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wtrüm- ue ent- .r an: wteilte 'gossen eine» irchen- Icadrid lättern Testa- uenos- byc n. , daß )erlage 2 Ge- drolst Nach ch in en die spruch ordert uff lls Zeitung sie WeuM, Seisersdvrs) Fel^ Gtlernaundurs) VilinU) Spechtrih uhu. Amtsblatt für den Stadtrat zu Wabenau. Erscheint Montag, Mittwoch und Freitag nachm. Abonnemeiitspreis 1,50 Alk. vierteljährlich. — Inserate kosten die Spaltcnzeilc oder deren Nanin 10 Pf., für auswärtige Inserenten 15 Pf„ Reklamen 20 Pf., im amtlichen Teil 30 Pf., tabellarischer Satz entsprechend höher. Jeder Anspruch ämf Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogeu werden muß oder der Auftraggeber iu Konkurs gerät. — Für Fehler in telephonisch aufgegebenen Inseraten übernehmen wir keine Verantwortung. Nummer 87. Fernsprecher: Amt Deuben 212« Dienstag, den 27. Juli 1915. Fernsprecher: Amt Deuben 212« 28. Jahrgang. Für die Redaktion verantwortlich Hermann Mardeck in Rabenau. — Druck und Verlag von Hermann Mardeck in Rabenau. Amtlicher Teil. Verordnung, Anshang vonLebensmrttelpreisenbetr. ' vom 22. Juli 1915. Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 24. Juni 1915 (Reichsgesetzblatt Seite 353) wird ungeordnet: 1. An Geschäften, in denen Fleischware», Butter, Schmalz, Speisefette, Eier, Milch, frisches oder getrocknetes Gemüse und Obst, Hülsenfrüchte oder Kartoffeln im Klein handel verkauft werden, sind vom 2. August 1815 ab die Preise dieser Waren in der Nähe jedes für die Käufer bestimmten Eingangs durch einen von aussen sichtbaren Anschlag bekannt zu geben. Die angeschlagenen Preise sind für alle Warenmengen gültig, für welche keine besonde ren Preise in dem Anschlag verzeichnet sind. Die Ver pflichtung zum Anschlag der Preise gilt auch für die Stände in Markthallen und auf Wochenmärkteu, sowie für den Straßenhandel. 2. Der Anshang ist von der Gemeindebehörde oder der von dieser zu bestimmenden Dienststelle kostenfrei abzustem- pelu- Eine Abschrift des Aushangs ist bei der Abstempelung abzuliefern. Der Geschäftsinhaber ist jederzeit berechtigt, abgeänderte Preisverzeichnisse zur Abstempelung vorzulegen. Bis zum Aushang eines dienstlich abgestempelten neuen Preisverzeichnisses bleiben die ausgehängten Preise mit der Wirkung in Kraft, daß keine höheren Preise gefordert oder genommen werden dürfen. 3. Die Durchführung der Verordnung liegt den Amts hauptmannschaften und Stadträtcn der Städte mit Revidier ter Städteordunng ob- Sie sind ermächtigt, im Rahmen dieser Verordnung erläuternde und ergänzende Bestimmungen zu treffen. 4. Wer diesen Vorschriften zuwiderhaudelt, wird mit Geldstrafe bis zu 150 Mk., im Unvermögensfalle mit Haft bis zu 4 Woche» bestraft. Dresden, den 22. Juli 1915. Ministerium des Innern. Bekantttmachnng. Gemäß 12 und 14 des Landesgesetzes vom 4. Dezem ber 1912 liegt das für die hiesige Stadtgemeinde von dem Vorstand der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft cin- gegangcne Uuternehmerverzeichnis und die Heberolle 2 Wochen lang und zwar vom 28. Juli bis 11. August dieses Jahres zur Einsichtnahme dec Beteiligten im hiesigen Ratsgeschäf'ts- zimmer aus. Nach Beschluß der Genossenschaftsversammlung ist auf das Jahr 1914 für jede