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Tageblatt sm WM, Mik. BmMrs, WM, St. Will, HtiMM Unit«, RllMl, LktmmM, Wsll St. Ms, St. Zmt, St. Wei», StmWms, Am, MemW, UWM mk AMm Amtsblatt für das Kgl. Amtsgericht und den Siadtrat zu Lichtenstein HamptJuserlionsorgan l im UmtSgertchtSLezirk. Lsv i. Älteste Zeitung im Königlichen Amtsgerichtsbezirt Nr. 300. L-LW-hAW Dienstag, de» 24. Dezember ' - —I ' ' — LleseS klatt erstte!»: iLc!I» torßer So»», uvd F-stagS voLwiNaß« flir den folgenden Tag. Lierteljahrl kl »rzugSprel« 1 Mari bl) Pfennige, durch die Post dezogen 1 Marl 78 Pfennig Winzeln« Nummern 10 Pfennige. — Bestellungen nehmen auber der Expedition in Lichtenstekr-^vieklmerprabr Nr. bk alle Kaiserliche» Popanpaltr», Postboten, sowie die SuStrügrr entaegen. Jnsera r werd«u die ILulgespaltene Eruudzelle wit 1s 'r aurwörtige Iuierrvteu mit 1b Pfennigen berechnet. Revamrzeil« 3V Psg. I« amtlichen Teile lostet die zweispaltige Zeile 30 Pig. W^»fprech.«uschluß St». 7. Inseraten, «nnahwe täglich bi« späteste«« »mmtttag« lO VH». relegramm « dreff-: Lag, blatt. Zllsmte ßr die WaMMN Bekart«tmachttng. Mit Rücksicht auf den bevorstehenden Rechnung?'Abschluß der städtischen Rasten werden alle dirjenigcn Handwerker, Lieferanten usw., welche noch Fordrrungrn für im Jahr« 1907 aukgriührte Arbeiten, geliefert« Sachen und dergleichen an eine der siäilifchen Kosten haben, hindurch aufgefordert, ihre Rechnungen ««gehend, spätesten« aber bi« zu« 10. Januar 1908 zur Auszahlung bei dem unterzeichntlen Stadtrate einzu-eichen. Hierbei wird nach bemerkt, daß die Rechnungen iür die ei«zel«e« Aaste« getrennt zu halten und alle, auch Lie kleinste« Beträge, etnzu« rechnen sind. Lichtenstein, am 21. Dezember 1807. Der Gtadtrat. Steckner, Bürgermeister, W. Bekanntmachung. Nachstehend unter Ä bringen wir unsere Betanntmachung vom 29. November 1901, betr. das Reinigen der Trottoirs und Fußwege rc. mit dem Bemerken tn Erinnerung, daß Zuwiderhandlungen gegen dieselbe unnach sicht lich bestraft werden. Lichtenstein, am 21. Dezember 1907. Der Gtadtrat. Steckner, Bürgermeister. Slr. erbitten wir uns bis spätestens Dieuttag früh 9 Uhr. Da am 2. Feiertag kein Tageblatt zur Ausgabe gelangt, wolle man Inserate, die für den 3. Feiertag bestimmt sind, ebenfalls bis Dienstag früh 9 Uhr gefl. bei uns abgeben. — Bekarmtmachrmg, da» Rei«ige« der Trottoir» ««d Fußwege vo» Gchuee «ad Ei», da» Bestreue« derselbe» bei Frostwetter sowie da» Fahre« mit sogenannte« Rufchelschlitten und da» Schlittschuhlaufen betr. 1. Die in der Stadt befindlichen Trottoir» und Fußwege, dies« bis ein schließlich des TchnittgerinneS und, wenn ein solche» nicht vorhanden ist, bi» auf »in Meter Entfernung vsm Grundstück, sind von Schnee und Ei» jeder Zeit rein zu halten. 2. Bei Frostwetter sind die Trottoir» und Fußwege, letztere tn der oben angegebenen Breite, in der Zeit von '/»8 Uhr morgen» bi» 10 Uhr abend» mit Sand, Asche, Säzespänen oder anderem die Glätte verhinderndem Material so ost und so dicht zu bestreuen, al« die Witterung die» nötig erscheinen läßt. 3. Für diese» Reinhallen und Brstreuen der Trottoir» und Fußweg« sind di« Eigentümer der angrenzenden Grundstücke oerantwortlich. 4. Da» Fahren mit frei laufenden Kinderschlitten (sogenannten Ruschel- schlitten) auf den Trottoir» und Fußwegen, auf abschüssigen Straßen und den hauptsächlichsten DerkehrSfiraßen der Stadt sowie da« Schlittschuhlaufen aus den Trottoirs und Fußwegen ist verboten. 5. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden auf Grund von § 366, 10 br» ReichSstrafgesetzbuchS mit Geldstrafe bi» zu 60 Mark oder Haft bi« zu 14 Tagen bestraft. Lichtenstein, am 29. November 1901. Der Giadrat. (grz) Steckner, Bürgermeister. form befaßten Bundesratsausfchüsse gegen Ende Ja« nuar in die Beratung eintreten. Es darf somit an, genommen werden, daß die Vorlage im Februar den Bundesrat vassiert haben wird und an den Reichs tag gelaugt. — (Der Stand der Privatbeamtenver-i sicherung.) Nach einer Information des „B- T," geht man bei den Vorarbeiten für die Pensionsverq sicherung der Privatangestellten innerhalb der Reichs, organe davon aus, das; diese Angestellten der allgtt meinen reichsgesetzlichen Jnvaliden-Bersi^ cherung entweder angehören oder im Beginn der Laufbahn bei einem Anfangsgehalte von nicht mehr als 2000 Mk. regelmäßig angehört haben. Die An stellten sind also, soweit sie nicht versicherungspflich-» tig sind, fast ohne Ausnahme berechtigt, die Versi cherung freiwillig fortzusetzen und sich auf diese Weis« den gesetzlichen Reichszuschuß von 50 Mk. zu ihrer Jahresrente zu sichern. Es würde so lediglich für die Privatangestellten zur Erreichung der gewünsch ten höheren Pensions- und sonstigen Bezüge eins Zuschuß lasse errichtet werden können. Der Bei tritt zu dieser Kasse würde aus gesetzlichem Zwange beruhen. Gegenstand der Ermittelungen ist, welche! Leistungen an Pension, Witwen- und Waisengeld die Kasse bei einem Beitrage von 10 Prozent des Gehaltes der Angestellten zu gewähren vermag. Ein Beitrag! in dieser Höhe ist von Vertretungen der Angestellten mehrfach in Vorschlag gebracht, ebenso auch in der österreichischen Gesetzgebung festgesetzt worden. Die Frage, ob er für das künftige deutsche Gesetz in dieser Höhe halb zu Lasten des Arbeitgebers, halb zu Lasten der Angestellten geregelt werden kann, bedarf noch eingehender Prüfung, deren Resultate in einer Denk schrift zusammengefaßt werden sollen. — (Die H a u p t v e r h a n d l u n g gegen die Grafen Hohenau und Lyn ar) wird, wie die „Mil.-vol. Korr." erfährt, um die Mitte des nächsten Monats vor dem Kriegsgericht der ersten Garde- Division in Potsdam stattsindcu. Die Untersuchung wird von dem Kriegsgerichtsrat Tr. Grünwald ge führt, der seit längerer Zeit in Berlin und Pots dam täglich Zeugen aus dem Militär- und Zivilstande vernimmt. Beide angeschuldigten Offiziere sollen sich in militärischem Gewahrsam in Potsdam be finden. Ter Gerichtsherr in dem Verfahren ist der Generaladjutant des Kaisers Generalleutnant von Loewenfeld. Das Wichtigste. * Ter jüngste Sohn des Kronprinzen erhielt in Ler Taufe die Namen Louis Ferdinand Viktor Eduard Adelbert Michael Hubertus. * In der zweiten holländischen Kammer wurde der Heeresetat mit 53 gegen 38 Stimmen ab- gelehnt. * Das französische lenkbare Luftschiff „Ville de Karis" soll eine Schnelligkeit von 96 Kilo meter in der Stunde erreicht haben. * Die Lage in Persien ist fortdauernd kritisch. * In Tanger wurde ein Sieg des Sultans Abdul Aziz über Muley Hafid verkündet. * Bei dem Einsturz einer Pontonbrücke bei Am- ritsam (Indien) sind viele Personen er- 1 runke n. As Aßmnt in Smsii-Me Wli Aus den letztwilligen Verfügungen der Königin- Witwe Carola von Sachsen teilt das „Tresdn. Journ." die folgenden