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WibdmffttAgeblM Nationale Tageszeitung für Landwirtschaft und .Wilsdruffer Tageblatt» rrlchcmt an ollen Wrrklagen nachmittags e Ubr. Bezugspreis manallich 2,— NM. teei Haus, bei Postbesicllung I.M RM. zuzüglich Bestellgeld. Linzrlnummcrn 10 Npsg. Alle Boslanstallen und Post- bolcn, unsercAusttägce u. r... crru-«--^ Geschäftsstelle, nehmen zu jidcrzeii Bestellungen cni» Wochenblan für Wilsdruff u. unraegend gegen. Im Falle höherer Sewall ad. sonstiger ———l—l Bclricbsstärungcn besteh, Kein Anspruch aus Lieferung der Zeitung oder Kürzung des Bezugspreises. Siuchscndung eingesandtcr Schrislstüchc erfolg, nur, wenn Rückporto bestiegt. alle anderen Stande des Wilsdruffer Bezirks Anzeigenpreise laut ausliegendcm Taris Nr. 4. — Nachweisungs-Gebühr: 20 Rpsg. — Dorgeschrieben» Etschcinungslage und Plahporschristen werden nach Möglichkeit berücksichtig«. — Anzeigen - Annahme bis vormittags 10 Uhr. m e-^-Für die Richtigkeit der durch Fernruf udermit. Fernsprecher: Amt Wilsdruff Nr.206'-lien Anzeigen überneh men wir keine Gewahr. — — — — Jeder Rabattanspruch erlischt, wenn der Betrag durch Klage ringczogcn werden mutz oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meisten, des Stadt rats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt Nr. 78 — 94. Jahrgang Wilsdruff-Dresden Telegr.-Adr.: „Tageblatt Postscheck: Dresden 2640 Dienstag, den 2. April 1935 Sicherheit, Wahrheit, Klarheit. Zur Vereinheitlichung der Reichsjustizverwaltung. Am 1. April ist die Länderjustiz auf das Reich übergegangen und damit eine neue Etappe im Kampf um ein volksverbundenes deutsches Recht erzielt worden. Durch einen Staatsakt in der Berliner Staatsoper findet diese Tat ihren gebührenden Ausdruck. Wir wissen, daß die nationalsozialistische Revolution nicht bestand in einem Answechseln von Machtpositionen, in einem Verändern von bislang geübten Methoden, sondern in der Revolutionierung aller Gebiete unseres völkischen Lebens, ausgehend von der Verkündung einer neuen Weltanschauung, die alle Bezirke unseres natio nalen Daseins durchblutet. Seit der Machtergreifung ist an der Schaffung eines neuen deutschen Rechtes gearbeitet worden, in der Erkenntnis, daß es sich hier um einen der wichtigsten Bausteine zur Fundamentierung des neuen Reiches handelt. Nur in den Anfängen unseres staatlichen Werdens, in dem Aufbruch des Ersten Reiches, hat es eine eigene unbeschränkte Gerichtsbarkeit des Reiches gegeben. Schon damals gab es Neichsjnstizgesetze und eine Reichs polizeiordnung, die verbindlich waren für das Reich der mittelalterlichen Kaiserherrlichkeit. Mit dem Zerfall der Rcichsmacht, als die deutschen Kaiser immer mehr die deutsche Basis ihres Herrschertums verließen und jenseits der Alpen, losgelöst von dem Lebensqnell ihrer Macht, herrschten, ging neben vielen anderen Rechten und Privi legien auch die Gerichtshoheit auf die Landesfürsten über. Mit dem Zerfall des Reiches war verbunden ein Ab sinken der Rechtspflege, so daß in allen Teilen des Reiches die Einrichtungen des Rechts sich ver- ehieden entwickelten. Im Bismarck-Reich sind Ver- uche unternommen worden, diesem unerquicklichen Zu- chU" cm Ende zu bereiten. Aber die Entwicklung ging Nicht darüber hinaus, daß das neugegründete Reich die Gesetzgebungsgewalt auf dem Gebiete der Gerichtsver fassung, des Verfahrensrechts und der freiwilligen Ge richtsbarkeit erhielt. Wenigstens wurde die Gerichtsver fassung in allen Bundesstaaten die gleiche, und das Ver fahren fand nach gleichen Bestimmungen statt. Aber den Landesfürsten verblieben die Justizhoheiten und den Bundesstaaten