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schweren »lückt. Im mnche am alte Ran- -letzt. Dst «riebethal Er wur- r Verletzte w Heimat- matsteund, ZoMumS- !en Gebie- -r er u. a. A und am ie Nieder« Kn-76. Er war raren ihm är in der Ruhestand richt.- In rren eine- Men md. Vs -er dem n Züge !e'M- Mh RS SR in, Ms 'Mett er den aber er 2m teedie allein einen Hellen r im hatte e Hom Kopfe reinen" lb da« Weile robber nicht über» Der SSGsche Lrzähser Ar. 147 95. Jahrgang Demobilmachttttg rmdAbrüstung ren. Alle «ebieteA find erforderliche Ausmaß zu be« »g bleibt es überlasten, ihren ätzten Gebiet zu wühlen, oder, Varis zu verlegen. Die bent- n Falle der stanzSfischen Regie. N stbe Notwendige Erleichterung » besetzten und nrchtbefetzten Ge- tn . , steiche gilt für alle Verkehrsmittel und Verkehrswege, nSbesonoere für Eisenbahnen, Straßen und die Binnenschiff, ahrtswege, für bas gesamte Fernmeldenetz sowie für die Ein richtungen der Fahrwasservezeichnung und Küstenbefeuerung. ' "" ' "-en Ober, lungs. Ein britisches Flugzeug flog bei Tag« den Flugplatz Sta- Vanger-Sola an. Bor Abwurf von Bomben wurde eS von un- seren Jägern avgeschoffen. Britische Flugzeuge setzten ihre Einflüge nach Nord, und Westdeutschland auch in der letzten Nacht fort, ohne irgendwel chen Schaden an militärischen Anlagen anzueichten. Der Flakartillerie unserer Kriegsmarine gelang eS, an der Nordseeküste zwei englische Flugzeuge avzuschießin. Der italienische Heeresbericht Rom. 25. Juni. Der italienische Heeresbericht vom Diens. tag bat folgenden Wortlaut: . , Infolge der Unterzeichnung des WasfenstillstandSabkom. mens find heute früh 1.8S Uhr die Feindseliakettrn zwischen Italien und Frankreich auf allen nationalen und Ueberseeseko. "" Eines^ unserer U-Boote hat «ine« feindlichen Dampfer von 8oo» BRT. versenkt. Mn U-Boot, das «m Roten Meer statio, niert war, ist nicht in seinen Hermathafen zurliSaekehN. Bei dem feindlichen Luftangriff auf Tripolis find Ziele von militärischem Interest« nicht getroffen worden. Die Bomben fielen auf HSufer des alten Judenviertels und verursachten an so w- Räumung -er Minensperren S) Das franzSstsche Oberkommando -ar dem Leutschen Over. komMaabö genaue Angaben über alle von Frankreich aüsgelegten Minen sowie «der alle sonstigen Häse«, und Küstenvorfeld, sperren «ab verteidig«»-«, und «bwehranlagen zu machen. Die Räumung der Minensperren ist, soweit es das deutsche Oberkommando fordert, Lurch franzSstsche Kräfte durchzuführcn. 1«) Die französische Regierima verpflichtet sich, mit keinem Teil der ihr verbliebenen Wehrmacht «ad in keiner «eise weiter, hin feindselige Handlungen gegen da« Deutsche Reich zu unter. "*^wnso wirb die franzSstsche Regierung verhindern, baß An. gehSrige der franzSstsche« Wehrmacht außer Landes geh«» und daß Waffen und Ausrüstungen irgendwelcher Art, Schiffe, Flug, zeuge «sw. «ach England oder in das sonstige Ausland ver. bracht werden. Die franzSstsche Regierung wird stanzSfischen StaatSange. -Sri«« verbiete«, i« Dienst von Staaten, mit denen sich da» Deutsche Reich noch im Kriege befindet, gegen dieses zu kämpfe«. Französische StaatsangehSrige, die dem zuwiderhan« del«, werde« von de« deutsche« Truppen als Fretschärler behandelt werde«. i dem feindlichen Luftangriff auf Tripolis ischrm Interesse nicht getroffen worden, auf Häufer des alten Judenviertels und. 