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Freikerger Anzeiger und Tageblatt. Erscheint jeden Wochentag früb 9 Ubr. Preis vierteljährlich l- Ngr. — Inserate werden an den Wochentagen nur bis Nachmittag» Z Uhr für die nachsterscheinendc Nummer angenommen und die gespaltene Zeile mit 5 Pfennigen berechnet. Mittwoch, den 3. Januar 1855. Tagesgerichte. Dresden, 29. Dccembcr. Nachdem beide Kammern gestern Abend ihre letzten Sitzungen gehalten ist, heute Mittag 12 Uhr der feierliche Schluß des außerordentlichen Landtags erfolgt. Der Schlußact wurde, wie seiner Zeit die Eröffnung und mit demselben Cercmoniell wie diese, von Sr. Majestät dem König im Eckparadesaale der zweiten Etage des königl. Schlosses voll zogen, woselbst sich die Mitglieder der Kammern, das diploma tische Corps re. nach '/.12 Uhr versammelt hatten. Kurz vor 12 Uhr erschienen Ihre Majestät die Königin nebst Ihren Kö niglichen Hoheiten der Kronprinzessin und den Prinzessinnen Sidonie und Anna und nahmen die für Allerhöchst- und Höchst- dieselben rechts vom Throue errichtete Estrade ein. Unmittelbar traten Se. Majestät der König ein und begaben Allerhöchstsich unter Vortritt der Herren der ersten und zweiten Hofrangord nung und des großen Dienstes und empfangen von einem durch den Präsidenten der Ersten Kammer ausgebrachten dreimaligen „Hoch" nach dem Throne, neben welchem rechts Se. Königl. Hoheit der Kronprinz, links Se. Königl. Hoheit Prinz Georg sich aufstellten, ließen Allerhöchstsich auf demselben nieder und lasen bedeckten Hauptes folgende Rede: „Meine Herren Stände! „Ein wichtiger, wenn auch verhältnißmäßig kurzer Land tag geht mit dem heutigen Tage zu Ende. Durch Ihre ange strengte aufopfernde Thätigkeit, durch die den Umständen ange messene Geschäftsbehandlung, sowie durch den regen Pflichteifer der beiden außerordentlichen Deputationen ist es gelungen, in der von der Verfassung gebotenen Frist die Ihnen vorgelcgtcn umfassenden Gesetzgebungsarbeiten, ohne der Gründlichkeit der Berathung Eintrag zu thun, zu Ende zu bringen und über sämmt- liche vorgelegte Entwürfe einen verfassungsmäßigen gemein schaftlichen Beschluß herbeizufiihren. Zu dem größten Theile der von Ihnen beantragten Abänderungen kann schon jetzt Weine Genehmigung ausgesprochen werden. Uebcr einige der selben, die erst in den letzten Tagen an Mich gelangt sind, muß vorerst noch nähere Erwägung Vorbehalten bleiben. Nichtsdesto weniger hege Ich die zuversichtliche Hoffnung, daß die von dem Lande sehnlichst erwarteten Verbesserungen in der Rechtspflege und Verwaltung, wenn der Himmel Uns äußere Ruhe erhält, binnen Kurzem werden ins Leben treten können. Zu beson derer Befriedigung hat Mir die Bereitwilligkeit gereicht, mit der Sie bei der verfassungsmäßigen neuen Feststellung der Ci- villiste Meinen Wünschen Lurch einstimmige Beschlüsse entgegen gekommen find! Ich finde in denselben einen abermaligen Be weis der treuen Anhänglichkeit an Mich und Mein Haus, die Sie schon bei so vielen Gelegenheiten bethätigt haben. 4- „So legen Sie denn getrost Ihre Befugnisse in die Hände des mit heute zusammentretenden ordentlichen Landtags nieder. „Das Bewußtsein treuer Pflichterfüllung wird Diejenige» in ihre Heimath begleiten, welche heute aus der Mitte der Stän deversammlung scheiden, und mit Gottes Hilfe wird der Geist Meines verewigten Bruders, Ich hoffe es mit Zuverficht, schützend walte» über uns Allen zum Heile deS theuern Vaterlandes." Hierauf wurde durch den Referenten am königlichen Ge- sammtministerium, Regierungsrath Roßberg, folgender „Land lagsabschied für die außerordentliche Ständeversammlung deS Jahres 1854" vorgetragen: „Wir, Johann, von GOTTES Gnaden König von Sachsen rc. rc. rc., urkunden und fligen hiermit zu wissen: „Bei dem gegenwärtigen Schluffe des von Uns nach tz. 115 der Verfassungsurkunde einberufenen außerordentlichen Landtags haben Wir den getreuen Ständen Unsere Entschlie ßungen und Erklärungen in Beziehung auf deren seit dem 10. October dieses Jahres stattgefundenen ständischen Berathungen, der Zusicherung in §. 119 der Verfassungsurkunde entsprechend, durch gegenwärtigen Landtagsabschied mit Folgendem zu er öffnen. 1) Die von Uns zu beziehende Civilliste soll nunmehr nach dem Betrage, wie er mit den getreuen Ständen besage Schrift vom 22. dieses Monats.verabschiedet worden ist, im Staats budget ausgenommen werden. 2) Das in der ständischen Schrift vom 20. dieses MonatS erklärte Einverständniß mit dem ausnahmsweise dem bisherigen außerordentlichen Landtage vorzulegcn gewesenen Rechenschafts berichte auf die Jahre 1846, 1847 und 1848 haben Wir mit Befriedigung entgegengenommen. Die möglichste Beschleuni gung der mittelst jener Vorlage in Aussicht gestellten Aufnahme einer Hauptinventur der einzelnen Bestandtheile deS Staats- vermögens werden Wir Uns angelegen sein lassen und wenn, auch wegen der Umfänglichkeit und Schwierigkeit der hierauf bezüglichen Vorarbeiten eS nicht mehr thunlich fallen wird, dm 31. December 1851 als Zeitpunkt der diesfallfigen Aufstellung festzuhalten, so geben wir Uns doch der Hoffnung hin, daß eS