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Dme« Blatt rricheiat täglich Abradi »»d tst »urch all« Post- «»kalte» de« 3*- »»d Ausland«« z» brjirhrn. Pt«« ft, . *** vterteljahr Dresdner Journal. -M <»»», gespalt«»«» Zeil« «Pf. Herold für sächsische und deutsche Interessen. Redigirt von Karl Biedermann. Anzeigen aller Art für da- Abend- erscheinende Blatt werden bi- ir Uhr Mittag- angenommen. Inhalt. Biederman'S fünfter Bericht an seine Wähler (Schluß). — Der Verein für Heilwesen und Naturkunde in der Oberldßnitz bei Dresden. — Dir deutsche Handelspolitik und der Zolltarif. — TageSgeschichtr: Dresden: Brandunglück in Freiberg. Pirna: Ausgabe von SprcieS und Awanzigkrruzern. Aus den rrußischen Fürstenthümrrn. Berlin. Köln. Altona. Frankfurt. Kassel. Prag. Mailand. Paris. — Wissenschaft und Kunst: Hofthrater: „Ferdinand Cortez". — Feuilleton. — GeschäftSkaleuder. — OrtSkalender. — Angekommene Reisende. Fünfter Bericht an meine Wähler. (Schluß.) Gut wird e- sein, wenn diese Wünsche und Forderungen au- den einzelnen Gegenden Deutschland- rechtzeitig und auf die rechte Weise sich bei der Nationalversammlung geltend machen, um auf Berücksichtigung rechnen zu dürfen. Von Sachsen au- wird Die ta wohl durch die von der Regierung eingerichtete Arbeiterkommission geschehen. Freilich, so einseitigen, auf so beschränktem Standpunkte sich haltenden Ansichten vom Gewerbewefen, wie sie z. B. der hier versammelt gewesene Handwerker- oder Gewerbekongreß ausgesprochen hat, möchte ich eine sonderliche Berücksichtigung bei der zu entwerfen de« deutschen Gewerbeordnung nicht verspreche«. Eine beinahe un bedingte Festhaltung de- zeitherigen Zunftwesen-, wie sie dort gefordert wurde, kann schwerlich im Geiste unserer Zeit und in den Anforderun gen eine- neuen höher« Aufschwünge- unser- allgemeinen vaterlän dischen Gewerbewesen- ihre Rechtfertigung finden; ein entschiedener Schritt zu einer freiem Gestaltung diese- Gewerbewesen-, zu einer allseitigern, unbehindertem Entfaltung aller Kräfte und Fähigkeiten, zu einer ungehemmtem Benutzung aller Erwerbsquellen für die zahl losen Erwerb- und Arbeitsuchenden — mit einem Worte, zu einer grö ßer« Freiheit de- Gewerbebetriebe-, al- zeither in manchen Theilen Deutschland- noch bestand — muß geschehen; Viele-, sehr Viele- von dem alten Zunft- und Jnnung-zwange, waS sich längst überlebt hat, muß fallen, sonst werden wir weder den in gewerblicher Hinsicht unleugbar un- weit vorangeschrittenen Nationen, den Engländern und Franzosen, jemal- nachkommen, noch auch werden wir im Stande sein, den vielen fleißigen Händen und tüchtigen Köpfen, die jetzt zum großen Theil durch den Mangel an freier Bewegung und an Gelegen heit zum selbstständigen Gewerbbetriebe in- Ausland getrieben wer den, im Jnlande eine entsprechende und für da- Allgemeine nützliche Beschäftigung anzuweifen. Darum braucht man sich aber noch nicht den Bedenken und Gefahren, welche eine unbeschränkte Gewerbe freiheit allerdings in ihrem Gefolge haben kann, ohne alle- und jede- Gegenmittel au-zusehen; e- giebt gewiß einen Mittelweg, welcher die guten Seiten der Gewerbefreiheit festzuhalten und doch ihre un günstigen und gefährlichen zu vermeiden weiß, welcher namentlich ge gen da-pfuscherische Betreiben von Gewerben durch Solche, die Richt- davon verstehen, Nicht- davon gelernt haben, und gegen die daraus her- vorgehmde Verarmung und Entsittlichung der Gewerbetreibenden selbst vorbeugende Mittel