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LrcrvronunqclUalt der Kreishanvtmannjchaft Baut;e» zugleich als Konnstonalbehörve vcr Oberlansit;. A m t s ö 1 a t 1 -er Amtsbauptmannschaftcu Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhul. Bernstadt und Ostritz, des Hauptsteueramts Bautzen, ingleichen der Stadtrüte zu Bautzen und Bernstadt, joivie der Stadlgemelnderäte zu Schirgiswalde und Weißenberg. - Fernspccchanjchluß Nc. 5 t. «r. 275 1898 Montag, do« 28. Novernber, abends Organ der Handels» und Gewcrbekamurer zu Zittau 2Ie Bautzener Nachrichien erscheinen, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, täglich abends. Preis des vierleüäh rlichen Abonnements 3^! Jnteclionsqebnkr n> den Naum eine! PeM- Spallzelle gewöhnlichen Satzes 12'/, in geeigneten Fällen unter Gewährung von Rabatt' Zistern-, Tabellen- und anderer ichwieriger Sa» enlivrechend teurer Anchweisgebühr lede Au^ctqe und Insertion 20 Psg., sür brieslichc AuSkunftScrlcilung 10 Psg. lund Porto). Nur bis früh 10 Uhr eingehende Inserate finden noch in dem abend» erscheinenden Biaue Ausnahme Jniecalc nehmen die Geschäftsstelle des Blattes und die Annoncenbureaus an, desgleichen die Herren Walde in Löbau, Ciauß ui Wetstenberg, Lippttich in Schirgiswalde, Gustas Kröling in Bempadi. Buhr in Königshain bei Ostritz Reußner in Ober-Lunne -docs und von Lindenau in Pulsnftr ' Verantwortlicher Redakteur Georg G. Monse (Sprechstunden wochentags von 10 bis 1t und von 3 bis 4 Uhr Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstages. Vom 25. November 1898. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preusten >c., verordnen aus Grund des Artikels 12 der Verfassung, im Namen deS Reichs, was folgt: Der Reichstag wird berufen, am 8. Dezember d. I. in Berlin zusammenzutrcten, und beauftragen Wir den Reichskanzler mit den zu diesem Zwecke nölhigen Vorbereitungen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Jnsiegel. Gegeben Baden-Baden, den 25. November 1898. (la. 8.) Wilhelm. Graf von Pofadowskh. Königlich Sächsische Staatseisenbahnen. Im allgemeinen VerkehrSinteresje wird, mit Genehmigung der König!. Generaldirection der Staats- eisenbahnen. wie im Vorjahre, ans Grund K 68 Abs. 5 der Verkchrsordnung sür die Eisenbahnen Deutsch lands vom 15. November 1892 Folgendes ungeordnet: 1) Alle bei der Güterverwaitung Bautzen Hinte,legten Erklärungen und Vollmachten, bctr. Vic Ab holung angckommcncr Eil- unv Frachtftückgütcr durch die Empsänger selbst, oder durch andere al« dle durch die Bahn bestellten Fuhrunternehmer vcrltcren mit Ablauf dieses Jahres ihre Giltigkeit. 2) Diejenigen Güterempfänger, welche entsprechende Erklärungen oder Vollmachten sür das nächste Jahr ertheilen wollen, haben dieselben bis zum 16. Dezember dleseS Jahres bei der Gütcrverwaltung Bautzen niederzulegen und sich dazu derjenigen Muster zu bedienen, welche hierzu von der genannten Dienststelle kostenlos abgegeben werden. Die Erklärungen oder Vollmachten sind sür Eilgüter und sür Stückgüter je besonder« änfzustellen: sie gelten nur sür VaS Jahr 1899 und können während dieses Zeitraumes jederzeit zurückgezogen werden. Geschleift dies, so findet die Zurollung durch den bahnseitig bestellten Rollfuhrunternehmer statt. Die gleichen Wirkungen treten für Eil- und Frachtgüter ein, wenn die Erklärungen nicht rechtzeitig und zwar bis zum 16. Dezember dss. I«. hinterlegt werden. Jede sonstige Aenderung dieser Erklärungen und Vollmachten, insbesondere deren Uebertragung auf einen anderen Beauftragten, wird nur ausnahms weise, bei Dringlichkeit nach vorheriger Prüfung der im Einzelfalle vorliegenden Verhältnisse, eisenbahnfeitig zugelassen. 