20 Ödser. Ei« feindlicher Luftangriff auf Cagliari, bei dem gegen Bomben abgeworfen würden, hat keinen Schaben an de« Hä- fern angerichtet und nur weniae Personen verletzt. Zwei Luftangriffe gegen Palermo find von urtteren Jagd- fluazrugen, die die feindlichen Flugzeuge zur Flucht zwangen. Der Krstg^ argen Großbritannien geht Weiler «nb wird bi» znm «ege foRgesrtzt. Tageklaü DrAWOwttda Einzige Tages,eitu.ng im Amtsgerichtsbezirk Ileukirch und Almgegend Bischofswerda und den angrenzenden Gebieten *M«i,m»"t«> ou seche-llp-IIm« MMMt-pw 5 ps, I» »«I-ewel-m« Lk«n Mllllimaneii, r, m L - -u» ». u-r». Siadl^ret-Nl» Asch^ewmda 7kl. — Dm« und Lsl«, ms zrI, dkI» N«, l, Lllcho-Mxrda. Der Sächsische Erzähler ist , das hur Veröffentlichung der arMchen Bekanntmachungen des Landrates zu Bautzen und der Bürgermeister zu Bischofswerda und Neukirch (Lausitz) hehördlicherseits bestimmte Blatt md MLlt ferner die Detmntmachungen des Finanzamts zu Bischofswerda und anderer Behörden. H Die franzSstsche Wehrmacht zu Lande, u» Wasser und in der Lust ist in einer noch zu bestimmende« Frist dKmovil zu machen und abzurüsten. Ausgenommen Lewon st«d nur stne verbände, die für die Aufrechterhaltung der innere« Ord. «mm nötig find. Ihre Stärke und Bewaffnung be. chland bzw. Italien. Die in dem von chenbe« Gebiete Vefindfichen verbände der nacht werden beschleunigt in das ntchtzu. -«rückgeführt und sind zu entlaste«. Diese - ihrem Abmarsch ihre Waffen und ihr -latz nieder, wo sie sich zur Zeit des Jnkrast. . .eages befinde». Sie find für eine ordentlich« ««Vergabe an die deutsche» Truppen verantwortlich. 5) WS Garantie für bse Einhaltung deS Waffensiillstanbez kirn» gefordert werben die unversehrte Auslieferung aller jener Geschütze, Panzerkampfwagen, Panzerabwehxwaffen, HiegSflugzeuge, Flakgeschütze, Anfantekiewafftt», Zugmittel «nb Munition von verbände» der stanzSfischen Wehrmacht, Re im Kampf gegen Deutschland standen und sich zur Zeit Le» Jnkrast. treten« Rests Abkommen» in de« von Deutschland nicht zu Ve. setzenden Gebiete befinden. Den Umfang d«r Auslieferungen bestimmt die deutsche WaffensttllstandSkommisfion. Sicherstellung -er verbleibenden Waffen s) Die verbleibenden Waffen, Muattionsmeaaea uub Krstasgeräte stber Art im unbesetzten Teil Frankreichs find — soweit sie nicht zur Ausrüstung der zvgebilligten stanzSfischen verbände steigegeben werben — «ater deutscher bzw. ttalknischer Kontrolle zu lagern bzw. ficherzustellen. Es bleibt de« SeNtfche» Oberkommando Vorbehalten, hierbei alle jene Maßnahme« a«. zuorb«««, die erforderlich find, um den unbefugte« Gebrauch die ser Bestände auszuschlteßen. Die Neuanfertigung von Krtegsgerät »st im unbesetzten Gebiet sofort et«zu. stellen. 7) In dem zu besetzende« Gebiet find alle Lanb. und Küstenbefestigungen mit »affen, Munition und Gerät, Beständen und Anlagen jeder Art unversehrt zu über, neben. Die Pläne dieser Befestigungen sowie Vst Pläne der von den deutschen Truppen bereits eroberst«, ft«d aus zu liefern. Die genauen Angaben über vorbereitete Sprengungen, anaekgt« Landminrnsperren, Zeitzünder, Kampf, stoffsperrea «sw, find de« deutsche« Oberkommando vorzulegen. Dstst ^iüderais^^i^ bei deutscher Aufforderung durch stanzö. Abrüstung -er französischen Motte Dst f-anzäsifche Kriegsflotte ist - ausg-nmu. uw« iraer Teil, ter für Re Wahrung »er französischen