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1LL Mittwoch, den 2L. Juni 18»« auchrtnl läglich, mii Äusnohm« der Lonn- und Jestlage, adlnds Ull den sol- grndcn Tag. Lni» viericljabrlich I M. »0 Psg., monnUich 50 PIg., Smjkl -Nrn. b PIg. PeslcUungen nehm«, alle Post- anslalle». Pollboten und die Ausgabe stellen des Tage blattes an. ezirksaM kleinster Inserate»» betrag 2V Psg. Somplljlerte Inserate nach beso»» derem Tarts. Inserat-« «bahre»; Tagct^A 8 MW Osscrtcn-Annahm« 7 pro Inserat 25 Psg. extra. Amtsblatt der Lönigl. Amtshauptmannschast Flöha, des König!. Amtsgerichts und des Stadlrats zu Frankenberg. Vomerstrn Frühlingssonnenstrahl, Der Lerchen läßt erwachen, Bis dahin, da auf Berg, im Tkal Die Rofen blüh'n und lachen- Welch' schöne Zeit, welch' sel'ger Gang Von emem Tag zum andern! O könnte man doch lebenslang Im Lenzgefilde wandern! EM Zum Johannistage. Wie schlug so süß uns einst ans Ohr Schneeglöckchens Osterläuten, Und als sein Klang sich leis verlor. Erwachten neue Freuden. Der munt'ren Schwalbe erster Flug, DaS Grün der Birken, Tannen — O täglich, stündlich Glück'S genug. DeS Winters Gram zu bannen. Nun grüßt der Blumen Königin In leuchtendem Gewände Und streuet mild erquickend hin Den Duft weit durch die Lande. Nun fliehe fort, du banges Leid, DaS uns das Herz beschwerte; ES macht die holde Rosenzeit Zum Himmel uns die Erde. Nur einen Wunsch, so treu gehegt. Versagt uns Gottes Liebe: Daß hier, so lang das Herz uns schlägt. Die Rosenzeit verbliebe! Magst leuchten noch iso schön und rot, Du Röslein auf der Heiden, Bald findet dich der ernste Tod, Bald geht es an ein Scheiden. Ein dauernd Glück erblüht nicht hier Für uns im ird'schen Thale, Nur droben, Herz, wird's ewig dir Im lichten Sternenstrahle. Birgt hier dein Glück sich in daS Grab, Du mußt es tragen lernen; Blick' scheu zur Erde nicht herab, Such' Tröstung bei den Sternen! Emil Thieme. ES sind zu bezahlen: 1. die auf den s. Termin am SV. Juni, 2 die auf die 7. Rate am 1. Juli, 3. die für die!Vivi»8iz»»toi»Lrai»lLvi»lL»88« auf den 3. Termin am 1. Juli, 4. die »lerut»««!» auf den s. Termin » «2 n 5. die auf den s. Termin s zum ». IN», 6. die 8«L»i»lL8«v»i-t»v8tviivr auf das 2. Halbjahr bis längstens IS. Juli und 7. das 8oI»«l8«rL allmonatlich. Frankenberg, am 22. Juni 1896. Der Stadtrat h. »r Mettig, Brgrmstr. H. Versteigerung in Gbers-orf. Donnerstag, de» SS. Juni d. I., Nachmittags 2 Uhr sollen in der Zimmer'schen Gchankwirthschaft zu Ebersdorf 2 Kleiderfekretäre und 1 Ausziehtisch gegen sosortige Bezahlung öffentlich versteigert werden. Frankenberg, am 23. Juni 1896. Sekr. Müller, Gerichtsvollzieher. DK geehrten MWaüM Momenten ersuchen wir, die Beftellnnae« ans das «tt L. Juli beginnende 3 Quartal unseres Blattes bei den zuständigen Postaustalte« recht zeitig erneuern z« wolle«. vom Reichstage. In der 111. Sitzung vom 22. Juni wird nach Annahme des Anleihegesetzes in dritter Lesung die Beratung des Bürgerlichen Gesetzbuches fortgesetzt bei dem Titel „Dienstvertrag", noch zum zweiten Buche gehörig, Lessen Beratung am Sonnabend ausge setzt worden war. Hierzu liegt ein Antrag Auer vor auf Einschaltung einer lan gen Reihe von Paragraphen zum Schutze der Arbeitnehmer gegen vertragliche Ausbeutung durch die Arbeitgeber. Auch geht der An trag dahin, die Ueberschrist „Dienstvertrag" zu ersetzen durch „Ar beitsvertrag". Bei zweisellos beschlußfähigem Hause — namentlich sind die Zentrumsabgeordneteu zahlreich anwesend — begründet Stadt hagen zunächst diese UeberschriftSäuderung, dabei namentlich auch rügend, daß sür das Gelinde sonderrechtliche laudesgesetzliche Be stimmungen weiter in Kraft bleiben sollen. In Konsequenz des Hauptantrages bedürfe es auch einer Aenderung der m diesem Litel gewählten Bezeichnungen „Dieastberechtigte und Dienstver pflichtete" in „Arbeitgeber