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rMb-WMsi-eunö. für dir kal.m- MMtzhsnZchMmivMo.Gr8aMn.Lart«is1«lnHchaM grM«»AML^itzLeu§MLl.ZchMbLiLSchwaMnberLkMWlüe«fM SN Mutt, re» 8. M IM Ak'I^. Ä"L In Brand-Grbisdorf (Amt»hauptmannschaft Freiberg) ist die Maul- und Ministerium des Innern. vorher bekannt zu «achmden Bedingung««! gegen sofortig« Bezahlung und unter den ier sbach, werden. Die Ar .j -1 er. 30,5 1,5 87,5 385 58 574 weisen: ES entspricht der Natur der Verhältnisse, daß in Sachsen bet seiner hochentwickelten Jnvustrw und seinem fest organisierte» Arbeitgeber- und Arbeituehmerstande die wirtschaftlichen Kämpfe besonders zahlreich sind und auf rru weiche Brennscheite, - harte Brennknüpprl, - weiche - - - Aek«, - Streureisig, - Stöcke, Klauenseuche ausgebrochen. Dresden, am 6. Juli 1914. Kahlschläge in Abt. S und 59. Durchforstungen in Ubt. 48 und 4S. SiNL-lhölzer in Abt. 1-7S, s st in diesem Seift« erlassen und >«tz« de» KoalitivutrechtS dienen "Mror de» Pflichtf-uaMoh^ ds 7 Nhr e«r »G^i>dlr,lsch» «rschUii n,llch «u Luvt»» r« «-» roch den S»»,- »d »»»«,««>» «o»aU>» >: i» der «»»» dir U». PrllhiUe li Pf« , d«,I, — »»»»N, 1» DK- i» I,U der ««»» der L«r,uM U «s^, I» »<dl.-«iU dl, Irll, 1i »MH'' ... -V. Ja-es* Zn der neuen sächsischen Verordnung betr. das Verhalten der Polizeibehörden bei ge werblichen Streitigkeiten schreibt die „leipziger Zeitung": E» ist erfreulich, daß der grösste Teil der sächsischen Presse der verschiedensten politischen Richtung die Haltung der Regierung durchaus anerkennt. Nur einige weit links stehende Zeitungen nehmen die Verantwortung auf sich, der Regierung scharf macherische Tendenzen und gleichzeitig eine Verletzung de» ceichSrechMch gewährten KoalitionSrechtS vorzuwerfen. Wenngleich sie auch nicht imstande gewesen sind, hierfür auch nur den Schatten eine» Beweise» zu erbring«», so scheint es doch nicht unangemessen, auf folgendes hinzu« die Ge. 3 NN s Ne«, rbetrei- dtgung »Ul »»E» Herr Fleischermeister Paul Weickert beabsichtigt, im Grundstücke Ortsl.-Nr. 241 Abt. für Johanngeorgenstadt eine Grast- und Kleinviehschlächtereianlage zu errichten. (8 16 flg. der RetchSgewerbeorduung). Di« Planunterlageu liegen hier zur Einsicht au». Etwaig« Etnwenvunaen hiergegen sind, soweit sie nicht auf besonderen Privatrechts- titeln beruh«», bei Verlust binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung «u gerechnet, hier anzubringen. » 1278 b O. Die Königliche Amtshauptmannschaft Schwarzenberg, ^m 3. Juli 1914. wirtschaftlichen Kämpfe besonders zahlreich sind beiden Seiten mit besonderer Schärfe geführt Nirgends gehen nun die Ansichten über dG, wa» Recht und Unrecht, was verboten oder erlaubt, «a» berichtigte Selbsthilfe, wa» Terrorismus ist, welche Pflichten die Staat-regierung hat, so weit auseinander <us bei d«r Beurteilung gröbere« wirtschaftlicher Kämpfe besonder» -wNchen Arbeitgeber« und Arbestnehmern und der Art, wie sie geführt werde«. Di« König!. StaatSregierung hat tu de« letzten Landtagen sich wiederholt eingehend in Hlgendem Sinne darüber ausgesprochen, welch« Stellung sie hierbei «tnnehmm mutz: D«n Au-traa der wirtschaftlichen Kämpfe zwischen ber« und Arbeitnehmern, der sich in de« Formen von «w-M, voykott «d «n» ' ' d« Partei« SvMliti soll in gleicher Meise dem Schutz« d«» Koalitionsrecht- die««« wie der Bekämpfung de» unaesetzlichen L«rr»n»nm», der t«in