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Postscheck-Konto: Leipzig Nr. 3491». -.Die „Sächsischs Elbzcitung' nscheüit Dienstag, Donners- sag und Sonnabend. Die Ausgabe des Blattes erfolgt iagS vorher nachin. 5 llhr. BczugS-Preis viertel jährlich 2.— Mk., 2monatlich 1.40 Mk., 1 monatlich 70 Pfg. durch die Post vierteljährlich 2.10 Mk. (ohne Bestellgeld). Einzelne Nummern 12 Pfg. Alle kaiserlich. Postanstaltcn, Postboten, sowie die ficilnngSträgcr nehmen stet! Bestellilugeii auf die .Sächsische Elbzeituug" an. Tägliche Beilage: ,Unterhaltungsblatt". MW McitüW. Amtsblatt sSl k- Löiiizlichk MtUrW, KkisiWt HtHijvöui! ms Sm SiMs! z» 8DnSi«, s»ik so Sc» 8iüilikMtiücr«i zu Druck und Vertan: Sächsische Elbzcitung, Alma Hieke. — Verantwortlich: Konrad Nohrlavvcr, Bad Schaukau. Fernsprecher Nr. 22. Telegramme: Elbzeitung. Anzeigen, bei der weiten Vor» breitung d. Bl. von großer Wirkung, sind Montag». Mittwochs und Freitags bk spätestens vormittags 9 Uhr aufzngcbcn. Ortsprei« für die 5 gcspalt. Klcinschriftzeile oder deren Nanin 20 Pfg., bei auswärtigen Anzeigen 20 Pfg. (tabellarische and schwierige Anzeigen nach Uebcreinkunst). „Eingesandt" nud„Rcklami' .10 Pfg. die Zeile. Bei Wiederholungen enl sprechender Nachlaß. Tägliche Beilage: „ UntcrhaltungsblE Zeitung für die Landgemeinden: Altendorf, Kleinhennersdorf, Krippen, Lichtenhain, Mittelndorf, Ostrau, Porschdorf, Postelwiy, Proffen, Nathmannsdorf, Neinhardtsdorf, Schmilka, Schöna, Waltersdorf, Wendischfähre, sowie für das Gesamtgekiet der Sachs.-Vöhm. Schweiz. ,1m gallk höbkrrr ScwaN cktrltg «dir irgendwelcher I-nsNncr Störungen de» »lelriebe« der3eUnng, der Llelernnien oder der ÄefSrderiing»eInrichIunaen) hat der Begedcr keinen Anspruch ans Lieierung oder Nachlieierung der geidnng oder aus RNckiahlnng de« Be,ngtp»rN«r. A nzcigcn »AII nahm cst cllcii: In Bad Schandau: ckcschäftsstcUc Zaukcnstrasie 194; in Dresden und Leipzig: Haascnstcin k Bögler, Invaltdendank und Rudolf Most'; iu Frankfurt a. M.: ck. L. Daube L Co. Nr. 125 Bad Schandau, Donnerstag, Len 1/. Oktober 1918 62. Jahrgang. I. Diphtherie-Sera mit den Kontrollnummern: 1844 bis 1852 einschließlich, ge schrieben : „Eintausendachthundertoierundvierzig bis Eintausendachthundertzweiundftinszig einschließlich", aus den Höchster Farbwerken, 351, geschrieben: „Drcihundcrtelnundsünfzig", aus der Mcrck'schcn Fabrik In Darmstadt, 465 bis 472 einschließlich, geschrieben: „Vier- hundertsünsnndscchzig bis Vlcrhunderzweiundsicbzlg einschließlich", aus dem Serum- laboralorium Nuctc-Eiwch in Hamburg, 258 und 25!>, geschrieben: „Zweihundertachtund- stinfzig und zwclhundertncunundfünfzig", aus der Fabrik vormals E. Schering in Berlin, 27 bis 38 einschließlich, geschrieben: „Siebcnundzwanzig bis Achlunddreißig einschließlich", aus den Bchringmerkcn in Marburg, 10!) bis 174 einschließlich, geschrieben: „Einhundert- ncunundsechzig bis Einhundertvicrnndsiebzig einschließlich", aus dem Sächsischen Serum werk in Dresden sind, soweit sie nicht bereits früher wegen Abschwächung usw. eingezogen sind, vom 1. Oktober d. I. ab wegen Ablaufs der staatlichen Gewährsdauer zur Ein ziehung bestimmt worden. II. Tetanus-Sera mit den Kontrollnummern: 5.32 bis 616 einschließlich, geschrieben: „FUnfhundertzweiunddrcißig bis Sechshundcrtsechzehn