druckmittel in der Reserve halte, um einen in anderen Fragen ihr nicht gefügigen Reichstag ihrem Willen zu beugen. Wir wollen uns diesen Vorwurf nicht zu eigen machen, aber man wird sich in der Neichsregierung nicht wundern dürfen, wenn solche Vorstellungen entstehen, zumal noch nichts über e-ine neue Wahlrechtsvorlage be kannt geworden ist. Heber die Reform des Reichstagswahlrechts ist in den letzten Jahren soviel und so ausführlich in der Oeffentlich- keit gesprochen worden.-daß es eigentlich kaum noch einer eingehenden Darstellung seiner Hauptmängel bedarf. Die bisher von der Neichsregierung ausgearbeiteten verschiede nen Vorlagen entsprachen, soweit sie der Oeffentlichkeit be, kannt geworden sind, nur in mehr oder minder geringem Umfang den berechtigten Forderungen. Am weitgehendsten ging in dieser Beziehung noch die Vorlage des früheren Reichsinnenministers Dr. Külz. Aber auch diese wies noch empfindliche Mängel auf. Das wesentlichste Erfordernis einer wirklich durchgreifenden Wahlrechtsreform ist die möglichst restlose Beseitigung des Listensystems. Es ist wiederholt anerkannt worden, daß dieses Listensystem eine Klüngel- und Jnteressenwirtschaft begünstigt und heran- pichtet. Das Listensystem führt aber zu noch Schlimmerem. Was soll man dazu sagen, wen», wie aus guter Quelle verlautet, in einer Partei jüngst der saubere Plan auf- etaucht ist. einen auf der Reichsliste der Partei gewählten "Ändatsmhaber gegen eine größere Geldsumme zum Vor auf seine Wiederaufstellung bei den kommenden ahlen zu veranlaßen, um auf diese Weife einem anderen Parteimitglied an anderer Stelle ein sicheres Mandat geben zu könne». Dieses Planchen ist an der Ehrenhaftig keit eines der Austauschkandidaten gescheitert. Allein schon die Tatsache, daß ein solcher Plan überhaupt erwogen werden konnte, sollt« genügen, dem Listenwahlsystem end gültig den Todesstoß zu versetzen. Es sprechen dafür auch noch «ine Reihe anderer Gründe. Das Listenwahlsystem ist die Wurzel all der traurigen Erscheinungen, die man in wachsendem Maße seit Jahren in unserem parlamentarischen Regierungssystem beklagen muß. Wer will ernsthaft noch behaupten, daß die WAbler, also das Volk, von dem nach der Verfassung „alles Recht ausgeht", heute tatsächlich noch irgendeinen maßgebenden Einfluß auf die Zusammensetzung des Parlaments ausübt! Meistens ist es so, daß die Parteibürokratie die Mandats bewerber ernennt, nachdem der zähe Kampf der Wirt- schaftsgruppen und Berufsverbände um möglichst stark« Berücksichtigung hinter den Kulissen zu Ende ist. Den Wählern bleibt nichts anderes als die Wohl zwischen mehr oder weniger langen Listen. Die Einwendung, daß der verantwortungsbewußte Staatsbürger ja die Möglichkeit habe, innerhalb der Parteien seinen Einfluß auf die Zu sammenstellung der Kandidatenliste geltend zu machen, kann mir von jemandem erhoben werden, der in diese Dinge nicht eingeweiht ist. In sehr vielen Fällen ist sür die Benennung der Kandidaten lediglich ausschlaggebend die Rücksichtnahme auf die eine oder anders Wirtlchafts- oder Die heutige Nummer enthält das St Benno-Blatt, das Sonntagsblatt für die Diözese Melken WM Wl! WsWlM Ablehnung des Entwurfes im Plenum -es Relchsraks mit 37 gegen 31 Stimmen Berlin, den 14. Oktober. (Drahtbericht.) Der Relchsschulqesetzentwurf ist heute von der Voll versammlung des Neichsrates avgelehnt worden. Gegen den Entwurf stimmten 37, für den Entwurf 31 Mitglieder des Reichsrates. Den Beratungen lag die Fassung des Entwurfes zugrunde, die die Ausschüsse der Vorlage der Reichsregierung auf Grund der Abänderungsanträge der preußischen Regierung gegeben hatten. Die Folgen dieser Abstimmung lassen sich noch nicht völlig übersehen, da im Augenblick noch nicht bekannt ist, welche Landesvertreter im Reichsrate gegen das Ge setz gestimmt haben. Man wird sich mit der neuenLa - ge erst auseinandersetzen können, wenn man die Gründe kennt, die zur Ablehnung der