ihre Gerichte. Das Reich aber besaß auf dem Gebiete der Rechtspflege außer dem Reichsgericht keinerlei Einrichtungen. Selbstverständlich, daß im W e i m a rerZwischenreich alle Versuche, die Justiz zu vereinheitlichen, scheitern mußten, weil ihm eine ge staltende Idee und eine Macht, sie zu verwirklichen, fehlte. Erst der nationalsozialistische Staat konnte die Aufgabe einer Vereinheitlichung der Justiz in Angriff nehmen und verwirklichen. In mehreren Etappen wurde auf diesem Wege weilergeschritten, nachdem durch das Gesetz zum Neuaufbau des Reiches vom 30. Januar 1934 — Übertragung der Hoheitsrechte der Länder auf das Reich — Lie politischen Voraussetzungen geschaffen worden waren. Jetzt ist auch der organisato rische Teil der Aufgabe gelöst. Mit dem 1. April 1935 sind auf Grund des Dritten Gesetzes zur Überleitung Ler Rechtspflege auf das Reich die Beamten, Angestellten und Arbeiter derJustizindenDienst desReiches übernommen worden. Nunmehr wird die Justizverwal tung organisch und einheitlich im ganzen Reich aufgebaut. Die Reichsjustiz, eine jahrhundertelange Sehnsucht der Deutschen, ist Wirklichkeit geworden. Damit ist keine öde Gleichmacherei oder Überzentralisation ver bunden, sondern allen berechtigten Erfordernissen der zu künftigen Neichsgaue und ihren Perschicdenarligen Ge gebenheiten und Bedürfnissen wird Rechnung getragen. Aufgabe und Ziel ist und bleibt — wie es der Reichs justizminister ausgedrückt hat — „eine Rechtspflege, die n u r fü r d a s V o l k da ist, die die Gemeinschaft vor Rechtsbrechern schützt und die Arbeit des ehrlichen Volks genossen in der Gemeinschaft sichert.« Nachdem die äußeren Voraussetzungen geschaffen worden sind, gilt es einem neuen volksverbun denen Rechtsempfinden zum Durchbruch zu ver helfen. Einer jahrhundertelangen Entfremdung zwischen Rechtsleben und Volksleben ist Einhalt geboten. Das be deutet nicht einen Kampf gegen das römische Recht — hier ist vielfach eine schlagwortartige Parole mißverstan den worden. Das klassische römische Recht wird nicht be kämpft, wohl aber jene Verfilzungen und jener Kommen- tarwirrwarr, die im 16. Jahrhundert uns unter der falschen Flagge des „römischen Rechts« aufgezwungen wurden und das natürliche Rechtsempfinden des Volkes vergiftet haben, so daß nicht nur der einfache Mann in dem Paragraphenwald sich verirrte und in dem Flechtwerk von Spitzfindigkeiten und Spiegelfechtereien umkam. R e i ch s m i n i st e r D r. Frank, der Bahnbrecher der großen Rechtsreform, hat auf der Reichstagung der Deutschen Arbeitsfront in Leipzig drei Hauptgruppen von Zielen verkündet: „Wir wollen Rechtssicherheit, wir wollen R e ch t s w a h r h c i t und wir wollen N e ch l s k l a r h e i t." Ede« verhandelt jetzt ia MW«. Eden in Warschau Lordsiegelbewahrer Eden ist am Montagabend in Warschau eingetroffcn. Zum Empfaug Edens auf dem Warschauer Ostbahnhof war Außenminister Oberst Beck erschienen, ferner der englische Geschäftsträger Aveling mit Mitgliedern der englischen Botschaft. Nach einer kurze» Begrüßung im Staatszimmer des Bahnhofs fuhren die englischen Gäste ins Hotel Europa. * Ein Times-Bericht über die Uuter- redRim mit Stalin. Der englische Lordsiegelbcwahrcr Eden weilt nach Beendigung seines Moskauer Aufenthaltes nun zu Be sprechungen mit der polnischen Negierung in Warschau. Von Warschau wird sich Eden nach Prag und dann mit dem Flugzeug nach London begeben, um der englischen Regierung Bericht über seine Reise zu erstatten. In Warschau werden die europäischen Schwierigkeiten wieder stärker in Erscheinung treten als in Moskau, wo ein Staat, der zur Zeit auf Eroberungen verzichten