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Sächsische Staatszeitung : 21.01.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-01-21
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480731217-191601217
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480731217-19160121
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480731217-19160121
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Staatszeitung
-
Jahr
1916
-
Monat
1916-01
- Tag 1916-01-21
-
Monat
1916-01
-
Jahr
1916
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 21.01.1916
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Landtags-Beilage zur Sächsischen Staatszeitung. Nr. 18. Beauftragt mit der Herausgabe: tzofrat Do enge» in Dresden. 1916. LaMagsverhandlungen. II. Kammer. 15. öffent/iche Sitzung am 20. Januar. Präsident vr, Vogel eröffnet die Sitzung vormittags 11 Uhr 12 Min, Am Regieymgstifche: Ihre Exzellenzen die Staats- Minister vvr. Vr.-Ing. Beck, Graf Bitzthum v. Eckstädt, v. Seydcw'.h und vr. Nagel, sowie die Regierungs- kommissare Ministerialdirektoren Wirkt. Geh. Rat vr. Schroeder und Geh. Rat vr. Rumpelt, ferner Geh. Rat vr. Arische, Wirkt. Geh. Kriegsrat Walde, Geh. Justiz rat vr. Mannsfeld und Geh. Regierungsrat vr. Belfer. Entschuldigt sind für heute die Abg. Clauß (nl.) wegen dringender Geschäfte und vr. Löbner (nl.) wegen Krankheit, am Orte. > Bor Antritt in die Tagesordnung teilt der Präsident mit, daß nach , alter Gepflogenheit der neueingetretene Abg. Born derjenigen Abteilung zugewiefen worden ist, der fein Vorgänger angehört hat, daß infolgedessen also auch die entsprechende Abteilung die Prüfling der Wahl > boryimmt. - Ferner wählt die Kammer den Abg. Born in die Rechenschaftsdeputation. Hierauf tritt die Kammer in die Tagesordnung ein. Punkt 1: Schlußberatung über den mündlichen Bericht der Finanzdeputation über Kap. 29 des ordentlichen Staatshaushalts-Eiats für 1916/17, Landtagskosten betreffend. (Drucksache Nr. 71.) Berichterstatter Abg. HeNner (nl.): Bei den Landtagskosten habe die Finanzdeputation weder bei den Einnahmen noch bei den Ausgaben, die nur ganz un wesentlich von denen der Vorjahre abwichen, Bedenken. Nur in einem Punkte beantrage sie eine Abweichung, nämlich zu Titel 8, Vermehrung der Ständischen Bibliothek, wolle sie anregen, diesen Titel auf deu nächsten Haushaltszeitraum übertragbar zu machen. Das Gesamtministerium und die Herren Präsidenten der beiden Kammern hätten zugestimmt. Diese Neuerung gestatte der Büchereiverwaltung eine freiere Handhabung. Wünschenswert wäre eine Erhöhung des Titels. Die Deputation sei aber mit Rücksicht auf die gegenwärtige Lage dem Gedanken jetzt nicht weiter nachgegangen. Eine längere Aussprache habe in der De putation darüber stattgefuuden, ob es »licht richtiger sei, die Be richts über die Reden der Kammermitglieder in den Landtags beilagen des „Sächsischen Staatsanzeigers" und der „Leipziger Zeitung", für die in Titel 12 der Betrag von 33 000 M. ein gesetzt sei, künftig in direkter Rede zu bringen, da die indirekte Rede schleppend und ermüdend wirke und auch leicht zu Miß verständnissen Anlaß gebe. Die Meinungen der Deputation über diese Frage seien geteilt gewesen, ein Antrag werde deshalb in dieser Richtung nicht gestellt. Abg. Günther (fortschr. Vp.) wünscht die Bereitstellung von mehr Arbeitszimmern für die Ab geordneten. Es sei ein großer Ubelstand, daß es den Abgeordneten nicht möglich sei, in ruhig gelegene« Arbeitszimmern ihre Land tagsarbeiten vorzunehmcn. Viele Arbeiten könnten nur in un mittelbarer Verbindung mit der Bibliothek erledigt werden. Es sei