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MdmfferTageblatt 21 für Äürgeckum, Äeamte, Angestellte u. Arbeiter Wilsdruff-Dresden IIH Nr. 274 — 88. Jahrgang Telegr.-Adr.: .Amtsblatt' Postscheck: Dresden 2640 DteNStNg, dk« 26 November 1S2S Äai^nale Tageszeitung für die Landwirtschaft, Wochenblatt für Wilsdruff u, Umgegend Dnva», »^«g oder sonstiger-»etri-brslörungrn destehi drin Anspruch^uf'sicf-rung der Zeitung oder«ür,un, des Bezugspretses. - Rücksendung -i^e,andrer Echrijtstückc erfolgt nur, wenn Porto beiliegt. Anzeigenpreis: die Zerspaltene Raumzeile 20Rpfg., die 4gespaltene Zeile der amtlichen Bekanntmachungen 40Reichs pfennig, die 3 gespaltene Reklamezeile im textlichen Teile 1 Reichsmark. Nachweisungsgebübr 20 Reichspsennige. Vor- gesctsriebeneErschcinungs- - _ tage und Ptatzvsrschristen werden nach Möglichkeit Fernsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6 berücksichtigt. Anzeigen annahme bis norm.10 Uhr. ' Für die Richtigkeit der durch Fernruf übermitteltenAnzeigen übernehmen wir keine Garantie. Jeder Rabatlansprv ch erlischt, wenn derBetra g durch „ „ ..... „ Klage eingezogen werden muß oderderAuftraggeberinKonkurs gerät. Anzeigennehmen alleVermittlungsstellenentgegen. Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meißen, des Amts- gerrchts und des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstreniamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt. Um den Uoung-Plan. Das Volksbegehren ist, wie der Reichswahlaus schuß nunmehr sestgestellt hat, als angenommen zu be trachten, da 10,02 Prozent der Stimmberechtigten sich dafür ausgesprochen haben. Die parlamentarische Prozedur vor dem Reichstag wird nicht ganz reibungslos verlaufen, da der Standpunkt der Regierung, der dem Volksbegehren zugrunde liegende und in Monatsfrist auch dem Volks entscheid zu unterbreitende Gesetzentwurf stelle eine Ver fassungsänderung dar, natürlich bei der Nechts- opposition auf schärfstenWiderspruch stoßen wird, übrigens auch umstritten ist. Der Reichstag stand schon einmal vor einer ähnlichen Entscheidung, als es sich darum handelte, ob das Volksbegehren wegen des Panzerkreuzers eine Angelegenheit des Reichshaushalts betreffe oder nicht; bejahendenfalls ist dann nämlich ein Volksentscheid nicht zulässig. Die Rcichsregierung hat sich damals auf den Standpunkt gestellt, diese Frage zu bejahen, und die Rcichstagsmehreit hat diese Ansicht gebilligt; ebenso dürfte auch bei der Debatte über das „Freiheitsgesetzt" im Reichs lag eine Mehrheit sich für den verfassungsändernden Charakter dieses Gesetzentwurfes aussprechen, dann muß die Mehrheit der Stimmberechtigten, also über 20 Mil lionen, ausdrücklich für den Gesetzentwurf votieren. * Wenn sich in der Ablehnung dieses Gesetzentwurfes die hinter der Regierung stehenden Parteien auch ziemlich einig sind, so ist das über die Materie selbst, also den Noung - Plan mit seinen die deutschen Finanzen aufs stärkste berührenden Folgen durchaus nicht der Fall. Nicht bloß sind im Zentrum — vor allem aus dem Munde des Vorsitzenden der Reichstagsfraktion, Prälaten Kaas — Worte scharfer Kritik über die recht mangelhafte „Neben wirkung" des Young-Planes gefallen, ist von dem Er gebnis der Saar Verhandlungen die Stellung nahme dieser Partei zu dem neuen Plan überhaupt ab hängig gemacht worden — nicht bloß erfolgte in dem offiziellen Berliner Zentrumsorgan, ebenso wie in dem Blatt der Christlichen Gewerkschaften, deren Führer der Neichsverkehrsminister Stegerwald ist, eine überaus un zweideutige Verurteilung des deutsch-pol nischen Abkommens, sondern nun erfolgte auch noch eine ausdrückliche Erklärung des Vorsitzenden der Bayerischen Volkspartci, also eines zur Mchrhcitsbildung notwendigen Teiles der Negierungskoalition, daß seine Partei dem Young-Plan „vorläufig noch kritisch gegen- überstche" und daß die Frage der Annahme des Planes „noch nicht endgültig geklärt" sei. Von besonderem Schwergewicht sind diese Äußerungen deshalb, weil sie im Beisein prominenter