nnd seine Existenz sichern will, natürlich wesentlich einfachere Erklärungen gegenüber dem englischen Minister abgeben konnte als etwa Deutschland, das die Sowjetrußland ohne weiteres zugestandene Gleichberechtigung sich erst erkämpfen muß. Der amtliche Bericht, der über die Moskauer Be sprechungen Edens herausgegebcn wurde, stellt die Über einstimmung Englands und Sowjetrußlands auf vielen Gebieten der Politik fest. Aufschlußreich ist der Satz, der von der „freundschaftlichen Zusammenarbeit beider Länder bei der kollektiven Organisierung des Friedens und der Sicherheit« spricht. In der Frage des Ostpaktes scheint cs nicht zu einer Einigung gekommen zu sein, denn es heißt in der amtlichen Verlautbarung: „In der Unterredung mit E d e n b e 1 o n t e n Stalin, Molo- tow und Litwinow, daß die Organisierung der Sicherheit in Osteuropa und der vorgesehene Pakt zu gegenseitiger Unterstützung nicht die Isolierung oder Ein kreisung irgendeines Staates bezwecken, sondern die Schaffung der Garantie gleicher Sicherheit für alle Pakt- teilnehmer, und daß die Teilnahme Deutschlands und Polens an dem Pakt als beste Lösung der Frage begrüß! werden würde.« Der Engländer scheint also hier keine Bindungen eingegangeu zu sein. Die „Times« berichten über die Unterredung zwischen Eden und Stalin, Eden habe auf die Frage, ob eine Kriegsgefahr bestehe, geantwortet, sie fei seiner Ansicht weniger groß als 1914, während Stalin der gegenteiligen Auffassung gewesen sei. Stalin habe erklärt, daß 1914 nur Deutschland eine Kriegsgefahr gebildet habe, wäh rend es jetzt zwei Nationen seien, nämlich Deutschland und Japan. Begütigend fügt der Korrespondent aber hinzu, daß Stalin erklärt habe, ein Versuch, Deutschland nieder zuhalten, werde vergeblich bleiben, übrigens habe Eden in Moskau ein tiefgehendes Mißtrauen gegen die eng lische Politik vorgefunden, aber es sei ihm gelungen, dieses Mißtrauen zu beschwichtigen. Die MOrm des OWMs. Man darf annehmen, daß Lordsiegelbewahrer Eden in diesem Zusammenhang der Sowjetregierung bei dem Bericht über Berlin die' Auffassung der englischen Re gierung von dem unbedingten Friedenswillen des nationalsozialistischen Deutschland besonders nahegelegt hat. In den Berliner Besprechungen sind außerdem durchaus positive Möglichkeiten für die Organisierung des Friedens zutage getreten. Sie sind hoffentlich auch in Moskau von englischer Seite deutlich zum Ausdruck gebracht worden. Deutschland ist für die Organisierung der Sicherheit, kann aber die Bedenken gegen das in dem Londoner Kommunique aufgestellte Kollektivshstem, das auch in der Moskauer Mitteilung wieder erwähnt wird, nicht aufgeben. Es bestehen trotz aller angeblichen Vorteile gegen dieses Kollektivshstem nnd besonders gegen den Ostpakt besondere Bedenken, weil keine Garantie für die Reinhaltung der Paktpläne gegenüber militärischen Sonderbündnissen besteht. In den Erklärungen franzö sischer Minister und in gewissen Andeutungen von sowjet- russischer Seite ist in einem solchen Umfang von der Not wendigkeit besonderer Bündnisse zwischen Frankreich, Sowjetrußland und der Tschechoslowakei gesprochen wor den, daß die Gefahr der Verquickung der Paktgedanken mit ein seitigen Bündnissen sehr groß ist. Aus der anderen Seite hat der kollektive Charakter r. B. des Memelstatuts nichts daran geändert, daß eine einseitige Gewaltpolitik von Litauen im Memelland getrieben werden kann. Deutschland har also erhebliche Gründe für die Ablehnung der Paktgedan ken in der Form, wie sie in dem Londoner Kommunique festgestellt, zum Teil in dem Moskauer Kommunique wiederholt worden sind. Die Signatarmächte fordern