Vorlage geführt haben. Freilich wird ja für die Entscheidung über das Gesetz nicht der Reich srat, sondern der Reichs tag in letzter Linie entscheidend sein. Fin det der Gesetzentwurf im Reichstag eine Mehrheit, dann wird der Widerstand des Reiclzsrates auf die Dauer das Zustandekommen des Gesetzes zwar verzögern, aber nicht unmöglich macken können. » Nunmehr liegt die Tagesordnung für die erste Reichs tag ssitzung nach der Sommerpause am Dienstag, dem 18. Oktober, 3 Uhr nachmittags, vor. Als erster Gegenstand steht zur Beratung das N e i ch s s ch u l g e s e tz, ferner die Beratung des Antrags betreffend Saarganger-Untcrstiitzungen sowie die ersten Beratungen der Entwürfe über den Beitrag zwischen dem Deutschen Reich und Frankreich über die Festsetzung der Grenze, über das Luftverkehrsabkommen zwischen dem Deutschen Reich und dem Königreich Italien, betreffend das Uebereinkommen und Statut über die internationale Rechtsordnung der See häfen, betreffend Uebereinkommen und Statut über die inter national« Rechtsordnung der Eisenbahnen, betreffend das Ab kommen zwischen Deutschland und Polen über die Verwaltung der die Grenze bildenden Strecke der Warthe und den Verkehr auf dieser Strecke und schließlich über das Luftoerkehrs- abkommen zwischen dem Deutschen Reich und Eroßbritanniem Die Desoldungsresorm Slve Doppeloorl»«« an den Neichriag Berlin. 14. Oktober. Der Reichsrat hat gestern in öffentlicher Sitzung die Besoldungsvorlage verabschiedet. Dabei kam es zu lebhaften Auseinandersetzungen zwischen den Vertre tern des Reichs und der Länder wegen Deckungsfragen. — Der Berichterstatter der Ausschüsse, Ministerialdirektor Dr. Weye, wies darauf hin, daß die Oeffentlichkeit den Grad der Erhöhung der Beamtengehälter vielfach zu hoch eingeschätzt habe. Man habe übersehen, daß die Erhöhung von 19 bis 3k> Prozent sich nur auf die Grundgehälter bezieht, während die Erhöhung des Gesamteinkommens geringer ist. Der wichtigste Antrag der Ausschüsse war der. «inen neuen Paragraphen 29a einzusügen: „das Finanzausgleichs- gesetz wird geändert wie folgt: Z 22 Abs. 1 erster Satz erhält folgende Fassung: Von dem Aufkommen an Einkommensteuer und Körperschaftssteuer vom 1. Oktober 1927 an erhalten die Länder 8ü v. H." Staatssekretär Dr. Popitz beantragte namens der Reichsregierung in diesem Punkte die Wiederher stellung der Regierungsvorlage. Mit 37 gegen 31 Stimmen wurde jedoch der Antrag der Neichsregierung alxgelehnt und die A u s s ch u s; f a s s u n g angenommen. Staatssekretär Dr. Popitz erklärte hierauf, die Reichs« regierung könne sich mit dem Beschluß wegen Erhöhung des Anteiles an der Einkommen- und Körperschafissteuer nicht ab- finden und werde dem Reichstag eine Doppelvorlage unter breiten. Stach Annahme der Einzelbestimmungen der Vorlage gab Gesandter v. Pregerdie Erklärung ab. die bayrische Regierung sei nach Ablehnung der von ihr beantragten Aende- rung des ungenügenden Finanzausgleichs nicht in der Lag«, der Vorlage zuzustimmen. Sie verkenne keineswegs die Not- ivendigkeit einer Erhöhung der Beamtenbezüge, es wäre aber die Pflicht der Reichsregierung gewesen, vor Einbringung dieser Vorlage mit den Ländern und Gemeinden Fühlung zu nehmen, um die Frage zu prüfen, wie Länder und Gemeinden die Ausgaben deckten könnten, die sie aus eigener Kraft nicht leisten könnten. Der Vertreter von Hessen schloß sich dieser Erklärung an. Die Vertreter von Württemberg. Thüringen und einer Reihe anderer Staaten erklärten, sie befänden sich zivar in der Zwangslage, im Interesse der Beamte» die Vor lage anzunehmen. aber das könnten sie nur unter der Voraus- setzung tun, daß die Reichsregierung die Länder sinanziell in . die Lage versetzt, die neuen großen Ausgaben auch leisten zu können. Der sächsische Gesandt« Dr. Gradnauer stellte zu seinen! Bedauern fest, daß die Reichsregisrung der Pslicht nicht nachgekommen sei. die Deckungsfrage für Gemeinden und Län der zu prüfen. Sie