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o.)7«) «Elch «. UI, Sekr. G.-V. läthig btt »olr, n. t. Freiberg, de« 18. Februar 1896 !M nmte. -e v»Vutz« lkcii, ganz vorzüB ,U brt n in Atbisdl» ligst Ragvebur», sadrtk. m uswahl btt tvsslvr, Burgstrahl» «emeiude-Sparkaffe zu ErbtSdorf ist jede« Montag Nachmittag» vou 2 bi» 6 Uhr geöffnet, vrrzinst Spareinlagen zu 8'/, */, «ch gewährt Darlehen auf Grundstücke zu mäßiger Verzinsung. Do« Gemeind«»««». U»nM«n»»«i7, A^vorstavd. velanntmachnng. Die Kaffenstelle beim Da», und Wasserwerk bleibt Montag den 17. Fed,»ar 18V« -wegen vorzunehwendrr Reinigung geschlossen. Freiderg, am 8. Februar 1898. oder QualitLtssyftem Die Erfahrungen, wrlqr mit diekrw System gemacht worden find, konnten die Regierung zu einer Nachfolge für Sachsen nicht ermuthtgen. Dasselbe sei bet dem Proporltonalsystem der Fall. Der Herr Minister widerlegte al», dann die vielfachen Angriffe, welche die Regierungsvorlage er. fahren habe. Maa habe gesagt, daß daS Vorgehen der Regierung eine Entrechtung d«S Volkes in sich trage. Die Regierung werde nun und nimmer einen Vorschlag machen, der eine derartige Deutung zuläßt. Man habe ferner behauptet, die Regierung be gehe mit der Vorlage einen BeifaffuogSbruch. Er verstehe nicht wie man zu einer solchen Behauptung überhaupt gelangen könne. Der Wahlgrsetzentwuif empfehle an keiner Stelle eine Aeoderung der bestehenden Verfassung Es sei daS ein hinfälliger und un gerechtfertigter Schluß 2elbft»wenn dir Regierung aber zu einer Modifikation der Verfassung gelangt wäre, so wäre die» immer,noch kein BersaflungSbruch, da eS doch den verfassungsmäßig Organen vorbe. halten sei, ihre Zustimmung zu geben. Wenn die Regierung nach 1868 sich mit vollster Berechtigung der Annahme htngrben konnte, tn der damals vrrhältnißmäßtgen ruhigen Zeit daS direkte Wahlsystem einzusühre», so Hiden sich doch die gegenwärtigen Verhältnisse derart verschoben, daß da» gerade Grgentbeil einge- treten ist Die Regierung glaubt daher die Rückkehr zum indirekten Wahlrecht durch diese Gründe voll gerechtfertigt. Lie Regierung schlägt endlich eine Vornahme der Abgrenzung der Wahl noch Wahlabtheilungen vor. Er gebe zu, daß diese» «ich« nach dem Ideal aller ist. Aber rin Wahlsystem wird kanm er funden, werden, welche» den Stempel der Vollständigkeit in sich birgt. Im großen Nanzen habe sich der Entwurf zwar angelrhnt an da» preußische Wahlgesetz Wenn trotz aller Kritik dieser System schon 50 Jahre besteht und wenn auch feiten» der extremen Parteien dort keine besseren Vorschläge gemacht worden sind, so glaube er folgern zu dürfe«, daß tn diesem System do<! gewiß ein guter Kern liegen muffe. Um nicht varadox erscheinen zu müssen, so erkläre er, daß die Regierung allerdings von dem Bestreben geleitet gewesen sei, daß tn der Zukunft die äußerst- Oovofit on au» diesem Hause «ltminirt wird. Zum Schluß em pfiehlt der Herr Minister die Vorlage der geuetgte« verückstch- De« Stadtrath. «öamlsr. Wbr. ae« Keis Pf-., )0 Psd. kB ihr zuzustimmen. Aog. Geyer (Soz): So viele Schönheiten im Gesetze gr ünden worden find, muß ich doch sage«: r» ist et» wahre» Prachtexemplar