und Arbeitnehmer". Wann habe man je im praltischen Leden reden gehört von Dienstderechtigten und -verpflichteten- Er bitte dringend um Annahme der Anträge Auer. ..." ... Geh. Rat Struckmann führt aus, Lem sozialen Zuge sn m dem ganzen Entwurf schon in hohem Maße Rechnung getragen. Das Gcstndeverhältais lasst sich aber Nicht mit gleichem Maße messen wie LaS Verhältnis der eigentlichen gewerblichen Arbeiter. Es sei LaS auch nicht im Interesse der Dienstboten zu wünschen. Bei der Stellung des Gesindes in der Familie dürsten dieses und die Dienstherrschaft einander nicht gegenüberstehen, wie der ge- werbliche Arbeitgeber und -oehmrr. Aber selbst wenn man daS Gesinderecht nicht Ler laudeSgesetzlichen Regelung überlasten, also durch Reichsgesetz regeln wolle, so sei tS doch bester, daß daS nicht geschehe im Bürgerlichen Gesetzbuch, sondern durch Spezialgesetz. Was dann den Dienstvertrag anlange, so laste sich auch dieser nicht einheitlich regeln für alle gewerblichell Arbeiter. Müsse doch selbst die Gewerbeordnung die Unttrschiede macht». Der Ausdruck Dienstvertrag entspreche dem bisherigen Gebrauch. Groeber meint, selbst wenn vielleicht daS Gesinderecht in ver- schiedentlichen Beziehungen, Kündigungsfristen «. a, reichsgesetzlich zu regeln sei, so bedürse das doch eingehender Borarbeitea, wes halb allein schon jetzt davon abzuseheu sei. Die Fragen des Sr- beitsvertrageS seim im Fluß begriffen, eine Fixierung im Bür- gerlichen Gesetzbuche würde die Fortschritte nur erschweren. Durch Lie Beschlüsse zu 809—810», Mißbrauch eines Abhäugigkeitsver- hältnisteS ,c. betreffend, seien die bisher erreichbaren Fortschritte zum Schutze der Dienstverpflichteten hiureicheud fixiert. Alles weitere möge man der zukünftigen Entwickelung überlasten. Nunmehr wird nach einem kurzen Referat EnnecceruS der Antrag Auer, betresteud Aeuderung der Ueberschrist deS Titels, abgelehnt. Sin Versuch VielhabenS, die Beschlußfähigkeit deS Hauses zu bezweifeln und dadurch die Auszählung zu veranlassen, scheiterte unter Heiterkeit des Hauses daran, daß er zu spät, nicht vor der Abstimmung, sondern im Moment, als dieselbe beginnen sollte, gemacht wurde. Stadthagen befürwortet sodann die in dem ferneren Anträge Auer geforderten Zusatzbestimmungen bezw. Einschaltungen vor Z Ml, unter Zurückziehung eines Teiles derselben. Insbesondere tritt Redner für die Ungiltigkeit von ArbeitSverttagsvorschriften ein, durch welche Arbeitern die Fernhaltung von bestimmten poli tischen Vereinigungen auferlegt wird. Ebenso dafür, daß nicht ein Ersuchen um Beschäftigung unter bestimmten Arbeitsbedingun gen als widerrechtlicher Vermögensoorteil, als „Erpressung" an gesehen werden dürfe, wie dies leider bisher seitens der Recht sprechung zum Schaden von — mit Ausstand drohenden — Ar beitern geschehen sei. Um die Uebervorteilung von Arbeitern durch Vorschiebung von Zwischenpersonen seitens schwiudelhaster Unter nehmer zu verhüten, sei ferner die Bestimmung notwendig, baß für dm Arbeitslohn außer dem unmittelbarm Vertragschließenden auch derjenige haste, in dessen Nutzen die Arbeitskraft verwendet sei, falls dieser wußte oder wissen mußte, daß die Arbeitsleistung von dem vertragschließenden nicht bezahlt werden könne oder solle. Endlich müsse der Arbeitnehmer die Sache, in welche er seine Ar beitskraft verwendet, so lange Mllckbehallm dürfen, bis ihm der Lohn bezahlt sei. Vielhaben, zur Geschäftsordnung, zweifelt für die nächste Be schlußfassung die Beschlußfähigkeit des Hauses an, wie er bemerkt, zu dem Zwecke, festgestellt zu sehen, daß das Haus jetzt sehr wohl die Abstimmung über die Gewerbenovelle hätte vornehmen können, Präs. v. Buol: Das Büreau hegt keinen Z veisel daran, daß das Haus beschlußfähig ist. Bachem: Ich konstatiere, daß in dem Augenblicke, wo Viel- Haben seinm Zweifel ausspricht, nur