da unmöglich, die aus der Bibliothek entnommenen Werke und Schriften mit in die Privatwohnung zu nehmen. Er »volle nicht erläutern, warum das nicht gut «Möglich sei. Er meine, die Staatsregierung beanspruche im Ver hältnis zu den vorhandenen Zimmern zuviel Räume für sich. Er glaube, wenn sich die Staatsregierung die Sache noch einmal überlege, würde sie vielleicht doch einige von ihren Räumen zu dem von ihm gekennzeichneten Zwecke abgeben können. Das sei ein Wunsch, den man nicht bei jedem Landtage wiederholen sollte. Er bitte uin seine Erfüllung. (Bravo!) StaatSminifter Graf Vitzthum v. EckstL»t (nach der stenographischen Niederschrift): M. H.! Der Regierung ist der soeben ausgesprochene Wunsch durchaus verständlich. Bei der Beschränktheit der Räume bedauert sie aber lebhaft, keinen Weg zu finden, diesem Wunsche entgegen zukommen. Sie hat bereits vor mehreren Jahren zwei Räume abgetreten, einen an die Erste und einen an die Zweite Kammer. Dadurch sind die für die Regierungskommissare zur Verfügung stehenden Räume so beschränkt, daß sic gerade nur für den not wendigsten Bedarf ausrcichen. Präsident r Die Sache gehöre eigentlich zur Kompetenz der Präsidenten, welche die Verfügung über das Haus hätten. Soweit es nach den Verhältnissen möglich gewesen sei, sei in den letzten Jahren dem Wunsche wohl Rechnung getragen worden. Er gebe aber zu, daß die Räume im Verhältnis zur Zahl der Mitglieder natürlich nicht ausreichten. Nachdem aber die Staatsregierung soeben er klärt habe, daß sie von den ihr zur Verfügung stehenden Räumen nichts abgeben könne, »vürde bloß in Frage kommen, anderweit Raum zu schaffen. Er tverde sich mit den maßgebenden Stellen ins Einvernehmen setzen und hoffe, daß er den Wünschen Rechnung tragen könne. Berichterstatter Abg. Hettner (nl.): Der Wunsch, den der Hr. Abg. Günther ausgesprochen habe, ei kein neuer und ein sehr dringender. Es fehle ganz entschieden an Arbeitsräumen. (Sehr richtig!) Er habe sich vor ein paar Jahren bereits bemüht, daß noch mehr geschaffen werden. Nach seiner Überzeugung se> der einzige Weg allerdings der, daß nian im Erdgeschoß die Räume unter den Fraktionszimmern noch dazu zu bekommen suche. Allerdings müßten da die Lehrzimmcr des Stenographische»» Landesamtes wo anders hingebracht werden. Hierauf beschließt die Kammer einstimmig, bei Kap. 29, Landtagskosten, a) die Einnahmen mit 5000 M. nach d r Vorlage zu genehmigen, b) die Ausgaben mit 449585 M. nach d r Vorlage zu bewilligen, v) den» Titel 8 den Vorbehalt: „Unbeschränkt übertragbar." anzufügen, 6) d.n Vorbehalt zu Titel 12 zu genehmigen. Punkt 2: Schlußberatüng über den mündlichen Be- richt der Finanzdeputation über Kap. 30 des ordent lichen Staatshaushaltsetats für 1916/17, Steno graphisches Landesamt betreffend. (Drucksache Nr.64.) Berichterstatter Abg. Hettner (nl.):- Die Deputation habe keine Bedenken gegen die Einstellungen Zu bemerken sei nur, daß die Deputation an dem im vorigen Landtage von beiden Sammern übereinstimmend eingenommenen Standpunkte festhalte, daß die Wünsche de- Hrn. Vorstandes und der anderen Herren Mitglieder de» Stenographischen Landesamts auf volle Gleichstellung mit den anderen wissenschaftlich gebildeten > Beamten, denei» durch die Regelung im vorigen Landtage nicht ihren» vollem Umfange nach Rechnung getragen sei, berechtigt seien, daß die Deputation aber im Hinblick auf die Kriegslage jetzt von einer Weiterversolgung der Frage absehe, sie sich aber für die Zukunft Vorbehalte. Er habe zu beantragen, die Kammer »volle beschließen: bei Kap. 30, Stenographisches Landesamt, nach der Vorlage a) die Einnahmen