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Dresdner Journal Herold für sächsische und deutsche Interessen. Diese» Blatt erscheint täglich Abend» und ist durch all« Post, anstalten de« 3a» und Au«lande» zu beziehen. Prei» für da» Vierteljahr Thlr. 3nsertion»gebüh« rrn für den Rau» einer gespaltene» Zeile I, Pf. Redigirt von Karl Biedermann. Inhalt. Der hiesige k. k. österreichische Gesandte Se. Erlaucht Graf Kuefstein. — Lagesgrschichte: Dresden: Stadtrathwahl. Chemnitz: Aufnahme der Drputazion. Glauchau : Parlamrntswahl. Dippoldiswalde: Berichtigung. Crimmitschau: Verhandlungen; deutsche Ausländer; politisches Leben. Weimar. Rendsburg. Apenrade. Frankfurt. Karlsruhe. Mannheim. Nürnberg. Wien. Don der schweizer Grenze. Zürich. Paris. Lombardei.— Feuilleton.— Eingesendetes. — GefchäftSkalender. — OrtSkalendrr.— Ange- kommene Reifende. — Anzeigen. Bekanntmachung, die Bewaffnung der Communalgarden betreffend. ES haben dem Ministerio des Innern neuerdings mehrfache, auf die Form und Herstellungsweise der für die Bewaffnung der Communalgarden in der Bekanntmachung vcm 15. dieses Monat- (Leipziger Zeitung Nr. 109) empfohlenen Piken und auf die Bewaffnung derselben mit Sensen bezügliche Anfragen und Vorschläge, und auf die Verabfolgung von Gewehren, Waffen anderer Art, Trommeln rc., sowie auf Geldbeihülfen gerichtete Gesuche vorgelegen. DaS Ministerium deS Innern sieht Sich daher veranlaßt, nach vorhergegangener Vernehmung mit dem KriegS-Ministerio und beziehendlich dem angegebenen sachverständigen Gutachten entsprechend, Folgendes zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, waS zugleich alS Bescheidung auf diese Anfragen und Gesuche zu dienen hat. 1) ES ist für nothwendig zu erachten, daß die Pike eine möglichst einfache Form behalte und demnach in der Hauptsache lediglich au- einer zweischneidigen, nach unten zu einen Zoll breiten Klinge bestehe, weil sonst der damit Bewaffnete bei deren Führung leicht sich selbst oder seine Neben - oder Hinterleure verwunden könnte, zumal da nicht vorauSzusetzen ist, daß sich Alle mit deren vorsichtigen Führung vollkommen vertraut zu machen vermögen. Auch ist es aus dem Grunde weder zweckmäßig noch rathsam, der Ptke die Form einer Helle barde mit halbmondartigen Ansätzen — welche auch früher nur alS Paradewaffen gebraucht wurden — oder eine solche Gestalt zu geben, daß sie zugleich als Schlag- oder Hauwaffe dienen könne, weil einerseits der damit geführte Stoß dann leichter vom Gegner parirt werden kann, andererseits die nothwendige Länge der Pike, welche mit zwei Händen zu führen, sie zum Hauen und Zuschlägen ungeeignet macht, und überdies leicht nicht nur das Zerbrechen derselben, sondern auch die Verletzung der Neben- und Hinterleute die Folge davon sein könnte. 2) Ist eS auch nicht durchaus erforderlich, die Klingen ganz von Stahl anzufertigen, so ist eS doch unumgänglich nöthig, daß wenigstens die Spitzen derselben 3—4 Zoll hereinwärtS verstählt oder mit Stahl belegt werden. Jedoch ist vorauszusetzen, daß das Ver- stählen gut und sorgfältig geschieht, weil außerdem öfter- Erneuerungen und Reparaturen nothwendig werden würden, und dadurch die ohnehin nur geringe Ersparniß wieder verloren gehen würde. Sollten die Klingen au- Eisen gefertigt und so gehärtet werden, daß ein Ab stößen der Spitzen nicht zu befürchten wäre, so würde dies vorauSsetzen, daß dieses Härten auf dieselbe Art geschieht, wie die Büchsen macher die Bestandtheile der Gewehrschlösser in geschlossenen Räumen Härten, und di,S würde einen größern Aufwand verursachen, alS wenn die Klinge ganz aus Stahl gefertigt wird, und überdies dazu führen, daß ein erforderliche« neue- Anschleifen der Spitze der Klinge unmöglich sein oder stet« ein erneuerte- Härten derselben nöthig machen würde. Die Länge der Pike für Fußbewaffnung ist am angemessensten auf vier Ellen mit der Klinge zu bestimmen. In Bezug auf den Stiel der Pike ist es für durchaus nothwendig zu erachten, daß das Holz einige Jahre vorher geschlagen und gut au-getrocknet ist, indem derselbe sich sonst bald werfen, krümmen oder aufreißen und somit unbrauchbar werden würde. DaS AuS- trocknen d,S Holze- am Feuer führt, wie die Erfahrung lehrt, nicht zum beabsichtigten Zweck, sondern schadet vielmehr, indem dadurch nur die Oberfläche getrocknet, der Saft in den inner» Tkeilen aber nicht beseitigt wird, und hier, an dem AuSströmen verhindert, um so schneller ein Verstecken und Verderben herbeiführt. Um den Stiel der Pike gegen da- Zerschlagen und zugleich dagegen, daß sich derselbe nicht so leicht krümmt, thunlichst zu schützen, ist e« nothwendig, denselben auf zwei Seiten mit eisernen Schienen von der Länge einer Elle zu versehen. 3) ES ist unbedenklich, insbesondere auf dem Lande, statt der Pike Sensen zur Bewaffnung zu verwenden, wenn dieselben so eingerichtet sind, daß sie in eine mit dem Stiele gleichlaufende Lage gebracht werden. 4) Wegen der Bestellung von Piken alS Probe-Piken oder zur Bewaffnung einzelner Communalgarden und wegen Preise- derselben bewendet eS bei der gedachten Bekanntmachung vom 15. dieses Monats; jedoch ist vorau-zusetzen, daß sofortige Bezahlung mit 27 Neugroschen für da-Stück erfolgt und zugleich Bestimmung getroffen wird, ob sie abgeholt, oder ob und durch welche Gelegenheit sie zugesendet werden sollen, da sich die Piken wegen ihrer Länge zur Versendung auf der Post nicht eignen. Die bereit- bestellten Probe- Piken — deren Anfertigung durch die Eingang- gedachten Umstände aufgehalten worden ist, werden den Bestellern, dafern sie solche nicht vom 9. Mai an abholen lassen, soweit sich passende Botengelegenheit findet, zugesendet werden. Wegen der in größerer Anzahl bestellten Piken wird den Bestellern, sobald sie fertig sind, Nachricht zugehen. 5) Eine weitere Verabfolgung von Gewehren und Waffen anderer Art ist unthunlich, da dem Ministerium deS Jnnem dergleichen, kn Ermangelung dieSfallsiger Vorräthe, außer den bereit- vertheilten, nicht haben zur Verfügung gestellt werden können. s) Geldunterstützungen zur Bewaffnung der Communalgarden au- StaatS-Cassen können zur Zeit nicht gewährt werden, da e- an einem hierzu geeigneten Fond- fehlt. Dresden, am 29. April 1848. Ministerium des Innern. Oberländer. Kuhn