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U'ocknü'Intt für Pulsnitz, Wnigsvrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg «ud Umgegend. Erscheint: und Sonnabend* ftüh 6 Uhr. Abonnementspreis: Vierteljährlich U Mark. «Fnserate werden mit 10 Pfennigen für den Roum einer gespaltenen CorpuS- Zeile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags v Ahr hier auszugeben. Amtsblatt der Kömqlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. " — t - Dreißigster Jahrgang. Buchdruckerei von Ernst Ludwig Körst«* in Pu»ni§. Verantwortliche Reda.tion, Druck und »erlag von Paul Weber in Pulsnitz. «eschäftdsteaen für ltönigtbrück: bei Herrn Kaufmann R. Tschersich. Dresden: Nnnoncen» Bureau'S Hassenstein L Logier, I«» validendank, W. Saalbach. Leipzig Rudolph Moste, Haasenstein L Vogler. Berlin: Tentralannoncmbureau für sämmtliche deutsche Zeitungen, von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls aufgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. LIxpvÄ Äv« Sonnabend. 48. 15. Joni 1878. Bekanntmachung, die Revision der Landtagswahllisten betreffend. Die Herren Bürgermeister von Königsbrück und Elstra und die Herren Gemelüdevorstünde des hiesigen Bezirks werden andurch darauf aufmerksam gemacht, daß in Gemäßheit Z 24 des Wahlgesetzes vom 3. December 1808 und Z 11 der Ausführungsverordnung vom 4. Dccember 1868 die Landtagswahllisten von ihnen im Mo nat Juni jeden Jahres einer Revision zu unterwerfen sind, und daß mn- chas jedem Betheiligten zustchende Recht der Einsichtnahme der Listen sowie etwaige.Einsprüche zu erheben, in ortsüblicher Weise ausmerksam zu machen ist. Kamenz, am 8. Juni 1878. Königliche Amtshauptmannschaft. - Schäffer. Bekanntmachung, o die Anstellung eines Wegewärters an der Königsbrück-Pulsnitzer Chaussee btr. Vom 1. Juli dieses Jahres an soll auf dem sich von Pulsnitz bis an die Grenze von Niederlichtenau erstreckenden Tracte der Königsbrück-Pulsnitzer Chaussee von den zur Unterhaltung dieses TracteS verpflichteten Gemeinden sowie von der gleichfalls dabei betheiligtcn Nittergutsherrschaft zu Pulsnitz ein Wegewärter an gestellt werden. Der Gehalt desselben ist auf monatlich 40 Mark —- festgesetzt, die Kündigung ist für die Anstellungsgemeinden eine monatliche, für den Wegewärter dagegen eine zweimonatliche. Alles Nähere ist aus der für diesen Wegewärter eiüworfencn, auf hiesiger Nathsexpedition zur Einsicht ausliegeuden Dienstanweisung ersichtlich. Geeignete Bewerber wollen ibre Gesuche bis spätestens -cn SS. bieseS Monats auf hiesiger RathSerpebition eiareichen Pulsnitz, am 13. Juni 1878. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Bekannt nr ach un g^ Auf Antrag des Eigenthümers soll das Nestgut Nr. 7 des Brandkaiasters in Weißbach, Folium^2 des dasigen Grund- und Hypothekenbuchs, bestehend aus Ge bäuden und Flurstücken, mit einem Arealgehalte von 33 Acker 11 ^Ruthen 18 Hectar 28,, Ar und mit 222,4, Steuereinheiten belegt, nebst dem vorhandenen lebenden «nd todten Inventar und der gesammten anstehenden Erndte durch das unterzeichnete Gerichtsamt am 2k>. Juni 1878, Vormittags 10 Uhr, / an hiesiger Amtsstelle meistbietend versteigert werden, was mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß die Beschreibung det Grundstücke und des Inventars sowie die Persteigerungsbcdingungen aus den Anschlägen im hiesigen Gerichtshause und in der Schünke zu Weißbach zu ersehen sind. - Königsbrück, am 