Volltext Seite (XML)
269 1889. Sonntag, den 17. November Frauenbergs Tage^/E ^ezirksan^ 1. 2. 3. 4. 5. 8. 6. 7. Erscheint täglich, mit Ausnahme der konn- und Festtage, abend» slic den sol- genden Tag. Preis vierteljährlich I M. so Pf«., monatlich so Psg., Einzel-Nrn. bPig. Pestellungen nehinen alle Post anstalten, Postbc'rn und dle Ausgabe stellen des Tage blattes an. geshrltene «orvnL zetle berechn«. kleinster Inserat» betrag io Psg, komplizierte und d» bellarische Inserat noch besondere» Taris. Inseraten-Annah» für die jeweilige Abend-Nummer »al vormittag» to Uhr Zuwiderhandlungen werden nach Maßgabe von 149° der Reichsge werbeordnung bestraft, soweit nicht auf Grund anderer Gesetze oder Ver ordnungen eine Bestrafung einzutreten hat. Frankenberg, am 12. November 1889. Fleisch- und Wurstwaaren dürfen nur unter Beobachtung der Vor- schrlften des § 6, 2 des revidirten Ortsstatuts, betreffend den Schlacht kauft wero^^""^""^ Stadt Frankenberg, feilgeboten und ver- Verboten ist das Aufbauen von Marktbuden, sowie das Herrichten der Verkaufsstände am Sonntag, den 17. November o., vor und während der Zeit des öffentlichen Vormittags-Gottesdienstes. Verboten ist das Ausfpielen von Waaren aller Art. Verboten ist das die Nachtruhe dec Anwohner störende Klopsen mit Hämmern und das Stürzen der Kisten, insbesondere in der Nacht nach Schluß des Marktes. Der Rath. Kaeubler, Brgrmstr. M. Nr-MW kmrMchmlW der OMMikcMe Alikiihain, BraMdors, Lichünlvalde mit Nittergutsbezirk Sonntag, den 17. November, Nachmittags 4 Uhr in der Lohse'scheu Restauration zu Braunsdorf. 's » x e 8 « r <l n u n z - 1) Ergänzungswahl für die ausscheidenden Vorstandsmitglieder. 2) Wahl von 3 Mitgliedern zur Vorprüfung der Jahresrechnung 1889. 3) Beschlußfassung nach § 53 Satz 8 der Statuten über Verträge mit Aerzten, Apothekern u. s. w. ... 4) Definitive Feststellung der Vergütung des Rechnungsführers und Kasstrers. Um zahlreiches Erscheinen von Seiten der Mitglieder, sowie der Herren Ar beitgeber bittet Lichtenwalde, den 5. November 1889. der V o r st a n d. H. Fischer, d. Z. Vorsitzender. . Tages-Gedenkblätter. 16 November. 1324. Markgraf Friedrich der Gebissene 1715. Wegnahme Ler Insel Riigen durch sächsische Truppen. 17. November 1757. Die Äursürstin von Sachsen und Königin von Polen, Maria Josepha, eine Tochter des Kaisers von Oesterreich, -j- zu Dresden. 1813. Abzug Ler Franzosen aus Dresden. Der russische General Gouriess wird Gouverneur. 1870. Prinz Max *, Kaiser Wilhelm I. vertritt Patenstelle. 1877. Einweihung der Albertbriicke in Dresden. 18 November 1349. Markgraf Friedrich der Ernsthafte 1 ans der Wartburg. Er liegt zu Altcnzellc bei Nossen begraben. Vom Landtage. Die Erste Kammer trat am Freitag vormittag zu einer öffentlichen Sitzung zusammen, in welcher ledig lich die Wahl.von Mitgliedern für den Landtagsaus- schuß zur Verwaltung der Staatsschulden vorgenom men wurde. Der öffentlichen folgte eine geheime Sitzung. In der Sitzung der Zweiten Kammer am gestrigen Freitag erstattete zunächst Sekretär Ahnert namens des Direktoriums Bericht über die den Kammermit gliedern einzuräumende Frist für die Durchsicht der stenographischen Niederschriften, worauf die Kammer überging zur allgemeinen Vorberatung des Gesetzent wurfs, eine Befreiung vom Vertragsstempel betreffend. Nach demselben sollen vom 1. Januar 1890 an stem pelfrei sein Anerkenntnisverträge, soweit sie sich auf die Abtretung von Hypothekenforderungen beziehen und im Zusammenhänge mit der Abtretung abge schlossen werden. Auf Anttag Ackermanns, welcher darauf hinwieS, daß der Gesetzentwurf auf einem stän dischen Antrag beruhe, beschloß die Kammer, denselben durch Schlußberatung zu erledigen. Es folgte die allgemeine Vorberatung des Gesetzentwurfs, bett, den die Zeit der Erhebung und die Verschiedenheit der Beiträge zu den verschiedenen Kassen. Er habe also gegen die vorgeschlagene Maßregel erhebliche Bedenken; dagegen werde er sehr gern bereit fein, die für die unteren Beamtenklassen beantragte Teuerungszulage auch auf die übrigen Beamten zu übertragen. — Bebel erklärte, daß feine Parteigenossen der Vorlage zustim men würden in der Hoffnung, daß dies später ein Analogon sein würde für die Alters- und Jnvaliden- versorgung. Auf das sittliche Moment komme es nicht an. So wenig die herrschenden Klassen danach fragten, wie sie zu Gelderwerb kämen, ebensowenig hätten die Arbeiter einen Grund, etwas zurückzuweisen, was der Staat ihnen aus was immer für Gründen biete. — Kirbach teilte die