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MlsdrufferTageblatt Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zi»- Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meißen, des Amts gerichts und des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrenlamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmteBLatt. Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaft, T-«ed!a«' erichtim ar, all« Werdl««» nschm'-r-^ » Uhl. »r,u,«prr>-: »rl «dholu», t» »«, »«rchSft.p-Iir a»k> IX" «r»,adrftellk» r «M. im Mono«, bk' zuftkllLvs b-k-b die »ol«n r^u RM., de, Poi>dci,»lli>>-g »«M. v-tL-iich «drr^s- . -kbühi. Liazkl-ammr-m «lv!, «llkdobanftaNkn W0chenbl«t1 für Wilsdruff u umgege«» P.ftdalkNlixda-iirkrBak. «»,kroal><Sk,cd-n»i>k>in, ! — n«ha>-» p> i-»«r Feti Br. S-L»A,«> I«F-U, höh-r« D,wat, «r,ea odcr Ions«,er »ern»d»ftSr»»,n> bkftrh, Lr!» «ulpkuch »a« Liki-mi», »k««»->, odk! der. Bk,«,,»,«,«. — «blbienbrr-ig ria,ki-ad!rk S-hklfchS-b, s»r, mr-n P-rl» bellte,!. für Lürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter. Anze4gevP-<is: Vie 8 gesPalrnreMaumzeilc 2V Rpsg., die 1--^sp«lteue Zeile der avrlttchrn Vekonntuuichruisev 4S psenni-, dir 3 gespaltene Rrklamez^lr im textlichen Neichsmaed. vr«ch»»eiiung»gebül>r 20 Aeichspfenaisr. V«» geschiedeneErscheinone»- __ . t«v« und Ptajzporschriste» werden nach Mö-Nchkett rn sv r e M er : Amt 28ilsdrufi Nr. 6 berücksichtigt. Larei^d annodmebi» i'prm.lvUdr. > ————— Für die AichtigVeit V« -nrch Fernrns übermittelten Anzeigen übernehme» wir Uetne Garanrir. Feder Aadanansprach erlischt, weun der Betrag v«ch Klage eingezvgrn weedrn mrrß oder derAusttaggeder in Konkurs gerid. Anzeige» nehmen alle Vermittlvv gsstellrn etttgeg«. Nr. 19. — 88. Jvhr-güng Telegr.-Adr.: .Amtsblatt- Wttsdrufi-Dresden Mittwoch, den 23 Januar 1929 Postscheck: Dresden 264k Selbsthilfe in der Landwirtschaft. Das,Stettiner Programm". Die Pommersche Landwirtschaftliche Woche, die von jeher einen beachtlichen Ruf im Reiche genießt, hat dies mal unter einer besonderen einheitlichen Losung gestanden, die auch in nichtlandwirtschaftlichen Kreisen Aufmerken verursacht hat. Ist man es sonst gewohnt, über die Not der Landwirtschaft Klagen zu hören, die gegenwärtig von keiner Partei als unberechtigt bezeichnet werden, so wurde in den acht Stettiner Verhandlungstagen weniger geklagt als vielmehr mit einer gewissen trotzigen Selb st Zuver sicht fest gestellt, daß die Landwirtschaft noch nicht am Ende sein dürfte. Alle die Möglichkeiten der Selbst hilfe wurden von den verschiedensten Sachverständigen, von Praktikern, Gelehrten und Vertretern des städtischen Großhandels entworfen, so daß man von einem Stettiner Programm reden kann, das nun in den nächsten Wochen und Monaten die breitesten Kreise der deutschen Land wirtschaft beschäftigen wird, zumal aus der Aktion Mittel zur Entschuldung der landwirtschaftlichen Betriebe flüssig gemacht werden sollen, das aber selbstverständlich auch di< Verbraucher unmittelbar angeht. übereinstimmend stellten alle Beurteiler fest, daß dir Landwirtschaft an ihrer schwierigen Lage ein gewisses Teil Schuld selbst trägt. Während sie in vorzüglicher Weise ihre Erzeugung verbessert und vermehrt hat hat sie sich nicht um den Absatz ihrer Produkte bekümmert Von allem, was Marktverkauf und Preisgestaltung betrifft haben die