mit 1250 M. zu genehmigen, b) die Aus- gaben mit 81575 M. zu bewilligen, o) den Vorbehalt zu Titel 6 zu genehmigen. Die Kammer beschließt einstimmig nach diesen» An träge. Punkt 3 der Tagesordnung: Schlußberatung üb.r d n mündlichen Bericht der Finanzd putation über Kap. 32 und 33 des ordentlichen Staatshanshalts etats für 1916/17, Gesamtministerium und Staats rat sowie Kabinettskanzlei betreffend. (Drucksache Nr. 72.) Berichterstatter Abg. vr. Hähnel (kons.): Bei Kap. 32 habe nur Titel 9 zu einer eingehenderen Aus sprache in der Finanzdeputation geführt. Dort sei eine Minder- einstellnng von 1500 M. vorhanden. Es sei die Ansicht aus gesprochen worden, daß diese verminderte Einstellung nicht genüge, sondern daß man noch weiter herabgehen möchte. Die Finanz deputation habe sich aber mit der Ei istellung, wie sie im Etat verlautbart worden sei, einverstanden erklärt. Er beantrage daher, die Kammer wolle beschließen: I. bei Kap. 32, Gcsamtministerium und Staatsrat, die Ausgaben mit 41743 M. nach der Vorlage zu bewilligen; 11. bei Kap. 33, Kabinettskanzlei, die Ausgabe»» mit 10 195 M. nach der Vorlage zu bewilligen. Abg. Günther (fortschr. Bp.): Nach den gestrige»» Ausführungen des Hrn. Finanzministers in der Ersten Kammer scheine man im Gesamtministerium die Steuerpläne, die für das Reich in Aussicht ständen, für Sachsen bereits berate,» und sich über die Grundzüge endgültig geeinigt zu haben. Aus der Rede des Hrn. Ministers trete besonders scharf die Äußerung hervor, daß sich die Staatsregierung in Überein stimmung mit der Reichsregierung befinde. Gemeint solle damit »vohl sein, daß die direkte Steuer den Einzelstaaten Vorbehalte»» bleibe. Weiter habe der Hr. Finanzminister davon gesprochen, daß es nötig sei, die gewaltigen Mehrbeträge, die erforderlich würden, auf dem Wege des Monopols (Hört, hört!) und der Besteuerung zu decken, und wenn von der Besteuerung die Rede sei, so nehme er an, daß die Staatsrcgierung damit die indirekte Steuer meine. Seine Fraktion sei der Meinung, daß der Mehrbetrag an Reichs steuern nicht allein durch indirekte Steuer»» zu decken 'sein dürfte, sondern auch durch direkte Steuern. (Sehr richtig!) Welchen Name»» die direkte Steuer haben solle, das könne schließlich gleich gültig sein. Daß die Erbschaftssteuer für die Ncichseinnahmen ausgebaut werden müsse, erscheine ihm »inerläßlich. Ter Hr. Finanzminister habe bei seiner Abneigung gcgei» direkte Reichs steuern, die man »vohl verstehe, doch nicht mit ausgesührt, daß es in der Tat schon eine direkte Reichssteuer gebe. (Sehr richtig!) Was sei der Wehrbeitrag und die Reichszuwachssteuer anders als eine direkte Reichssteuer? (Sehr richtig!) Daß das Reich große Einnahmen brauche, darüber sei inan sich mit der Staatsregierung einig. Auch darin, daß man die direkte Besteuerung nicht Über spanne»» dürfe, denn durch eine Überspannung der direkten Be steuerung würden zweifellos schwere Schädigungen der Volkswirt schaft eintreten, in erster Linie auch der minderbcmitteltcn Be völkerungskreise. (Sehr richtig!) Sehr trefflich habe der Hr. Finanz minister gesagt, die Volkswirtschaft bedürfe zu ihren» Gedeihen starker natürlicher Triebkräfte und einer gesunden Kapitalbildung. Er und seine politische»» Freunde seien mit diesem Gedankengange des Hrn. Ministers völlig einverstanden. Ob diese Worte desHrn. Ministers aber mit seinen nachfolgenden Ausführungen über die Einführung voi» Monopolen Harinonierten, sei eine andere Frage. (Abg. vr. Dietel: Sehr richtig!) Tie Meinungen über diese Frage gingen bei den einzelne»» Parteiei» auseinander. Mai» müsse aber nun endlich