Einzelheiten mit: Universalerbe ist der König. Für eine größere Anzahl fürstlicher Verwandter Und sonstiger Personen, die der Königin bei Lebzei ten nahegestanden haben, sind Legate in Geld Und Sch muckgegen ständen ausgesetzt worden. Für alle länger als zehn Jahre im Dienste der Königin befindlich gewesenen Personen hat diese ganz besonders Fürsorge getrofsen. Einen sehr beträchtlichen Teil ihres Vermögens hat die Königin in Betätigung ihres Wohltätigkeits sinns, für Kranken-, Pfleg- und Versorgungsanstal- ten, sowie Wohltätigkeitsvereine bestimmt. Wir nen nen hierunter: den Hilfsverein und deu Frauenver ein in Dresden, den Zentralausschuß des Obererz- gebirgischen Frauenvereins, die Diakonissenanstalt in Dresden mit ihren Unterabteilungen, Magdalenen- Hilfsverein und Bethesda, den Pestalozzi-Verein und das Pestalozzi-Stift, den Albert-Verein (durch Stif tung eines Simonbetts und Stärkung des Pensions fonds), das Gustav-Heim in Riedecpoyritz, die Kin derheilstätte für Neu- und Antonstadt, das Maria Anna-Hospital, das Tienstbotenhcim, das katholische Krankenstift in Friedrichstadt (durch Gründung eines Fonds für Gewährung von Speisemarken an arme alte Frauen) — dem Vincentiusverein zu Dresden Und Leipzig, d.em Elisabethverein usw. Außerdem hat die Königin die in ihrem Besitz gewesenen Hausgrundstücke „Amalienhaus" auf der Lößnitzstraße und „Albertstift" auf der Wernerstraße zur Errichtung einer Stiftung bestimmt, welcher der Fortbetrieb der dort schon eingerichteten Kinder bewahranstalten und Volksküchen obliegen soll. Noch möchte einer letztwilligen Anordnung beson ders gedacht werden, die von der Königin dahin ge troffen worden ist, daß eine große Anzahl von Gegen ständen, welche im Besitze der Königin sich befunden haben und von ihr noch bei Lebzeiten besonders aus erwählt worden sind, im Wege einer Lotterie aus gespielt werde« sollen, um den zu erzielenden Erlös dem Krüppelheim in Trachenberg zuzu führen. Wie schon berichtet ist, soll insgesamt die Hinter lassenschaft der Königin 20 Mill. Mark betragen. Deutsches Reich. Berlin. (Prinz Rupprecht von Bayern zur Neujahrsgratulation in Berlin.) Aus München wird uns berichtet: Prinz Rupprecht von Bayern kommt als kommandierender General des ersten bayerischen Armeekorps mit den beiden an deren kommandierenden Generälen und den Komman deuren der beiden bayerischen Regimenter des Kai sers zur Beglückwünschung des Kaisers am Neujahrs tage nach Berlin. Ter Begegnung des Prinzen Rupp recht mit dem Kaiser wird im Hinblick auf die Sache des Flottenvereins diesmal begreiflicherweise mit be sonderem Interesse eutgegeugesehe». (Die bestehenden vier Staatslot terien) werden bei Zugrundelegung der neuesten Lotteriepläne an Steuern an das Reich zu entrichten haben; die Preußische lD>Z Millionen Mark, die säch sische rund 73Z Millionen, die braunschweigische rund 3 Millionen und die hamburgische rund 4 Millionen, insgesamt rund 33>/2 Millionen Mark. — (Die Novelle zur Gewerbeordnung.) Dem Reichstage ging am Sonnabend die Novelle zur Gewerbeordnung zu. Sie enthält u. a. Vorschriften über die Eiuiühruug von Lohnbüchern oder Arbeits- zettelu, über Arbeitszeit,, Gehaltszahlungen, Verhält nisse der Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeiter und über Haus- und Heimarbeit. - - . — (Zur Zivilprozeßreform.) Nach der „N. pol. Korr." werden die mit der Zivilprozeßre-