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Großenhainer WtthMngs- md AWgMM. VmtSvlatt des Königl. Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und «erlegt von Herrmann Starke in Großenhain. Donnerstag, den 11. April Xo. 43 1867 Bekanntmachung. das Johann Christian Rentzschon zugehörige Dreiviertelhufen- und Windmühlen - Grundstück, Nr. 5 eat., Fol. 4 des Grund- und Hypothekenbuches für Roda, welches ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 2225 Thlr. — Ngr. — Pf. gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden; was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushangenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 2. April 1867. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. Großenhain, den 8. April 1867. Der Stadtrath. Kunze. Der unterzeichnete Stadtrath beabsichtigt, an dem nach Weßnitz führenden Communicationswege, früher Weingasse genannt, in der Nahe des sogenannten Gesellschaftshauses auf Kosten hiesiger Stadtgemeinde einen Lagerschuppen zur Ablagerung größerer Quantitäten von Photogen-, Solar-, Erd- und anderen atherischen Oeten Seiten hiesiger Handeltreibender zu errichten. — Wer gegen dieses Project Einwendungen, die jedoch nicht auf Privatrechtstiteln beruhen dürfen, zu erheben vermag, hat solche binnen vierwöchiger Frist vom Erscheinen dieser Bekanntmachung ab zu Vermeidung deren Verlustes allhier anzubringen. Nachdem das diesjährige Gewerbe- und Personalsteuer-Cataster hiesigen Ort vom Königlichen Finanz-Ministerium approbirt worden ist und auch den einzelnen Steuerpflichtigen, bei denen eine Veränderung in der Abschätzung vorgekommen, bereits Steuerzettel behändigt worden sind, wird andurch noch besonders darauf auf merksam gemacht, daß das Gewerbe- und Personalsteuer-Cataster in der Expedition der Stadt- hauptcasse zur Einsicht der Betheiligten bis zum 15. d. Mts. ausliegt und Reclamationen gegen die darin enthaltenen Jndividualansätze binnen drei Wochen und längstens bis zum 3. Mai 1867 bei der Königlichen Bezirkssteuereinnahme hier schriftlich anzubringen sind. Der Stadtrath. Großenhain, am 8. April 1867. Kunze. Bekanntmachung, die üuittung8voKziehMgen Kei der StadlkauMaffe Keir. Zur Nachachtung wird andurch bekannt gemacht, daß alle Quittungen unserer Stadthauptcaffe zu ihrer Legalität neben der Unterschrift des Cassirers auch der des Controleurs bedürfen. Großenhain, am 8. April 1867. Der Stadtrath. Kunze. I. Brandcassenbeitragstermin und I. Gewerbe- und Personalsteuertermin. Da in unserem Stadtcassenexpeditionslocale gegenwärtig einige Baulichkeiten vorgenommen werden, so haben wir beschlossen, den diesjährigen ersten Brandcassenbeitragstermin, welcher eigentlich den 1. April gefällig gewesen, mit dem ersten Gewerbe- und Personalsteuertermin den 13* Mprila. zugleich einheben zu lassen. — Zu diesem Termine sind daher 2 Pfennige von jeder Brandversicherungs beitragseinheil und ein halber Jahresbetrag der Gewerbe- und Personalsteuer in der Stadtcassen- expedition abzuführen. Der Stadtrath. Großenhain, den 2. April 1867. Kunze. Anher erstatteter Anzeige zu Folge sind in der Nacht vom 8. zum o. März a. e. bei Gelegenheit des hier abgehaltenen Jahrmarkts aus einer in einer Bude befindlich gewesenen Kiste: 1) zwei Stück grüner Drill ü Stück 20 Ellen lang, 2) zwei Dutzend gedruckte Taschentücher, 3) sechs Stücke blaue Leinwand, 4) ein Paquet gedruckte Schürzen und Schürzenlätze, 5) zwei Dutzend einzelne Schürzen entwendet worden, was zur Er mittelung der Thäterschaft und Wiedererlangung des gestohlenen Gutes andurch bekannt gemacht wird. Großenhain, den 8. April 1867. Die Polizeibehörde. Kunze.