einschließlich", aus den Höchster Farbwerken, ferner mit den Kontrollnummern 231 bis 272 einschließlich, geschrieben: „Zweihunderteinunddrcißig bis Zweihundertzweiundsiebzig einschließlich" sowie 274 bis 317 einschließlich, geschrieben: „Zweihundertoicrundsiebzig bis Drcihundertsiebzehn einschließlich", aus den Bchringmerkcn in Marburg, den Kontrollnummern 6 bis 9 einschließlich, ge schrieben: „Sechs bis Neun einschließlich", sowie 11 bis 32 einschließlich, geschrieben: „Elf bis Zweiunddreißig einschließlich" aus dem Sächsischen Serumwerk in Dresden und mit den Kontrollnummern 1 und 2, geschrieben: „Eins und Zwei" aus dem Serum laboratorium Nucte-Enoch in Hamburg sind wegen Ablaufs verstaatlichen Gewährsdauer vom 1. Oktober 1918 ab zur Einziehung bestimmt worden. Dresden, am 9. Oktober 1918. 1070 IV LI " Ministerium des Innern. 4663 2u 1/17. 5. Nach Rücknahme des Versteigerungsantrags wird das Verfahren zur Zwangsversteigerung der auf den Namen des Privatmanns Wilhelm Max Arthur Pönitz eingetragenen Grundstücke Blatt 181 und 185 des Grundbuchs für Porschdorf sowie der aus 26. Oktober 1918, vormittags 9 Nhr, anberaumte Verstcigerungstermin aufgehoben. Königl. Amtsgericht Schandau, am 14. Oktober 1918. Bekimntmachzmg. Wegen Reinigung der Geschäftsräume werden bei dem unterzeichneten Haupt zollamte Freitag, den 18., und Sonnabend, den 19. dss. Mts., nur dringliche Angelegenheiten erledigt. Schandau, am 15. Oktober 1918. Königliches Hauptzollamt. Das Verzeichnis der in der Stadt Schandau wohnhasten Personen, welche nach Maßgabe der nachstehend unter O abgedruckten Bestimmungen der 88 31 bis 43, 84 und 85 des Gerichtsvcrsassungsgesctzcs und des § 24 des Gesetzes, die Bestimmungen zur Ausführung des Gerlchtsversassungsgesctzcs enthaltend, vom 1. März 1879 zu dem Schöffen- und Geschworenenamtc berufen werden können (Urliste), ist ausgestellt und liegt vom 18. bis 25. Oktober d. I. während der üblichen Geschäftszeit an hiesiger Natsstelle zu jedermanns Einsicht aus. Vom Zeitpunkte der Auslegung an können gegen die Richtigkeit oder Voll ständigkeit der Liste schriftlich oder zu Protokoll Einsprachen erhoben werden. Schandau, am 15. Oktober 1918. Der Stadtrat. o Anlage A zu 88 1, 3. Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877. Z 31. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt; dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 32. Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind: 1. Personen, welche die Befähigung infolge strafgerichtlicher Verurteilung verloren haben; 2. Personen, gegen welche das Hauptoerfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann; 3. Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. Z 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1. Personen, welche zur Zeit der Ausstellung der Urliste das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 2. Personen, welche zur Zeit der Ausstellung der Urliste den Wohnsitz in der Gemeinde noch nicht zwei volle Jahre haben; 3. Personen, welche für sich oder ihre Familie Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln empfangen oder in den letzten drei Jahren, von Auf stellung der Urliste zurückgercchnet, empfangen haben; 4. Personen, welche wegen geistiger und körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind; 5. Dienstboten. 