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«XL L04. A. September. 187^. -n- (A1S1-5S) Fürstlich Schönburg'sches Eerichtsamt Martini. twnaaebührrn die aefpal» tme Zeile 10 Pfennige. — Snseratenannahme für di» -Abend« erscheinend» dM«mn bi« Vormittag Tag-Sgeschichte. Da»rts<dla«Ö. Berlin, 3t. August. Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin «erde» am nächsten Sonntag (6. September) um 10 Uhr Vormittags die Reise «ach Hannover antreten, um der Tauf« d«S erßgebornen Sohnes des Prinzen Albrecht betzuwohnen. Breslau, 31. August. Zur Erinnerung an den Todestag Lassalles wurde heute das Grab desselben auf dem jüdischen Kirchhofe von den hiesigen Socialdemokraten mit Kränze» geschmückt. AuS etwa fünfzig Städten waren Kränze mit Widmungen eingesandt, die am Grabe niedergelegt wurden. In Folge polizeilicher Anordnungen wurde nur Gruppen von je sechs Personen der Zutritt zum Kirchhofe gestattet und haben weitere Kundgebungen am Grabe nicht stattgefunden. Heute Abend wird eine Todtenfeler im Schießgarten abgehal- ten werden bei der Hasenclever eine Rede zu« Gedächtnisse LassalleS halten wird. Rach dem „Eourrier du LaS-Rhin" wäre der Expreßzug, in welchem sich der König von Bayern auf der Rückfahrt von Paris befand, in großer Gefahr gcwesen. Kurz vor der Station Saarburg bemerkte ei» Bahnwärter einen Echie- nenbruch, der unmöglich momentan auSgebeffert werden konnte, während der Zug in kurzer Zett ankommen mußte. Der Bahnwärter ging deshalb mit dem Rothzeichen de« Zuge ein Stück entgegen, und auf sein Signal brachte man mit den äußersten Anstrengungen den Zug 10 Meter vor der betreffenden Stelle zu« Stehen, was «och durch den daselbst beträchtlichen Fall erschwert wurde. Der Zug konnte erst nach Einlegung einer neue» Schiene weiter befördert wer de«. AlS der König den Grund de- plötzliche« Anhaltens auf freiem Felde vernahm, machte er dem Zugpersonal ein Geschenk von 500 Francs. Quedlinburg, 29. August. Der hier versammelte Handwerkerlag hat beschlossen, an de« Reichstag eine Petition wegen Errichtung gewerblicher Schieds gerichte, Regelung d-S LchrlingSwesenS und Ei«süh>ung von Arbeitsbüchern zu richten. In der LehrltngSfrage wurde beschlossen: 1) bei Annahme von L«hr- lingen einen «tschrcchcnden Bildungsgrad zu verlangen; 2) rechtSgiltige Lehr« «omrakte abzuschließ«; 3) die Lehrlinge bei besonderer Leistung zu prämiinn; 4) Errichtung von obligatorischen Fortbildungsschulen mit Energie zu betreibe»; 5) für Uebnwachung «nd sittliche Erziehung der Lehrlinge von Seite» der Lehrherr» Sorge zu trage». Potsdam, 1. September. Heute Mittag fand die feierliche Einsegnung des Prinze» Friedrich Wilhelm (Sohn des deutschen Kronprinzen) in der Frie- denSkuche in Anwesenheit des Kaisers, der Kaiserin, de- deutschen Kronprinzen »ad seiner Gemahlin, der übrigen KönigSfamili«, de» Prinze» vo» Wales, de- GroßherzogS vo» Sachsen-Wetmar, der Minister Lamphaus«, Delbrück, Kalk, Achenbach und Kameke, des Botschafters Kürst Hohenlohe, der Generalität, hoher Hofbeamten und RegierungSbeamlen, Geistlichkeit «nd der Vertretung der Städte vcrli» und Potsdam statt. Der Hospredtaer Hem» prüfte und segnete de« Pri»zcn, der sei« sclbsiverfaßteS Glaub«»Sb«ken»t»iß vorlaS, ei». Der Kaiser von der erhebende» Keier rief «rgrisie», umarmte und küßte am Schlüsse Ar Feier den Prinz« und da» kronpruizliche Paar wiederholt herzlichst. Am ' . Hde. Zur Rachachtung bringen wir nachstehend das Regulativ vom 23. September 1873, da- Einwohner- und Fremdenwesen in Schneeberg betreffend, "im Erinnerung. Schneeberg, den 13. April 1874. Der Etadtrath. Geier. 