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KWMMM' NgM Bet Konkur» und Zn a >g»vergleich «lischt jeder Nachlaß anspruch. Im Falle höher» Gewalt - Störung de» Be triebe» d« Zeitung, der Lieferanten »der der Besörderung»- einrichtungen — hat d« Bezieher keine« Anspruch aus Lieferung ob« Nachlieferung der Zeitung «der aus Rück zahlung de» Bezugspreise». — Erfüllungsort und Gerichts- itond: Hohenstein-Ernstthal. nnü Anzeiger Hohenftein-Ernstthaler Zeitung, Nachrilyten und Steuejte Nachrichten Erscheint jeden Wochentag nachmittag». — Fernsprecher Nr. II und 28. - Postscheckkonto Leipzig 23464. — Bankkonten: Etadtbank (Konto 2314), Dresdner Bank Zweigniederlassung Hohenstein-Ernstthal, Commerz- und Privat-Bank Zweigstelle Hohenstein-Ernstthal. — Unverlangt eingesandte Beiträge werde« nicht zurückgeschickt. — Einsendungen ohne Namens nennung finden keine Ausnahme «eu-ralaazeig-r für Hohenstein-Ernstthal mit Hüttengrund, Oberlungwitz, Gersdorf. Hermsdorf. Bernsdorf, RüSdorf, Langenberg, Meinsdorf, Falken, Langenchursdorf, Reichen bach, Callenberg, Grumbach, Tirschheim, Kuhschnappel, St. Egidien, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, Erlbach, Pletha und Rnkdors. Dieses Blatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen de» StadttatS behörd licherseits bestimmt« Blatt. Außerdem veröffentlicht es die Bekanntmachungen des Amtsgerichts und deS Finanzamts Hohenstein-Ernstthal sowie der Behörden der umliegenden Ortschaften. Druck und Verlag von Dr. Alban Frisch. Nr. 299 Die 46 mm breite RIillimeterzeile koste» tm Anzeigenteil 8 Pia- dte 73 mm breite Millimetcrzeil« tm Tertteil S, Pia. Naiblabstassel L Dienstag, den 24. Dezember 1S3S I 8S.Fahrg. Wer wird nach Sem Gesetz Reichsbürger? Der Reichsminister des Innern hat eine als Beamte und als Tröger eines öffentlichen Amtes im Sinne des 8 4 der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz anzusehen sind. Die Ver ordnung bringt ferner für jüdische Beamte, die ohne Versorgung ausscheiden, und für gewisse Gruppen von jüdischen Trägern eines öffent lichen Amtes, wie z. B. die Notare, denen die Ge bühren selbst zufließen, die Möglichkeit, bei Wür digkeit und Bedürftigkeit Unterhallszuschüsse zu erhalten. Ebenso wird jüdischen Beamten ohne Versorgung und den genannten jüdischen No taren die Möglichkeit der Kündigung ihrer Wohnungen eröffnet, wie dies seinerzeit bei Durchführung des Berufsbeamtengesetzes ge schehen ist. Die Verordnung bestimmt schließlich, daß Juden leitend« Ärzte an öffentlichen Kran kenanstalten und Vertrauensärzte nicht sein kön- Sorgfalt und durch die hierfür geeigneten Stel len der obersten Reichs- und Parteiführung vor genommen werden. Der Reichsbürgerbrief »erd« die »««t- vollsteUrkunde sein, die die Nation zu ver geben habe und di« ein Deutscher in seinem Leben erwerben könne. Für alle Zukunft werde damit das Schicksal der Natton in die Hände der Träger guter deutscher Erbmasse und deutschen Geistes gelegt. Im großen deutschen Dom, von dessem mäch tigen blauen Gewölbe unzählige blitzende Stern« und Sternlein als leuchtende Weihnachtslichtlein funkeln, feiert das zur untrennbaren Gemein schaft zusammengeschmiedete deutsch« Volk f«in Weihnachten. Nicht materiell« Schätze sind auf seinem