8 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1. Minister; 2. Mitglieder der Senate der freien Hansastiidte; 3. Neichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 4. Staatsbeamte, welche aus Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 5. richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; 6. gerichtliche und polizeiliche Vollstrcckungsbeamte; 7. Religionsdiener; 8. Volksschullehrer; 9. dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörendc Militärpersonen. Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungs beamte bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. 8 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden; 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste sür die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 -32 bis 35 Uber die Berufung zum Schöffenamte finden auch aus das Gcschworenenamt Anwendung. Gesetz, die Bestimmungen zur Ausführung des Gcrichtsverfassungsgcsetzes vom 27. Januar 1877 re. enthaltend, vom 1. März 1879. 8 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden: 1. die Abteilungsvorstände und Vortragenden Räte in den Ministerien; 2. der Präsident des Ländeskonsistoriums; 3. der Generaldirektor der Staatsbahnen; 4. die Kreis- und Amtshauptleute; . 5. die Vorstände der Sicherheitsbehördcn der Städte, welche von der Zuständigkeit der Amtshauptmannschast ausgenommen sind. KohlenkarLenausgabe betr. Die Ausgabe der neuen LsLÜ^KskrokIengnunrS- und erfolgt Donnerstag, den 17. ds. Mts., und zwar vormittags von 9—12 Uhr für die Häuser der Ortslistcn-(Haus-)Nr. 1 — 150 und nachmittags von 2—5 Uhr für die Häuser der Ortslisten-(Haus-) Nr. 151—264 im Wernerschen Grundstück, Bastelplatz. Schandau, am 16. Oktober 1918. Der Stadtrat. Lebensmittel betr. Don Donnerstag an sind bei den Gemüsehändlern liSlölrisn erhältlich. Der Preis sür pfundweise Abgabe beträgt 18 Pfg., bei Abnahme von Zentnern 17 Pfg. das Pfund. Die auf Liste eingezeichneten Mengen sind Freitag oder Sonnabend bestimmt abzuholen. Für die Zeit bis 3. November werden von Donnerstag, dem 17. d. M., ab gegen Abgabe des Kopses der Bezirkskartoffelkarte bei Wenzel Haase 14 Pfund aus graue und 10 Psund aus rote Karte abgegeben. Preise wie bisher. Schandau, den 16. Oktober 1918. Der Stadtrat. Volksküche. Markenausgabc: den 18. Oktober 1918: Häuser Nr. 1—150 vormittags 10—12 Uhr, „ „ 151-264 nachmittags 2— 4 „ im Wernerschen Grundstück. 6 Speisemarken 180 Pfg. Neu hinzutrctende Teilnehmer haben außerdem Abschnitt I der Nährmittelkarte abzugeben. Belieferung: Nr CS 82 83 64 65 66 am 21.10. 23. 10. 25. 10. 28. 10. 30.10. 2.11. Nr 7S 72 73 74 75 76 am 22.10. 24.10. 26.10. 29. 10. 1. 11. 4.11. von 1/2 12—'/i1 Uhr mittags. Schandau, den 16. Oktober 1918. Volksküche der Stadt Schandau, hsirvemeigermg. MOim AMMom. Gasthof „Lindenhof" in Schandau, Mittwoch, den 23. Oktober 1918, vorm. '^11 Uhr: 33 h. u. 510 w- Stämme, 49 h. n. 3185 w. Klötze, Kahlschläge, Abt. 2 u. 4, Durchforstung?- u. Dürr hölzer, Abt. 1-7, 10-12, 21—25, 29-31, 34, 38, 41—52, 55-58, 62, 64, 66, 77, 85, 86, 90, 91 u. 96. 550 sicht. Dcrbstangcu, 1620 ficht. Rcisstaugeu, Durchforstungen, Abt. 4, 6, 7, 26, 48, 56. Kgl. Forstreviervcrwaltung Hohnstein. Kgl. Forstrcntamt Schandau.