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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.07.1891
- Erscheinungsdatum
- 1891-07-02
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-189107026
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18910702
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18910702
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1891
-
Monat
1891-07
- Tag 1891-07-02
-
Monat
1891-07
-
Jahr
1891
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.07.1891
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Erscheint täglich früh 6'/. " Uhr Krdaction und Lrprdition Iohanne-gaffe 8. Sprechkullten der Vedartto» vormittag« 10—12 Uhr. Nachmittag« 5— S Uhr. HI» dv n,,-c-»dc^r vi»»ulcrlst« ft» Annah»« der fiir dt« nächstfoliende Rn»««r defttwwten Inserate an 8«h»»ta>en hi« 3 Uhr Nachmittag«, an Ga»«-»nd -eftta>r» früh hi» ,9 Uhr. In -n» /Uialen str Ins.-^nnahmr. Ottn Me»»'« Larti«. (Alfred Haha). Universttät-straß« 1. Laut« Lösche. Lat-artnenstr. 14, pari, und Sönig-plad7, «>r bi« '/.» Uhr. WIM Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- und Geschäftsverkehr. SllionrrementspreiS vicrtcljäbrlich 4>/, Mk. in Alt-Leipzig, incl. Bringerloh» 5 Mk., durch dir Post bezogen 6 Mk. Einzelne Nru, 20 Pi- Belegexemplar 10 Pi. Lebübre» lür Extrabeilagen (ln Tageblatt-Format gefalzt) ohne Vosidelörderung 60 Mk, mit PostbefocLerung 70 Mk. Inserate 6 gespaltene Petitzeile SO Pf. Größere Schriften laut uns. Preisverzeichnis. Tabellarischer ».Ziffernsatz »ach HSHa» Tarn. Uerlainrn unter drin Redactron-strich di«-gelpalt. Zeile 50Pf., vor den Familiennachricht«» di« Ogeipaltene Zeile 40 Pt. Jnierat« sind sieis an die Eppeditiau P> senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung pravnuuu-ruuclo oder durch Post« Nachnahme. ^?l83. Donnerstag den 2. Juli 1891. 85. Jahrgang. Amtliche Bekanntmachungen. Bekanntmachung. Hierdurch werden di« aachersichtlichen, von un« mit Zustimmung der Herren Sladwerordneteu beschlossenen und vom königlichen Ministerium de« Innern durch Decret bestätigte» Bauvorschriften in Folgendem amtlich verkündet. Leipzig, den 26. Juni 1891. Ter Math her Stabt Leipzig, lo. 3RS. vr. Meorgt. Wiltsch, Ass. Bauvorschriften für die Parcellen de« von der Wüchlerslraße, der Grassistraße, der Beethoven- und der Ferdinand Rhodestraße im südwestlichen Be bauungspläne in der Stadtflur Leipzig eingeschlosjenen Baud locke, ausschließlich derjenige», auf welchen bereits die Gebäude deS König- ltchen Louservatorium« der Musik und der städtischen Gewerbeschule errichtet wordeo sind. 8- 1. Die Bebauung der in der Uebcrschrist genannten Parcellen hat, insofern nicht auf denselben etwa öffentliche Gebäude errichtet werden, uach Maßgabe der nachstehenden speciellen Vorschriften zu erfolgen. 8 2. Jede Verkleinerung der einzelnen Bauparcellen ist untersagt. Ausnahmen hiervon können vom Rath der Stadt Leipzig unter Zustimmung der Stadtverordneten gestattet werden. S. 3. Gewerblich« Anlagen der in 8. 16 der abgcändrrten und durch Bekanntmachung vom 1. Juli 1883 anderweit veröffentlichte» Gewerbeordnung für da» Deutsche Reich, bez. in den hierzu bereits erlassenen und etwa noch zu erlassenden NachtragSbestiinmungen genau,lter Art, sowie solche, welche sonst durch Entwickelung von Rauch, Ruß oder üblen Gerüchen eine Belästigung für die benachbarten Grundstücke herbeiführen, desgleichen solche, deren Betrieb mit für die Umgebung störenden Geräusch verbünde» ist (8. 