staatsmännischer Einsichtslosigkeit, wie mir es noch nicht vorgekommen ist. (Ordnungsruf.) Der Entwurf ist daS Produkt dcS Klassenhaffes, aber man kann von ihm nicht jagen: »Leicht ist eS auSgedacht und leicht ist e» ««»geführt." Der Monarchie werde mit Einbringung dieses Eatwurfe» sicher lich kein guter Dienst geleistet. Die Regierung wolle dem Bolle keine Zugeständnisse auf sozialpolitischem Gebiete machen, weil die herrschenden Parteien eS nicht wollten. Während sie diesen Entwurf etnbrachte, der seine Spitze gegen ihre Partei richte, habe sie auf der anderen Seite ihre Partei wesentlich gestärkt. Eine Ursache zu einem so raschen Einbringen deS Entwurfes habe nicht Vorgelegen, und man sehe heute mit vergnüge«, wie dte OrdnungsParteien dir Schuld an tum Entwürfe auf die Regierung ab wälzten. Die herrschenden Parteien seien getrieben worden von der Furcht um den Verlust ihrer Herrschaft. (Der Präsident ruft den Redner zur Ordnung, weil er einer Partei deS HauseS Furcht vorwerfe, worauf Abz. Gryer den Ausdruck Besorgntß anwendet Al» er hieraus die seiner Partei borge« worfene vaterlandSlose Gesinnung und Diktatur de» Proletariat- unter Ausfällen auf die nationalltberale Partei abzuwälzen sucht, wird er wegen Abschweifung von dem Gegenstände wiederum zur Ordnung gerufen) Redner wendet sich hierauf gegen die Aus führungen deS Ministers und nennt e» eine große Ungerechtigkeit, da» Wahlrecht nur nach den direkten Steuern bemessen zu wolle»; man müsse auch die indirekten heranzirhen. Die Wirkung deS GescheS werde rin fortwährende» Unterliegen der 3. Klasse sein. Auch die Annexion durch Preuß-n könnte wieder, Wie schon 1868, gefordert werden. Al» Stütze habe dte Regierung dann nur dir kapitalistische Minderheit. 1868 habe man erklärt, dte allgemeine Wehrpfl cht bedinge die Einführung de» allgemeinen Wahlrecht», heute leugne mau diese» Prinzip. Diese Haltung werde den Ordnungsp-rtrte» bet der nächsten ReichStagSwahl hier in Sachsen alle ihre Sitze kosten, wenn di« Antisemiten edenfall» ihre Stellung auSzunützen verstehen werden. Sobald dte Sozialdemokraten nicht mehr im Landtage fitzen, sei wohl Ruhe im Linde, aber die Ruhe de» Kirchhofe». Dieser Wahlgesetzentwurf sei für dte Regierung, die ihn erlassen hat, und für dte Parteien, dte ihn i unterstützt haben, ein ewige» Schandmal. (Der Präsident rief den Redner wegen diese» letzteren Ausdrucke» zur Ordnung, rügte die auf der öffentlichen Tribüne laut gewordenen Beifalls- bezeugunge« und ei klärte die durch einen Abgeordneten -eschebene ! Lerthetluna eine» sozialdemokratischen Blatte» für ««zulässig.) «bg. Niethammer, «riebstein (natlib.): Der Inhalt der Rede »es Ab,. Geyrr habe auf ihn eine« doppelte« Eindruck ge- > macht, die Rede beabsichtige auf der einen Seite Drohungen aus« zustoßen, aus der anderen Verhetzungen zu veranlassen. E» sei auch die Absicht unverkennbar, dte national liberale Partei vor der Regierung, dem Land«?, vielleicht auch vor de« Momichr» Vas Wahlgesetz im Landtage. Bei überfüllte« Tribünen fand gestern in der 2. Kammer die i Lorberühllug del Gesetzentwurf«» über die Abänderung de» Land- ta,»Wahlgesetze» statt. Die