Vertreter der Zentrumsfraktionen des Reichstages und des Preußischen Landtages erfolgten. * Dabei spielen nämlich wichtige innenpoli tisch eVorgänge eine erhebliche Rolle. Man erinnere sich einen Augenblick daran, daß im Frühjahr an dem Widerstand der Bayerischen Volkspartci diePlänedes Rcichssinanzministers über eine Biersteuer- erhöhung scheiterten, jetzt aber wieder ausgenommen worden sind. Dazu kommen aber die Vorgänge im Strafrechtsausschuß, wo Zentrum unv Bayerische Volks partei wegen der Ablehnung ihrer Anträge für eine Ver - schärfungdes Ehcrcchts — Bestrafung des Ehebruchs, Ehescheidung usw. — die Mitarbeit einstcllten Und in jüngster Zeit sind hinsichtlich der Neuordnung des Verhältnisses zwischen Reich und Ländern in dem hierfür eingesetzten Ausschuß der Reichsregierungs- und der Län- dervertrcter Beschlüsse gefaßt worden, die in Bayern auf schärfsten Widerspruch stoßen und diese Kritik — was ^usationell wirkt — .auf der Tagung der Bayerischen Volkspartei auch von den Delegierten der Preußischen Zentrumspartei sehr deutlich gebilligt und unterstrichen keine „Zerschlagung Preu- b wie die Bayerische Polkspartei es - daß man in Berlin „über die Grundrechte des Volkes von sich aus zur Tagesordnung über gehen wolle". * k.vielleicht auch an ein Wort erinnern, das partelofflzws im Berliner Zentrumsorgan stand: Das Zentrum kvcrde es sich mcht gefallen lassen, etwa bei der Annahme Young-Planes mitzuhelfen und dann von den anderen Parteien der Ncgierungskoalition — gemeint war die Sozialdemokratie— einen „Fußtritt zu erhalten". Da ja nun der Reichstag Zusammentritt, ist es zu erwarten, daß sich innenpolitisch recht bedeutsame Debatten entwickeln werden. die Vorarbeiten für den Volksentscheid. Der Reichsminister des Innern ersucht die Landes regierungen durch Rundschreiben, die Gemeidcbehördcn anzuweiscn, unverzüglich mit der Anlegung der Stimmkarteien und Stimmlisten für einen Volksentscheid am 22. Dezember zu beginnen. In den Ländern, in denen erst kürzlich Landtags- oder Kommunalwahlen stattgefun den haben oder noch vor dem Volksentscheid stattfinden werden, wird die Auslegungsfrist nach den Vorschlägen der beteiligten Landesregierungen bemessen werden. DaOMUhres geht Men WOW Das Gesetz verfossungsändernd Berlin, 25. November. Amtlich wird mitgeteilt: „Nach dem der Reichswahlausschuß festgestellt hat, daß das Volksbegeh ren zustande gekommen ist, hat der Reichsminister des Innern auf Beschluß der Reichsregierung den Gesetzentwurf heute im Reichs tag unterbreitet. In dem Vorlageschreiben wird der äußere Verlauf des bishe rigen Verfahrens geschildert. Dem Schreiben sind vier Anlagen beigefügt: der Gesetzentwurf, die Bekanntmachung des Reichswahl- leiters über das endgültige Ergebnis des Eintragungsverfahrens, die Stellungnahme der Reichsregierung zu dem Gesetzentwurf so wie eine gutachtliche Aeußerung zur Frage der Verfassungsmäßig keit des Entwurfes. Die Stellungnahme der Reichsregierung zu dem Entwurf eines „Gesetzes gegen die Versklavung des deutschen Volkes" lau tet: „Das Volksbegehren macht den Versuch, die Amen der deut schen Außenpolitik für die Zukunst in weitem Umfang durch ein Reichsgcsetz festzulegen. Ein derartiger Eingriff in die Hande- lungsfreiheit der Reichsregierung ist schon an sich ein Beginnen, das mit einer gedeihlichen Führung der Staatsgeschäfte unverein bar ist. Noch ernster sind die Bedenken, die gegen den Inhalt der einzelnen Bestimmungen des begehrten Gesetzentwurfes sprechen. Der Entwurf ist aufgebaut auf dem Gedanken, daß durch den ein seitigen schriftlichen Widerruf der Bestimmungen des Vertrages von Versailles über die Schuld am Kriege eine neue Grundlage für die Erreichung der Ziele der deutschen Außenpolitik geschaffen werden könne und müße. Er geht davon aus, daß auf dieser Grundlage die förmliche Beseitigung jener Vertragsbestimmungen die sofortige und bedin gungslose Befreiung der besetzten Gebiete und eine vorteilhafte -Regelung der Reparationsfrage zu erzielen