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Riesaer G Tageblatt Mittwoch. II. Trzemver 1918, ave»tt>s 71. Fahr«. s. Btkinmtmachnnst. Unsere bisher erschienenen Bekanntmachungen über Nnsübung der Jagd und Anlieferung der Tlagdergcbnisfc bleiben trotz gegenteiliger Bekanntmachung des Ministeriums deS Innern bestellen. ES wird driugeud gewarnt, dieser Anordnung entgegen zu bandeln und ist nach wie vor den Anweisnnoen der JagdkontroNen unbedingt Folge zu leisten. Röesa, den 10. Dezember 1918. Arbeiter- und Soldateurat Riesa. .. aez. Srl> erssig.gcz. Richter. Nachstehende Verordnung -wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Ter Rat der Stadt Riesa, am 19. November 1918. Verordn««!», betreffend den Ausschank nnd Verkauf alkoholischer Getränke während der Demobilmachung. Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung während der Demobilmachung wird folgendes verordnet: 8 1. In Bahnhofswirtschaften und in den in der Nähe der Bahnhöfe gelegenen Wirtschaften. Flaschenbierbandlungen und KleinverkaufSstellei» von Branntwein ist die Abgabe alkoholischer Getränke an alle zu Demobilmachungstransporten gehörigen Personen Verbote«. 8 2. Di« Verabreichung von alkoholischen Getränken an die Teilnehmer solcher TranSvorte als Liebesgaben auf Bahnhöfen ist verboten. 8 3. Jngleikbeu ist auch den Gastwirten an Orten, ivo Trnvven zu Demobilmachungs zwecken untergebracht sind, die Verabreichung alkoholischer Getränke an Personen, die zu den zu solchen Zwecke» untergebrachten Truppen gehören, untersagt. 8 4. Die OrtSpollzeibehörden find zur Durchführung dieser Verbote nach Maßgabe des örtlichen Bedürfnisses und zur Ueberwachung der gefährdete» Stellen durch ihre Organe verpflichtet, wahrend sie von den Kommandantei» bez. Vorständen der Bahnhöfe rechtzeitige Mitteilung über das Eintreffen von TcmobilmachnngStransportcn zn ge wärtigen haben. — Z u r k i r ch l i ch e u N e u o r d n n n g i n 'S a ch s« n. Am Montag, den 9. Dezember versammelten sich in Dres den zahlreiche Vertreter der kirchlichen Organichlionen und Vereine Sachsen» zn längeren Beratungen über die Frag« der Trennung von Kirche und Staat. Auch Frauen waren in großer Zcchl erschienen. Die Leitung hatten abwechselnd die Vorsitzenden der beiden einladenden 5törpersel)aftrn: Pfarrer D. JerciniaZ, Leipzig, im Namen des Landesver bandes Sachsen der Kirchl.-soz. Konferenz und Pfarrer Herz- Leipzig, für die Sächsische Evangel.-sozialc Bereinigung. Die Verhandlungen waren getragen von dem Entschluß,- angesichts des Ernstes der kirchlichen Lage und des ist» er reichenden Zieles alle trennenden Unterschiede zurückzustel len. Der Wille der Versammlung kam in folgender ein stimmig angenommenen Entschließung zum Ausdruck: Die am 9. Dezember in Dresden aus Einladung des Berstän- dig'.mgS-Ausschusses des Sächsischen Landesverbandes der Freien Kirchl.-sozialen Konferenz und der Sachs. Evange lisch-sozialen Vereinigung zusammengetrctene Versammlung konstituiert sich als freier ArbeitS-AuSschuß der Landes kirche zur Mitarbceit an der bevorstel-endeu kirchlichen Neu ordnung. Er fordert alle Kirchgemeinden auf, in ört liche» Organisationen im gleichen Sinne zu arbeiten. Ter Ausschuß verfolgt folgende Ziele: 1. Unterstützung der kirch lichen Instanzen bei der entschiedenen Wahrnehmung der Rechte der Kirche gegenüber den gegenwärtigen Macht habern, 2. Erhaltung der Kirche als einer einheitlichen Volkskirchc, 3. Einheitliches Vorgehen in Fragen der kirch lichen