meisten Landwirte keine Ahnung." Daß damit nicht zuviel behauptet ist, wies ein berliner Groß- schlachtermelster den pommerschen Schafzüchtern nach Deutschland braucht im Verhältnis zu anderen europäi- Uen Landern vrel zuwenig Hammelfleisch Man hat nun begonnen, den Absatz durch einen Propa. Sandafeldzug zu steigern. Den Erfolg haben aber allein di« holländischen Hammelimporteure gehabt, denen es ge lang, zur rechten Zeit die deutschen Märkte mit billiger und verkaufsgercchter Ware zu beschicken. Dabei wären die Fehler, mit denen die deutschen Züchter und Master sich selbst um die Rentabilität brachten, bei geeigneter Beratung leicht zu vermeiden gewesen. Das ist nur ein Beispiel für viele. Sollen diese ständig wiederholten Fehler wenigstens in Zukunft vermieden werden, so he ben zwei Leitsätze unbedingte Geltung zu bekommen: Standardisierung der War« und genossenschaftliche Marktbeschickung, beides Vorgänge, die sich im Auslande schon weitgehend durchgesetzt haben. An beide knüpft aber der deutsche Landwirt einstweilen manches „Aber", das nicht so ganz unberechtigt erscheint. Bei der Standardisierung, der Herstellung von Mar kenware, wird darauf hingewiesen, daß sich angesichts dei Vielfältigkeit der deutschen Böden, der angestammten Arbeitsmethoden und des Klimas eine Standardisierung der Erzeugnisse nicht ohne weiteres durchführen läßt^ beispielsweise beim Getreide. Aber bedingt läßt ie sich ohne neue Investierungskosten dennoch durch- ühren Es ist nur nötig, daß der Landwirt sein Getreid« n bester Auslese zum Markt bringt. Damit erleichtert ei 1>ie auf den Markt gelangenden Mengen, erzielt einen höheren Preis und kann den zurückbehaltenen Rest noch zum Höchstpreise von Hafer in der eigenen Wirtschaft ver füttern. Scharfe Auslese ist auch für die Speise- kartoffeln geboten, damit nicht länger der Zustand bleibt, daß ostdeutsche Kartoffeln in den westlichen Indu striegebieten zu knapp dem halben Preise, der für hollän dische und belgische Ware gezahlt wird — keinen Absatz finden. Drollig ist es — das Geheimnis darf verraten iverden — mit der vorläufigen Standardisierung des Obstes bestimmter deutscher Anbaugebiete ge gangen. An sich ist unser Obst an Geschmack und Gehalt dem amerikanischen weit überlegen. Aber die gute Aus lese und Verpackung der Amerikaner hat es nun einmal dem Publikum angetan. Es blieb also nichts anderes übrig, als das deutsche Obst ebenso auszulesen und zu verpacken, und schon fand es, als . amerikanisch", reißen den Absatz. Die Herstellung von Markenerzeugnissen in Frischmilch und Sahne ist notgedrungen in raschem Fort schreiten begriffen. Weitere Fortschritte werden auf diesem Gebiet und erst recht in der Viehzucht erst auf genossen schaftlicher Basis gemacht werden. Denn das ist die zweite Forderung der Zeit: Handel und Industrie sind fest organisiert, die Verbraucher schlic hen sich immer mehr zu einer einheitlichen Macht zusam- wen, ihnen stehen die drei Millionen landwirt schaftlicher Betriebe völlig zersplittert ge genüber. Schlimmer als das, sie verderben sich gegenseitig die Preise, ohne daß davon der reelle Handel oder gar der Verbraucher einen Vorteil hätte. Da es zu weit führen würde, in diesem Zusammenhang die einzelnen Vorgänge Aufzuführen, so sei an einem Beispiel, wo die Preis schwankungen besonders heftig sind, dargetan, wie