finden lehrt, ohne doch die freie Bewegung der Gewerbethätigkeit so sehr zu beschränken, wie sie wenigsten- in vielen deutschen Staaten eS zur Zeit noch ist. In diesem Geiste wird, so glaube und hoffe ich, die von der Na tionalversammlung zu berathende Gewerbeordnung für Deutschland au-fallen; in diesem Sinne werde ich wenigsten- seiner Zeit meine Stimme in dieser Frage abgrben, und e-soll mich freuen, wenn ich da mit auch Ihre Gesinnungen, werthe Mitbürger, wenigsten- Ihrer Mehrzahl nach treffe. Daß überhaupt eine Reich-gewerbeordnmrg nicht nothwendig oder wohl gar nicht statthaft fti, »eil aller Gewerbebetrieb nur at- eine Privat fache zwischen dem Käufer und dem Verkäufer zu betrachten sei (wie Die- in einem mir zugesandten Artikel de- Zwickauer Wochen blattes behauptet wird), kann ich nicht zugeben. Durch da-Berbie» tung-recht, welche- z. B. eine Innung gegen die andere, oder die Genoffen einer Innung gegen Solche, die e- nicht find, oder die Städte gegen da- flache Land üben, werden theil- Die, gegen welche ein solche- Recht geübt wird, in ihrer freien Erwerbthätigkeit, theil- die Konsu menten in ihrer Freiheit, zu kaufen, wo e- ihnen beliebt, gehindert oder doch beschränkt. Jede Beschränkung der Freiheit aber, die nicht durch freie Uebereinkunft zwischen den Privaten herbeigeführt worden, ist mehr al- eine Privatsache, ist eine Sache de- öffentlichen Recht-, der Gesetzgebung, und darum hatder Staat allerding- sowohl da-Recht, als die Pflicht, dergleichen Angelegenheiten in den Bereich seiner Ge setzgebung zu ziehen. Daß aber die Reichsgesetzgebung sich mit dieser Frage beschäftigt und sie nicht blo- den einzelnen Staat-gesetz- gedungen überläßt, ist ebenfall- gerechtfertigt, weil sonst der Grundsatz der allgemeinen Freizügigkeit, den die Reich-verfaffung nothwendig auf stellen muß, nicht in seinem vollen Umfange verwirklicht werden könnte. Natürlich wird die Reich-gesetzgebung auch hier, wie in allen derlei Dingen, sich auf da- wirklich Allgemeine und Nothweu dige be schränken und den Staatengefetzgebungen die gehörige Freiheit in An ordnung de- Einzelnen — so weit, al- solche nicht dem Allgemei nen widerspricht — überlassen müssen. Gern ergreife ich diese Gelegenheit, um auch über den andern in jenem Artikel berührten Punkt mich auszusprechen. Der Ver fasser des Artikels hat ganz Recht, wenn er den geforderten AuSwei- über den „genügenden Unterhalt" für eine unstatthafte Beschränkung der Aufnahme eines Deutschen in einen andern deutschen Staat erklärt. Auch ich hätte gewünscht, es wäre bei der Bestimmung be er sten Minoritätsgutachtens geblieben, wonach jeder Deutsche alle Rechte eines Eingeborenen und folglich auch das Staatsbürgerthum durch die bloße Niederlassung in einem andern deutschen Staate er langen sollte. Denn waS kann wohl da- allgemeine deutsche Staats- bürgerthum sein, wenn nicht die Anwartschaft auf das Staats bürgerrecht in jedem einzelnen deutschen Staate ohne irgend welche weitere Bedingung, als die der festen Niederlassung? Die jetzt hinzugefügten Bedingungen der „Unbescholtenheit" und de- „ge nügenden Unterhaltes" sind so beschaffen, daß man damit di« Auf nahme eines „deutschen Ausländers" abermals nach Willkür er schweren kann. Vielleicht gelingt es, bei der zweiten Berathung und Abstimmung diese beiden Bestimmungen wieder herauSzubringen. Ueber 4 und 5 glaube ich Nicht- sagen zu dürfen. Daß die Auswanderung unter den Schutz und die Fürsorge des Reicht