Debatte eröffnete: EtaatSmiAifter v. Mehsch: Irr dte Einbringung der Vorlage seien zweierlei Motto« zum Gegenstand der Erwägungen gemacht worden: 1) unter welchen Verhältnissen die Gesetzgebung über da» gegenwärtige Wahlrecht entstanden ist, 2) ob und in welcher Richtung eine den gegenwärtigen Verhältnissen und In teressen teS Lande» dienende Aeoderung dt» bestehenden Wahl« rechte» in Sachse« angezeigt erscheint. Da» sächsische Landtags- Wahlgesetz vom 3 Dezember 1868 brachte daS bis dahin in Ao« Wendung befindliche System der Vertretung »ach Ständen in Wegfall und beseitigte gleichzeitig daS Prinzip des BezirkSzwangeS und d«S btS dahm gesetzlich eingesührteo indirekten Wahlsystems durch Linsührung de, direkten Wahl, welche dir Ausübung der« selben von einem EensuS abhängig machte. Dte hauptsächlichsten Gründe waren damals für da» bestehende Wahlgesetz, unter anderem in der vollständig veränderte» staatsrechtlichen Stellung Sachsen» nach der Gründung de» Norddeutschen Bundes zu suchen. Die Regierung hatte die lleberzeugung gewonnen, daß daS bis 1866 bestandene Prinzip nach Maßgabe der veränderten Ver hältnisse nicht länger mehr beizubehalten sei und sie gelangte gegenüber dieser Situation zu dem Entschlusse, für Sachsen ein Wahlrecht aus Grund allgemeiner Interessenvertretung auf breiter Grundlage unter Beibehaltung der CensuSwahl zu etabltren. Bei einigermaßen objektiver und vorurtheilSfreier Beurthcilung müsse man unbedingt zugeben, daß daS Wahlgesetz von 1868 eine lange Reihe von Jahren gut funkttonirt hat und von dieser Stelle aus ist al» da» eigentliche Ziel de» Gesetzes gekennzeichnet worden, daß durch die veugeschoffene LertretungSmodalität rin VertretungS- köiprr herausgebildet wird, berufen die Treue für König und Vaterland zu wahren und allen Bestrebungen deS GegrnthetlS er- solgreich zu begegnen. Leider aber sei nicht zu verkennen, daß seit einer Reihe von Jahren die erwünschte Objektivität bei der Behandlung aller Vorlagen eine Beeinträchtigung ersährt durch die Animosität der stet» wachsende» Opposition, welche in da» Hau» hinetngetragrn worden ist. Diese Erscheinung habe schon vielfach den Wunsch nach rinrr Aenderung de» bisherigen Wahl- gesetzrS rege gemacht, um dies« Oppositionen in dte gebührenden Schranken zu verweisen. Statt dessen haben «» die Führer der sozialdemokratischen Partei als die Ersten unternommen, gegen da» bestehende Wahlgesetz zu Felde zu ziehen, welche» einer ihrer eigenen Parteigenossen im Reichstage al» ein erträgliche» Gesetz bezeichnet hat, da» eine freie Aktion der Bewegung gewähre und durch welches sie rtnen verwehrten Zuzug in dieses Hau» verzeichnen können. Ein schon früher im Landtage von den Abgeordneten Eolditz und Genossen etugebrachter Antrag auf Einführung deS allgemeine» gleiche» direkten Wah rechts vom 21. Lebensjahre an, sei von der Kammer als undtSkutirbar be zeichnet worden und hatte damal» dte Regierung keinen Anlaß, sich weiter mit der Frage zu beschäftigen. Wenn jetzt der Antrag Colditz von sozialdemokratischer Sette wieder eingebracht worden, so fühlt dte Regierung eine gewisse Verpflichtung, auf den Antrag einzugehk«. Dte