Neugestaltung soweit irgend möglich. Auch zur Frage der Mitwirkung der Arbeiterschaft in der evangelischen Kirche nahm die Versammlung in folgender Kundgebung Stellung: Die Versammlung ist einmütig der Ansicht, daß bei einer kirchlichen Neuordnung die Arbeiterschaft in be sonders hohem Maße heranzuziehe:i ist. Alle an den Wah len beteiligten Körperschaften sollen nach Möglichkeit geeig nete Vertreter der Arbeiterschaft abordnen. Auch erscheint es nötig, bei der Zusammensetzung einer Rirchenversamm- lüng der kirchlich gesinnten Arbeiterschaft als solcher eine größere Anzahl von Sitzen einznräumen. Endlich wurde die von einem Dresdner Architekten angeregte Gründung eines Bolkskirchlicken Laienbundes für Sach en mit Freu den begrüßt und die vorgelegten Richtlinien dieses neuen Bundes gutgeheißcn. SEK. —SEK. Landes shnode und allgemeineKir- chen Versammlung. Zu der Frage, welclw Körper schaft den künftigen Neubau der kirchlichen Verfassung Sach sens errichten soll, nahm eine am 9. Dezember in Dresden versammelte Konferenz von Vertretern der kirchlichen Kör perschaften und Vereine Sachsens in bemerkenswerter Wecke Stellung, indem sie nach längeren Beratungen fol gende Entschließung faßt«: „Die Versammlung ist der Ueber^ngung, daß ein Neubau der kirchlichen Verfassung nicht durch das Numpfpärlament der schon 1911 gewühlten Synode, sondern nur durch eine auf wesentlich breiterer Grundlage gewählte und vor allem auch Vertreter der kirchlichen Vereinigungen und Konferenzen umfassende Kir« chenversammlnng geschehen kann." Es wurde beschlossen, dem Evangel.-luth. Landeskonsistorium, als der kirchlichen Oberbehörde, eine diesbezügliche, bereits ausgearbei tete Denkschrift zu unterbreiten. t — Die Versteigerung der Dtenstpferbe, die durch die Demobilisierung in Massen jetzt frei werden, lockt stets eine große Zahl von Schau- und Bietelustigen nach den Kasernen. Trotzdem die Zulassung -u den Auk tionen zumeist von einem amtlichen AuSwers abhängig gemacht wird, finden sich -um Schaden der Bauern und Handelsmannes immer noch berufsmäßige Pferdehändler ein>(Die Preise für die aus gemusterten Militärpferde sind fast durchweg sehr mäßige. Sie bewegen sich ie nach dem Älter und Futterzustand zwischen 200 Mark und 600 bis 800 Mark. — Hierzu wird den „Dresdner Nachrichten" amtlich mitgeteilt: Die öffentlichen Bersteige- ismgen haben aus verschiedenen Gründen bereits beginn««! Oertliches und Sächsisches. Riesa, de» 11. Dezember 1918. ' —* Nichtamtlicher Bericht über d'c gestern abcnd von 5 Uhr ab iin Realprogymna-ittm abgehalten- öffent liche gemeinschaftliche Sitzung des Rates und der Stadtverordneten. Tas Ralskollegium war vollzählig anwesend. Vom StabtverordnejenkollLgtum fehl ten Herr Stadtv.-Bizevorst. Geißler und die Herren Staktv. OSk. Hofmann, Ketzer und Richter. Als Vertreter des Ar beiter- und Soldatenrates wohnte Herr Schcrffig der Sitzung bei. Den Vorfitz führte Herr Bürgermeister Dr. Scheider. Zur Beratung stand die Aufstellung eines Ortsge - setzes, bctr. die Wahlen der Stadtverordneten. Eine endgültige Beschlußfassung über das Ortsgesetz konnte noch nicht vorgenommen werden, da die Regierung einen Mustercntwurf in Aussicht gestellt hat, der aber bis gestern noch nicht eingegangen war. Beide Kollegien stimmten jedoch dem vorläufigen Entwurf einstimmig zu. Machen sich .nach Eingang des Regierungsentwurses Aenderungen nötig, so wird das Ortsgesetz beiden Kollegien noch einmal zur andcrweiten Beschlußfassung