8 1. Jede in Schneeberg Wohnung nehmende Person mit Ausnahme s) der Beamten, b) der Geistlichen, e) der in Schulämtern Angestellten, ä) der aktiven Militärpersonen, ist verpflichtet, binnen 8 Tagen vom erfolgten Anzuge 1) ihre Wohnung und, dafern sie nicht fi löst ständig ist, binnen 3 Tage» 2) da» Berhältniß, in welchem sie hier lebt (ob als Commis, Gewerbsgehilfe, Arbeiter, Schüler, Lehrling, Dtenstbote u. s. w.), an Polizeiexpeditionsstelle zu melden und über ihre DrtSangehörigkelt, sowie darüber sich auSzuweisen, daß nicht gegen sie ein AuSweisung-grund nach 8 3 des FreizügigkeitSgeseheS vorliegt. — g 2. Fa- «tlienglieder, welche sich durch eigne Thätigkeit nähren, unterliegen, wenn sie 18 Jahre alt sind, derselben Anmeldepflicht. — 8 3. Die erfolgte Anmeldung wird bescheinigt durch Ausstellung eines WohnungS- und Condition-anmeldescheineS resp. durch Eintrag in da- Gesindezeugnißbuch. — ES ist für letzteren, sowie für jeden Anmeldeschein eine Gebühr von 2ö Rgr. zu entrichten, von welcher nur Schüler und Lehrlinge befreit find. — § 4. Ade Veränderung 1) der Wohnung, 2) des Erwerb-, ArbeitS- oder Dienstverhältnisses 1) der 8 1 und 8 2 bezeichnet-n Personen ist ebenfalls binnen der 8 1 gesetzten Fristen an Polizeiexpedit onS- stelle auzuzeigen, wogegen rä 1) ein mit 2- Rgr. zu bezahlender Anmeldeschein au-gestellt wird, während sä 2) eine Umschreibung auf dem beizubringenden An meldeschein gegen 2z Rgr. Gebühr und der Eintrag in das Gesindezeugnißbuch nach 8 14 der Verordnung vom 10. Januar 1835 erfolgt. — 8 5. Die An meldescheine und Gefindezeugnißbücher find binnen 24 Stunde« nach der Ausstellung oder Umschreibung oder dem Einträge den Hausbesitzern oder deren Vertre tern, de« Principalen, Arbeitgebern, Dienstherrschaften zu übergeben, von denen sie aufzubewahren find bis nach Lösung des CoatractverhältniffeS. — 86. Die in 8 5 genannte« Personen haben dafür Sorge zu tragen, daß die Anmeldung gemäß 8 1 rechtzeitig erfolgt. — 87. Wenn sie am 9. Tage nach erfolgtem Einzüge, ArbeitS- oder Dienstantritt oder Beginn des ContractverhältniffeS überhaupt noch nicht im Besitz der Anmeldescheine oder Gefindezeugnißbücher gekommen sind, so haben st-, um sich gegen die 8 10 geordnete Strafe zu schützen, Anzeige davon an PolizeiexpedilionS stelle zu machen. — 8 8. Binnen 3 Tagen nach Lösung des ContractverhältniffeS haben fie dies an PolizeiexpeditionSstelle anzuzeigen. — 8 9. Mannschaften deö Beurlaubtenstandes und Militärpfltchthe haben in Gemäßheit der 88 182 und 183 der Militär-Ersatz-Jnstruction vom 26. Mat 1868 und 8 22 der Verordnung über Organisation der Landwehrbehörden u. f. w. vom 5. September 1867 die vorgeschriebenen Rachweise beizubringen. — 8 10. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieses Regulatives werden mit Geldstrafe von 20 Rgr. bis 5 Thlr., im ZahlungöunvermögenSfall mit entsprechender Haflstrafe geahndet. Schneeberg, den 23. September 1873.Der Stadtrath.Die Stadtverordneten Genüsse de- heilige« Abendmahles nahm außer dem Prinze» auch da» kron- pri»zliche Paar «heil. -Oesterreich. Wien, 30. August. Der Sonn- u«d FeiertagS-Lourier schreibt: Privat berichte melde« die Verstimmung Rußland» über de« Beitritt Oesterreichs zur Anerkennung der Serrano'schen Regierung. Fürst