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Nchstsche ClbMmg. Amts- und Auzeigevlatt für das Königs. Gerichtsamt und den Stadtrath zn Schandau und de» Stadtgemeinderath zu .Hohnstein. Dic „Sächsische Klb-Zcituiig" crschcliit Mittlvoch Utid Souuabcnd und Ist durch alle Pollaiillakten, sowie durch die Erpedtttou diese« Blatte« Mr 10 Nur. vicrtct- ssthrlich zu bczlchcu. — Inserate sstr da« M l I tw o ch «b I a t I wrrdcn bis Dienstag früh >1 Ilßr, für da« S o u u a bcud Sb l a tt spöicstrn» bis Freitag früh !> Uhr er- beten; später cingrbcudc Inserate können erst in der darauf folgrndrn Nummrr Aufnabinc flndcn. — Auswärts wrrdcn Inserate stir dic Elb;,«Inna angenommen in Hohtt- stci» bei -rn. -esse, in Dresden in dcn Annoncen-Burcaur dcr Herren W. Saalbach und M. Nuschpler, und Haascnüein L Logicr n. H. En girr in Leipzig. Schandau, Mittwoch, den t5. ^ioveinber 8871. Neber dic Steuerreform in Sachsen schreib! ein Correspondcm dcü „S. P.": Unser gegen, wariigei! Steuersystem bcrusü auf keiiier tinhtliltchcn Baste, sondern bestell! auö einer Mehrzahl ganz vrr- schiedenrr unter sich nicht zusammenhängender Steuern, die sich nicht mit einander vergleichen lassen und es unmöglich machen, die einzelnen Klassen in ein rich tiges Bcrhältmb der Gegenseitigkeit zu dringen. Dic Grundsteuer, die wir besitzen, ist ihren, Wesen nach, wie daö auch so treffend der Entwurs dcr neuen Steucrvvrlagc besagt, eine objeetivc Er- iragdsteuer, welche nach einem rurch ein bestimmtes gesetzliche« Verfahren zu crmmelndcn Durchschnitt«- ertrag dcr Grundstücke nach gewissen Einheiten er hoben wird, ganz ohne alle Rücksicht auf die auf dcn Grnudstückcn hastenden Schulden. Dagegen beruht die Gewerbstcucr auf keinem einzigen da« Ganze durchdringenden Princip, sondern umfaßt mehrere Steucrarteu, von denen einige nach Höhe der Ge- halte, Pensionen, Zinsen und Renten nach ein für allemal bestimmten Sätzen erhoben, während andere durch Abschätzungen ermittelt werden, dic theil« ganz frei vorzunehmen, theil« an gewisse äußere Merk male gebunden und endlich nach anderen aber nach verschiedenen DurchschuillSsätzcn festgestclli sind, dir für verschiedene Orte ebenso verschieden gesetzlich fest- gestellt und berechnet werdet!. ES ist selbstverständlich, daß dieser künstliche StcuermechaniSmu« die zahlreichen Stcuerbeamicn de« Staaie« in große, fast ungebührliche und nicht zu bewältigende Bemühungen versetzt und ebenso er- llärlich, daß in diesen so nngleichen Verhältnissen der cigentlichc Grund zu den so vielen in Sachsen ver- nommenen Klagen über ungerechte Bertheilung der Steuerlast gesucht werden muß. Hieraus gehen her vor utid bestehen noch dic Kämpfc zwischen Grund- besitz auf der einen, Capilalbesitz und Arbeit auf der andern Seite und haben ihre Einwirkungen weit über ihre eigentliche Bedeutung Hinault in daS poli tische Gebiet ausgedehnt. Auch die sociale Frage harrt auf demselben einer vermittelnden Lösung. Dic Sächsische Negierung zeigt sich auch m der Thai bestrebt, dic hervorgnretenen Ucbelständc aus dem Wegc dcr Gesetzgebung zn beseitigen und hat einen Gesetzentwurf auSarbeilcn lassen, welcher bestimmt ist, dcr nächsten Kammer zur Vorlage zu dienen. Um sich nun über dic Stimmung im Lande zu oricmircu, hat sic denselben nicht nur dcn Handel«, und Gcwcrbekammern, sondern auch verschiedenen städtischen Vertretungen zur Begutachtung vorgelegi. Diesem Entwurf zu Folgt? soll künftighin wie bei dcn Gruttkstcuern setzt „dcr Ertrag dcr Arbcit und dc« nutzenbringend angclcgten VcrmögcnS nach Einheitosätzcn mit DurchschnittSbeträgen" zur Besteuerung gelange,r. Statt aber dic Ansichten über dicscn wichtigen Gegenstand zu vereinen, Hal er dieselben noch mehr «iS früher gespalten und ein Aggregat von Wünschen und Anträgen hervorgcrufcn, dic nur das Chavo in unsrer SIcucrrcsvrm vermchren könnet!. Wir unsrer SeitS finden cö bedenklich, daß da« mit dem