8) Neu entstehende Firmen dürfen als Auftraggeber erstmalige Erklärungen oder Vollmachten auch während de« Kalenderjahres niederlegen. 4) Eil- und Frachtstückgifter, welche der bahnamtlichen Zustellung überhaupt nicht unterliegen, werden von dieser Maßnahme nicht betroffen. Für Zoll- und Steuergüter bewendet cs bei den besonderen Vor schriften. Nähere Auskunft ertheilt die Güterveiwaltung Bautzen. König!. Belriebs-Oberinspection Dresden-Neustadt, den 22. November 1898. Die Liste über die Abstimmung wegen der Errichtung einer Zwangsinnung sür das Schlosser-, Schmiede-, Maschinenbauer-, Feilenhauer- rind Klempner-Handwerk in Oberneukirch aller Anthelle, Nteder- neukirch, Ringenhain beider Antheile, Steinigtwolmsdorf, Tautewalde, Diehmen und Naundors ist geschlossen und liegt in der Zeit vom 29. November 1898 bis mit 12. Dezember 1898 während der gewöhnlichen Ge- schästsstunden zur Einsicht und Erhebung etwaiger Widersprüche Seitens der Betheiligten in der Kanzlei der Königlichen Amtshauptmannschast Bautzen, 1. Obergeschoß Zimmer Nr. 3, öffentlich aus. Bautzen, am 28. November 1888. Der Kommissar. Frhr. Von Ocr, RegierungS Raih. Ortskrankenkasse Luul»««. Nachdem die Wahlperiode der die Generalversammlung bildenden bisherigen Vertreter abgelausen ist, macht sich eine IV««» «Iit derselben nothwendig. Nach 8 47 des Statuts wird die Generalversammlung 1) aus Vertretern der Kassenmitglieder, 2) ans Vertretern derjenigen Arbeitgeber, welche sür Kassenmilglieder Beiträge aus eigenen Mitteln zu leisten haben, zusammengesetzt, dergestalt, daß iür je 50 Kasjenmitglieder ein Vertreter und sür je 100 von den Arbeit gebern beschäftigte Kasscmnitglieder, sür welche die ersteren Beiträge zahlen, ebensalls ein Vertreterder Arbeitgeber zu wählen ist. Nach diesen Grundsätzen und dem gegenwärtigen Mitgliederstande ist die Zahl der zur General versammlung zu wählenden Kasjenmitglieder auf 88 und diejenige der Vertreter der Arbeitgeber aus 42 festgesetzt worden. Außerdem ist für jeden Vertreter ein Ersatzmann zu wählen. Die Wahl findet Mittwoch, den 30. November 1888, in dem Geschäftszimmer der Ortskrankenkasse, rr, Abends von 8 bis */,lO Uhr statt. Die der Ortskrankenkasse angehörigen großjährigen Kassenmitglieder, sowie diejenigen Arbeitgeber, welche sür bei ihnen beschäftigte Kasjenmitgiiedei Beiträge aus eigenen Mitteln zahlen, werden daher hiermit aujgesordert, zur gedachten Zeit am angegebenen Orte Persönlich'zu erscheinen und mittels Stimmzettel ihre Stimmen abzugeben, und wird hierbei auf Folgendes aufmerksam gemacht: 1) Die zu wählenden beiderseitigen Vertreter müssen großjährig und im Besitze der bürgerliche« Ehrenrechte sein. 2) Die Arbeitgeber können zu Vertretern auch Geschäftsführer oder Betriebsbeamte der zu Bei trägen verpflichteten Arbeitgeber wählen. 3) Für Arbeitgeber ruht das Stimmrecht und die Wählbarkeit, jo lange sie mit der Zahlung voll Beiträgen im Rückstände sind. 4) Jeder Wähler hat die von ihm zu wählenden Vertreter durch deutliche, jeven Zweisel aus- schließende Bezeichnung der Namen derselben aus dem Stimmzettel zu bezeichnen. 5) Zur Beguemiichkeit sür die Wähler liegen zwar Stimmzeitel von Freilag, den 25. November e., ab im Geschäftszimmer, Kornmarkl 3, zur Abholung bereit, es ist jedoch Niemand gezwungen, davon Gebrauch zu machen, vielmehr kann jeder Wähler auch jedes anderen Stimmzettels sich bedienen. 