zwei vou seinen Gesinnungs genossen im Saale find. (Heiterkeit.) Gröber tritt nunmehr dem Anträge Auer in dessen verschie denen Einzelheiten entgegen, woraus der Alltrag Auer abgelehnt wird. Bei 8 609», wonach die Dienstherrschaft erkranktes Gesinde bis zu 6 Wochen, aber nicht über die Dauer deö Dienstverhält nisses hinaus verpflegen und behandeln lassen muß, verlangt ein Antrag Auer Unterstellung des Gestades unter das Krankenver- ficherungsgesetz. ' Auch dieser Antrag wird von Stadthagen eingehend befür wortet, welcher dabei die namentliche Abstimmung hierüber be antragt, sowie Uber einen Eventualantrag, den Anspruch des Ge sindes aus Krankenpflege aus mindestens 13 Wochen auszudehum. Die namentliche Abstimmung über den Hauptantrag Auer ergiebt Ablehnung desselben mit 189 gegen 25 Stimmen, bei 4 Stimmenenthaltungeu. Der Eventualantrag wird sodann in ein facher Abstimmung gleichfalls abgelehnt. Für jenen Hauptantrag stimmten nur die Sozialdemokraten, außervem noch Pachnicke und Rickert. Bei unerheblicher Debatte wird noch eine Reihe weiterer An träge Auer abgelehnt, betreffend Wohn- und Schlasrällme sür die Arbeiter, sowie SusenthaltSräume sür die Arbeitspausen, serner betreffend Kündigungsfristen, Gründe für vorzeitige Entlastung oder Rücktritt vom Arbeitsverhältnis ,c. Kür einen dieser Anträge, betreffend Kündbarkeit von auf Lebenszeit eiogegangenen Arbeits- verhältniffen, trat auch Lenzmauu namens der freisinnigen Bolks- partei ein. Auch der Litel Werkvertrag wird unter Ablehuuug aller An träge Auer unverälldert genehmigt. Nunmehr schlägt v. Manteuffel vor, di« Gesamtabstimmung über die Gewerbenovelle vorzunehmen. Singer will dem gerade nicht widersprechen, macht aber dar aus aufmerksam, daß bisher allseitig angenommen und ausge sprochen worden sei, diese Gesamtabstimmung solle erst nach Be endigung der zweiten Lesung deS Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgen. Eserkläre sich daS, weil ein Teil seiner Freunde bei dieser wichtigen Abstimmung heute nicht anwesend sei, und. er gebe deshalb an heim, dieselbe doch noch auf einen der nächsten Lage zu ver schieben. Präsident v. Buol erklärt, von einer derartigen allseitigen Annahme nichts zu willen. v. Manteuffel versichert ebenfalls, seine Pattei wisse von der Absicht einer solchen Vertagung der Abstimmung durchaus nichts. Singer: Bachem hat noch vorgestern in seiner Bemerkung gegen Vielhaben, als dieser wegen der' Verzögerung der Abstim mung über die Sewerbeuovelle die Beschlußfähigkeit deS Hauses anzweifelte, ausdrücklich betont, daß erst die zweite Beratung deS Bürgerlichen Gesetzbuches zu Ende gesührt werden solle. Bachem: Ich habe nur gesagt, daß „spätesten-" bis dahm mit der Abstimmung gewartet werden könne. Nunmehr wird über Len Antrag Manteuffel abgestimmt und Lieser mit knapper Majorität, La vom Zentrum nur ein Teil für denselben stimmt, angenommen. Es folgt mithin die namentliche Abstimmung über die Ge werbenovelle. Diese wird angenommen mit 163 gegen 55 Stimmen, bei 2 Stimmenenthaltungen. Hierauf tritt Vertagung ein. Nächste Sitzung Dienstag. Örtliches «uv Sächsisches. Frankenberg, 23. Juni 1896. s- Sommersonnwendfest, wie eS einst unsere Vor vordirn genannt, Johannisfest, wie eS daS Christen tum heißt! Am höchsten und längsten entfaltet jetzt die goldene Sonne ihre segensreiche fruchtbringende Kraft, am reichsten prangt der Erde frische, junge Pracht und bekränzt mit ihrem vollsten Blumenflor und Rosen- duft daS lichtumflulete, schöne Fest der „Sommersonnen wende"! DaS Christentum fügte zum äußeren Glanz den inneren, indem eS die heidnische Ovation, dem Himmel-lichte dargebracht, mit dem Gedächtnisse St. Johannes de« Täufers zu vereinen wußte, genannt: „Der Erleucht» Irrender" und „Die Leuchte der Mensch heit", als dessen Geburtstag „Johanni-" schon im