Gerechtigkeitssinne de« Menschen nicht über, cinstimmendc Princip unsrer Grundsteuern, nach wes- chem dic Grundstücke ohne Rücksicht auf dic daraus haftenden Schulden, also ohne Rücksicht darauf, ob dcr Ertrag drü Grundstück« ganz oder nur «heil- weise in dic Tasche de« Bcsitzero oder des Dar leiher« stießt, zur Abschätzung gelangen, nunmehr auch auf die Erträge au« der Arbeit oder de« nutzen- bringcnd angelegten Vermögen« blo« deshalb Au«, dehuung finden soll, weil mau daö Bedürsniß fühlt, ein einheitliche« Steuersystem zu schaffen. Hierbei kann nur dcr Stand dcr Grnndbesitzcr utid Industriellen profitiren, den, die hinreichenden Mittel zu Gebote stehet,, ihre Grundstückc odcr Ge schäfte schuldcnsrei zu besitzen, während dcr mit Schulden behaftete Besitz mit dcr Vcrziusung des Capital« utid zuglcich mu Besteucrung deffclbcn be lastet ist, also eine Doppelbesteuerung stalifitidei. — Dcr Verfasscr sagt zur Nechifcrligung de« zur Auwcndung gebrachten Princip«: „dcr Siaat lönne nicht dirscnigen bcrücksich- tigen, wclchc, nm sich dic Cbanhcn cinc« grö- ßcrcn Gcwiuucü zu vcrschaffcn, sich nicht auf die Nutzbarmachung ihres eigenen Vermögens beschränket,, sondern sich hierzu fremder Capi- talien bedienen." Dic Annahme dickes Grundsatzes führt aber offen bar zur Monopolisinmg und Begünstigung des Ca- pitalö und heißt mit anderen Worten die Ücbcrtrag- ung der mit dcr Grundsteucr bercii« verbundenen Ungerechtigkeit auf die Erträge dcr Arbeit und des nutzenbringend angelegten Vermögens; statt zu ver mitteln, verschärft er dic Spitzcn dcr socialcn Frage utid schiebt ihre Lösung hinaus und macht dic wer bende mit den Jttdiuiruen vcrbundenc Kraft zu ncucn Slcucrobscclcn, schafft also cinc neue Sleucr. Dic wcrbcndc Krasi dcr Judividucu rcpräscnlirt allcrding» ein Vermögen von oft größerem Werth, al« e« Capital ist. Sie besteht aber nicht aus Hand- grciflicheii Valuten, sondern i» Thätigkcit, Umsicht, Bildung, Rührigkeit n. s. w. Allein diese Kraft ist noch kciu Capital, auS welcher man allein sich die Chancen eines größeren Gewinne« verschaffen kann und die an sich schon rin Sleuerobjcct bietet, sondern wo sic vorhaudcn, so cmsessclt sie zunächst erst da« goldene Wörtchen „Vertrauen" und dadurch erst verschafft sic sich daö nöthigc Capital, um das Gute zur Geltung zu bringen, waü in dcr werben- den Kraft liegt. Nur langsam aber stetig vollzieht sich dann dcr Proceß der VermögenSbildung, von dcr Armuth zum Ncichthum. Dcr Staat abcr Hai vorzugsweise daö größte Interesse, diesen Proceß in seiner Entwickelung zu schützen und ihn nicht durch abnorme Sleucrbelastung darnieder zu halten; denn auö dieser werbenden Kraft in Verbindung nm dem durch fremdes Capital nutzenbringend angelegte» Vermögen, entsprießen dein Staate dic intelligen testen, tüchtigsten und reichsten Männer, die dann iii dcr Thai demselben zur Sieuerstützc dienen können. Wenn eö daher dem Staate ernster Wille ist, dic Steuerrefvrmsragc einer befriedigenden Lösung zuzusühren, so muß er vielmehr mit größerer Ent schiedenheit als seither die Capital- und Nenlcn- bestcucrung in'S Auge fassen. Dcr Capital- und Rcntcnbesitzcr benutz« nämlich, und das ist allgemein bekannt, dic ihm zusteheude Macht und sein Ansehen in höchst unerlaubter Weise, um sein Vermögen dem Staate viclmöglichst zu vcrbergen, damit es nicht zur Versteuerung heraiigezogen wird; er thtti bloö, waü er «Hun muß und was er schlechterdings nicht verbergen kann und veranlaßt daknrch den Staat, der seine Mittel zur Verwaltung desselben in einer Form doch heben muß, sich destomchr auf die werbende Kraft, auf dcn Ertrag der Arbcit und deS »utzenbringcnd angelegten VermögruS außer dcr Grundsteuer zu stützen. Um diesen hervortretenden Ucbelstand zu beseitigen, ,st in erster Reche uöchig, daß der Staai davon ab- sehe, auf'« Neue wieder einen künstlichen Steuer- Mechanismus aufzubaucn, denn grade sc künstlicher obschon