Ansicht Starkes, daß man auf die Vorgänge im Reiche und in Preußen keine Rück sicht zu nehmen brauche, im vorliegenden Falle aber rechtfertige sich die vorgeschlagene Maßregel von selbst. Der Pensiousbeitrag sei keine Versicherungsprämie, sondern einfach ein Gehaltsabzug. Zwischen den Be amten und den Arbeitern sei ein großer Unterschied. Wer einen Beamten anstelle, müsse auch für ihn im Alter und Jnvaliditätsfalle die Fürsorge übernehmen. Ein sittliches Moment komme hierbei nicht in Betracht. — Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz erklärte, wenn einer der Vorredner darauf hingewiefen habe, daß die Vorgänge im Reiche und in Preußen nicht maßgebend seien, so könne er dem nur beipflichten; aber das könne die Regierung nicht hindern, daß, wenn sächsische Beamte mit preußischen oder Reichsbeamten an einem' Orte wohnten, und sie die Bemerkung machten, daß' sie schlechter gestellt seien, als die Beamten des Reiches und Preußens, daß die Regierung das zum Angehör bekomme, und daß sie das unangenehm empfinde, sei sehr leicht erklärlich. Wenn Starke eine Verbesserung der Lage der Staatsdiener nicht nur für die unteren, N^rn für alle Klassen für notwendig halte, so werde sich bei der Prüfung in der Deputation ergeben, daß Wegfall der Pensionsbeiträge der Zivilstaatsdiener. Starke gab seiner Freude darüber Ausdruck, daß die Finanzlage es der Regie»ung ermöglicht habe, auch sür die Beamten und Arbeiter eine Aufbesserung in Aussicht zu nehmen, bedauerte aber, daß die Regie rung vor einer bestimmten Höhe der Gehalte Halt gemacht habe, und hoffe, daß sich ein Weg werde fin den lassen, um allen Beamten eine Aufbesserung zu teil werde» zu lassen. Weniger sei er mit der vor liegenden Maßregel einverstanden. Die von der R'- gierung beliebte Bezugnabme auf die Vorgänge im Reiche und in Preußen könne er nicht gelten lassen, denn er sei in dieser Beziehung ein viel zn guter sächsischer Partikularist, nm ohne weiteres Einrich tungen aufzugeben, die eine sittliche Berechtigung hät ten. Er halte vielmehr den Vorgang im Reiche und in Preußen für einen politischen Fehler. Es sei ihm unverständlich, wenn man in demselben Augenblick, wo man die Heranziehung der Arbeiter zu den Kosten der Alters- und Jnvalidenversorgung aus sittlichen Gründen beschließe, denselben Standpunkt bezüglich der Beamten verlasse. Die Altersversorgung errege zur Zeit noch keine besondere Frende in Arbeiterkrci- sen, weil die Arbeiter Beiträge leisten sollten, und es sei für die Arbeitgeber ohnehin schwierig, ihren Ar beitern den Nutzen d:s Gesetzes plausibel zu machen; wenn aber in dieser Richtung schon bestehende Ein richtungen aufgehoben würden, so sei das geradezu ein Knüppel, der den Arbeitern vor die Füße geworfen werde. Das Gefetz müsse aber auch zurückwirken auf die Gemeindeverhältnisse; auch die Gemeinden würden gezwungen sein, ihren Beamten die Pensionsbeiträge zu erlassen, und das sei doppelt bedenklich in einem Augenblicke, wo man, wie die Thronrede ankündige, ein allgemeines Pensionsgesetz für die Gemeindebeam ten erlassen wolle. Er habe me gehört, daß von den Beamten über die PensionSbeiträae Klage erhoben worden wäre; höchstens habe man sich beschwert über Das der hiesigen Edtgemeinde gehörige, in Berth^dor^ Aegem Blercherei- grundstück mit Wohnhaus, Schuppen und Lufttrockengebaude mit eingebautem Spül bassin soll ... _ Sonnabend, den 3«. November, Vormittags 1« nyr an hiesiger'Rathsstelle anderweit auf 6 Jahre verpachtet we^en. Die Pacht bedingungen werden im Termin bekannt gegeben, können l^doch auch vorher an Rathsstelle eingesehen werden. Die Auswahl unter den Bietern bleibt Vorbehalten. Hainichen, am 12. November 1889. DerStadtrath. Friedel, Brgrmstr. Bekanntmachung, sr Jahrmarkt betreffend. gemaqtt ^vorstehenden Jahrmarkt werden folgende Bestimmungen bekannt ^Aembe?^ 18. November, und Dienstag, den Den Jahrmarkt sind Inländer (Deutsche) und Ausländer mit Waaren aller ,beziehen berechtigt. Diejenigen, welche öffentliche Schaustellungen darbieten wollen, bedürfen der Erlaubnis des unterzeichneten Rathes. Jeder, welcher auf öffentlichem Stadtraume feilhält oder Schaustellungen darvletet, hat das tarifmäßige, ihm abzuverlangende Stättegeld an die mit t'cht^ desselben beauftragten städtischen Beamten unweigerlich zu Amtsblatt der König!. Amtshauptmannschaft Flöha, des Königl. Amtsgerichts und des Stadtrats zu Frankenberg. Des Jahrmarktes wegen bis spätestens Sonntag mittag 12 Uhr. _ Mv LxpeMlon äv8 rrankenderLer raKvdlattes.