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igen chaf- aitz, bei bro- :ten, an- von eben rsten r. 10. :sge- 5eite tzen. zehr, ästig agen icher 1 er l, i ri und !- e nge Blatt Amts und des StadtraLhes des Aonigl. Amtsgerichts 17. August 189S Sonnaven- finden sollte, an diesen Tagen und zwar : 2. September 5 Offiziere, am der ist Der St a d t r a t h. Schubert, Brgrmstr. vr. R. Laußnitzer Revier Dienstag, de» 87. August 1885, Borm. 1-S Uhr. 5. 9. 60 56 >85 Mannschaften und 1506 1408 Rm. Seine Königliche Hoheit, der commandirsnde General, Prinz Georg den Manöver» beiwohnen wird, sind außerdem noch 15 Mann und 25 Pferde, sowie vom 2. S ptember bis 10. September 30 Mann und 50 Pferde. genommene Bivack wegen ungünstiger Witterung, am 2., 5. und 9. September in der hiesigen Umgegend nicht statt ¬ weiche Klötzer mit 12—35 cm Oberstärke, ficht. Reisstangen mit 3— 7 cw Unterstärke, Durchforstungs- und Einzelhölzer in den Abth. 8, 9, 27, 28, 29, 30, 33, 41, 44, 45, 46, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 61 und 63, in den Forstorten: Glauschnitzer Fel der, Tauschaer Wald, Sackaer Wald, Spring, Ziehm, schwarze Pfütze und Waldbeerberg. 590 1140 40 55 204 4 1600 23 920 5 Kö nigl. Forstrevierverwa lümg Erscheint: Miitwoch und Sonnabend.: in engen Quartieren (Massenquartier) unterzubringen. In der Zahl der die engen Quartiere beziehenden Mannschaften sind jedoch Die zu diesen engen Quartiere erforderlichen Localitäten werden auf Kosten Den von 23. August bis 10. September hier ein quartierten Mannschaften 80 Pfennigen für den Tag zu gewähren. Pulsnitz, am 16. August 1895. 1 Pferd, 114 „ 159 „ Laußnitz und Königl. Forstrentamt Moritzburg, den I. August 1895. Lehmann. Mittelbach. Einquartierung betreffend. Aus Anlaß der in diesem und nächsten Monat in hiesiger Umgegend stattfindenden Manöver wird die hiesige Stadt mit folgender Einquartierung belegt werden: vom 23. bis mit 27. August mit 10 Offizieren, 111 Mannschaften und 109 Pferden, zum Stab der reitenden Abtheilung und der 1. reitenden Batterie des 1. Feldartillerie-Regiments Nr. 12 gehörig; Vom 28. August bis unt 2. September und vom 3. bis mit 10. September jedesmal mit 17 Offizieren, 400 Mannschaften und 30 Pferden, zum Regiments- und BataiUonsstab und 2. Grenadier-Regiment Nr. 101, sowie zum Regimentsstab des 1. Feld artillerie-Regiments Nr. 12 gehörig. Es sind demzufolge in der Zeit vom 23. August bis 10. September d. I. unter die Einquartierungsoflichtigcn im Ganzen 44 Offiziere, VH Mannschaften und 168 Pferde unterzubringen. Für den Fall, daß Seine Majestät der König oder hier unterzubringen vom 28. August bis mit 2. September Ueberdies sind für den Fall, daß das in Aussicht Als Beiblätter: 1. JllustrirteS Sonntagsblatt (wöchentlich); 2. Landwirthschaftliche Beilage (monatlich). Abonnements - Preis Bierteljährl. 1 M. 25 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zu sendung. Bekanntmachung. Für die Dauer der Beurlaubung des Herrn Bezirksarzt l)r. Spann in Kamenz in der Zeit vom 19. August bis mit 11. September d. I. ist mit dessen dienstlicher Stell vertretung Herr Bezirksarzt jDr, Mengler in Bautzen beauftragt worden. Bautzen, am 12. AugustZ1895. Königliche Kreishauptmannschaft. Dr. Haberkorn. Gefechtsschießen zwischen Höckendorf, Oberlichtenau und Großnaundorf. Die reitende Abtheilung des 1. Feld-Artlllerie-Regiments Nr. 12 wird am 24. d. M. in dem zwischen Höckendorf, Oberlichtenau und Großnaundorf liegenden Gelände ein Schießen mit scharfer Munition in der Zeit von 9-/2 Vormittags bis 12 Uhr Mittags abhalten. Während dieser Zeit ist das Betreten der innerhalb des Geländes liegenden Felder und Waldungen während der damit verbundenen Lebensgefahr streng verboten. Da nicht ausgeschlossen ist, daß einige Geschosse blind gehen werden, so wird hiermit bekannt gegeben, daß etwa aufgefundene Geschosse der großen Gefahr wegen nicht zu be rühren, vielmehr an Ort und Stelle liegen zu lassen sind. Der Fund ist sofort dem betreffenden Gemeinvevorstande oder Gutsvorsteher anzuzeigen. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 13. August 1895. von Erdmauusdorff. WuLsnitz Königliche Amtshauptmannschaft, von Thiela«. diejenigen, welche bereits in hiesiger Stadt untergebracht sind, mit enthalten. Stadt besonders beschafft. von den Quartierwirthen die gesetzlich vorgeschriebene Verpflegung gegen Vergütung von Bekanntmachung. Der Königlichen Amtshauptmannschaft liegt ein Gesuch des Stadtrathes zu Radeberg vor, um Genehmigung einer WasserlertungSanlage, welche den Anschluß deS Lichten berger Quellengebiets an die treue Wasserleitung der Stadt Radeberg bezweckt. . <. -» . Ein durch Beschreibung erläuterter Plan, aus welchem die Gestaltung der beabsichtigten Wasserleitung, sowie dre Ausdehnung und dre Art, m welcher fremde Grundstücke davon berührt werden, zu ersehen ist, liegt von heute ab an Kanzleistelle der unterzeichneten Behörde zu Jedermanns Einsicht aus. Es ergeht hiermit gemäß § 14 Abs. 2 des einschlagenden Gesetzes vom 28. März 1872 die Aufforderung, auf die Anlage bezügliche Einsprüche Sei öersn Wevlust binnen 4 Wochen bei der Königlichen Amtshauptmannschaft Dresden-Neustadt anzudringen. Die Frist läuft vom Tage des ersten Erscheinens dieser Bekanntmachung an: Dresden-Neustadt, am 10. August 1895. Geschäftsstellen: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, Carl Daberkow,Groß röhrsdorf. Annoncen-BureauS von Haasen stein L Vogler, Jnvalidendank. Rudolph Moffc und G. L. Daube t Lomp. Derbstangen, „ 8—10 „ „ kies, und tann. Nutzknüppel, 2 m lang, weiche Brennscheite, harte „ weiche Brennknüppel, harte weiche Neste, harte „ Dm- .ndSiEsnuuddievffMr Jahrgang. Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Nm^nd -^-ita Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor- puSzeile (oder deren Raum) 10 Pfennige.