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Blatt Amts I. des Mrigl. Amtsgerichts und des Stadtrathes WuLsnrh 2. A Als Beiblätter: JllustrirteS Sonntagsblatt (wöchentlich); Landwirthschaftliche Beilage bon natlich). Preis für die einspaltige Cor- puszeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. KescHäfisstetlerr: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Kransche, Kamenz, Carl Daberkow, Groß röhrsdorf. Annoncen-Bureaus von Haascn- stein L Vogler, Jnvalidendank. Rudolpb Mosse und G. L Daube L Comp. ments - Preis Vierteljahr!. 1 M. 25 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zu sendung. Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. schenk/, ^füc Pulsnii;, Königsbrück, Rndrbcrg, Nadcbmg, Moritzburg und Umgegend Druck und Verlag von E. L. Först er's Erben in Pulsnitz. WkchsuudviMjigKbv Jahrgang. Verantwortlicher Redakteur Gustav Häberlein in Pulsnitz. Mittwoch. 4. Juli 1894. Wegen Reinigung der Amtsräumlichkeiten werden Freitag uno Sonnabend, den 6. und 7. Juli 1894, bei der unterzeichneten Behörde nur dringliche, einen Aufschub nicht gestattende Geschäfte erledigt, was zur Beachtung hiermit bekannt gemacht wird. Pulsnitz, am 27. Juni 1894. Das Königliche Amtsgericht. — Weise. Bekanntmachung, die Erstreckung der Versicherungspflicht nach dem Juvaliditäts- und Altersversichcrungsgesetze auf die Hausgewerbetreibenden der Textilindustrie betr. Auf Grund der M 2, 109 und 110 des Reicksgesetzes von» 22. Juni 1889 ist laut der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 1. März 1894 vom Bundesrathe die Versicherungspflicht bezüglich der JnvaliditätS- und Altersversicherung auf solche selbstständige Gewerbtreibende (Hausarbeiter) erstreckt worden, welche in eigenen Betriebsstätten im Auftrage und für Rechnung anderer Gewerbtreibenden (Fabrikanten, Fabrikkaufleute, Handelsleute) mit Arbeiten in der Tcxtilbranche (Weberei und Wirkerei, zu welch letzterer auch die Maschinenstrickerei gehört) beschäftigt werden und zwar auch dann, wenn diese Hausgewerbetreibenden die Noh- oder Hilfsstoffe selbst beschaffen und auch für die Zeit, während welcher sie vorübergehend auf eigene Rechnung arbeiten. Die Versicherungspflicht erstreckt sich auch a) auf die zur Herstellung der Gewebe und Wirkwaaren erforderlichen Nebenarbeiten — Spulerei (Treiberei), Scheererei, Schlichterei u. s. w. — sowie b) auf die weitere Bearbeitung oder Verarbeitung — Apprctiruno. Confektion u. s. w. — der Gewebe und Wirkwaaren, soweit diese Arbeiten in den Be triebsstätten der Hausweber oder Hauswirker nebenher ausgeführt werden. Die Hausgewerbetreibenden sind verpflichtet, über ihr versicherungspflichtiges Hülfspersonal Verzeichnisse, aus welchen die Dauer der Beschäftigung des letzteren genau ersicht lich ist, zu führen, auch dieselben den Arbeit- bez. Auftraggebern auf Verlangen zur Prüfung vorzulegen. Bezüglich der Erstattung der von den Hausgewerbetreibenden für ihre Person und das Hülfspersonal zu entrichtenden Beiträge gelten nachstehende Bestimmungen: Den Arbeit- bez. Auftraggebern (Fabrikanten re.) liegt die Verpflichtung ob, den für ihre Rechnung arbeitenden Hausgewerbetreibenden bei der Abrechnung die Hälfte derjenigen Beiträge zu erstatten, welche jene für sich und für die von ihnen beschäftigten veesicherungspflichtigen Hülfspersonen entrichtet haben. Sofern die Beiträge ohne Zustimmung der Arbeit- bez. Auftraggeber (Fabrikan m rc.) nach einer höheren als der