6) Das Wahllokal wird am 30. November d. I. Abends Punkt '/„IO Uhr geschloffen. Bautzen, am 22. November 1898. Der Kassenvorstand. WicarduS Smidt. n «r» t i» I a » K der gemeinsamen Ortskrankenkaffe für Jenkwitz und Umg. Sonntag, den 4. Dezember 1898, Nachmittags 3 Uhr im Hauerfchen Gasthof zu Kubschütz. Tagesordnung: Wahl der Revisoren und Ergänzungswahl der Kassen-Vorstandsmitglieder. Alle stimmberechtigten Kasjenmitglieder und deren Arbeitgeber werden hierzu eingeladen. Kubschütz, am 26. November 1898. Vorsitzender. Wochenschau. Unser deutsches Kaiser paar ist am Sonnabend vor mittags 11 Uhr von seiner Palästinareise wohlbehalten in Potsdam wieder angelangt und hat in der Heimat einen so feierlichen wie herzlichen Empfang gefunden. Der Kaiser hat alsbald die Minister um sich versammelt und ihnen Mitteilung über ,die erreichten und für die Zukunft noch zu erhoffenden" Ergebnisse der Orientreise gemacht, sowie über die augenblickliche politische Lage im Mittelmeer, »unter dem Ausdruck seiner Befriedigung über die erzielten Erfolge". Und das deutsche Volk hat gewiß nicht weniger Ursache, wie über die glückliche Heimkehr der Kaiserlichen Herrschaften, so über die Ergebnisse dieser Kaiserleise sich zu erfreuen, die auch in ihrem letzten Abschnitt reiche Früchte getragen zu haben scheint. Denn nach wohlverbürgten Nachrichten ist es bei der auf der Rückreise erfolgten Be gegnung unseres Kaisers mit den regierenden Häuptern in Süddeuischland, im besonderen mit dem Prinz-Regenten von Bayern, zu einer völligen Verständigung über die so lange schwebende Frage der Militär-Strafgerichts ordnung gekommen undebenso soll in der vielbesprochenen lippeschen Angelegenheit eine günstige Wendung herbei geführt worden sein. Wer möchte hiernach nicht freudig in die Worte einstimmen, mit denen die „Nordd. AUgem. Zig." die Heimkehr des Kaiserpaares begrüßt hat: „Die Nebel sind gewichen, die Kaisersonne leuchiet wieder in Deutschland, und frohen Herzens rufen wir den Majestäten ein dankbares .Willkommen' zu!" In traurigem Gegensätze hierzu stehen die Nachrichten, die aus Oesterreich-Ungarn zu uns herüberkommen. Streit und wieder Streit und Streit ohne Aussicht auf Frieden, das ist die Signatur der dortigen Zustände, die in eine parlamentarische Anarchie auszulaufen drohen und bei längerer Dauer nicht nur den inneren Frieden, sondern auch die äußere Machtstellung der österreichisch-ungarischen Mon archie ernstlich gefährden würden. Im österreichischen Ab geordnetenhause erregte in dieser Woche die Verhandlung über den Antrag der galizischen Abgq. Daszinsky und Kosakiewicz die Gemüter (s. Nr. 272), bei der von Ersterem schwere Angriffe gegen die Regierung und die galizischen Justizbehörden gerichtet wurden. Indessen verteidigte Mi nisterpräsident Graf Thun die Behörden mit Erfolg gegen den focialistischen Redner, dessen Antrag denn auch gegen eine Minorität von 96 Stimmen abgclehnr wurde. Schlimmer ist es im ungarischen Parlamente zugegangen, wo die Unabhängigkeiispariei und die Naiionalpanei gemeinsam daraushin arbeiten, das Ministerium Banffy zu Fall zu bnnaeu. Bisher ist ihnen das nicht gelungen, doch giebt sich Baron Banffy selbst keiner Täuschung über die Wirkung der Obstruktion und den Ernst der Lage hin: nach sehr bestimmten Andeutungen des Ministerpräsidenten macht sich die Regierung auf eine weitere Verschärfung des Konflikts gefaßt. Daß die radikale oder revolutionäre Partei vor keinem Mittel zurückschreckt, um die Leidenschaften zu er- regen, beweist die von uns bereits in der letzten Wochen- schau besprochene abscheuliche Agitation in Sachen des Hentzi-Denkmals. Schon haben infolge der fortgesetzten Ver hetzung von seilen der allezeit spektakelsüchtigen Pesther Studentenschaft Unruhen ziemlich ernster Art stattgesunden und, da es bei derartiger Gemütsstimmung der Parteien in Ungarn ohne wenigstens