der zu künftige Absatz gedacht ist, nämlich beim Schweine- Angebot. Da nachgewiesen ist, daß lediglich die beiden Schlachtviehmärkte von Berlin und Hamburg die Preise für das ganze Reich „machen", so muß der Land- ^tschaft daran gelegen sein, das Angebot all diesen bei- Plätzen in die Hand zu bekommen. Sie muß in der vage sein, den Auftrieb so zu regeln, daß keine plötzlichen Mi» Preisstürze eintreten können, ebensowenig e vlotzliche Haussen, an denen sie kein Interesse, hat. Ier MW LtMsWW st 1828 ! IS,5 MWnen Mk Der Staatshaushaltplan für 1929, der soeben dem Landtage zugegangen ist, schätzt die zu erwartenden Gesamteinnahmen aus 416,3 Millionen und die Gesamtausgaben des ordentlichen Haus halts aus 435,8 Millionen, so daß sich ein Fehlbetrag von 19,5 Millionen ergibt. Für das Rechnungsjahr 1928 war der Fehlbetrag auf 25,4 Millionen veranschlagt, so daß rein ziffernmäßig der diesjährige Fehlbetrag hinter dem des Vorjahres nicht unerheblich zurück- bleibt. Nach dem neuen Etatgesetz für 1929 werden beim ordent lichen Haushalt die Gesamteinnahmen auf 416 319 780 RM., die Gesamtausgaben aus 435 819 780 (i. V. 420 493 010) RM. fest gesetzt, so daß der von uns bereits vorausgesagte Fehlbetrag 19,5 Millionen RM. (i. V. 21.4 Millionen RM.) beträgt. Auch der außerordentliche Etat ist mit 50 418 950 <44 200 000) RM. um mehr als 6 Mil lionen RM. gegenüber dem Vorjahre Höher gezogen worden. Das Etatgesetz bestimmt, daß die Deckung sür den Fehlbetrag des ordentlichen Staatshaushalts und die zu außerordentlichen Staatszwecken bewilligten Summen dem beweglichen Vermö gensbestand des Staates zu entnehmen find. Als neuer Paragraph ist eingefügt: Die Beträge, die unter den einmaligen außerge wöhnlichen Ausgaben des ordentlichen Staatshaushalts für neue Bauten bewilligt sind, sowie die zu außerordentlichen Staats- zwecken angesetzten Beträge dürfen nur ausgegeben werden, wenn und soweit das Finanzministerium vorher feflgestellt hat, daß die erforderlichen Mittel verfügbar sind. Diese neue Maßnahme ist gewiß recht lobenswert. Andererseits kann das eine Stockung ge rade Ms dem Gebiete bedeuten, von dem man sich am ehesten eine Belebung der Wirtschaft versprochen Hat. Das Finanzministerium, das mit der Durchführung des Etats beouftagt ist. soll im übrigen ermächtigt werden, zur vor übergehenden Stärkung der Betriebsmittel der Landeshauptküsse nach Bedarf verzinsliche Schatzanweisungen in inländischer oder ausländischer Währung auszugeben oder Darlehen aufzunehmen, jedoch nicht über 30 Mill. RM. hinaus. Ein wesentlicher Fortschritt gegenüber den früheren Jahren ist darin zu erblicken, daß der gegenwärtige Etat auch für das nächste Jahr (1930) gelten soll. In der Begründung heißt es, daß wegen des engen Zusammenhanges des Haushalts der Län der mit dem des Reiches und wegen der Unsicherheit aus dem Ge biete des FinLnzausgleichs zur Zeit nicht an die Wiedereinführung zweijähriger Etatperioden gedacht werden könne. Dagegen er scheine es möglich, eine wesentliche Vereinfachung und damit eine Zeit und Kostenersparnis dadurch zu erreichen, daß künftig lediglich alle zwei Jahre ein die gesamten Ein nahmen und Ausgaben des Staates im einzelnen auf führender HaAshÄlpian, im jeweiligen zweiten Jahr aber nur ein verkürzter Haush-altplan vorgelegt wird, der nur die Abweichungen des