gesetzlich vorgeschriebenen Lahnklasse von den Hausgewerbetreibenden entrichtet worden sind, haben dieselben nur Anspruch auf Erstattung nach letzterer Lohntlaffe. Für die Dauer vorübergehender Beschäftigung für eigene Rechnung haben die Hausgewerbetreibenden den vollen Beitrag für ihre Person bez. die Hälfte der für ihr Hülfspersonal zu entrichtenden Beiträge selbst zu tragen. Die Vorschriften der HH 147 und 148 des Gesetzes vom 22. Juni 1889 finden auf die Fabrikanten u. s. w. in ihrem Verhältniß zu den Hausgewerbetreibenden entspre chende Anwendung. Die Versicherungsbeiträge für diejenigen der vorerwähnten Hausgewerbetrcib. -den, welche einer organisirten Krankenkaffe angehören, sind von den Organen dieser Kasse, für Hausgewerbetreibende, welche nicht Mitglied einer solchen Kasse sind, von der Ortskrankenkaffe einzuheben. Gegenwärtige Bestimmungen treten am 2. Juli 1894 in Kraft und sind sonach bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 100 Mk, die letztgedachten Hausgewerbetreibenden und zwar diejenigen, welche zu vorgcdachtrm Zeitpunkt bereits in versicherungspflichtiger Beschäftigung stehen, verpflichtet, sich spätestens am dritten Tage nach dem Inkrafttreten vor stehender Bestimmungen; diejenigen aber, welche erst nach dem Inkrafttreten dieser Bestimmungen in versicherungspflichtige Beschäftigung treten, sich spätestens am dritten Tage nach Beginn dieser Beschäftigung bei der JnvaliditätS- und Altersversicherung anzumelden und am dritten Tage nach Beendigung dec Beschäftigung wieder abzumelden, de^ gleichen jede während der Dauer des Arbeitsverhältnisses eintretende, auf die Versicherung Einfluß ausübende Veränderung binnen drei Tagen nach deren Eintritt zu melden, falls die Meldepflicht nickt von dem Arbeitgeber (Fabrikanten re.) übernommen worden ist. / Die Meldungen sind an Kaffenstelle der hiesigen Ortskrankenkasse bei Herrn Kaufmann Schütze, Obermarkt, unter Benutzung dec daselbst zu entnehmenden Formulare zu bewirken. Pulsnitz, am .28 Juni 1894. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Montag, den 9. Juli 1894: Viehmarkt in Bischofswerda. Präsident Casimir Perier und die politische Lage Frankreichs. Am Mittwoch Nachmittag har die französische Na. tionalversammlung, gebildet von Mn Mitgliedern deS Se nats und der Deputirtenkammer, im Congreßsaale zu Versailles gleich im ersten Wahlgange den früheren Mi nister und Führer der gemäßigten Republikaner Casimir Perier mit 451 von 853 Stimmen zum Präsidenten der französischen Republik gewählt. Bedenkt man, daß trotz des Mene Tekel, welches die blutige Hinwegraffung des Präsidenten Carnot durch anarchistische Mörderhand allen unbesonnenen französischen Politikern vor die Augen nialte, die Mehrheit der Stimmen, welche Casimir Perier auf den Präsidentenstuhl hob, nur klein war, so muß man es als eine kur wunderbaren Fügungen in der Welt geschichte ansehen, daß es gerade die Parteien des Umsturzes waren, welche indirekt die französischen Volksvertreter mahnten, ihre Pflicht gegenüber dem Vater lande unter Zurückstellung aller p rsönlichen Interessen ZU thun. Da es in Frankreich zur gemeingefährlichen Unsitte geworden ist, Ehrgeiz, Eitelkeit, Begünstigung, Stellenjägerei und schlimmere Dinge bei politischen Be strebungen eine treibende Rolle spielen zu lassen, da ferm r aus diesem Grunde keine Partei der anderen die Führung der Regierung gönnt und außer! em der Rad'calismus und Socialismus bereits starke Mächte im