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unterhalmngs- und Intelligenz-Blatt. er- 4 XVII.Zahrg Sonnavmds, dm I I. Juli 1829. 1er n wel- urück hlcn alt- die 8 >ch der den 8 e» thlr s er, licht oahl setzt« durch lomo Friedrich Geud amtführender Bürgermeister s r Pf ß k Zu Jedermanns Wissenschaft wird andurch bekannt gemacht, daß ein Jeder, welcher auf dem soge nannten grünen Graben zwischen dem Naundorfer und Wildenh'ayner Thore sowohl, als auch in der vom Wildenhayner zum Meißner Thore führenden Allee fahrt oder reitet, unter Bezug auf die von unS - bereits unterm 18. August 1816 erlassene Bekanntmachung, um ein neues Schock oder mit ver- ! halmißmäßigem Gefangniß, ohne Ansehen der Person, bestraft werden wird. Hayn, am 4tcn Juli 1829. ppe. oth- anze i an chea Die erste Entdeckung von Platina in Sibirien wurde im Jahre 1822 gemacht uyd zwar in den Goldminen von Jerk-Jssetzk. Im Jahre 1822 ent deckte man sehr reichen Platinasand in den Minen der russischen Krone von Goroblagodatsk. Endlich. entdeckte man im Jahre 1826 und 1829 im Ural. durch Karl Salomo Friedrich Geudtnex, amtführender Bürgermeister. gebirge Platinasand. Die in Sibirien gefunden werdende Platina ist der amerikanischen völlig gleich in der Form und im Vorkommen. Alle Minen befinden sich in den Departements von Ekaterin- burg und Jerkhvtoursk, die einen Theil des Gou vernements von Perm bilden. Gewöhnlich geben 400 Pfund Sand gegen 5 Pfund Platina. — Nachdem wegen nöthiger Reparaturen an der Wasserkunst, Walke und übrigen Mühlen bei hiesiger Stadt, auch wegen des Brückenbaues in der Dresdner Vorstadt, künftigen 18ten Julius a. c. des Abends, . das Wasser in dem Rödermühlgraben abgeschlagen werden soll, und solches wohl 12 Tage lang weg- bleiben dürfte; so wird solches zu Jedermanns Nachachtung hiermit bekannt gemacht, zugleich aber auch allen und jeden Hausbesitzern, Bürgern und Einwohnern ernstlich angedeutet, wie jederzeit, so l auch besonders solche Zeit über, in ihren Häusern und Wohnungen auf Feuer und Licht wohl Acht M l haben, und die genaueste Aufsicht zu Abwendung einiger Feuersgefahr und Unglücks zu führen, hier* ' nächst sich nicht nur in Zeiten mit hinlänglichem und genügsamen Wasser zu eines Jeden Bedürfniß zu versehen , sondern auch, damit es nicht etwa bei entstehender Feuersgefahr an Wasser mangeln möge, dergleichen in Fässern von ergiebiger Größe auf die Böden und vor die Hausthüren zu setzen, und solches bei Vermeidung eines neuen Schöcks Strafe nicht zu unterlassen. Uibrigens Haben die an dem Rödermühlgraben wohnenden Hausbesitzer, bei Vermeidung gleicher Strafe, die Röder gehörig zu raumen. Hayn, am 8ten Juli 1829. 6 - 4 -