Vorjahrsplanes enthält; dem vorliegenden Haushaltplan kommt deshalb Mch für das Rechnungsjahr 1930 eine maßgebliche Bedeutung zu. Der Vorschlag des Präsidenten Schieck und auch unsere mehrfachen Anregungen nach dieser Richtung Haben also Beachtung gesunden. Im Haushalt der Ueberschüsse stehen unter Nutzungen des Staatsvermögens und der Staars- anstalten an erster Stelle die Einnahmen der allgenreinen Kassen- verwaltung mit 144 Millionen. Es folgen die Landeslotterie mit 6,1 Millionen (1,6 Millionen mehr gegenüber dem Vorjahr!), die staatlichen Forsten mit 3,7 Millionen Mark (458 000 Mark mehr gegenüber dem Vorjahr), die Domänenverwaltung mit 1,5 Mil lionen Mark, die staatlichen Krcrfttvagenlinien mit 1,3 Millionen, die wasserwirtschaftlichen Betriebe mit 695 000 Mark und die Sächsische Staatsbank mit 1,1 Millionen Mark. An Reichs- und Landessteuern, soweit sie dein Freistaat Sachsen zur Verfügung stehen, sind eingesetzt 253,5 Millionen; das sind 8,9 Millionen Mark mehr als im Vorjahre. Die Einnahmen aus den Steuern setzen sich im wesentlichen wie solgt zusammen: Grundsteuer 18 Mill. RM., Gewerbesteuer 20 Mill. RM., Steuer vom Gewerbebetrieb im Ilmherziehen 350 000 RM., Schlachtsteuer 10 5 Mill. RM. (Aus dieser Ein stellung in der alten Höhe wird klar, daß der Finan-minister und die Wirtschastspartei, wie bereits gemeldet, auf eine Senkung der Schlachtsteuer im kommenden Rechnungsjahr verzichten werden.) Landesrechiliche Stempelsteuer 39 Mill. RM., Landesanteil an der Einkommensteuer 123,2 Mill. RM.. an der Körperschafts- steuer 18I Mill. RM. (Tas find 9,3 Mill. RM. mehr Äs im Vov'ahre), ferner Landesanteil an der Umsatzsteuer 11,9 Mill. RM. ()4 Mill. RM. weniger als im letzten Jahre), Landesanteil an der Kraftfahrzeugsteuer 5,5 Mill. RM., an der Rennwett- fteuer 15 Mill. RM. In den Einnahmen der allgemeinen Kasfen verwaltung ragt ein Posten von 6,5 Mill. RM. heraus, der allein mit 5,4 Mill. RM. auf die Dividende von den Aktien der Säch sischen Werke entfällt. Bei diefem Titel ist ein Mehrertrag von 1,5 Mill. RM. gegenüber dem Vorjahr einzusetzen. In dem Kapitel Staatsschulden und Iahresrenten ist ein Ge samtbetrag von 14.9 Mill. RM. als Verzinsungssumme einge stellt. Es handelt sich hier um die Verzinsung der verschiedenen Noggenwertanleihen, sowie Verzinsung und Tilgung der Anleihen über 45 Mill, und 30 Mill. RM. vom 14. April 1927 und vom 19. Juli 1928. Aus dem außerordentlichen Etat, der insgesamt 50,4 Mill. RM. anfordert, sind an bemerkenswer ten Ausgaben vorgesehen: 10 Mill. RM. für die werlschafsende Arbeitslosenfürsorge, 15 Mill. RM. als Erfüllungszahlung auf 60 Mill. RM. Aktien der A.-G. Sächsische Werke in Dresden, 1,00 Mill. RM. für Erhöhung des-Grundkapitals der Sächsischen Staatsbank, 1,5 Mill. RM. zur Förderung des Baues von Woh nungen für Staatsbeamte, 2,5 Mill. RM. an Kapitalbedarf des staatlichen Kraftwagen-Unternehmens, 555000 RM. Kapital bedarf des Elsterbades, 10 Mill. RM. zur Instandsetzung der Staatsstraßen durch Herstellung hochwertiger Decklagen. 