politischen Leben sind, sich auch keiner Autorität fügen, so wäre es wohl leicht zu Unruhen, ja vielleicht zur Revolution in Frank reich gekommen, wenn die neue Präsidentenwahl ohne den Moralischen Druck des fluchwürdigen Attentats E:de No vember unter der Nebenbuhlerschaft blind wüthender Par- teien hätte stalifinden müssen. Hat doch die große Prü gelei, welche zwischen den Deputirten der Demokraten- gruppe und den socialistischen Deputirten bei einer Wahl versammlung in Paris am Dienstag stattfand, bewiesen, zu welchen Mitteln die Erzradikalen greifen, um ihre Gegner zu überzeugen. Aber Dank der Entrüstung und dem ungeheuren moralischen Eindrücke, welchen die ur plötzlich gekommene schändliche Ermordi ig d"s ehrenwer- tben Präsidenten Carnot in ganz Frantr. ch hervorgerufen, ist die Lust zur Demonstration und Revolution in den unruhigen Elementen gedämpft worden und eine sehr be sonnene Präsidentenwahl hat stattgesunden. Casimir Perier ist der rechte Mann an Frankreichs Spitze, er ist ein edler und ehrlicher Republikaner, ein erfahrener und energischer Staatsmann, ein Feind alles Maßlosen, ein Gegner des Umsturzes im Inneren und ein Bekämpfet des Chauvi nismus nach außen. Auß.dem entstammt Perier einer hochangesehenen Familie und ist selbst sehr begütert, kann also nicht so leicht verdächtigt werden, sich und seine A"- hänger bereichern zu wollen. Schon Periers Vater war Minister der dritten Republik unter Thiers. 1847 ge boren, ist Casimir Perier, der neue Präsident, noch vec- hältnißmäßig jung. Er erhielt aber eine sorgfältige Er ziehung und bereitete sich durch eifrige Studien für die staatsmännische Laufbahn vor. Den deutsch-französischen Krieg hat er als Offizier der Mobilgardc mitgemacht. 1876 wurde er als Deputirter gewählt und trat dem re publikanischen Cenlrum bei. Er wurde Vic-Präsident der Kammer, nach Floquets Rücktritt sogar Kammerpräsident. Dazwischen war er auch Staatssekretär und vom 2. De zember 1893 bis zum 22. Mai 1894 Ministerpräsident. Als Führer einer gemäßigt republikanischen Regierung werden Perier wohl manche Gegner entstehen, aber in seiner Eigenschaft als Präsident der Republik steht er über den Parteien, und seine Hauptaufgabe ist es nur, die Ord nung ausrecht zu erhalten, den Frieden zu hüten, und die Minister und Kammern nach der Verfassung richtig funk- tioniren zu lassen. Ohne politische Bedeutung ist auch das eingereichte Entlassungsgesuch des Ministerinms Du puy, denn dieses Gesuch muß bei einem Präsidentenwechsel stets gestellt werden. Oertliche und sächsische Angelegenheiten. Beiträge für diesen Theil werden gegen Vergütung dankend angenommen. Pulsnitz. Das diesjährige Marienschießen, das mit dem am Sonntag Nachmittag erfolgten Auszuge des uniformirten Jägercorps nach d.m Schießplane seinen An fang nahm, ist bis h Ute vom herrlichsten, wenn auch beißen SommerweUer begünstigt worden. Obschon viele Besucher sich zu di sem Feste eingefunden halten, er- reichte das Fest den Verkehr in anderen Jah e leider nicht. Hierbei muü jedoch berücksichtigt werden, daß theilweise die gleichzeitig stattfindenden Schießfeste in Bautzen und Zittau, die iwh in vollem Gange l findliche Heuernte, sowie auch die für nächsten Sonntag, den 8. Juli, ge planten Festlichkeiten in Ohorn und Brettnig auf den Besuch eingewi- kt haben mögen. Das für heute, Dienstag, Abend in Aussicht genommene Feuerwerk wird voraussichtlich wieder eine größere Menge Schaulustige nach der Festwiese