beitragspflichtige Steuereinheit ein Betrag von 5,06 Pfennig z» erheben. Einsprüche der Beteiligten gegen die Beitragsberechnuug sind binnen einer weiteren Frist von 2 Wochen direkt au die Geschäftsstelle der Genossenschaft, Dresden-Altstadt, Wiener- Platz 1, zu richteu; der ausgeworfene Betrag ist jedoch trotz dem vom Unternehmer, ungeachtet des Einspruchs, in voller Summe zu zahlen und wird demnächst durch den Schutz mann Rudolph einkassiert werden. Rabenau, am 24. Juli 1915. Der Bürgermeister. Pflichtfeuerwehr. Dounerstag, den 28. Juli 181S, nachmittags ^7 Uhr Uebung der Pflichtfeuerwehr. Abzeichen sind auzulcgen. N abeu a u, am 26. Juli 1915. Der Bürgermeister. Bekanntmachttttg. Entsprechend den Bestimmungen in 9 slg. der Ver ordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 3I. Juli 1912 zur Ausführung der Maß- und Gewichts- ordnuug für das Deutsche Reich vom 30. Mai 1908, wird in Rabenau, den 28 Juli, nachmitags 3 -/, bis K, den 3«. Juli, vormittags 8 bis 12, nachmit tags 2 bis K und den 31. Juli, vormittags 8 bis 11 Uhr eine Nacheichuug der von den hiesigen Gewerbetreibenden und Landwirten im öffentlichen Verkehre benutzten Maße, Gewichte, Wagen und Meßwerkzeuge stattfinden/ Die Nacheichung wird im Nathausc, 1 Treppe (Gesell schaftszimmer), vorgenommeu. Jeder, der eichpflichtige Längenmaße, Flüssigkeitsmaße, Meßwerkzeuge für Flüssigkeiten, Hohlmaße und Meßwerkzeuge für trockene Gegenstände, Gewichte und Wagen im öffent lichen Verkehre verwendet, hat sie in der Zeit, die für die Nacheichuug am Orte festgesetzt ist, an der Amtsstelle dem Eichbeamten zur Prüfung vorzulegen. Bandmaße von mehr als 2 m Länge und Präzisionsmeß- gcräte sind zum Zwecke der Nacheichung bei dem Haupteich amte vorzulegen. Zur Nacheichung der Meßgeräte, die am Gebrauchsort in nicht oder nur schwer lösbarer Weise befestigt sind, oder deren Herbeischaffung zur Nacheichungsstelle wegen ihrer Größe und sonstigen Beschaffenheit mit besonderen Schwierig keiten verbunden ist, hat sich der Eichbeamte an Ort und Stelle zu begeben. Die Besitzer solcher Meßgeräte haben sie aber bei Beginn der Nacheichuug dem Eichbeamten auzu- meldeu, der die Zeit bestimmt, wann die Nacheichuug statt- fiuden soll. Insonderheit wird auf folgendes hingcwiesen: 1. Die Nacheichungen werden von zwei Eichbeamten gleich zeitig ausgeführt. Nach Maßgabe der im Plane an gesetzten Zeit sind die Nacheichungsinteressenten in be stimmten Zwischenräumen zu bestellen und zum pünkt lichen Erscheinen zu veranlassen. Für die Prü fung von befestigten Meßgeräten am Gebrauchs orte ist genügend Zeit freizulassen. 2. Meßwerkzeuge für Flüssigkeiten — sogen. Petroleummaße — sind, svwei sie nicht angelötet sind, im Nacheichuugslokale vorzulegen. 3. Wagebalken sind mit den Wageschalen vor zulegen. 4. Wagen und Gewichte aus Brennereien unterliegen dem Nacheichnngszwange. 5. Die vvrzulegenden Meßgeräte müssen sich in rein lichem Zustande befinden, andernfalls sie von der Nacheichung ansgeschlossen werden. 6. Die Besitzer von nicht transportablen Wagen (Vieh wagen, eingelassene Dezimalwagen usw.) haben neben den Wagen, nicht auf denselben, tote Last in Höhe von mindestens der Hälfte dev Tragkraft der Wage bereit zu halten. Die Besitzer solcher Wagen sind zweckmäßig iu der Regel mit ihren transportablen Meßgeräten als erste ins Nacheichungslvkal zu bestellen. 