Inter, esst« in ihre« Kolonialreich der franzSstsche« Regierung frei, gestehen wird — tu näher zu bestimmenden Hiifen zusam. «»»»«ziehen und unter deutscher bzw. italienischer Kon trolle demobtl za machen und abzurüsten. Maß. gebend für Re Bestimmung Rr Häfen so« der Frstdensstandort der Schiffe sein. dst stch in den unter deutscher Kontrolle stehe«»«« «ist« test«, »et, i« Kriege für ihre .Zwecke^« verwenden. außer solchen Ein- Heist«, »st für Zwe-e der Küstenwacht und de» Minenräumens benRigt werwn Sie erklärt weiterhin ststrlich und ausbrvck- LchEMWW Mittwoch, -en S«. Juni 1940 Sie deuW italienischen vedinMgen Ser Worllauk -es deutsch-friuMchev md -es italienisch-französischen VassensklWau-sverlrages Kein Auslaufen von Han-elsfchiffen 11) Den stanzSfischen Handelsschiffen aller Art ei«, schließlich der Küsten, und Hafenfahrzeuge, die sich in franzSfi. fchen Händen befinden, ist bi- auf weiteres da- Auslaufen zu verbieten. Die Wiederaufnahme Les Handelsverkehrs unterliegt der Genehmigung der deutschen bzw. italienischen Re. gierung. FranzSstsche Handelsschiffe, die sich außerhalb stanzö. fischer Häfen befinden, wirL dst franzSstsche Regierung zurück- rufen, oder, falls die- nicht ausführbar ist, in neutrale Häfen be. ordern. Alle in franzSfischen Häfen befindlichen aufgebrachten Leut, fche« Handelsschiffe find auf Anforderung unversehrt zu. rückzugeben. Startverbot für französische Flugzeuge IS) Für alle auf französischem Boden befindlichen Flugzeuge »st ein sofortiges Startverbot zu erlassen. Jedes ohne deutsche Genehmigung startende Flugzeug wird von der deutschen Luftwaffe als feindlich angesehen und demgemäß be. handelt werden. Die im unbesetzten Gebiet befindlichen Flugplätze und Bodenetnrichtungen der Luftwaffe werden von deutschen bzw. italienischen Kontrolle« überwacht. Ihre Unbrauchbarmachung kann verlangt werden. Die französische Regierung ist verpflichtet, alle im unbesetzten Gebiet befindliche»» fremden Flugzeuge zur Verfügung zu stellen bzw. am Weiter. fl»m zu . verhindern. Sie sind der deutschen Wehrmacht zuzu. führen. Uevergave aller» militärischen Anlagen 18) Die französische Regierung verpflichtet stch, dafür Sorge zu tragen, daß in Len durch deutsche Truppen zu besetzenden Ge bieten alle Anlagen, Einrichtungen und Bestände der Wehrmacht unversehrt den Leutschen Truppen über, gebe» werben. Sie wird ferner dafür sorgen, Latz Häfen, In. bustrieanlagen und Werften im derzeitigen Zustand belassen unk in keiner Weise beschädigt oder zerstört werde«. Das gleiche gilt für alle Verkehrsmittel und Verkehrswege, insbesondere für Eisenbahnen, Straßen und tie Binnenschiff, fahrtswege, für Las gesamte Fernmeldenetz sowie für die Ein richtungen der Fahrwasserveze" „ ' "7 " Ebenso verpflichtet ste stch auf Anordnung des deutschi kommandoS, alle hier erforderlichen Wiederher fiel arbeiten zu leisten. Die franzSstsche Regierung sorgt Lafür, daß in dem besetzten Gebiet das erforderliche Fachpersonal, Re Menge an rollendem Eisenbahnmaterial und die sonstigen Verkehrsmittel vorhanden find, so wie sie den normalen Verhältnissen des Friedens ent- sprechen. Sen-everbot -er Funkstationen 11) Für alle auf französischem Boden befindlichen Funk- sendestatlonen gilt ein sofortiges Sendevervot. Die Wiederaufnahme des Funkverkehrs aus dem unbesetzten Teil Frankreichs bedarf der besonderen