ein Duell nicht abgeht, so ist es auch zu einem solchen, und zwar diesmal zwischen einem Minister und dem Abgeordneten Hollo, gekommen, wobei jener, der Minister des Inneren Perczel, verwundet wurde. Im übrigen läßt der bisherige Verlauf der österreichisch ungarischen Ausgleichsverhandlungen es fast als gewiß er scheinen, daß für das nächste Jahr wiederum ein Aus- gleichs-Prooisorium in Kraft tritt. Die italienische Regierung und der bessere Teil des italienischen Volkes, der L-cham darüber empfindet, daß Italien die gefährlichsten Anarchisten erzeugt, haben die Genugthuung, die auf die Einladung der Regierung von sämtlichen europäischen Staaten beschickte antianarchistische Konferenz jetzt in Rom tagen zu sehen. Möge deren Be raiungen ein den Erwartungen aller Gutgesinnten ent sprechender Erfolg beschieden sein! Zu hoch wird man die Hoffnungen in dieser Beziehung nicht spannen dürfen, nach dem soeben in der französischen Deputiertenkammer der französische Ministerpräsident Dupuy erklärt hat, das Re sultat der Konferenz werde wohl eher ein Austausch Philo- sophischer Ansichten (!) sein als Gesetze zur Unterdrückung des Anarchismus! (Unter so bewandten Umständen ist es ein Glück, daß wenigstens die Regierungen unseres Vater- landes die Sache ernst anfaffen; sie sollen sich bereits über die nötigen Vorkehrungen zur Bekämpfung des Anarchismus vollständig geeinigt haben.) Non sicherem, dauerndem Ge winne wird für die Italiener der langersehnte Abschluß eines neuen Handelsvertrages mit Frankreich sein, der nun endlich erfolgt ist und das Ansehen des Mini steriums Pelloux im eigenen Lande wesentlich erhöhen wird. Die italienische Regierung hat den günstiaen Moment sehr geschickt benutzt, die durch die inneren Wirren und den Konflikt mit England bedrückte französische Regierung zum Abschluß emes bisher stets hochmütig verweigerten Ver trages zu bestimmen. In Frankreich währt der erbitterte Kampf zwischen der Militär, und Civil-Gewalt fort und bringt immer neue Ueberraschungen. Die jüngste ist die Verfügung des der Revision des Dreyfus-Prozeffes mit aller Kraft wider strebenden Generals Zurlinden, durch welche der der Gene- ralltabs-Partei tief verhaßte Oberst Picquart wegen an geblicher Fälschung, Gebrauchs von Fälschungen und Mit teilung geheimer Dokumente vor ein Kriegsgericht verwiesen wird. Es ist ein Schlag ins Angesicht des Pariser Kaffa- ttonshofes, der allein noch in Frankreich die richterliche Ge rechtigkeit zu repräsentieren scheint. Auf der Insel Kreta wird demnächst Prinz Georg von Griechenland als Gouverneur der Insel eingesührt werden. Einen letzten, natürlich aussichtslosen Versuch, die Einsetzung des Prinzen abzuwenden, hat der türkische Sultan gemacht, indem er an den Kaiser von Rußland ein Schreiben richtete, dem man Würde und Feinheit nicht absprechen kann. -reuest« Telegraphische Sorrespou-enz. Wilhelmshaven, 27. Novbr., abends. Der Dampfer „Lulu Bohlen" ist mit dem Ablösungstransport aus Kamerun hier wohlbehalten eingetroffen. Wien, 27. Novbr., nachm. Kaiser Franz Joseph ist hier heute früh aus Gödöllö eingetroffen. Genua, 27. Novbr, abds. Durch einen heftigen Sturm wurde die Mole des Außenhafens beschädigt. Dem deut schen Kreuzer „Hertha", welcher hier vor Anker liegt, rissen die Ankertaue. Infolgedessen stieß der Kreuzer gegen den Dampfer »Scilla", welcher leichte Havarien erlitt. Auf der „Hertha" wurden zwei Krane zertrümmert und andere leichte Beschädigungen verursacht. Personen wurden nicht verletzt. — Der Sturm zerstörte die Mauer des Leuchtturms auf dem äußersten Ende der Galliera-Mole iu einer Länge von 200 Metern. Die Bahnverbindungen von