Wieder- Herstellung der Mmelauiononrie. Bedeutsame Erklärung Simons im eng lischen Unterhaus. Im englischen Unterhaus wurde Außenminister Sir John Simon gefragt, welchen Schritt England gemein sam mit den anderen Unterzcichucrmächtcn des Memcl- statuts in Kowno unternommen habe. Außenminister Sir John Simon erwiderte: ,Mie bereits in der Antwort am 18. Mürz zum Aus druck gebracht worden ist, sind kürzlich durch die englische Regierung, die französische Negierung und die italienische Regierung bei der litauischen Regierung Vorstellun gen erhoben worden. Im Verlauf dieser Vorstellungen ist die litauische Regierung dahin unterrichtet worden, daß die g e g e n w ä r t i g c L a g e i mc m c l g c b i et, in dem sich kein Direktorium befindet, das das Vertrauen des Landtages besitzt, unvereinbar ist mit dem Grundsatz der dem Memelgebiet durch das Statut ge währleisteten Autonomie und daß es die Pflicht der litauischen Regierung ist, diesen Zustand unver züglich zu beenden." Lialien erneuert seine LuMsiie Der italienische Senat hat die Voranschläge des! Marine- und des Luftfahrtministeriums genehmigt. Ter Staatssekretär des Marineministeriums, Admiral Ca- vagnari, betonte mit besonderem Nachdruck die Verstä r-z kung der italienischen Flotte durch den Bau Ler beiden Großkampfschiffe „Vittorio" und „Vittorio! Veneto«, die nach ihrer Fertigstellung die stärksten ver- traglich zulässigen Schlachtkreuzer darstellen, und durch die Wiederindienststellung der modernisierten Großkampf schiffe „Cavour« und „Giulo Cesare", die durch ihren! Umbau einen sehr viel stärkeren Kampfwert erhalten hätten.! Der Staatssekretär im Luftfahrtministerium, General! Valle, unterstrich die im Gang befindliche vollkommene Er-' Neuerung der gesamten italienischen Luftflotte, die iw drei Jahren statt in den ursprünglich geplanten sechs Jahren bis Mitte 1937 vollzogen werden soll. Ein wei teres Zuwartcn wäre bei den heutigen Verhältnissen höchst gefährlich gewesen. Für die modernen Flugzeuge feien weder die Alpen noch das Meer Hinder nisse, weshalb die Luftflotte durch sehr viel raschere Jagd- und Bombenflugzeuge als von den in der Kammer geschilderten Typs verstärkt worden fei oder noch verstärkt werde. Der Aufbau der französischen Luftflotte Das von der französischen Kammer ohne Widerspruch verabschiedete Gesetz über den Aufbau des Luftheeres ist eine Ergänzung zu einem 1933 eingeleiteten Werk der Schaffung eines Luftheeres. Das Gesetz über die Cadres und Effektivbestände des Luftheeres sicht eine Gesamtzahl von 1690 Offizieren (von denen höchstens 100 vom eigentlichen Flugdienst ausge nommen und für den Dienst auf Flugplätzen usw. Vor behalten werden dürfen) und rund 36 000 Mann vor. Sine Rede des Papstes gegen den Krieg. In einer Ansprache im Geheimen Konsistorium wandte sichPap st Pius XI. der „furchtbaren wirtschaft lichen, politischen und besonders moralischen Krise« zu, von der die Menschheit heimgesucht sei, und gab seiner liefen Trauer über die „noch verhängnisvolleren Folgen, die für die Zukunft befürchtet werden", Ausdruck. Bezugnehmend auf den „ü berall verbrei teten Kriegslärm«, der alle errege und bedrücke, bezeichnete der Papst einen neuen Krieg als ein furchtbares Verbrechen. Er könne nicht glauben, daß jene, denen das Glück und der Wohlstand der Völker am Herzen liegen müsse, nicht nur ihre eigene Nation, sondern einen großen Teil der Menschheit zum Blutbad treiben und der Vernichtung und dem Ruin preisgeben. Wenn aber jemand wagen sollte, dieses ruchlose Ver brechen zu begehen, so könne er nur mit dem Psalmwort r« Gott beten: Vertilge die Völker, die den Krieg wollen!