Regelung. Forlsehung auf der 2. Seite. Angriffsflüge nach Mittelengland Der letzte Kampftag in Frankreich — Nochmals Erfolge an allen Fronten Führer-auptguartier, 2S. Juni. Das Oberkommando der Wehrmacht gibt bekannt: Der Feldzug ka Frankreich hat nach einer Dauer von nur sechs Woche« «U einem unvergleichliche« Siege der deutschen Waffen geendet. Seit heute i ss Uhr herrscht Waffen- ruhe. Im Verlauf des gestrigen letzten Kampftages rück, tea unser« Ltvifio«e« an ter Atlantikküste nach Brechung stärksten Widerstandes i« Ler Linie Rohan an Ler Gironde. Mündung — Angouttrne vor. An der Rhein.Front und im Lothringen verlor ter Gegaer weitere Festungswerke. Am Dono« in den Bo« gesen kapitulierte, wie Lunch Sondermeldnng bekanntgegeben, ein« Feindgruppe von srtwo Mann, darunter ein Kommandie render General und drei Divisionskommandeure. Südwestlich von Lho« wurden St. Etienne und Anna «ntz genoukmrn. I« Savohea gelang es unseren Truppen «ntrr Einsatz vm» Gebirgsjägern Re zäh verteidigten Feind- stell»«ge* an mehreren Stelle» zu durchbrechen. Aiz.les-Bains wurde genommen. I« Zuge der bewaffnete« Luftaufklärung vor »er franzSfischen Atlanttkküfie wurde ein britisches Transport- chifs von » bis «wo Tonne« erfolgreich mit Bomben angegrkf- r«. „Wetterr Aofklärnngsflüge erstreckten sich auf Teile der Wehste, gu der Nacht zum es. «. unternahmen deutsche Kampf- berbä«de einige AngrWflüv «ach Mittelengland und beleg, st« Flugplätze und Anlässe« der Flug^ngindustrie «fit »müden. Das Vertragswerk von Eompiögne I« de« besetzte« Teilen Frankreich- übt bas Deutsche Reich all« Rech" der besetzenden Macht aus. Die frmkzRisM Regten«- verpflichtet fich, die in Ausübung dieser Rech« sw»rh«bea Anordnungen mit allen Mttteln zu unter, stütze« ünd «it HUst der franzSstsche« Verwaltung durchzufüh- gflw französischen BehSrden «nd Dienststelle« des besetzten daher von Ler sranzSstschen Regierung unverzüg. ltch anzuwrisen, Rn Anordnungen der brutschen Militärbefehls. h«er Folge zu leisten und in korrekter Weise mit diesen zusam. menzuarbeitrn. ES ist dst Absicht brr deutschen Regierung, die B e setzung der Westküste nach Einstellung der Feindsellgkeiten mif Eaglaud auf das unbedingt erforderliche Ausmaß zu be. fchräukeu. Der frauzä Regier« wen Verein, 25. Juni. Zwischen dem vom Führer des Deutschen Reiches und Obersten Befehlshabers der deutschen Wrhrmacht beauftragten Chef der Oberkommandos der Wehrmacht Gene, raloberst Keitel einerseits und de« mit ans« n Boll, »»achten versehene« Bevollmächtigten »er che« Regier rimg: «rmeegeneral Huntz»nger. «o der der Destga. tion, kraazSfischer Botschafter Roel, Vizeadmiral Le Lue, tzstmrrkorpsgeneral Parisot, und General Rr Luftwaffe Bergeret anderseits ist der nachstehende WaffenstsAfUmds. vertrag vereinbart worden: 1) Die französische Regierung veranlaßt iq Frankreich sowie in be« französische» Bedungen, Kolonie«, Protrttoratßgebieten »md Mandaten,sowie auf dem Meere Re Einstellung des Kamp fes arge« das Deutsche Reich. Sie bMmutt dst sofortige Wasfeuaiekerlegung der vo« den deutsche« ProPPe« beretts eingeschlossenen stanzSfischen verbände. Besetzung französischen Staatsgebietes 2) Zur Sicherstellung der Interessen des Leutschen Reiche» wird da» franzSstsche Staat-gebiet nördlich und wrMchi der i« ., Linie vo« ' brutsch«n oweit fich bst zu besetzende« Teste noch Truppe« besetzt.