27 der Gewerbe ordnung, endlich Dautpfkesselanlageu. außer solchen zu Heizungs und Belcuchtungszwecken für da« betreffende Grundstück selbst, dürien auf dem von gegenwärtigem Regulativ betroffenen Bauareale nicht errichtet werden. Ferner sind alle Feuerungsanlagen so au-zusührcn, zu erhalten uud zu bedienen, daß da« Brennmaterial möglichst vollkommen und möglichst raach- uud rußfret verbrennt. 8- 4. Dem Rath« der Stadt Leipzig wird die Genehmigung der Fahaheu der auf dar einzelne» Banparcellra zu errichtenden Gebäude Vor behalten. Dt« einzuretchrndea Fahadeozeichnuugar müssen i« Maßstabe von 1: 50 angeserttgt fein. 8. 5. Bezüglich de« an der linken Seite des Coaservatoriums belegenen, aus der Parcelle X. mit einer Straßenfront von 19,50 m zu er bauenden Gebäude« gelten nachstehend« besondere Bestimmungen. DaS betreffende Grundstück darf nur in der im Parcellirungs- plane Nr. 7242 5093 vorgezeichncten Weise bebaut werden, d. h. eS hat di« Bauflucht 12 ew hinter der Straßenstucht an der Linie deS Fugeugrunde« im Erdgeschoß der Rücklage des LonservatoriumS zu liegen und e« darf von dieser Linie au« gerechnet auf eine Länge von 8m nur eine Tiefe von 7,78 w erhalte». Für die verbleibend« Länge von 11,LO m gellen die in 8-8 ausgesprochenen Bestimmungen über die Tiefe aller auf den Parcellen deS in Red« stehenden Bau block« zu errichtender Gebäude. Die Oberkante deS Hauptgesimjes de- auf der Parcelle X aus- zuführenden Baue« muß mit der Uuterkaute de« Hauptgesimscs der Rücklage de» Eonservatortnm« in einer Horizontalen zu liege» kommen. Attiken oder Ausmauerungen irgend welcher Art über dem Haupt gesimse sind nicht zulässig. Für alle Architekturtheile, abgesehen vom FagadenhauptgesimS, welche« mit massiven Anfängern zu versehen ist, sonst aber von Holz, aber als Steinimitation hergestellt werden kann, ist Heller Sandstein, für dt« Flächen sind gelb« Verblendziegel zu verwenden, die in der Farbe mit denen der Gewerbeschule übereiustimmen müssen. Dekorationen in Kgrafsito sind für dt« gedachte Fagade anögeschlof^n. 8 6 Die verbrechnng de« Eckgrundstück«- 8 au der Eck« zwischen Grösst- und Vert-oveustrab« ist in einer Länge von 13,77 m her- zustellea. 8- 7. Für die Vorderfront der Gebäude an der Beethoven- und der Ferdinand-Rhodestrabe ist eine Höhe bi- zu 2l m bi- Oberkante HauptgesiniS, an de» übrigen Straßen bis zu l8 w zulässig. Diese Gebäude, wie auch da- aus Parcelle 8 tönnen bis zn b Geschossen (Erdgeschoß und vier Obergeschosse) erhalten. Ein dcco- rativer thurmartiger Ausbau über deui Hauplgcsinise, wie für die verbrochene Ecke zwischen Grassi- und Beethovcnstraße (Parcelle 8) gefordert, ist für die Ecke zwischen Beethoven- und Ferdinand- Rhvdestraße (Parcelle L) zulässig. Di« Fronthöh« von 21 m an letzterem Grundstücke auf Parcelle 8 darf nur bis zur Länge von 10 m von der Beechovenstraße ab nach der Ferdinand-Rhodeslraße belbehalten werden und muß dann unter AuSschiießung von Dach wohnungen die Höhe der Oberkante Hauptsim« auf höchstens 18 w über dem Straßenniveau herabgemindert werden. Dachansbauten aus sämartlichen Gebäuden sind unzulässig. 8- 8. Di« Höfe sind unbebaut zu lasten. Er dürfen also Hintergebäude, sowie Wirthschaftsgebäude irgend welcher Art auf den Parcellen de in der Ueberschrist gedachten Aaublocks nicht errichtet werden. Die Gebäude dürfen eine Tiefe bi« zu 15 w erhalte» (s. jedoch di« be schränkende Bestimmung in 8- b>. Mit Ausnahme der Eckparcelle 8 und Parcelle ist eS ge stattet, di« Treppenhäuser bis zu OHO io in den Hosraum vor springen zu lasten, dasern dieselben nicht über ein Drittel der Länge der Gebänderücksront eiiinehmrn. Bei Parcelle 8 kau» ein« Einbuchtung de- spitzen Hoswinkels nachgelassen werden. 