Sozialdemokraten haben zur Begründung diese» Anträge» angeführt, daß die allgemeine Gleichheit für dte Reichs- tagSwahlen auch dte Rothwcndigkeit derselben für die Einzelstaaten mit sich bringen müsse. Die Regierung könne sich dieser Ansicht nicht an schließen und da» Recht, zu wählen, nicht ohne Weitere» jedem Individuum de» StaateS zurrkennen. Wohl habe der Einzelne ein Recht auf staatlichen Schutz, nach gleichem Recht regiert zu werde», auf den Voll genuß der staatsbürgerlichen Rechte, aber da» gewährt dem Einzelnen noch nicht da» sog«, uaunte Herrschaft»recht. Da» Recht, in die gesetzgebende Körperschaft zu wählen, gründet sich auf die Verfassung und das Wahlrecht und setzt bestimmte Eigenschaften de» Einzelnen Vorau» E» habe sich ergeben, wenn daS Wahlrecht al» gleiche» Stimmrecht geübt wird, den breiten Massen rin Uebrrgewicht über di« ge bildeten Massen gegeben wird und tn diesem Ergrbuiß die Quan tität die ost bessere Qualität de» Volke» üb«,bietet. Wenn die Regierung also bt»h«r de» Standpunkt vertreten hat, daß da» all gemeine gleiche Wahlrecht für di« Konstitution de» sächsische» Lande» nicht «forderlich sei, so stehe sie heut« noch ganz auf dem. selb«» Standpunkt«, denn b«i de» obwaltenden Verhältnisse» lass« sich nicht verkennen, daß durch die destruktiven Tendenzen dem sächsische» Volke Wurzel und Boden entzogen werdev und eine weitere Ausbreitung dieser Tendenzen zu besorgen ist. ES sei un richtig, vorauSzusetzen, daß da» Reichstags Wahlsystem Anwendung finden müßte auf die Wahle« der Einztllandtagr. Für dte inuerrn Verhältnisse der Einzelstaatru könne da» für da» gesammte Reich ausgestellt« Wahl yste« »icktgeeiaual «rschetru». Die Sozial- drwokratir hat erklärt, ihre Abträge ««(.Einführung de» allgemeinen gleichen direkten Wahlrechte» fort und fort erneuern und tn abseh barer Zeit herbtisühren zu wollen. Demgegenüber ist die Regierung von der Nothwendlgkeit einer Aenderung de» jetzigen Wahlsystem» um so mehr bestärkt worden, al» in jener Sitzung der Zweiten Kammer vom 10. Dezember 1895, in welcher der Antrag F äßdors und der Gegenantrag vr Mehnert zur Berathung standen, all gemein dem Wunsche Ausdruck gegeben worden ist, daß Maß. nahmen geschaffen werden möchten, um den bestehenden destruktiven Tendenzen ein für allemal einen Damm entgegrnzusetzen. Als gangbaren Weg, diese» Z el zu erreichen, bezeichnet der Antrag vr. Mehnert den Uebergang zum indirekten Wahlrecht und dir Regierung macht diese Anschauung vollend» zu der ihrigen In der Kammer könne nicht mehr länger eine Körperschaft bleiben, welche die Grundsätze der Monarchie verneint und deren Ziele daraus gerichtet find, den Umsturz der bestehenden Staat», und Gesellschaftsordnung h-rbrizuführen. Dte Regierung ist daher dazu gelangt, eine Modifikation deS Wahlrecht» in Aussicht zu nehmen, um dte wüste Agitation zu unterbinden und dieselbe am weiteren Fortschritten zu behindern. Sie hat aber nach eingehen der Erwägung keine- der schon in einigt« anderen deutschen Staaten, namentlich Preußen, Bayern, Baven, bestehenden indi rekten Wahlsysteme in vollem Umfange in Anwendung bringen wollen, ebenso wenig erschien