auch einmal erfahren, welche Monopole eigentlich in Aussicht genommen seien. Das Interesse, darüber etwas Näheres zu vernehmen, steige von Tag zu Tag. Wie man schon vor einiger Zeit erzählt habe, könnten vielleicht in Frage komme»» Rohstosflnonopole, Kohlenmonopole, Zündholzmonopvlc, ja man spreche sogar voi» einem Margarineinonopol, gewiß auch von Petroleummonopolen. Auch von anderen Dingen sei gesprochen »vorden. Jetzt blühe der Weizen aller derjenigen Elemente im Deutschen Reiche, denei» der legitime Handel schon längst ein Torn im Auge sei. Er weise als Beispiel auf die Maßnahme»» des sogenannten Kriegsausschusses für pflanzliche und tierische Ole und Fette, G. in. b. H. in Berlin, hin, die darauf gerichtet zu sein schienen, das Margarinemonopel vorzuberciten. (Zuruf rechts: Ministerium!) Mit derartigen widersinnigen Bestimmungen werde der legitime Handel in der Tat ausgeschaltet. Er glaube aber, so dürfe man von feiten der kompetenten Rcgierungsorgane Monopole nicht vorbereiten lassen, daß letzten -Endes ein Glied in» Wirtschaftsleben, der legitime Handel, ausgeschlossen werde. Deshalb sei es wünschenswert, etwas Sicheres über die in Aus sicht genommenen Monopole zu hören, damit auch noch der jetzt tagende Landtag zu dieser wichtigen Frage' Stellung nehmen könne. Bei allen Steuervorlagen müsse vor allein das eine Ziel fest in» Auge behalten werden, daß die Erwerbsfähigkeit nicht ein geschränkt, sonder»» erhalten und erweitert werde. Aber schon jetzt lägen Anzeigen vor, daß von gewisser» Stellen aus eine Be wegung eingeleitet werde, um durch gewisse Staatsmonopole die Arbeitsgelegenheit zu verringern. Die Staatsregierung habe nun gestern ein Finanzprogramm der Zukunft in ihren Grundzügen angedeutet. Er möchte dazu den» Wunsche Ausdruck geben, daß dabei nicht nur theoretisch, sondern auch in der Praxis das treff liche Wort des Hrn. Finanzministers v. Seydewitz, daß die Volks wirtschaft zu ihren» Gedeihen starker natürlicher Triebkräfte be dürfe, auch gebührend beachtet werde, und daß der individuelle Er werbssinn der Bevölkerung ausgebaut und gefördert werde. (Beifall links.) Präsident: Es sei bisher nicht Gepflogenheit gewesen, bei den» Kapitel Gesamtministcrium zur Eröffnung einer zweiten Generaldebatte über deu Staatshaushaltsetat zu schreiten. Er bitte deshalb, das möglichst bei der weiteren Debatte zu berücksichtigen. Abg. Günther (fortschr. Vp.) zur Geschäftsordnung: Er verstehe den Wunsch des Hrn. PräsideiKen. Tas Kapitel „Gesamtministerium" sei gerade das richtige Kapitel, wo die ganze Finanzpolitik und die Politik des Reiches überhaupt zur Sprache gebracht werden müsse. Wenn das seither nicht Gepflogen- heit gewesen sei, so könne man doch daraus nicht den Wunsch herleiten, auch künftig davon abzuschen, derartige Fragen zur Sprache zu bringen. Er möchte noch betonen, daß auch die Zeit geradezu dazu auffordere, denn die Stcuervorlagen sollten bereits im Anfang März dem Reichstage vorgelegt werden; da müsse man auch rechtzeitig klar sehen. (Zustimmung links.) Der Präsides schließt die Debatte und bemerkt, daß er den Standpunkt des Hrn. Abg. Günther vollständig verstehe, daß dazu aber die allge- meine Etatvorberatung da sei. ES »verde sich aber gewiß noch eine Gelegenheit bieten, diese Frage soweit als möglich zu Nären. Abg. Günther (fortschr. Vp.) zur Geschäftsordnung kann nicht zugeben, daß er parlamentarisch und etatrechtlich nicht einwandfrei gehandelt hätte. Die Regierung »verde nicht durch einzelne Minister allein vertreten, sondern das Gesamtministerium bilde die eigentliche Staatsregierung, und da sei es natürlich