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Dienstag. Rr. 2«. 4. März 1879. Weißerih-Kettung. Amts-Matt für die Königs. Amtsßauptrnannschast Dippokdiswatde, sowie für die Königs. Gerichts-Aemter und die Stadträthe zu Dippoldiswalde und Krauenstein. Verantwortlicher Nedacteur: Carl Ichnc in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Zu beziehen durch alle Post- Austaltc» und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 25 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit 10 Pfg. für die Spaltcn-Zeilc, oder deren Raum, berechnet. ZnMcher Theis. Bekanntmachung, die Musterung und das Classificationsverfahren für die Ersatz-Reservisten, Reservisten und Land wehrleute im Aushebungsbezirke Dippoldiswalde betr. Die Musterung der in dem Aushebungsbezirke Dippoldiswalde im laufenden Jahre angemeldeten Gestellungs pflichtigen wird 1) in dem, die Gerichtsamtsbezirke Lauenstein und Altenberg umfassenden Musterungsbezirke Lauenftein Montag, den 3L. März ds. Js., im Gasthofe zum Löwen in Lauenstein, 2) in dem, ans den Ortschaften des Gerichtsamtes Frauenstein gebildeten Musterungsbezirke Frauenstein Mittwoch, den 2. April ds. Js., im Gasthofe zum Stern in Frauenstein, und 3) in dem, die Ortschaften des Gerichtsamtsbezirkes Dippoldiswalde umfassenden Musterungsbezirke Dippol diswalde Freitag und Sonnabend, -en L. und 3. April ds. Js., im Rathhause allhier, und zwar: am L. April: aus den Orten mit den Anfangsbuchstaben O, und am 8. April: aus den Orten mit den Anfangsbuchstaben V—L, von früh 8 Uhr an, die Loosung für die gedachten 3 Musterungsbezirke aber Montag, den 7. April ds. Js., im Rathhause allhier, ebenfalls von früh 8 Uhr an, stattfinden. Indem die zur Führung der Recrutirungsstammrollen beauftragten Behörden veranlaßt werden, die zur Gestellung verpflichteten Mannschaften zu dem betreffenden Musterungstermine in gehöriger Maaße rechtzeitig vorzuladen, sowie sich selbst in diesem Termine mit einzufinden und die Stammrollen sammt Unterlagen mit an Ort und Stelle zu bringen, werden die Gestellpflichtigen zum persönlichen und pünktlichen Erscheinen am Musterungstermine unter Hinweis auf die bei etwaiger Nichtbefolgung nach § 24,? der Ersatzordnung zu erwartenden Strafe und Nachtheile aufgefordert, das persönliche Erscheinen im Loosungstermine aber ihrem freien Willen überlasten. In Bezug auf die nach der Ersatzordnung zulässigen Reklamationen wird auf folgende Bestimmungen besonders aufmerksam gemacht: 1) Nach § 62,7 der Ersatzordnung sind Militärpflichtige, sowie deren Angehörige berechtigt, spätestens im Musterungs- Termine Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung in Berücksichtigung häuslicher, beziehentlich gewerblicher Verhältnisse zu stellen und dieselben durch Vorlegung von Urkunden, zu deren Beachtung jedoch nach Z 64,» die ortsbehördliche Beglaubigung erforderlich ist, sowie durch Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen. Diejenigen Personen, deren Erwerbs- oder Aufsichtsunfähigkeit zur Begründung der Reklamation behauptet wird, haben im Termine mit zu erscheinen. Nur falls die Veranlassung zur Reklamation erst nach beendigtem Musterungsgeschäfte entstehen sollte, kann ein Zurückstellungsanspruch noch im Aushebungstermine geltend gemacht werden. 2) Die Entscheidungen der Ersatzcommission auf derartige Anträge werden den 3. Tag nach dem Musterungstermine, Mittags 12 Uhr, als bekannt gemacht angesehen, auch wenn der Neclamant zur Anhörung derselben sich nicht ein gefunden hat. 3) Rekurse gegen die unter 2) gedachten Entscheidungen müssen bei Verlust der Beachtlichkeit binnen 10 Tagen, von dem Tage ab gerechnet, an welchem die Entscheidung der Ersatzcommission für publicirt anzusehen war, bez. publicirt wurde, und zwar bis Nachmittags 5 Uhr des 10. Tages bei der Ersatzcommission unter gehöriger Begründung an gebracht werden.