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Dienstag. Rr. 57. 16. Mai 1882. Weißenh-Leitung. Amts-Matt für die KSnigNche Amtshauptmannfchafi Dippokdiswakd«, sowie für die Königliche« Amtsgerichte und die Stadträthe z« Dippoldiswalde und Krauenstein. Verantwortlicher Redactmr: Carl Jehne in Dippoldiswalde. Liese« Blatt erscheint «Schenllich drei Mal: Dienstags, Donnerstag» und Sonnabend». — Zu beziehen durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Prei» vierteljährlich 1 Mark LS Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage der Blatte» eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit lv Pfg. sür die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechne«. Amtlicher Theit Bekanntmachung. Nack einer Mittheilung des Königlichen Landstallamtes Moritzburg findet Dienstag, den 2S. dieses Monats, in der Stadt Dippoldiswalde die diesjährige Fohlenschau und Aufnahme noch nicht im Zuchtregister befindlicher Aucktstuten^ statt^ Kenntniß des Publikums gebracht wird, bemerkt man noch: Da in diesem Jahre vom 7. bis 13. September in Zwickau eine Landesausstellung statt findet und es sehr Wünschenswerth ist, daß dieselbe von hier gezogenen Pferden beschickt wird, so werden alle Diejenigen, welche 3- bis 7 jährige gute selbstgezogene Pferde oder gute Stuten, welche 3 Fohlen brachten, ersucht, dieselben dem Landstallmeister bei Gelegenheit der Musterung vorzustellen, um mit ihm zu berathen, ob eine Beschickung der Ausstellung rathsam erscheint. Alle Stuten, welche im Zuchtregister ausgenommen sind und einen grünen Zuchtschein ausgestellt erhielten, sowie alle Fohlen, sind am Musterungstage vom Chausseegeld befreit, wenn für erstere der grüne Zuchtschein und für letztere der Deckschein dem Zollerheber vorgezeigt wird. Königliche Amtshauptmannschaft. Dippoldiswalde, am 13. Mai 1882. von Kesstnger. Haucke. Bekanntmachung. Das Königliche Ministerium des Innern hat nach Inhalt einer Bekanntmachung der Königlichen Kreishaupt mannschaft zu Dresden vom 27. Februar 1882 (publizirt im Verordnungsblatt Nr. 6 des diesjährigen Jahrganges) in Anerkennung des Umstandes, daß den Hebammen billiger Weise nicht angesonnen werden kann, den Aufwand für die vorgeschriebene Verwendung von Karbolsäure zu Desinfektionszwecken aus ihren Mitteln zu tragen, ängeordnet, daß den Hebammen die Kosten der Anschaffung dieses Desinfektionsmittels, soweit dieselben nicht von den Entbundenen oder deren Familien erstattet werden können, und soweit nicht örtliche Einrichtungen zu Uebertragung dieses Aufwandes bereits be stehen, aus der Ortsarmenkaffe zu vergüten sind. Den Ortsbehörden des hiesigen Verwaltungsbezirks wird Solches zur Nachachtung andurch bekannt gegeben und denselben gleichzeitig im Interesse einer allgemeineren Verwendung der Karbolsäure zu dem obengedachten Zwecke anem pfohlen, mit den betreffenden Hebammen ihres Orts eine Einrichtung dahin zu treffen, daß den letzteren gegen Gewährung eines fixen Geldbetrags zur Pflicht gemacht wird, den Bedarf an Karbolsäure selbst zu beschaffen und in der vorge schriebenen Weise zu verwenden. Königliche Amtshauptmannschaft. Dippoldiswalde, am 6. Mai 1882. von Kesstnger. Ludwig. Steckbrief. . Gegen den unten beschriebenen Holzdrechsler und Cigarrenarbeiter August Friedrich Reuther aus Tteinyüvel, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Betrugs verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Landgerichts-Gefängniß zu Freiberg abzuliefern. Freiberg, den ii. Mai 1882. Die Königliche Staatsanwaltschaft. Für den Staatsanwalt: Leuteritz, Assessor. Ms. »» cv Beschreibung. nrmini-tinni>4 m>,. Größe: 1,70 w. Haare: dunkelblond. Stirn: frei. Bart: keinen. Augenbrauen: kurz. Nase: proporfiomrt. Mund: proportiomrt. Zähne: vollständig. Kinn: proportionirt. Gesicht: oval. der linken Hand verstün ""stReuther hat am linken Ellbogengelenk eine große Narbe und den kleinen Finger