vorgelegt werden. Bevor nicht die endgültige Fassung des Ortsgesetzes scststeht, erübrigt cs sich auch, auf die einzelnen Bestimmungen naher einzu gehen. Erwähnt sei, daß künftig die Zahl der Stadtver ordneten 20 betragen soll gegen bisher 18. Dr- Auslegung der Wahllisten erfolgt in der Zeit vom 5. bis 19. Januar 1919. Innerhalb dieses Zeitraumes sind dir Einsprachen gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Wahllisten zulässig. Der Abschluß der Wahllisten erfolgt am 2. Febr. 1919: bis zu diesem Zeitpunkte müssen auch sämtliche Eikr- sprachen erledigt sein. Der Einreichung der von mindestens 60 zur Ausübung der Wahl berechtigten Personen unter zeichneten Wahlvorschläge mutz bis 19. Januar 1919, die schriftliche Eicklärung miteinander verbundener Wahlvor schläge bis 2. Februar 1919 erfolgen. Die Wahl findet am 9. Februar 1919 in der Zeit von 9 Uhr vormittags Ibis 6 Uhr nachmittags statt. Deioe Kollegien stimmten außerdem noch! der Ucber- Nahme von Material zu, das die 2. Ers.-KomP. Pion. 22 für Massenquartiere in dis Schulturnhalie eingebaut hat. Die Kosten hierfür betragen 750 Mark. Die Kompanie verläßt Riesa und siedelt nach Dahlen über. Die Stadt kann das Material (Ketten, .Schränke) für Einquartierungszwecke weiter verwenden. — Schluß der Sitzung VZ7 Uhr. —* Bisher eingetroffene Feldtruppen. ES find weiterhin eingrtrossen: Stab Pion.-Batl. 44 (Unterbringungsort Prausitz), 2- Komp. Pion.-Batl. 44 (Mehltheuer), 3. Komp. Pion.-Batl. 44 (Prausitz), 4. Komp. Pion.-Batl. (Prausitz), 5. Komp. Pion.-Batl. 44 (Gostewitz). —* Verschiedenes. Der Bürstenmacherlehrling und Fürforgezögling Max Müller aus Großgrauva hat einer hiesigen Bürstengeschäft-Jnhaberi» feit Oktober mittels EinbruchSdiebftahlS für etwa 1000 Mark Roßhaar gestohlen. Er hatte bis Mitte Oktober in dem Geschäft in der Lehre gestanden. Der Bursche wurde feftgeuommrn. — Wegen Verübung verschiedener Diebstähle wurde hier die Arbeiterin Elisabeth Hoffman» aus OelSnltz i. Erz. in Haft genommen. — Einem jugendlichen Auswartemädchrn konnten mehrfache Unredlichkeiten nachgewiesen werden. Außer Brotmarken hat sie ihrem Arbeitgeber Gegenstände iin Gesamtwerte von einigen Hundert Mark entwendet. — Ermittelt wurden zwei MtlttSrpersonen, di« auf einem hiesigen Bauhofe Hol» zu stehlen versucht hatten. Einer von ihnen wurde festgenommen. — Bor einiger Zeit war hier eine Betrügerin aufgetreten, die sich unter der un wahren Angabe, daß sie Lebensmittel verschaffen könne, größere Geldbeträge erschwindelt hatte. Die Betrügerin wurde jetzt in der Arbeiterin Anna Kloppmann au« Rippien bei Dresden ermittelt und feftgenommen. — Wie schon voriges Jahr, so sind auch in diesem Jahr« die städ tischen Anlagen dadurch geschädigt worden, daß von den Baume»» Reisig abgebrochen worden ist. Zwei Frauen, die »n dem Frevel beteiligt sind und da« Reisig an Gärtner verkauft haben, konnten ermittelt wertzrn. Die Gärtner Da« Riesaer Tageblatt erscheint jede« Tag abend« V/s ühr mit Ausnahme der Sonn- und Festtag«. Vezu--Prei-, gegen Vorauszahlung, durch unser« Träger frei Hau« oder Hel Abholung am Postschaltrr vierteljährlich 8.60 Mart, monatlich l.20 Mark. Anzeigen für die Nummer de» An-gavetage» sind bi« 10 Uhr vormittag- anfzugeben und im voraus zu bezahlen; rin« Bewähr für da« Erscheinen o» bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breit» Grundschrift-Heil« <7 Silben) SO Pf„ vrtSprel« 2S Pf.; zritraubenoer und tabellarischer Satz ent sprechend höher. Nachweisung«, und AermittelungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klag« Ungezogen werden muh oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa. Bierzehntägige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Fall» höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» Betriebes der Druckerei, der Lieferanten ober der BeförderungSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch airf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreise». Rotationsdruck und Verlag: Langer» Winterlich, Ri«;a. Geschäft-Kelle: Goetheftratze 29. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Höhnet. Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. I> ! ! ! 1—.UI n—crl.SINi' Ll'j.r c seien vor fahrlässigem Ankauf von Reisig gewarnt, da sie scrngeSkundigei» Bürgerschaft zahlreich Folge geleistet wer- sich unter Umstünden strafbar machen. — Beschlagnahmt den möge. wurden ungültige Brotmarken, dis ein Soldat in Bäckerei geschäften hatte umtauschen »vollen. Auch die Bäcker seien > darauf aufmerksam gemacht, daß nach.den geltxndeu Be stimmungen der Umtausch ungültiger d. b. abgelaufener Brotmarken unstatthaft ist nnd Zuwiderhandelnde sich strafbar machen. Aiifgegrisfen wnrdcn hier zwei Lehrlinge, dis sich aus ihrer Lehrstelle in Dresden entfernt batten. — Entlassungsanzua oder Geldabfin dung. Nach einer BccannLmachung des Arbeiter- und Soldatenraies beim Stellvertretenden Generalkommando 12 haben die zur Entlassung kommenden Unteroffiziere und Mannschaften vor Ausfertigung der Militärpap:ere oder des Entlassungsscheines zu erklären, ob sie den EmlassungS- anzug oder die Geldabsindung wünschen. Nachträgliche Rückgabe der empfangenen Bekleidungsstücke gegen spätere Geldabsindung ist unzulässig. Ausnahmsweise wird ge stattet, daß die seit 9. bis einschließlich 30. November 1918 von Ersatztruppenteilen entlassenen Unteroffiziere und Mannschaften den Entlassungsanzug oder einzelne Teile desselben gegen die Geldabsrudnng an ihren Ersatztrup penteil unter der Bedingung zurückgeben können, daß die abgegebenen Bekleidungsstücke die gleichen sind, die die Ent lassenen vorn Truppenteil erl-alten haben, und daß an' den Stücken keinerlei Aenderungen vorgeirommen worden sind. In Zweifclsfällen entscheidet die BeklcidungStom- mission endgültig. Betrug und Betrugsversuch sind straf bar. Anträge auf Umtausch des Enllassungsanzuges oder einzelner Teile desselben gegen die Geldabsindung seitens Unteroffizieren und Mannschaften, welche in der Zeit vom 9. bis 30. November 1918 entlassen wurden, sind spätestens innerhalb 11 Tagen nach Bekanntgabe die ses Befehls beim Ersatztruppenteil anzubringen. Entlas sungsanzüge, die vom Kriegs-Bekleidungsamte auSgegeben worden sind, müssen bclwlten werden; ein Umtausch gegen dis Geldabsindung ist nicht angängig. — Entlassung vonBeurlanbten. Die in der« Heimat und ihrem Wohnort oder Arbeitsort mit Urlaubs schein anwesende» Offiziere des BeurlaubteustandeS, Unter offiziere und Mannschaften aller Jahrgänge mit Ausnahme der Jahrgänge 96 bis 99 waren bis zum 30. November von der nächsten militärischen Dienststelle behelfsgemäß zu ent lassen. Leute, die unter diese Bestimmungen fallen, sich aber zwecks Durchführung der behelfsmäßigen Entlassung nicht bei ihrer nächsten militärischen Dienststelle gemeldet haben, gelten mit dem 30. November 1918 als entlassen. Nach diesem Zeitpunkt bestehe» keinerlei Ansprüche auf Löhnung oder Berpfleaung. Die vom Stellv. Generalkom mando Xll eingerichtete