Gortschakoff soll über da» Benehme« Andrassy's mehr als erstaunt gewesen sein. Frankreich. Pari», 28. August. In einem so «»ruhige» Lande wie Frankreich regt jede Frage die politischen Leidenschaften an. Kaum ist die Reise des Präsiden ten vorüber, so habe» die Blätter schon wieder ei».» neuen Gege»sta»d der Po lemik gefunden, e» ist die Frage wegen der Vendömr-Säule. Liese» Monument, zu dessen Umsturz der Maler Courbet und zu dessen Wiedererrichtung Hm Thier» besonders mitwirkte, ist gegenwärtig ungefähr vollendet. Aber nun stellt sich die Frager wa» oder wen soll man auf die Spitze desselben stelle«, wo früher die Statue Rapoleon'S I. im Jmperator«costüm stand. DaS Gesetz der Natio»al- Versammlung über diese« Gegenstand ist sehr klar, klarer wie manche andere; eS sagt: „Die VendLme-Eäule soll herg-stellt werden, wie fie vor ihrem Um sturz war." Man müßte also wieder eine» Imperator Napoleon hinaufstell«. DaS aber fürchten die orleanistischen Minister, weil daraus eine große bonapar- t stische Demonstratio« inmitten von Paris hervorgehen könnte. Als die Ver sailler Versammlung das Gesetz über die Säule votirte, sah man weder He Flucht von Bazaine, noch die Wahlerfolge der Bonapartisten, »och überhaupt die Fortschritte voraus, welche die Partei Da»k der geschickten Politik de» Herr» de Vroalte gemacht hat. Die bonapartistische» Journale und besonder» die bo- napartistischen Officiere verlangen die genaue Ausführung de» Gesetze» «»d als- die Wiedererrichtung der Statue. Die Patrie sagt, eS sei traurig, daß ma» nöihig habe, eine so einfache Frage des Rechtes und de» gesunde» Menschen verstandes weitläufig zu erörtern, und der Gauloi» «acht sich über de» Einfall des Prinzen Joinville lustig, der voraeschlagen hat, das Standbtld ei»eS Solda ten auf die Säule zu setzen. Da- Ministerium will für jetzt »«r ei« dreifar bige Fahne auf de» Gipfel der Säule stelle»; darüber «erde» die vonapartist« schreien und die Legitimisten brummen, denn der« Fahne ist die weiße, aber di« Orleanift« und die Republikaner werden zufrieden u«d da- Septenniunk auch in dieser Frage gerettet sei». Part». Warum gerade die muthige Gewählt» de»Ermarschall Bazaine eS ist, die rüte Flugschrift über de» letzt« Krieg zu veröffentlich« sich entschlossen^ warum »tcht der Marschall selbst, da er doch mit Enthüllung« Vorgehen will, zur Feder gegriff« ha», würde schwer zu bereif« sein, wenn »tcht daSoffirieve französische Blatt erst vor Kurze« die Erklärung abgegeb« hätte, daß ei» „Sivtltodtrr" keine Schrift h«rau»geb« darf. I« Part» ist da» Erschein« de» ««Ich«» »unwehr poliMch verhindert «ord«M so wird denn die Bazaine daM «M»« di. «bla,.— »0. r -d- - — Bekanntmachung Bon dem unterzeichnet« GerichiSamte tollen den 16. October 1874 die Friederiken Wilhelminen verehelichten Höfer in Streitwald auf Fol. 26 des dastgm Grundbuchs eingetragenen Immobilien, bestehend in Wohn- hauS, Scheune «nd Feld- beziehentlich Gartengrundstück, welche zusammen «it 29,,« Steuereinhelten belegt find, öffentlich an GerichtSamtSstelle rwthwendlgerweise versteigert werden. Die Gebäude find auf 500 Thlr. — - —da» Feld- beziehendlich Gartengrundstück auf 300 Thlr. —- — - gerichtlich gewürdert worden. Unter Bezugnahme aus den an hiesiger Amtsstelle und in der Richter'sch« Echankwirthschast zu Streitwalv aushängenden Anschlag wird solche» daher hierdurch bekannt gemacht. Lößnitz, am I. August 1874. DonnerW^ WZMßIMssreitO