8 ». Die Einfriedigungen aus den Nachbargrenzen dürfen in Mauer- Werk mit guter Abdeckung oder in Holzwerk hergestellt werden, jedoch «tu« Höh« voa 2,25 w nicht überschreiten. 8- lO. Für die zu errichtenden Gebäude wird die Fluchtlinie und das Straßenniveau vom Rath als Baupolizeibehörde vorgcschriebeu, und es sind dieselben dieser Vorschrift entsprechend auszusühren. Leipzig, den 14. April 1891. Der Aattz »er Stadt Leipzig. Die Stadtverordnete«. (8.8.) vr. «eorgi. (8.8.) Ve. Schill. vr. Redlich Vorstehend« Bauvorichristen für die Parcellen de- von der Wächterstraßr, der Grassistraße, der Beethoven- und der Ferdinand- Rhvdestraße im südwcsikichen Bebauungspläne in der Stadtslur Leipzig eingeschlosienea Baublocks, ausichließlich derjenigen, au wtlcheu bereits die Gebäude de- Königlichen ConsrrvatonumS der Musik und der städtischen Gewerbeschule errichtet worden sind, ck. ä. 14. April 1898 werdra audurch bestätigt und wird hierüber gegenwärtiges Deeret aasaeserttg». Dresden, am 12. Juni 1891. 8. 8. Ministerin« de» Ämtern, s« m. ». Mehfch. Edel»«». Lkkanntmachunq, die Lteuer-Nestgrschäst-stelte in Alt öripzig betrrssend. In unserer am 8. Juni d. I. abgedruclle» Bekanntmachung ist aus die Rolhwendigkeit der Errichtung einer Restgeschuitsstellc bi», gewiesen und zum Schluss« gesagt worden, daß über den Zeitpunkt ihrer Eröffnung besondere öffentliche Bekanntmachung erlassen wer den würde. Wir setzen nunmehr die Eröffnung der Restgeschästsstelle anf den 2. Juli d. I. est. Dieselbe hat ihren Litt in Alt-Leipzig» Stadthaus, 2. Ober geschoß, Zimmer Rr. N3v. Dort habe», soweit die Zablungen nicht wegen der bereits gestellten ZwangsvollslreckungSanträge in dem PollsireckungSamte in Alt-Leipzig zu leisten sind, vou drin nur gedachten Tage ab Alle, welche mit Le» ain 30. April und 15. Mai d. I. fällig gewesenen Steuern, nämlich der StaatS- einkoniniensteucr, der iiädiischen Einkommensteuer und der persönlichen cvangelisch-lutherische» Kirchenanlage im Rückstände geblieben sind, zu bezahlen. I» keinem Falle werden dann noch Zahlungen auf Reste genanalcr Art in den Zweiggeschästsstcllen angenommen werden. Leipzig, Leu 22. Juni 1891. Der Rath der Ltadt Leipzig. vr. Georgi. Loch. Otffenlliche Ausschreibung. Unter Bezugnahme aus unsere Bekanntmachung vom 16. Mai d. I, die Ausschreibung der Vrd-, Maurer-, Steinmetz- »nd immer - Arbeite» zum Neubau der Andreaskirche betreffend, ind nunmehr di« SubmiisionS-Unlerlaaeii fertig gestellt und können >cgen Erlegung vou 2 in unserer Expedition Arudtstraste 30 b n Empfang genommen werdsn. Daselbst liegen die Pläne zur Einsichtuahme aus uud können, oweit der Vorrath reicht, gegen Hiuterlegung von » 30 ent- nommen werden, deren Rückerstattung bei Abgabe der Offerte und Rückgabe der unversehrten Pläne erfolgt. Bewerber wollen die bezeichne»«» Unterlage» in unserer Expedition vom 4. d. M. ab in Empsaiig »edmen und ihr Angebot bis pütestenS Lounabend. den I». Juli, Abends 6 Uhr. eben- daselbst versiegelt mit der Aufschrift „Neubau der Audreaökirche detr." «»reichen Leipzig, Leu 2. Juli 1891. Der Ltrchenvorstand zu Lt. Andrea«. Al. Schumann, Pfarrer, Vorsitzender. Bekanntmachung. u den hauSwirthschasllichen