7. Die entstehenden Nacheichungsgebührn sind sofort bei der Nacheichung zu entrichten. Meßgeräte, denen bei der Nacheichung der Stempel und das Jahreszeicheu entzogen worden sind, dürfen im öffentlichen Verkehre nicht weiter verwendet werden. Zu widerhandlungen sind Mit den in A 22 der Maß- und Gewichts- ordnung vom 30. Mai 1908 angegebenen Strafen bedroht. Raben» u, am 22. Juli 1915. Der Bürgermeister. Lokales und ZäMches. Rabenau, 26. Juli 1915. * Der Stadtgemciuderat hierselbst hat in Gemeinschaft mit dein freiwilligen OrtshilfsauSschuß die Errichtung einer Volksküche in hiesiger Stadtgemeinde beschlossen. Die Einrichtung soll bereits Anfang August iu Kraft treten. * Bei dem am Freitag über unsren Ort ziehenden Gewitter schng der Blitz in eine Gekreidepuppe auf einem Felde des Stadtgutes an der Dresdener Straße und entzün dete sie. Da Löschhilfe gleich zur Stelle war, wnrde größerer Schaden verhütet. * „Sachsen im Feld und in der Heimat". Zwischen den vielen Gehässigkeiten, mit denen uns die Aus landspresse überschüttet, liest mau doch immer wieder die Annerkennung für die gewaltige deutsche Organisation, die unsere Kriegsbereitschaft bedeutet. Dieser organisatorischen Arbeit gedenkt auch in zwei Beiträgen „Sachsen im Feld nnd in der Heimat". Wie die deutsche Schule in das Or- ganisativnswerk eingeglicdert wird, schildert ein Artikel von Professor Dr. Konrad Stnrmhoefel; ein anderer Artikel mit guten Bsidern aus dem Leipziger Proviantamt zeigt die „Heimarbeit" für die Verpflegung unserer Truppen im Felde. Wie cs dcneü aber draußen im Felde ergeht, davon be richten uns einige akiuelle Bildchen. „Zwei Kompagniekomiker" tanzen in Feindesland einen „Normalschicber". Der „ge mütliche Sachse" läßt sich „abnehmcn" mit seinem flan drischen Mädchen und daun äußert sich die überschüssige Kraft unserer Feldgraue» in einem fach und fachgemäßen Ningkampf. Der Alarm in einer alte» Abtei in Belgien ist ein Bild voller Leben, daS mit besonderer Genehmigung seiiies Schöpfers von Professor Wilhelm Schreuer wieder gegeben ist. Bilder aus Pirna und Döbeln von Fräulein Zillesen-Bautzen werden im Verein mit der Steinradierung von Egler „Nach der Heimat möcht' ich wieder" heimatliche Empfindungen erwecken: doch dürfte der „Lustige Krieger" mit seinen naiv-witzigen Bildchen von Hans Alexander Müller, O. I. Olbertz und Seckelmann das Gleichgewicht der säch sischen Soldatenseele wieder Herstellen. Dippoldiswalde. Ferkel markt vom 24. Juli. Von den 30 aufgetriebenen Ferkeln wurden 22 verkauft zum Preise von 42—60 Mark pro Paar. Dresden. Der König besuchte Sonntag vormittag den Gottesdienst in der Schloßkapelle zu Moritzburg und trat abeuds die Reise uach dem westlichen Kriegsschauplatz au. — Der Kgl. Sächs. M i l itä r-Ber ei ns -B u u d hielt gestern im Künstlerhause zu Dresden seine 42. Bundes versammlung ab. Dohna. Auf dem hiesige» Friedhöfe ist »»weit der Kirche, gege»über dem Pfarrhause, eiu Zeuge aus alter Zeit vorhanden: eine ehemalige Glocke der hiesigen Kirche aus dem Jahre 1390. Bis zu dem Jahre 1901 verkündete die Glocke durch ehernen Klang