sei. Diese Annahme ist falsch. ! Jede deutsche Rgierung hat den einseitigen Schuldspruch des Vertrages von Versailles in feierlichen Erklärungen zurückgewiesen und mit fortschreitendem Erfolge die gegebenen Möglichkeiten be nutzt, um die Welt über die wahren Ursachen des Krieges aufzu klären. Die Reichsregierung wird selbstverständlich auch in Zukunst alles, was in ihrer Macht steht, tun, um die Kriegsschuldfrage zur endgültigen Lösung zu bringen. Sie muß jedoch in der Wahl der Mittel und des Zeitpunktes ihrer Anwendung die Enlschließungs- freiheit behalten. Die deutsche Außenpolitik hat in den vergangenen Jahren ihr ganzes Bemühen daraus gerichtet, den Anspruch Deutschlands auf alsbaldige Befreiung der besetzten Gebiete durchzusetzen. Eg hat sich erwiesen, daß dies ohne gleichzeitige Neuregelung der Repara tionsfrage nicht möglich war. Die Lossagung von dem auf der Haager Konferenz getroffenen Vereinbarungen würde deshalb die Räumung des Rheinlandes völlig ins ungewisse stellen und eine schnelle Regelung der Saarfrage unmöglich machen. In der Entwickelung der Reparationsfrage sieht die Reichs regierung den Bericht der Sachverständigen vom 7. Juni 1929 trotz ihrer schweren Bedenken gegen die darin vorgesehene Be lastung Deutschlands als einen Fortschritt gegenüber der jetzt gel tenden Regelung an. Eine endgültige Stellungnahme zu dem Be richt sowie die Würdigung aller Einzelheiten muß Vorbehalten bleiben, bis die im Gang befindlichen internationalen Verhand lungen über seine Inkraftsetzung abgeschlossen sind. Schon jetzt kann aber festgestellt werden, daß der Bericht eine Ermäßigung der deutschen Zahlungen und die Beseitigung der fremden Aussichts ¬ instanzen vorschlägt. Aus diesem Grunde hat sich die Reichs regie- rung in Uebereinsümmnng mit der überwiegenden Mehrheit des Reichstages entschlossen, auf der Grundlage des Planes in die in ternationalen Verhandlungen einzutreten. Sie ist auch heute noch der Ueberzeugung, daß die Rückkehr zu der Regelung des Dawes planes für Deutschland eine sehr viel schwerere Belastung be deuten würde. Die Strafbestimmung des Entwurfes will grundsätzlich Ent schließungen der deutschen Außenpolitik dem Urteil des Strafrich ters unterstellen. Darüber hinaus soll diese Bestimmung aber, wie ihre Begründung zeigt, dem Ziele dienen, die bisherige deut sche Außenpolitik und ihre verantwortlichen Träger zu blockieren. Die Kontrolle über die Führung der Politik durch Reichs kanzler und Reichsminister liegt verfassungsmäßig beim Reichstag. Von seiner Entscheidung in Form des Mißtrauensvotum oder der Ministeranklage ist die Fortsetzung der Politik abhängig. Die Zuchthausandrohung des Entwurfes mit ihren strafrechtlichen Ne benwirkungen bedeutet die Umformung eines rein politischen Tat bestandes in einen kriminellen. Mit ihr wird bewußt das Ziel ver folgt, den verfassungsmäßigen Kontrollen der Reichspolitik die ausschlaggebende Bedeutung zu nehmen. Das ist mit dem Sinn und Zweck des parlamentarischen Systems nicht vereinbar. Bei der Annahme des Gesetzentwurfes würde sich sofort er weisen, daß auf seiner Grundlage eine den deutschen Interessen dienende Führung der Außenpolitik unmöglich ist. Die in den ver gangenen Jahren wieder errungene Stellung Deutschlands wäre zerstört. Jede Aussicht auf die Verwirklichung der in dem Entwurf festgestellten Ziele wäre abgeschnitten. Diese Ziele können wie bis her auch in Zukunft nur auf dem Wege der Verständigungspolitik erreicht werden. Die Reichsregierung spricht deshalb mit aller Entschiedenheit gegen die Annahme des Gesetzentwurfes aus. Die gutachtliche Aeußerung zur Frage der Verfassungsmäßig keit des Freiheitgesetzes führt aus: Der Gesetzentwurf ist verfassungsändernd. Die Bestimmung des Paragraphen 1 verpflichtet die Reichs regierung, den auswärtigen Mächten in feierlicher Form Kennt nis davon zu geben, daß das erzwungene Kriegsschuldonerkennt nis des Versailler Vertrages völkerrechtlich unverbindlich ist. Da mit wird die Reichsregierung