Verrichtungen, wie Lochen, Braten, Backen u. s. w., wird in neuerer Zeit mehr und mebr Leuchtgas au Stelle von Lohlenseuer verwendet. Um mit Rücksicht hieraus und aus die durch di« Gasfeuerung nNüentlich jetzt, tu der beißen Jahreszeit, gebotenen großen Vortheile und Annehmlichkeiten ihre i »Nutzung weiteren Kreisen der Bürgerschaft leichter zugänglich zu machen, haben wir Gaskochherd« neuer und guter llonstruction be- chafft. Wir geben dieselben Lurch unsere Ausstellung am Nicolai, kirchhos« zur Probe, mielhweise und käuflich au Interessenten, d. h. an Alle ab, welche Gar von den städtischen Anstalten beziehen oder zu beziehen wünschen. Der Kaufpreis eines GaSkochherdes beträgt, je nach Grüße und Art, ausschließlich der Losten für di« Verbindung mit der Gas anlage, 70 bis 350 ./l Für Miethe werden monatlich 75 bis 4 berechnet. Soll ein gemiethctcr Herd später käuflich erworben werden, so wird die Hälft« der gezahlten Miethe aus den KauspreiS augerechnct. Wegen aller weiteren Auskünfte beliebe mau sich au die Aus stellung am Nicolaikirchbof zu wenden. Hier können an den Wochen- tagen während der GeschästSstunden unentgeltlich Besichtigungen geschehen und Proben vorgenommen werden. Auch finden daselbst an den MittwochS-Nachmittagen öffentlich« Vorführungen der ver- chiedenen BaSseuer-Apparate im Betrieb« statt. Leipzig, den 26. Juni 1891. D«S Rath« »er Stadt Leipzig Deputation zu den Gasanstalten. Königliche Baugtwerkenschule. Die Anmeldungen zum bevorstehenden Semester werden bis Mittwach, den SO. September, Mittag» 12 Uhr erbeten und sind schriftlich oder mündlich iin Schullocale Grasfistrahe Nr. 0 oder beim Unterzeichnete» unter gleichzeitiger Beibringung ttnes Geburts- und JinpsjchciiicS, des letzten Schulzeugnisse- und eine- Zeugnisses über praktische Thätigkeit zu bewirken. Säinmtliche Angemeldete haben sich zur Ausnahmeprüsung »der zur Entgegennahme der näheren Zeitbestimmungen über Aufnahme und Nachprüfungen Freitag, den 2. vctaber, früh 7'/, Uhr im Schullocale einzusinden, sofern ihnen nickt ausdrücklich vom Unterzeichneten, mündlich oder schriftlich, über die Prüsung-tenuiu« Mtttheilung gemacht wurde. Der Autnahmeactu» findet Montag, drn S. Oktober, früh 10 Uhr statt, während der Unterricht an demselben Tage Nachmittag 2 Uhr beginnt. — Prospect«, die di« Ausoohmebedinguugeu ent- hatten, werde» gratis abgegHeu. Die Direktion. Wilh. Hey, K. Baurath. Bekanntmachung. Da» Loncursversahren über das Vermögen der offene» Handelt- gesellschaft in Firma Uhr. Urleel Sühne in Hof wurde nach statt- gefundenem Schlußtermine und ersolgter Maffevertheiluug mti Be- fchluß vom 27. d. M. ausgehoben. Hof, de» 29. Juni 1891. GertchtSschreiberet be» k. AmtSgerichtb. Millttzer, k. Secretatr. Schlußwort zur Erneuerung des Dreibundes. Die stürmischen Scenrn in der italienischen Kammer haben ein sehr willkommene- und wirksame- Gegengewicht durch die Behandlung der Bünkniß-Angelegenheit un Senat erhallen. ÜS ist dadrrch den würdelosen Schreiern auf der linken Seite der Lämmer eine heilsame Zurechtweisung ertbcilt worden, denn Bedeutung nicht zu verkennen ist. Tie Auf nahme, welche dir klaren und bestimmten Aeußerungen Rudini « Uber die erfolgte Erneuerung de» Dreibund«» und über da» freundschaftliche Berbällniß ru England im Senate fanden, enthält die denkbar schärfste Berurtbeilung der Aus- fchreitungcn der Opposition im Abgeordnetenßause. Di« starke Mehrbeil dieses Hauses, vereinigt mit dem