räthlich, daS sogenannte Plural- tigung und wohlwollende» Beurthtilung der Kammer mit deyr Wunsche, daß «tu W«g gefunde» werde für eine tüchtige Ber» iretungSkörperschast de» Land«», eine Grundlage für da» Wirk» jed«r Einzelnen nicht t« Streben «ach dem Siege der einzelne» Meinung, sonder» i» dem Streb«» «ach d:m Ankgleich der -t» ftehenvtn Gegensätze. (Beifall.) Abg. vr Mehnert bezog sich auf seine Erklär»»»« t» ver Sitzung vom 10 Dezember uud stellte vier Sätze auf, dir vte Forderungen der konservative» Partei enthalte»: Keine», her da» Wahlrecht besitzt, solle e» künftig gevomwe» »»erde«. Dix aegrumärti, durchdieBufaffavg KtgtbrÜ^yMerschtiVimg zwisiht» Stadt uud Land kn städtische und-«übliche Wahlkreise soll« bei» behalten werden. E» solle keine plötzliche Erneuerung der Kammer stattstnden, sondern der bi-hertge Turnus bet Aus scheidung der Mitglieder betbehalte« werden. Endlich wünscht vte Partei Einführung deS indirekten Klaffenwahlrechte» «uter ksonveren Garantien dafür, daß den reichen Leuten kein br« onderer Eirflaß zu Theil werde. Der vorgrlegte Gesetzentwurf entspreche diesen Forderungen, und mit Ausnahme eine» Einzige«, ver sich die Stellungnahme Vorbehalte, bl» die Vorlage aus der Deputation zurückkomme, seien sämmtltche Parteigenosse» vkrrit, Bekauutmachuug. Der nächste Bezirkrtag finde« So«»»»-«», de« LL. Februar lf». IS., »ormittags 11 GH» i« Eltzungssaale der Stadtverordneten rm Rathhause zu Freiberg statt. Freiberg, am 12. Februar 1896. Der Amtshauptma««- vr» Gtstmsrt. Bekanntmachung Mouiag ««d Dienstag, de« 17. ««d 1». Kebruir diese» Jahre» falle« säwmtliche Kanzleien und Kaflenräume de» Rath, und Stadthauses gereinigt wrrden, va» mit dem Bemerken hierdurch zur öff.-ntlichen Kenvtviß gebracht wird, daß an diesen beide« Tage» «ur uuaufschiebbare Geschäft« erledigt werde« können. Freiberg, am 8. Februar 1896. Der Gtadtrath. »chmmlom. W Stadt»eror»«et«»fitznng de« 1». Februar 18SS, Abe«d» S Uhr. 1. RathSbeschluß, Ueberlaffuug von Schulzimmeru der Mädchesbürgerschule z»r Ertheilmeg Vox Privatunterricht an confirmtrte Mädchen betr. - 2. Desgleichen, Nachverwilltgung von 80 Mk. für Herstellung«» ftu vor«. Gramp'sche» Harsh, von 136 Mk. 41 Pf-, zu Pos 215d — Fußwegherstellungeu auf der Dresdner Straße -r-, von 721 Mk. zu de» Kosten de» Ldputzr» de» Rathhaus«» und vo» 1180 PU. für d«»llmba» der Frohuveste betr. 3. Bericht der HauShaltplanberichterstittungsdeputation über die Rechnungen L. VI. 17; 18, 19, sowie die Rechnungen außerhalb de» städtischen HauShaltplau». Die tu Aussicht genommene Thraterbefichttguvg wird um 8 Tage verschöbe». Freiberg, am 18 Februar 1896. ck.. VLmwId»«. Erledigt hat sich vorläufig dte für de» 14 ds». Mts. in Herrudors augrsttzte Suction. »8 »emui», reim,- zmM«t gen 180 Vorwoche. Mungal irk, Sster- H.Q«al. 4b bl» 4» «er Stück. Hanuuel: -rrvz ti, SAH (mr« LA un- Tageblatt Amtsblatt für die löriglichei uud 18W. B«ra«tv» örtlich« Leit««« 48. Freitag, de» L»«, I «rfchUut jch« »ochema» Abu«'/.L UhrM d« Ao 37 N «mder-n Tag. Preis vierteljährlich 9 «U. ÜbM Vs OG» zweimonatlich 1Mk. bOPfg.«. etnmonatlich 7b Pf». Behörde, z, Keita, mW VrvU Februar.