Koalition» recht ist. st» dann also von sogenannten scharf macherisch«» röndenM keine Ntd« hi«. Ebensowenig wird, wie bewnders hervorgehoben werden mag, mit der Berordnung neue» Recht geschaffen. Die Berordnung gibt viel mehr, wie «» im Eingänge ausdrücklich hervorgehoben ist, lediglich da» geltend« Recht wieder, wie e» sich nach d« Judikatur der höchsten deutsch«« Gerichte darstellt, und AM zusammen, wi« bist«» Recht in der Praxi» dn Die Arbeite« zur Behebung der Hoch«asterfch«den und die Ab- pstastepnug der Sohle auf der geregelten Strecke der Wilzsch in Carlsfeld, nebst d«n hierbei nötigen Grd- und Felsarbeiten und Rachräumungen, sollen verdungen wrrden. Der Umfang und die Art der Wtederinstandsetzungsarbeite» find an Ort und Stell« einzusehen. Neu auszuführen sind etwa 3000 «zur Eohlenpflaster mit den aötige» Pflasterbögen oder Holzschwelleu. Leerlisten für dir Verdingung sind, soweit der Vorrat reicht, bet der unter- »tchmtrn Behörde, b«i ber auch die Planunterlagen und Bedingungen eiugesehen werden K««u, gegen Porto- und bestellgeldfreie Einsendung von IM. zu beziehe«. Der Be- MW wird nach Abgabe de» Angebote» unter Abzug de» Porto» zurackgezahlt. Die Angebote sind ausgefüllt, unterschrieben, verschlossen und nut der Aufschrift: -Wttzschverbauung in Carl-feld" bi» zum 2». Juli IVI 4. vormittags II Uh«, mmmmt hier einzureichen. Verspätet eingereichte Preisangebot« bleib«« «nbtrücksichtiat. Vie Auswahl unter de« Bewerbern und die Ablehnung aller Angebote bleiben vorbe- salton. Die Bewerber bleiben -iS zum 15. August an ihr Angebot gebunden. Schwarzenberg, den 3. Juli 1914. Königliches Strasten» und Waffer-Bauamt. Waffe, die beiden Parteien in voller Parität gewährt werden muß. Zu dein freien Koalitionsrecht gehört an sich auch das Streikpostenstehen, das nach dem geltenden Rechte nicht, ver boten ist, Die Ausübung des Koalitions rechts, also auch das Verhalten der Streikposten muß sich aber im Rahmen der bestehenden Rechtsordnung bewegen und Rechte und rechtlich geschützte Interessen der Beteiligten wie der Gegner achten. Aus dem Koalitious rechte darf kein Koalitions zwang werden- Diese Grenze haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Streikende und Arbeitswillige gleichmäßig zu beachten. Hat die Regierung auf der einen Seite sich in den wirtschaftlichen Kämpfen über die Parteien zu stellen und unbedingte Neutralität zu beobachten, so ist «S auf der an dern Seite ihre Pflicht, nachdrücklich und mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln dafür zu sorgen, daß sich die wirtschaftlichen Kämpfe im Rahmen der Rechtsordnung be wegen. Wenn die Staatsregierung in voller Unparteilichkeit nur die Mißbräuche mit allen ihr zu Gebote stehenden Mit teln zu unterdrücken bestrebt ist, so greift sie damit da» von ihr anerkannte mW gesetzlich gewährleistete KoolitionSrecht nicht an, sondern schützt e». SlkMMWlW Vs Achim MWM Im Ratskeller zu Grünhain solle« Dienstag, den 14. Juli M4, van vormittag» 9 Uhr an, Pflichtfeuerwehr Ave. Sonntag, de» 12. Juli IVI4, vorn». Uh» find«» sine Uebaag bgß 3. Zuge» (1, Absperrzug, Führer Quaas) statt. Stellen hierzu am Fouerlöschaeräwranm, Fernbleiben von her Uebung oder zu späte» Erscheinen wird »ach da« Vorschrift«» der Feuerlöschordnung bestraft, Aue, 6, Juli 1914. Auf Blatt 372 des hiesigen Handelsregisters, die Firma Reinstrom L Pilz, Attioagesellschaft, in Schwarzenberg betreffend, ist heute eingetragen morden, daß die «« Kaufmann Albert Georg Rockstroh in Aue erteilte Prokura erloschen ist. Schwarzenberg, den 4. Just 19>4. Königliches Amtsgericht. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Bäckermeister» Paul Otto kknrich in Schwarzenberg wird nach Abhaltung des Schlußtermin» hierdurch «ofgehob«». Schwarzenberg, den 3, Juli 1914. Königliches Amtsgericht. Donnerstag, den 9. Juli 1914 mittags 1 Uhr sollen in Grünstädtel ein rotkarriertes Chaiselongues «eistdietend öffentlich versteigert werden. Sammelort der Bieter: Kellers Restaurant. Schwarzenberg, de» 7. Juli 1914. Der Gerichtsvollzieher des Königl. Amtsgerichts. Polnstruad -«hneabeH. G-nfo'Vtzee'r dckn«1»«rg 10. Aus St KkhwavranborAlS. A versteigert werden. - ' V Die unterzeichnete Revlerverwaltung erteilt über obig« Hölz« näher« AuKmtftz! Grünhain und Schwarzenberg, am 6. Juli 1914. Königl. Forstrevierverwaltung. KSnigUKarstrentawt, " Pflichtseuerwehr Schneeberg. Sonntag, de« 12. Juli früh 7 Uhr Hebung der Mwrnschafte« Ler Spritze I Spritz» II V, Spritz» IIR Stellen am Spritzenhaus bei der St. Wolfgaflgsktrchr. JeuerwehraKüicho» find anzulegen. 8^. Unpünktliche» Erscheine« und ungenügend entschuldigte» Fehl« wird örstroftz Dtevrauddirektio». Erzgeb. er achen für nttz-Ditt, 5 machen insoweit keine Ausnahme. Gewiß ist da» friedlich? Einwirken von im Lohnkampfe stehenden Personen auf solche die sich nicht daran beteiligen, nach der Reichsgesetzgebung zulässig. Der in diesem Sinne Einwirkende hat jedoch da» Recht de» Einzelnen auf freie Willensbestimmung und ins-! besondere auf den freien Verkehr sowie den Straßenverkehr/ im allgemeinen zu achten. Mit vollem Recht verfügt deshalb! der vorerwähnte Z 4 Abs. 2, daß al» Belästigung, die eiw polizeiliches Einschreiten rechtfertigt, er auch anzusehen ist,! wenn Personen wider ihrep ausgesprochenen oder erkennbaren Willen öffentlich angesprochen und äugens fällig begleitet werden. ES ist wett«« «ach d«< feststeh«nd«a Rechtsprechung d«> sächsischen Gericht« et« Recht und ein« Pflicht der Polizei behörden, nicht nur begangene strafbare Handlungen zu verfolgen, sondern auch solche zu verhindern und di« öffentliche Ruhe, Sicherheit «na Ordnung aufrecht zu er halten. Die» legt ihnen di« Pflicht zu» Einschreiten schon! dann auf, wenn ein« unmittelbare Störung d«rj öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung zu befürcht«, ist. Es ist nun genügend b«tannt, welche unnllttelbare Ge fahr für die öffentliche Ruhe, Sicherheit und Ordnung es mit sich bringt, wenn Streikposten, die ihre vesugniffe überschreite«, immer und immer wieder weggewiesen wem den »affen. Darum hat di, Regierung nur t» Rahme« ihrer Recht« und Pflichte« arhandelt, wenn sie in ß 5 dH» obengenannten Berordnung folgende» desttmmt hat: PH-sM Streikposten »egen Belästigung fortgewiefe« werd«», oder, tsi durch Straikposten «ine unmittelbar« Gtüruug der öffentlich«» Ordnung zu erwarten, so kam» die drbörde nach post«, vor SMlligki« her. hneeberg. zer wstr. 10. Sonnabend, den 11. Juli 1914 WU »kl OmtkS NimWstkii kl MMsiktd Stelle« an der Turnhalle. Ungehorsam, sowie unentschuldigte» und nicht genügend begründet«» FentdloibM werden bestraft. Bernsbach, am 6, Juli 1914. Der Vranddispoktoo^ , Oberschlema. Oeffentliche Gemeinderatssttzunz Mittwoch, den 8. Juli abends */,S Uh» im Sitzungssaal« des Gemeindeamtes.