Änat, ergiebt eine Vertretung de- italienischen Volke-, mit welcher die Ver bündeten Deutschland uud Oesterreich-Ut>barn wohl rusrie»en sein können. Diese vereinigten Kundgebungen m Italien für de» Drei bund finden eine besonder- feste Grundlage in den gegenwärtigen günstigen Finauzverbältniffen de» Landes. Der Reserrnt im Senate über da- Budget, Eambray-Digny, stellte seß, daß e« eine Besserung der Finanzen des Staate- in Hohe von SO Millionen »nfweif«, seit vielen Jahren da« erste zufnrLer»- tcllcnde Ergebnis; der Finanzverwaltung. Die Slimmcn der Gegner des Dreibundes halten in Italien dadurch einen ewisscn Eindruck hervorgcbracht, daß sic die Sacke so dar- telllcn, als ob die Theilnabine Italiens am Dreibünde den inanricllcn Untergang deS Lande- bedinge. Dieses Kampf mittel ist den Franzvscnfrcunden nun entzogen, sic können ich nur noch auf die Stainmverwandrsckaft Italiens mit Frankreich dcruse», welche leider de» schwächeren Staat nicht vor der Bcvormnnduiig und Ausbeulung durch den stärkeren zu schützen vermag. Diese Vorgänge sind neuesten Datum-, eS ist also nicht zut möglich, daß ibre volle Wirkung aus da» Land schon jetzt n vollem Umfange sich geltend machen kann, aber der Um- chwung in der Meinung weiter Kreise wird bald genug hervorlrclcu. In diesem Falle wird der Eindruck nm so nachbaltigcr sein, weil die Vertreter des Bündnisses mit Frank reich durch ihre dubenbafte Anssübrung Italic» vor der Welt bloßgcstellt haben. Leute, die eine so schwere Abfertigung er- ahre» haben wie Eavallotri und Jmbriani, die von einer so erdrückenden Mcbrbeit überstimmt wopten sind, könne» nicht mebr den Anspruch erhebe», daß sie einen verfcchl- barcn Standpunct vertreten, sie sind einfach unten durch. Gründe für ihre Meinung können sie nicht Vorbringen, den Mangel an Gründen baden sie durch nnarticulirle Laute zu ersetzen versucht, und als sic handgreiflich wurden, haben sie ssrügel bekommen. DaS wird ihren Eifer hofsenllich für die Zukunft etwas abgeknblt baden. Dkin beißt eS allerdings, eS bestehe innerhalb des italienische» Ministeriums ein Zwie spalt, Nudiiii, der Minister de- Aeußern, und Nicolera, der Minister des Innern, stimmten nichl überein. DaS ist offen bar ein leeres Gerede, denn wenn ei begründet wäre, würde Nicolera nach derSltzung derAbgcordneteiikamiiicr vom28. Juni zurUckgctrctcn sein. DaS ist nicht geschcbcn, folglich ist die An- »abmc gerechtfertigt, daß volle Ucberr,iisl>u»iiung unter den Mitgliedern des Eadinets herrscht. Daß Nicolera auf der Seite Rudini's steht, geht ja schon daran- hervor, daß er da- Verbot gegen Versammlungen zum Zweck des TakelS dcr Drciduttdpolilik erlassen bat. Dieser Vorgang bat über haupt eine grundsätzliche Bedeutuilg. weil er den Zusammen hang aller Tbeile der SlaalSvcrwallung darthut. Die Auf astung, daß sich verschiedene Bestrebungen auf dem Gebiete der auswärtigen und der inner» Politik innerhalb derselben Regierung durchführen ließen, ist ein Jrrthum. Geschieht eS dennoch, so bestehen ungesunde Verhältnisse, und eine solche Regierung ist nicht lebensfähig. Nur eine Regierung ersüllt ihr-' Bestimmung, in welcher alle Theilc zur Erreichung eines geineinsame» Zweck» Zusammenwirken. Unter CriSpi ist der ganz außerordentlich» Fall ei» getreten, daß ein Mitglied d«S Eadinets seiner Neigung für den IrrcdcnlisiiiuS, unabhängig von den leitenden Gedanken der Negierung, Ausdruck zn -geben versuchte. Der Minister ist zu», Rücktritt acnöthigt worden und dal