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V o i g t län d i s ch e r Anzeiger 4. Stück. Plauen, Sonnabends den 26. Januar ign. Die Volksmenge des Voigtländischen Kreißes betrug im Jahr »8 io. 90,198, ist gegen 1809 um 1688 gestiegen und gegen tils 4Z,445 männl, und 46,75 z weibl., »800, also in zehen Jahren, um 4946. Jhro Königl. Majest. von Sachsen rc. rc. rc. Mandat die Abstellung verschiedener Jn- nungsgebrechm betreffend. De Onto Dresden, den 7. December iZio. (Fortsetzung.) c) Ä3ir haben auch für die Herbergsvater die diesem Mandate angesügte Instruction zu ihrer Nachachcung abfaffen lassen. Jedem Herbergs, vater, welcher künftig angenommen wird, ist bei seiner Annahme, und jedem, welcher bereits angenommen ist, innerhalb Acht Wochen von der Publikation^des gegenwärtigen Man dats an gerechnet, von der Obrigkeit diese In, struktion vorzulesen, von selbigem deren genaue Befolgung mittelst Handschlags anzugeloben, auch ihm ein Exemplarderselben auszuhändigen. Die Obrigkeiten aber, und insbesondere die obrigkeitlichen Jnnungsdepulirten haben auf die gehörige Beobachtung dieser Instruction Obstcht zu führen, und erstere, bei vorkommenden Con, iraventionen, mit der Untersuchung und mit Vollstreckung der in selbiger angedrohetenStra, fen gegen die Herbergsväter zu verfahren. §. 2. In Ansehung der sogenannten Wa« scheu, unter denen gewöhnlich die Wohnungen und Schlafstellen derjenigen Diener oder Geses, len, welche weder bei ihren Herren oder Mei- stern, noch auf den Herbergen ihren Aufenthalt finden können, verstanden werden, verordnen Wir, daß den Dienern oder Gesellen, Falls sie an einem der gedachten Orte ihr Unterkommen nicht erhalten können, das Einmiethen bei an dern Personen von den Obrigkeiten nicht anders »erstattet werden soll, als gegen Vorzeigung ei, nes von den Herbergsvätern ihrer Innungen ausgestellten Zeugnisses, daß sie denselben, aus Mangel an Platz und Betten, die erforderlichen Schlafstellen zu verschaffen nicht im Stande wären, dax.