gleichmüßigcr daS Steuersystem im Staate wird, sc gewisser kann man srin, baß grade die vcr- mögcnden Classen, besonders Capital- und Nenlcn- besitzcr ihrc Macht verwenden und sich das gesetz liche Ansehen geben, um die Steuern mehr odcr weniger zu hinterziehen. Der Gcwerbcstand, dcr Grundbesitz, der Industrielle, dcr Bcamte u. s. w. mit sichtbarcn Steucrotseclen kann dics nicht. Ze einfacher daher daS System ist, nach welchem alle Grade der menschlichen Thätigkcit in Vcrbind- ung mit Capital, Amt, Gewcrben odcr Grundbrsitz zur Beschaffung der Mittel heraiigezogen werden, welche der Siaai zu seiner Eristeuz gebrauch«, wird eS auch zuglcich daö Wirksamste und dic möglich größic Gleichmäßigkeit in dcr Besteuerung hcrbci- führen. Ein solche« System ha« abcr beim letzten Land tag die 2. Kammer der Regierung gegenüber durch Majorität bevorworiet. Es ist das System dcr all gemeinen directen Einkommensteuer. Frei lich kann und wird auch dieses System gemißbraucht und Skeucrhinterziehu»gen versucht werden; allein man kann diesem Uebelstand durch strenge Straf gesetze steuern. Selbstverständlich ist bei dessen Ein führung dcr Stcuerbeamte völlig haltlos in der Beuitheckung der Steuerolsecte und ist aus dic auf Eid und Gewissen angeg,betten AuSfagcn deö Steuer zahler« angewiesen; allein der Vermögende auö Grundbesitz, Amt odcr Gcwcrbc wird von den sicht- barcn Stenerobsecten eontrolirt, welche er bieiet, während dic Angaben auf Capital und Rente der Eid allein comroliren kann, dessen Ableistung bei riesem System gefordert werden muß. Der Ver mögende au« solchen Erträgen wird sich mit wenig Ausnahmen hüten, sich der schweren, gesetzlichen Ver antwortung und noch herberen Vermögett«vcrlusten bei in der Hauptsache falschen Angaben auözusetzen; denn dic Strafen werden mit langsähriger Nach wirkung selbst im Todcöfallc an der Hmterlaffen- schas« «ii Anwendung gebracht und dcr mit falscher Angabe zeitig errungene Vorthcil verwandel, sich dann iti um so größere Nachtheilc und Verluste. Wie man auch da« Wort „Einkommen" dcfi- niren mag, so wird matt, se etnfacher die Definition, auch am' Besten durchkommen; man kann daher, will matt bet» Publikum recht verständlich werden, va« Einkommen den Ertrag jeder Thätigleii nennen, welche dcn Ucbcrschuß nach Abzug dcr darauf vcr- wcndcttn Maicrialicn, Löhne, Spesen und Passiv- zinsen bildet, ohne Rücksicht auf Wohnung, Kleidung und Nahrung, welche selbstverständlich al« Einkom men zu betrachten sind. Wenn der Gesetzgeber da« solchergestalt ermit telte Einkommen, von einem Minimalsatze ausgehend, progressiv mit der Höhe deü Einkommen« wachsen und besteuern läßt, dann wird er attmählig die Kla gen wegen ungerechter Besteucrung verstummen sehen utid der Reiche, Vermögende wird sich in eben der selben Weise nm dcn ihm damit aufgebürdclcn Ver pflichtungen versöhnen, wie er, weil gerecht, sich bald und schnell mit dcr Einführung der allgemeinen Militärpflicht auögcsöhnt hat. In so allgemeinen Umrissen hier auch dic Ein führung der allgemeinen, directen Einkommensteuer empfohlen werden konnte, so soll damit wenigstens die Einsicht vorbereitet werden, daß mit einem künst lichen StenermechaniSmuS dem Lande in der That nicht gebient ist; vielmehr muß an dieser Stille die Erwartung ausgesprochen werden, raß die vorge schrittene Bildung der Zeit es nun,»ehr« dem Staat »erstattet, cü mit einem einfachen System zu ver suchen, wie er schon zu Ende der -IO. Jahre that, wo aber leider dic auSführcuden Bebörrcn mit Miß- waucu uiid Widerwillen an die Eittführung hcran- traicn. Der Staat kann in seine Angehörigen daö Vertrauen setzet«, daß bei weitet» dic größte Mehr heit sich nicht mehr der Erkenntnis; verschließt, daß dic Stcuern cinc Nothwendigkcit dcr Eristenz dcö Staateö bildcn und daß sich Keiner dcr unadweiolicheu Verpflichtung entzieht, nach richtigem Verhältniß zu den Lasten dc« Skaalcö bcizulragen. Virlmchr ist