6. Juni 1878. , / Königliches Gerichts amt daselbst. Leitzring. <5 . S» Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll dc» 2«. Juli 1878 /' das dem Gutsbesitzer Karl Ernst Richter in Laußnitz zugehörige Bauergut Nr. 27 des Katasters und Nr. 22 des Grund- und Hypothekenbuchs für Laußnitz, welches Grundstück am 11. Mai 1878 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf Neuntausend Zweihundert Sechszig Mark gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Königsbrück, am 15. Mai 1878. Königliches Gerichtsamt daselbst. Leitzring. S. Bekanntmachuu g. - /E Die Liste der bei den Landlagswahlen stimmberechtigten Einwohner hiesiger Stadt wird in diesem Monate revidirt werden. Indem ich hieraus aufmerksam mache, bemerke ich gleichzeitig, daß jeder Betheiligte in die betreffende Liste Einsicht zu nehmen berechtigt ist und daß Einsprüche gegen den Inhalt derselben bei Verlust dieser nach 8 26 des Wahlgesetzes vom 3. December 1868 bis zum Ende des 7. Tages nach dem Abdrucke des Wahlausschreibens in der Leipziger Zeitung bei dem Unter zeichneten angebracht werden müßen. Königsbrück, den 12. Juni 1878. ,, Der Bürgermeister. A. Peter. Beka n n tmachun g. Diejenigen Herren hiesiger Stadt, welche sür die Zwecke der Eisenbahnfrage sich durch Geldbeiträge betheiligtcn, werden hiermit veranlaßt, über die Verwendung der betreffenden Gelder die in meiner Expedition vom 15.—23. d. M. ausliegende Rechnung einzusehen. Königsbrück, den 13. Juni 1878. - ' D e r B ü r g e r m e i st e r. A. Peter. > .. " Zeitereignisse. Pulsnitz. DaS Geschenk, welches sämmtlichc Städte Sachsens dem Königs-Paar aus Anlaß der silbernen Hochzeit widmen und welches in einer die Namen sümmt- licher Städte tragenden Votivtasel von Erz bestehen wird, wird von einer besonderen Deputation überreicht werden, die aus folgenden Mitgliedern besteht: Je ein Mitglied des Raths und der Stadtverordneten aus Dresden, Leipzig, Chemnitz, Radeberg, Rochlitz und Treuen, sowie je ein Mitglied des Stadtgemeinderaths zu Gerings walde, Schlettau und Wilsdruff. Mit Ausnahme der drei zuerstgedachten Städte hat über die Betheiligung der übrigen Vertreter bei dieser Deputation das Loos entschieden. Außer den 3 größten Städten im Lande sind 3 Städte mit revidirter Städteordnung und 3 Städte mit der Städteordnung für mittlere und kleine Städte in der Deputation vertreten. — Ein bedauerlicher Vorfall hat am 2. Pfingst- seiertage eine in Kamenz bei Verwandten zum Besuch anwesende Familie aus Gera betroffen. Dieselbe hatte bei einem Ausflug nach dem Hutberg ihr 4jähriges Kind mitgenommen. Die heftigen Regengüße, welche am 2. Feiertag im Laufe des Nachmittags und Abends statt fanden, haben jedenfalls durch Herbeiführung einer hef tigen Erkältung die Gesundheit dieses Kindes so er schüttert, daß es wenige Stunden nach der Rückkehr in die Stadt, früh 2 Uhr, unter heftigen Krämpfen ver storben ist. Kamenz, 11. Juni. Dem hiesigen Gewerbeverein wurde auf dessen Eingabe die erfreuliche Mittheilung, daß am 24. d. M. aus Anlaß des Dresdner Jahrmarkts früh 4 Uhr 35 Min. ein Extrazug von Kamenz in der Richtung nach Dresden und Nachts 12 Uhr 10 Min. ein folcher, in Anschluß an den, 11 Uhr 15 Min. von Dres den abgehenden Zug, von Arnsdorf nach Kamenz gestellt werden und in Bischheim, Pulsnitz und Großröhrsdorf anhalten wird. — Auch hat sich die k. Generaldirection der Staats-Eisenbahnen bereit erklärt, Extrazüge aus An-