an gezeigt, derartige Fragen, für die daS Gesamtministerium verant wortlich sei, hier zur Sprache zu bringen. (Sehr richtig! bei der fortschrittlichen Volkspartei.) Der Präsident teilt an sich diese»» Standpunkt; er entspreche aber nicht der Ge pflogenheit des Hauses, und er glaube, daß im großen und ganzen die Mehrheit des Hauses mit seiner Auffassung übereinstim,ne. (Zustimmung.) Berichterstatter Abg. vr. Hähnel bemerkt zu den Ausführungen des Hm. Abg. Günther, daß diese Fragen namentlich in unsere Stcuerverhältnisse im Lande so tief einschneidende seien, daß sie in nächster Zeit, vielleicht in den nächste»» Tage»» schon, in der Finanzdeputation mit erörtert würden. Die Kammer nimmt hierauf einstimmig den De- putationsantrag an. 4. Schlußberatung über den mündlichen Bericht der Finanzdeputation über Kap. 36« des ordentlichen Staatshaushaltsetats für die Finanzperiode 1916/17, Oberverwaltungsgericht betreffend. (DrucksacheNr.44.) Berichterstatter Abg. Schreiber (kons.): In» Staatshaushaltplan seien bei Kap. 36a, Oberverwaltungs gericht, nur einige ganz geringfügige Veränderungen vorgenommen »vorbei», die der Deputation durch die Erläuterungen in hin reichender Weise begründet erschienen. Er habe zu dem Anträge nichts weiter hinzuzufügen und beantrage, die Kammer wolle beschließen: bei Kap. 36a, Oberverwaltungsgcricht, nach der Vorlage a) die Einnahmen mit 23 310 M. zu genehmigen, b) die Aus gaben n»it 261 346 M. zu bewilligen. Abg. Nhlig (soz ): Wenn heute die Mittel für das Oberverwaltungsgericht be willigt »verde»» sollten, so entstehe die Frage, ob das Ober verwaltungsgericht den Wert für die Staatsbürger habe, den man ihm unterstellen könne. Ganz gewiß habe das Oberverwaltungs gericht viel Gutes geleistet, viel anerkennenswerte Entscheidungen gebracht. Aber seine Rechtsprechung nehme eine Entwicklung an, die bedenklich stimme, und es habe den Anschein, als ob das Oberverwaltungsgericht nach und nach sich zu den» zweckmäßigen Werkzeug der Regierung entwickeln »volle, um für die juristische Deckung der Regierungsmaßnahmen zu sorgen. Er möchte zwar nicht auf den Fall cingehen, den er im vorige»» Landtag bereits aus Anlaß der Kultusdebatte vorgetragen habe, den Fall nämlich, in den» das Lberverwaltungsgericht zur Frage des Religions unterrichts an Tissidentenlinder Stellung genommen habe, »volle aber doch mit einein Wort zurückkommen aus die merk würdigen Grundsätze, die cs dabei verkündigt habe, und die in neuerer Zeit wieder Anwendung gefunden hätten. Er bitte um die Erlaubnis, einiges verlesen zu dürfen. Der Redner verliest sodann mit Genehmigung des Präsidenten einen Bericht aus dein Dresdner Journal über eine den Begriff der Gewissensfreiheit einschränkende Entscheidung des Obervcrwaltungsgerichts, nach der die Gewissensfreiheit einfach hinwegdiskutiert »verde. Infolge dieser Auffassung des Oberverwaltungsgerichts sei die Bestätigung einer Wahl zum Bürgermeister versagt worden aus dem Grunde, weil der Gewählte sich als Monist öffentlich betätigt habe. (Hört, hört! bei den Sozialdemokraten.) Auch der auf das Gesetz vom 3. Juli 1869, wonach die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht vom religiösen Bekenntnis abhängig sei»» dürfe, gestützte» Anfechtungsklage sei kein Erfolg beschicken gewesen. Ter Redner verlieft hierzu die Entscheidungsgründe nach den» Berichte im Säch sischen Staatsanzeiger, wonach die Bestätigung der Wahl des Klägers wegen seiner aus diesen» Bekenntnis hervorgegangenen Angriffe gegen die Landeskirche und bestehende Staatseinrichtung erfolgt sei. Die Angriffe hätten lediglich in der