sich dafür durch Erregung eines Skandals in der Kammer gerächt, der wesentlich zum Sturze Erispi'S bcigetragen bat, vielleicht die eigeniliche Ursache dazu war. -Oer Nachfolger Erispi'S, Rudini, hat auö diesem Vorgänge eniiichmcli könne», daß er die Wiederholung solcher Dinge vermeiden muß, wenn er eine Stellung wahren uud erhalten will. Nudim hat richtig erkannt, daß er jeden Versuch der VolkSvcrlreiung, auf die auswärtige Politik Einfluß zu gewinnen, von der Schwelle zurückweiscn muß. Innerhalb des Dreibünde- gicbl es keinen HrredenlisinuS, keine besondere Hinneigung zu Frankreich, son dern nur den feste» Willen, den Friede» auf Grund der bestehenden Verhältnisse aufrecht zu erhalten. Abgeordnete, welche Kund gebungen gegen die auswärtige Politik der Regicrungveranstailen wollen, muffen in ihre Schranken zurückgedräugt wcrden. Da-hat Nicotcra in vollem Einverständniß mit Rudini gcthan, und damit war den Bestrebungen der Weg abgeschnitten, welche Italien zum Spielball ihrer Privatintcressen erniedrigen wollten. Daher sind auch die Schlagworte: .JrredenliSmuS' und .Bündniß mit Frankreich" unter der Verwaltung Ru dini'S au< dem italienischen Parlament verschwunden. Rudini hält den Hauptgesichtspunct fest: die Freundschaft mit Oester reich-Ungarn und mit Deutschland, welche seit zehn Jahren durch ei» Echutzbündniß befestigt ist. Innerhalb diese- Blind' nisseS finden Bestrebungen keinen Raum, welche ans die Ver rinigung de- Trentino und Triests mit Italien abzielcn, und von dem Bündniß mit einer MackU kann keine Rede sein, welche Elsaß-Lothringen von Dcntschland zurücksordert. Die Hobe Bedeutung de- Dreibünde- für den europäischen Frieden beruht in der Beschränkung der Bedingungen für da- Bündniß auf da- Notbwendige. Die kurze uud gedrängte Fassung de- deutsck-österreichischen Bündnisse« laßt den Auslegungen freien Spielrauin, der Kern besteht darin, daß ein Angriff Rußland- auf Oesterreich-Ungarn Deutschland zur Abwehr diese- Angriffe- verpflichtet und umgekehrs und daß bei einem gemeinsamen Angriff Rußland- und Franst reich- auf eine von beiden Mächten ebensall- beide zur Ab wehr de- Angriff- Zusammenwirken werden. Dieser Bündnist vertrag ist öffentlich bekannt gemacht worden, nicht so die Ver träae, welche zwischen Deutschland und Italien und zwischen Oesterreich-Ungarn und Italien bestehen. Es laßt sich nur au- der ganzen Sachlage entnehmen, daß die drei Verträge ein Ganze- bilden »nd sich gegenseitig ergänzen. Der Vertrag zwischen Deutschland und Italien bat nur einen Sinn, wenn er beide Theile zur Abwehr eine- französischen Angriff- verpflichtet. E- kann kein Zweifel darüber obwalten, daß der Dreibund gegen etwaige Angriffe Rußland- und Frankreich« gerichtet ist, mögen diese nun vereint oder getrennt geschehen. Nach der Summe der Kräfte, welche in Europa sur einen großen Krieg zur Verfügung stehen, kann nur der Fall in Betracht kommen, daß Rußland und Frankreich sich gegen drn Drei bund vereinigen und daß dabei die Möglichkeit berücksichtigt wird, England werde die Sacke de- Dreibunde- zur See unterstützen. Die Streitkräftr Rußland« und Frankreich- sind zu Lande dem de« Dreibundes überlegen, trotzdem sä « nt bisher ein Bündniß Rußland- mit Frankreich nicht zu Claude gekommen zu sein. Bestände diese- Bündniß dennoch, so könnte eS nur Angriff-zweck« verfolgen, und d««halb glauben wir, daß e« nicht besteht. , Leipzig, 2. Juli. * Dem Buote-rath ist ein Gesetzentwurf, betreffend dir