beauftragt, eine völkerrechtlich rechts erhebliche Erklärung für das Reich abzugeben. Das steht im Wi derspruch mit Artikel 45 der Reichsversassung, nach dem der Reichspräsident das Reich völkerrechtlich vertritt und somit aus schließlich befugt ist, völkerrechtliche Erklärungen für das Reich ab zugeben. Der Entwurf enthält Eingriffe der Gesetzgebung in die aus wärtige Politik. Damit steht er im Widerspruch zu dem Grundsatz der Trennung der Gewalten, aus dem die Reichsverfassung beruht. Nach der Verfassung ist es Sache des Reichspräsidenten, völker rechtliche Akte vorzunehmen (Artikel 45 der Reichsverfassung) und Sache des Reichskanzlers, die Richtlinien der Politik (Artikel 56). Nach dem Entwurf soll die Gesetzgebung die Initiative für einen den auswärtigen Mächten gegenüber namens des Reiches vorzu nehmenden völkerrechtlichen Akt ergreifen. (Paragraph 1), soll Richtlinien für die Reichspolitik aufstellen (Paragraph 2) und soll die Initiative der berufenen Organe in bestimmter Hinsicht aus- schließen. (Paragraph 3 und 4.) Zur Annahme des Gesetzes durch Volksentscheid ist demnach gemäß Artikel 76 Abs. 1 Satz 4 der Reichsverfassung die Zustimmung der Mehrheit der Stimmberech tigten erforderlich." Keine Herabsetzung derdeamtengehälter. Hau shaltsberatungim Preußische nSiaatsrai Bei der Beraiung des Haushaltsplanes für 1930 im Preußischen Staatsrat erklärte Finanzministcr Dr. Höpker- Aschosf, daß weitere Ersparnisse kaum möglich leien. Eine Verminderung der P e r s o n a l k r ä s 1 e sei vor Zu standekommen der Reichsresorm unmöglich. Weiterhin wies er darauf hin, daß eine Herabsetzung der Besoldung nicht in Frage komme, da bekanntlich die Bezüge der mittleren und höheren Beamten noch erheblich unter den Friedens gehältern lägen. Der vorliegende Haushalt zeige, daß die Länder von sich ans kaum mehr in der Lage seien, das Gleich gewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben herzustellen. Nie deutschen Bauern in Rußland. Aussicht auf Einigung. Aus Moskau wird nach Hamburg gemeldet: In der Angelegenheit der deutschen Abwanderer aus Rußland habe sich jetzt eine gewisse Aussicht auf Annäherung der deutschen und der sowjetrussischen Auffassung eröffnet. Der Abtransport der Kolonisten ins Innere des Landes, der bis zum Mittwoch acht Züge mit durchschnittlich 200 bis 300 Personen umfaßte, ist eingestellt worden. Als Ziel des Meinungsaustausches zwischen dem deutschen Geschäftsträger, Botschaftsrat von Twardowski, und dem stellvertretenden Volkskommissar Litwinow wird von deutscher Seite versucht, die Ausreiseerlaubnis für diejenigen deutschen Kolonisten zu erhalten, die sich be reits in Leningrad befinden oder bei Moskau angesam- meit yaven. Es sind dies noch rund 10 000 Personen. Sie werden zurzeit durch Miliz registriert. Für andere Gruppen die gleiche Vergünstigung der Abzugsfreiheit zu erreichen, ist aussichtslos. Llm die Reichsresorm. Ministerialdirektor Brecht berichtigt. Ter preußische Zentrumsführer Dr. Heß hat in München erklärt, daß Ministerialdirektor Dr. Brecht, wenn er auf bei Länderkonferenz für die Zerschlagung Preußens sich eingesetzt habe, nicht die Auffassung der Mehrheit des Preußischen Landtags hinter sich habe. Dr. Brecht hat daraus an Dr. Heß telegraphiert, daß die Herrn Heß zugegangene In formation, Brecht sei in den Unterausschüssen der Länder- konserenz für eine Zerschlagung Preußens eingetreten, voll ständig unwahr sei; das Gegenteil tresse zu. Er werd! Dr. Heß sogleich nach seiner Rückkehr persönlich informieren Der russische Vormarsch in China. Innere Einigung? Das Vordringen der Russen auf chinesischem Boden soll eine Wendung in den inneren Streitigkeiten hcrbei- geführt haben. In Tokio cingegangcne Berichte ans Charbin sprechen davon, daß die Sowjettruppcn Hailar eingenommen haben und daß die chinesischen Truppen sich weiter zurttckzichen. Die Chinesen sollen bei den letzten Kämpfen nicht weniger als 12 000 Mann verloren haben. Weitere Berichte sprechen davon, daß SowietkavallerP