726 000 RM. für den Bau einer Talsperre bei Kriebstein, 3,7 Mill. NM. zum Bau einer Talsperre bei der Lehnmühle, 3 Mill. NM. zur Beseitigung der durch die Unwetterkatastrophe im östlichen Erz gebirge entstandenen Schäden und schließlich 997 000 RM. wei tere Kapitalbeteiligung bei dem Sächsischen Heim, Lan dessied - lungs- und Wohnungssürsorge. Der Preis mutz vielmehr stetig eryalten werden, wie es die Ladenschlächter selbst wünschen, in gewissen Grenzen natürlich, aber so, daß die mögliche Preisspanne nach unten und oben beschränkt wird. Andererseits muß die Landwirtschaft, dem Zug der Zeit und dem herrschenden Geschmack entsprechend, für eine gleichmäßige Ausge glichen Heilder Ware sorgen, muß also zur Zucht eines Einheitsschweines übergehen, wie das ebenfalls im Auslände bereits erreicht ist, und muß für die industrielle Verarbeitung derjenigen Schweine sorgen, die als Schinken-, Speck- und Bratenlieferanten den Einheits- bedingungen nicht entsprechen und die daher auch nicht die Schlachtviehpreise an den entscheidenden Märkten drücken dürfen. Das Werk, die Landwirte zu solchen Zielen unter einen Hut zu bringen, mag nicht leicht erscheinen, aber man darf doch sagen, daß die Zeit dafür heute aus ver schiedenen wirtschaftlichen und auch politischen Gründen reifer ist als es frühere waren. Die Form des Zusammen schlusses wird die der Genossenschaft sein. Denen, die an diesem Worte etwas auszusetzen haben, hat im Nahmen der Stettiner Tagungen Prof. Dr. Beckmann-Bonn, selbst ein westfälischer Kleinbauer, gesagt, sie dürften auch eng lisch-amerikanisch ausgesprochen „Korporäschen" oder ganz fein „Kooperative Zusammenarbeit" sagen, in der Sache werde alles dasselbe sein. Denn das 20. Jahrhundert sei das der genossenschaftlichen Preisbildung. War die länd liche Genossenschaft früher ein Produktionszusammen- schluß, so müsse sie jetzt eine Verkaufsorganisation sein Zu lauge habe der deutsche Bauer nicht begriffen, daf der Schweiß allein nicht mehr bezahlt werde, sondern, daf die moderne Preisbildung eine Organisationssache sei weiter nichts. Daß der Schweiß wieder nach Gebühr be zahlt werde, sei eine Zukunftshoffnung. Der westdeutsche Zndustriekonflikt. Vor der höchsten Instanz. Das Reichsarbeitsgericht unter dem Vorsitz deS Senatsprästdenten Oegg verhandelte über den Antrag des Arbeitgeberverbandes Nordwest auf Nichtigkeits erklärung des von der Schlichtcrkammer gefällten und vom Reichsarbeitsminister Wissell für verbindlich erklärten Schiedsspruches. Von Arbeitgebcrseite wurde ausgeführt: In der Schkichtungskammer sei weder eine Einigung zustande gekommen noch habe sich eine maßgebende Majorität bilden können. Rach dem Scheitern dieser beiden Möglichkeiten habe der Schlichter- kammervorsttzende einen Schiedsspruch gefällt, der nur von ihm gebilligt worden sei. Abgesehen von dieser Erwägung verstoße der gefällte Schiedsspruch aber auch deshalb gegen die einschlägigen Bestimmungen, weil sein Inhalt in krassein Widerspruch zu den, noch gül tigen Manteltaris stehe und somit einen Einbruch dar stelle. Vom Arbeitgeberverband wird weiter gerügt, daß der Schiedsspruch eine Lohnregelung verfüge, die gemäß dem Manteltaris nur merklich oder örtlich, keines wegs aber, wie es der Schiedsspruch vorsieht, bezirklich erfolgen kann. Die Gegenerklärung der Arbeitnehmerverbände bestreitet, daß eine Kollegialentscheidung nur durch Mehr heit zustande kommen könne, vielmehr sei die Stimmens scheidung des Vorsitzenden immer maßgebend. Die Arbeitgeberseite wolle dem Staat die rechtliche Möglichkeit entziehen, in allen erforderlichen Fällen Gesamt streitiakeiten legal zu beenden. Es könne