Beschränkung der Baufreiheit, zngegangcn. Nach der .Natiooalliberalen Eorrespondenz" soll eS sich dabei um die Einführung eine- Befähigung-uachweise- im Baugewerbe Handel», nae Maßregel, d>« i« Rrich«ta- weederhoU erirtrrt und auch von solche» Abgeordneten gebilligt wurde, die derForde« rung eines Bcsäkiguliasnachweiicö sür andere Gewerbe wider streben. — Nach den „Berliner Politischen Nachrichten" bandelt es siä, dagegen »m eine» Gesetzentwurf, welcher die Be bauung neuer Stadtlheile und der außerhalb der Um- walluug gelegenen Terrain» von Slraßburg i. E. regelt. * Wie allgemein angenommen wirk, dürste in dem nächsten Wiiitcrabschiiitt der RelchStagstagung auch ein Gesetzentwurf über die Bekämpfung der Trunksucht zur Beralhung gelangen. Die Vorarbeiten sür den Entwurf sind schon seit längerer Zeit im Gange. Sic wurden veranlaßt durch die Rcichstagsverhantluiigeu vom Februar 1888, welche sich mit de» aus Erlaß eines solchen Gesetze« gerichteten Petitionen beschäftigte». Damals wurden die dem Reichstage zugc» gangeiicu Eiiigabcn dem Bundesraih ats Material zur Gesetz gebung überwiesen. Der BunbeSrath überwies den Reichs- lagsbeschluß bald daraus scilicm Vorsitzenden und nicht lange danach begannen innerhalb der zuständigen Behörden com- niiffarische Beralbungen über die Ausstellung eines Entwurf« zur Bekämpfung der Trunksucht. Es wurden auch tieGuIacklen der Einzclrcgieruiige» i» dieser Frage cingebolt. Wenn die Bor- arbcilen eine vcrbällnißiuaßig geraume Zeit in Anspruch nahmen, so liegt das hauptsächlich an der Schwierigkeit der Materie. Bei deren Behandlung müssen die vcrfchiedcn» artigste» GesichtSpuncte beachtet werden. So kann man bci- pielswcisc sicher sei», daß mit dem zu erwartenden Entwürfe auch i» eine Revision des Abschnittes der Gewerbeordnung über die Concessionirung von Gastwirtbschatten, Lchankwirlh- chasten und Kleinhandel mit Branntwein oder Epirilu« eingelreten werden wird. Die dort voraeschriebene Eon- cessionSnachsuchuiig wird nämlich vielfach durch di« Gründung von Eonsumvereinen umgangen. Schon bei der Beratbung deS neuen Erwerbs- und WirthschaftS- genosienschasts - Gesetzes wurde diese Frage lebhaft eröxtcrt und schließlich vom Reichstage eine Resolution angenommen, in welcher die verbündeten Negierungen ausgesorderl wurden, bei Gelegenheit der Ergreifung gesetzgeberischer Maß nahmen gegen die Trunksucht und der Revision der gewerbe- polizeilichen Vorschriften über de» Vertrieb von Spirituosen auch Maßregeln gegen die Mißbräuche vvrzuschlagen, welch« der Vertrieb von Spirituose» durch di: Evnsumvcreinc mit ich gebracht hat. DaS neue GenossenfHasl-gesetz hat dir Mißbräuche durch die Schaffung der sonft so nützlichen Ge nossenschaften mit beschränkter Haftpflicht noch befördert. Bei Beratbung de» GenosicuschastSgesetzeS wurde denn auch vor nehmlich aus diesem Gruute beabsichtigt» Vorschriften aiiszliuehuien, welche drn Vertrieb von Branntwcm durch Eonsumvcrcine «iiizuschränken bestimmt fein sollten. Es wurde jedoch davon Abstund genommen, nachtrm seitens der Regicrungsvcrtreter erklärt war, daß der Boden zur Re gelung der Aiigclczcnbcil nicht da» GenrffcnschaftzZgcsctz, son dern die Gewerbeordnung sei. Es wurde dabei ausdrücklich auf das zu erwartende Gesetz über die Bekämpfung der Trunksucht Bezug genommen. Danach kann man sicher sein, daß in dem zu erwartenden Tr»»ksuchlSgescy auch diese Frage einer Regelung zugesübrt werden wird. * Bei der Landtagöwahl in Lennep-Solingen