dem Kirchspiele Freud und Leid; seit jener Zeit hat sic jedoch wegen Beschaffung eines anderen Geläutes auf einem sechsseitigen Postament vor dem Gottes - Hause Ausstellung gefnnden. DieMn der Glocke in lateinischer Sprache angebrachte Inschrift, die für die jetzige kriegerische Zeit bedeutungsvoll ist, lautet verdeutscht: „O König der Ehren, komme mit Frieden!" Leipzig. Die Ferienstraskammer verurteilte den bei Begehung der Tat noch nicht 18 Jahre alten Hilssbriefträger Alfred Köbler aus Kieritzsch wegen Raubmordes an dem Gutsbesitzer Steinhardt zu 14 Jahren Gefängnis. Gobler hatte Steinhardt in der Nacht zum 23. Mai auf der Land straße nach Pödclwitz meuchlings niedergeschossen und ihn seiner Wertpapiere im Betrage von 2000 Mark beraubt. Leipzig. (Kricgstrauuugcn.) Von August 1914 bis Ende April 1915 sind in der Stadt Leipzig 1945 Kriegs trauungen erfolgt, wovon allein 1069 auf deu Monat August entfallen. Die Zahl der Kriegstranungeu in den übrigen Monaten betrug durchschnittlich 102. . Aue. Das Schöffengericht fällte dieser Tage ein hartes, aber gerechtes Urteil gegen eine junge Frau, die vor einigen Wochen in einem unterschriftslosen Brief einen: im Felde stehenden Mann mitteilte, daß seine Frau zu Hause eine» unsittlichen Lebenswandel führe. Der Mann, darüber entrüstet, ersuchte die Polizeibehörde um Aufklärung über die unangenehme Nachricht. Die Polizei hatte festge- siellt, daß alle in dem Briefe enthaltenden Behauptungen gegen seine Frau auf Unwahrheiten beruhen und nur in der rücksichtslosesten und gehässigsten Weise erfunden waren, um eine Ehestörung herbeizuführen. Die Briefschreiberin wurde ermittelt und zur Anzeige gebraucht. Wegen Verleumdung wurde sie zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Friedrichs grün. Eine eigenartige Ueberraschnng wurde einer hiesigen Frau zuteil. Kam da ein Paket von ihrem im Felde stehenden Alaun mit der Aufschrifft: „Vor sichtig öffnen l" Wie groß war ihr Erstaunen, als sie, nach behutsamer Oeffnung, den abgeschnittenen langen Bart ihres Mannes darin fand, den er sich wahrscheinlich mit Beginn der warmen Jahreszeit hatte abnehmen lassen. Dürrenuhlsdorf. Ans Belgien ist dieser Tage von einen: von hier gebürtigen Feldgrauen ein Haferhalm in die Heimat gesandt worden, der die ungewöhnliche Länge von 195 Zentimeter hatte. Einem solchen Riesen gegenüber ver schwinden unsere Haserhalme. Plauen i. B. 9 Monate Gefängnis erhielt der 34- jährige Handarbeiter Johann Christoph Kraus in Plauen i. B., der bezweifelte, dap, in: Hauptquartier des Kaisers Kriegsbrot gegessen würde, und dabei Schimpfworte gegen den Kaiser gebrauchte. Gera. (Wer andern eine Grube gräbt.) Ein Geschäfts führer, der auch Brot verkauft, hatte gehört, daß Bäcker vor den: Geltmigsbeginn Brotmarken annahmen und Brot ver abreichte». Ec schickte nu» Kinder mit Marken zu deu Bäckern, die nicht angenommen werden durften, und erhielt darauf Brot. Die Bäcker wurden wegen dieser Vorstöße zu Geldstrafen von: Schöffengericht verurteilt. Das Gericht drehte zugleich deu Spieß gegen de» übel wollenden Geschäftsführer und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe, weil er die Bäcker zur Uebertretung gegen die Brotmarkenverordnung veran- aßt hatte.