Unterzeichnung von Ein gabe»» und Anträge»» an die Gemeindeverwaltung, in der Ver tretung der Forderung, daß der sittlich religiöse Unterricht in den Schulen auf die monistische Wcltauffassung ausgebaut werden solle, bestanden. Tie Betätigung der Gesinnung sei also ei»» Grund für die heutige Rechtsprechung und Verwaltung, »in» dem Gesetze zuwider zu handeln, wonach ausdrücklich die Bekleidung öffentlicher Ämter nicht von der religiöse»» Gesinnung abhängig gemacht werden dürfe. Allerdings, wolle er hinzufügen, handle es sich um eine»» konkreten Fall im Fürstentum Reuß j. L-: aber es käme nicht der Fall in Betracht, sonder»» die Grundsätze, die auch für Sachse»» proklamiert worden seien und in frühere»» Entscheidungen bereits ihre An wendung gefunden hätten. Er habe vorhin ängedcutet, daß unter Umständen das Oberverwaltungsgericht auch ausgeschaltet »verde, wenn seine Stellungnahme unbequem sei. Und da müsse er noch einmal zurlickkommen auf den Fall der Gemeinde Heidenau, der im letzten außerordentliche»» Landtag hier eine große Rolle gespielt habe. Damals habe cs sich uin die Genehmigung einer Not verordnung gehandelt, welche die Regierung in Sachen der Spar- kassengründungcn erlassen hätte. Die Notverordnung sei voi» den Kammern bewilligt »vorden unter der ausdrücklichen Bedingung und nach der ausdrücklichen Zusage des Hrn. Ministers des Innern, daß die Regiening ihr Aussichtsrecht so einrichten und ihre Ent schließungen so cinrichten werde, daß dadurch den Gemeinden der Rechtsmittclweg nicht abgeschnitten werde, daß also ihre Ent scheidungen dein» Oberverwaltungsgericht nachgeprüft werden könnten. Entgegen dieser Zusage sei die Gemeinde Heidenau mit ihren» Rechtsstreite abgcwiesen worden mit der Begründung, daß cs sich um eine erst- und letztinstanzliche Entscheidung der Re gierung handle, gegen die Anfechtungsklage nicht zugelassen sei. Allerdings se die betreffende Anordnung, um die sich d^e An fechtungsklage drehe, eher erlassen »vorden, nämlich an» 24. April, als die ain 9. Juli 1915 erfolgte Zusage der Regierung. Toch »väre cs die vornehine Pflicht der Regierung gewesen, ihrer ge gebenen Zusage entsprechend zu handeln, umsomehr als cs sich bei der Genehmigung der Notverordnung um einen verfassungs rechtlichen Akt gehandelt habe, und mithin die Zusicherung der Regierung besonders feierliche Geltung hätte haben müssen. Aller dings sei die Anfechtungsklage nur zugelassen gegen Entscheidungen des Ministeriums des Innern, die in zweiter Instanz ergangen seien. Aber das sei ja gerade der springende Punkt, um den sich die Zusicherung des Hrn. Ministers gedreht habe. Er »volle des wegen am Schlüsse seiner Ausfühungen nur noch einmal betonen, daß aus dem Grunde jedenfalls das Gesetz über die Verwaltungs rechtspflege der Abänderung nach der Richtung hin dringend be dürfe, daß auch die erstinstanzlichen Entscheidungen des Ministe riums der Anfechtungsklage unterlägen. Aber abgesehen davon müsse er seinerseits und im Namen seiner Fraktion gegen das Verfahren der Regierung in diesem Falle auf das entschiedenste Verwahrung einlegen. (Bravo! links.) Ltaawmimfter vvr. vr.lnx. «eck (nach den stenographische»» Niederschriften): Meine sehr geehrten Herren! Als der Hr. Abg. Uhlig seine Rede mit der Bemerkung begann, daß daS Oberverwaltungsgericht bis jetzt — früher wenigstens, sagte er — Gutes geleistet habe, »var nicht anzunehmen, daß seine Rede einen anderen Kurs ein schlagen würde, die dann in einer scharfen Kritik der Tätigkeit und der Rechtsprechung de- LberverwaltnngSgerichteS ausklang.
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