an Stelle de- verstorbenen Aba. Melbeck wurde der Bürger meister a. D. KelderS-Ohlig- gewählt. Derselbe gehört, wie auch sein Vorgänger der iiativnallibcralc» Partei an. * Dem Vernehmen der „Apotheker-Zeitung" zufolge haben einzelne Bundesregierungen und namentlich Preuße» ru den Bestimmungen der dem Bundcöralh« unterbreiteten Verord nung über die Staubgefäße in Apotheken noch nicht definitiv Stellung genommen. Es ist darum auch zweifelhaft, ob schon in dieser Woche eine Beschlußfassung de« BunbeS rath« hierüber herbcigcsührl werden kann. * Anläßlich der Wicderanstellung eines früheren preußischen Staat-ministrrS in einem anderen Staats- ainte ist die Frage ausgeworsen worden, ob derselbe die volle Pension neben dem Diensttinkominc» des ihm neu übertragene» Amte- fortbeZche? Fälle dieser Art find bereit- früher vorgekommen; die Staat-minister 1>r. Falk und Graf Botho Eulenburg find an- dem Ruhestände an die Spitze de- OberlandeSgrrichlS Hamm bczw. der Provinz Hcfsen- Nassau berufen worden, während der StaatSminister I>r. Ackenback au- dem Ministerium unmittelbar in das Amt eine- Oberpräsidenten übcrtrat. Auch der frühere CtaatS- secrctair im ReicbSschatzamt, Herr von Burcbardt, ist auS dem PensionSstandc in die Stellung de« Präsidenten der S«Handlung übcrgctrctc». Für Fälle dieser Art geben die tzts. 27 und 28 des preußischen Eivilpensionsgesetze» voni27.März 1872 die gesetzliche Regel. Darnach bezieht ein Pcnfionair de, dem Wiedereintritt in rin neues Amt die in dem früheren Amt «diente Pension nur so weit fort, als der Betrag deS neuen DiensteinkouliiienS unter Hinzurcckmung der Pension den Betrag des von dem Beamten vor der Pensionirung bezogenen DienstcinkomineaS nicht übersteigt. Ta da« Diensl- einkonimcn der Minister 3«>V00.^, das der Obcrpräsiventen 2l 000 beträgt, bezieht ein in Rubcsiand versrtzler Minister bei seiner Ernennung zum Oberprasidenten seine Mliiisicr- penfion nur in der Höbe von 15 000 fort. Im Falle deS Zurücklreten- in den Ruhestand wird ein Anspruch auf Anrechnung der vorliegenden Dienstzeit bei Bemessung der Pension nur dann real, wenn die neue Dienstzeit mindestens ein Jahr dauerte. Mit der Gewährung einer hiernach neu berechneten Pension fällt bis in Höhe de» Betrages derselben da« Recht auf den Bezug der früher genossenen Pension fort. * Die „Kreuzzritung' schreibt: .Wie wir hören, ist der RcgierungSrath von Buch, bisher in Magdeburg, nach Auricb versetzt. Herr v. Buch ist bekanntlich Mitglied de» Abgeordnrlenhause- und war einer der entschie densten Gegner der Landgrmeindeordnung." Hinzu bemerkt die .National-Zeitung,,: .Mrn scheint hier nach die Gegnerschaft de« Herrn von Buch wider die Land- acnieindeordnung in ursächlichen Zusammenhang mit der Versetzung bringen zu wollen. Ein solcher könnte — wir unserntheilS wissen nichl» darüber — immerhin bestehen, ohne daß man darum etwa an eine -Strafversetzung" zu denken brauchte. In den Provinzen, für welche die Land- aemeindeordnung bestimmt ist, sind zur Durchführung der selben Beamte erforderlich, die keine Gegner diese- Ncform- arsetzr« sind; ein solcher kann zur Zeit in Aurich bester an seinem Platz sein als in Magdeburg. E« ist allerdings zn wünschen, daß nach dieser Rücksicht auf die Durchführung der Laudgemcindeorduung nicht nur bei der Verwendung von Reairrnna-räthen, sondern a»ch bei der Besetzung der vakanten O»«»»rasidie» verfahre» werde.'
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