hätte die Vorlage nicht einbr.ugen dürsen. ohne vorher über die Deckung mit den Ländern Fühlung zu nehmen. Sachsen bedaure diesen Vorgang auf das schmerz, lichste, stimme aber der Vorlage zu. Staatssekretär Dr. Popitz bestritt, daß der Reichsfinanz, minister es versäumt habe, sich mit den Ländern in Verbin. düng zu setzen. Der Minister stehe aber auf Sem Standpunkt, daß die Länder finanziell nicht anders gestellt seren als da» Reich. Auch das Reich könne die neuen großen Aufwen dungen nur.leisten in der Erwartung, daß sich das Aufkom men aus den vorhandenen Steuern erhöhe» werde. — Zum Schluß stellte der Staatssekretär ohne besonder« Abstimmung fest, daß die Besoldungsvorlage mit Mehrheit angenommen sei. Derüfsgruppe, auf welche vie Parteien Rücksicht nehmen zu müssen glauben. Darum muß das Listensystcm fallen und der Einmännerwahlkreis wiederkommen. Das allein ist auch der Weg zu einer gründlichen Reformierung des heutigen Parlamentarismus. Dann erst, wenn der einzelne Kandidat bei den Wahlen sich um die Stimme der Wählerschaft wirklich und in eigener Person bewerben muß. wird oer Gedanke des demokratischen Wahlrechts und des parlamentarischen Regierungssystems und wahres Verantwortungsgefühl gegenüber den Wählern zur Geltung kommen können. Man komme nur nicht mit dem Einwand, daß das Verhültniswahlrecht sich nicht anders aufrecht erhalten lasse, als durch das Listensystem. Wenn das wirklich der Fall ist. dann lieber fort mit diesem Ver hältniswahlrecht, als noch länger so schlimme Begleit erscheinungen, wie sie das Listensystem mit sich bringt, zu ertragen. Denn dann kann es nicht, wie seine Befürworter immer wieder behaupten, das beste Wahlrecht sein. Ein Wahlrecht, welches solche Dinge begünstigt, wie man es in den letzten Jahren immer wieder beobachten mußte, kann nicht ein gutes Wahlrecht sein. Aber sollte es nicht doch möglich sein, das Verhältniswahlrecht so zu gestalten, ohne daß das Listenwahlsystem in seiner bisherigen schädlichen Auswirkung bestehen bleibt? Eine zweite nicht minder wichtige Frage ist, ob es überhaupt möglich sein wird, diesen Reichstag oder den kommenden, daß auch der kommende Reichstag noch nach dem geltenden Wahlrecht gewählt werden muß, daran kann kaum der geringste Zweifel betteben, zu einer wirklichen Wahlrechtsreform zu dringen. Daß der Reichstag »n seiner heutigen Zusammensetzung und damit wohl auch der kommende einer wirklich durchgreifenden Wahlreform nur schwer, wenn überhaupt, zustimmen wird, bedarf für den Kenner der Verhältnisse kaum eines Beweises. Daß übrigens nicht nur wir in der Frage der Wahlrechtsreform an dem guten Willen der Mehrheit des Reichstages Zweifel hegen, beweist die Tatsache, daß die Leitung der Badischen Zentrumspartei es für notwendig erachtet hat, den von ihr für die kommenden Reichstagswahlen aufzustellenden Kandidaten ausdrücklich die Verpflichtung abzunehmen, für den Fall ihrer Wahl mit aller Entschiedenheit für eine durchgreifende Wahlrechtsreform einzutreten. Diese Tat sache kann nichts anderes bedeuten, daß die gekennzeichne ten Zweifel von der Leitung der Badischen Zentrums- vartci geteilt werden. Es fragt sich, was dann, wenn der Reichstag versagt, oder eine durchgreifende Wahlrechts vorlage verwässert? Der !üog. Andrer hat kürzlich in einem Aufsatz diese Frage damit beantwortet, daß dann am Ende des Parlamentarismus die Diktatur stehen werde. Das kann allerdings die Folge sein. Aber es gibt noch ein anderes Mittel: den Volksentscheid. Diese Behauptung muß auf den ersten Blick verwegen erscheinen. Denn man könnte einwenden, daß die Parteien, deren Vertreter im Parlament sich einer Wahlrechtsreform widersetzen, doch nicht von sich aus in dieser Frage einen Volksentscheid herdeiführen würden. Das ist richtig. Es ist aber gar nicht notwendig, daß sich unbedingt eine Partei oder mehrere Parteien rum Träger des Volk«.
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