Entlaffunasstelle DreSden-N., Kaiserstraße 11 nimmt behelfsmäßige Entlassung«» nur noch bl« mit 14. Dezember 1918 vor. Nach diesem Zeitpunkte haben sich die für die Entlassung in Frage kommenden Leute an die in ihrem Wohn, oder Arbeitsort zunächst gelegene mili- tärische Dienststelle (Bezirkskommando, Garnison-Kommando. Truppenkommando) zu wenden, die in besonders begrün- deten Fälle»» auch noch nach dem 30. November 1918 ausnahmsweise behelfsmäßige Entlassung«»» vornehmen kann. ' —* Begrüßungsvorstellungen für un ¬ sere heimkehrenden Krieger. Die von der Stadt behörde und dem Soldaten- und Arbeiterrat zu Riesa ge stifteten Begrüßungsvorstellungen im „Stern" löste»» bei unseren wackeren Feldgrauen stürmischen Beifall und lau ten Jubel aus. Das von Herrn Christian Richter znsammengestellte wirksame Programm fand durch dis Di rektion Richter eine künstlerisch abgerundete, ernste Dar stellung. Namentlich wurden Herr Christian 'Richter und ^Frontkapellmeistcr Ihle wieder besonders ausgezeichnet. —* Gründung eines gemischten Chor verein S. Mo aus dem Inseratenteil ersichtlich ist, i wird die Gründung eines großen gemischten Chor Vereins in unserer Sticht vorbereitet. Da ein solcher hier noch nicht besteht, und der Chor sich höhere Ziel« steckt, ist ' zu wünschen, daß dem Uufruse aus den Kreisen unserer 8 5. Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden mit Hnftitrafe bis zn sechs Wochen oder Geldstrafe bis zu 150 Mk. bestraft. 8 6. Die Verordnung tritt mit dem Tage der Bekanntgabe in Kraft. Dresden, den 12. November 1918. Ministerin»» deS Innern. ChristbaumhanSel. Der Verkauf von Christbäuinen innerhalb des Stadtbezirkes Riesa ist nur Wald besitzern und solchen Personen gestattet, die sich über den rechtmäßigen Erwerb der Bäume schriftlich ausweisen können. Wer diesen Erfordernissen nicht entsprechen kann, hat eine Geldstrafe bis zu 20 Mark oder in» Unverniögensfaile entsprechende Hast, außerdem aber auch Beschlagnahme der zum Verkauf gestellte»» Cbristbäume zu gewärtigen. Diejenige» Händler, die ihren Wohnsitz in Riesa nicht haben, hier aber Christväuine feilbietcn wollen, machen »vir noch darauf aufmerkfain, daß Ne nach 8 1 Ziff. 1 des Gesetzes vom 1. Juli 1878 oder, daferi» die Feilbietung im Wanderlagerbetriebe erfolgen soll, nach 8 4 de« erwähnten Gesetzes der Steuern von» Gewerbebetriebe im Umherzieüen unterliegen und daß sie außer dem, wenn ei,» Wanderlagerbetried in Frage kommt, die in 8 2 des Ge setzes vom 23. März 1880 festgesetzte Steuer an die hiesige Genieindrkaffe im Voraus zu entrichten baden. Zuwiderhandlungen werden nach 8 16 des Gesetzes vom 1. Juli 1878 beziehungs weise 8 ö des Gesetzes vom 23. März 1880 bestraft. Der Rat der Stadt Riesa, am 11. Dezember 1918. F. Petrolerrrnvertellmrg irr Gröba. Die Vetroleumkarten auf den Monat Dezember werden Donnerstag, den IS. De zember 1V18, vorn». 8 bis Uhr, in» Gemeindeamt, Zimmer Str. 6, gegen Vorlegung der Lebensmittelkontrollkarte ausgegeben. Mit der Belieferung der Vetroleumkarten auf Monat Dezember sind nachstehende Händler beauftragt: Otto lllbricht, Karl Boberach, Konsumverein, Theodor Zimmer, Paul Richter, Karl Galls. Grob», Elbe, an» 10. Dezember 1918. Der (Hemcindevorftaud. «rrd Anzeiger (Llbeblatt m»d Äiyeiger). Deahüusschrtst: Ta,Glatt Riesa. - F» L Postscheckkonto: Leipzig 2138V. Fernruf Rr. 20. ^,(444, «irokaffe Riesa Nr. SL für die AmtShailptmannschaft Grossenhain, das Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 288