Gabentisch in verschwenderischer Fülle aufgebaut. Woher sollten sie denn kommen? Selbst Her- Nation wie für den einzelnen hervorragende Be deutung zukomme, könne sie nur mit größter „Deutschen Recht" eine ausführliche Betrachtung zum neuen Reichsbiirgergesetz. Er stellt dabei fest, daß die subjektive Voraussetzung des Reichsbürgerrechts, nämlich der Wille, dein deutschen Volke und Reiche zu dienen, grundsätz- lich bis zum Beweise des Gegenteils als vorlie gend angenommen werden könne. Das Reichs- bürgergesetz bezwecke keineswegs, die Ausübung der politischen Rechte aus einen kleinen Bruchteil des Volkes zu beschränken. Es sei aber Sinn »nd Aufgabe des Gesetzes, nicht wahllos jedem Angehörigen des Staatsverbandes mit der Erreichung eines bestimmten Alters die Staats- Lürgerrechte zufallen zu lassen» sondern sie ihm «ach Prüfung seiner Würdigkeit durch einen staatlichen Hoheitsakt, Lie Verleihung des Reichs- diirgerbriefes, zu erteilen. Das Reichsbürgerrenft werde demgemäß dem weitaus größten Teil aller Staatsangehörigen bei der Erreichung eines be stimmten Lebensalters verliehen werden. Nur Ungeeignete, der offenbare Staatsfeind, der Ver brecher usw. würden ausgeschieden. Während bisher der junge Deutsche nur das Alter von 20 Jahren erreicht zu haben brauchte, «m bereits als Reichstagswähler über Wohl und Wehe des Reiches mitbestimmen zu können, werde das Reichsbürgerrecht in Zukunft in «inem späteren Lebensalter verliehen werden, nachdem der junge Deutsche vorher Ge legenheit gehabt habe, sich im Ehrendienst am Volke (Wehrdienst, Arbeitsdienst), im Dienste der Partei, des Staates oder in beruflich.'r Tätigkeit zu bewähren. Staatsfeindliche Betä tigung oder der erkennbar gewordene Wille zu feindlicher Haltung gegenüber dem neuen Reich, Verletzung der staatsbürgerlichen Pflichten, wie z. V. Nichterfüllung der Wehrpflicht, werde den betreffenden Staatsangehörigen vom Reichsbür- gerrecht ausschließen. Der Staatssekretär betont ausdrücklich, daß die Reichsbürgerschast auch den in Deutschland lebenden artverwandten Volksgrup pen, wie Polen, Dänen usw. offen stehe. Die Eignung eines Angehörigen einer Minderheit zum Dienst am Deutschen Reiche liege dann vor, wenn er ohne Preisgabe seiner Volksgruppenzu- gehörigkeit in Treue zum Reich seine staatsbür gerlichen Pflichten, wie Wehrdienst usw. erfüllt. Dagegen müsse art- und blutsfremden Staats angehörigen, also den Juden, die Reichsbür gerschaft versagt bleiben. Der Reichsbürger sei der alleinige Träger der staatspolitischen Rechte nach Maßgabe der Gesetze. Nur er könne zum Reichstag wählen oder gewählt werden, sich an Volksabstimmungen beteiligen, Ehrenämter ausüben oder zum Berufs- oder Ehrenbeamten ernannt werden. Kein Jude könne daher in Zu kunft ein solches öffentliches Amt ausüben. Der Staatssekretär hält es für notwendig, daß der Begriff des öffentlichen Amtes eine gewisse Ausweitung erfährt. Man werde ihn dahin bestimmen können, daß, ohne Beam ter zu sein, auch derjenige ein öffentliches Amt bekleidet, der obrigkeitliche oder hoheitlich« Auf gaben erfüllt, beispielsweise wie Notare, Han delsrichter, Schöffen, Geschworene, Konkursver walter, Zrvangsverwalter usw. Dagegen werde man den Testamentsvollstrecker, den Vormund, den Pfleger, Rechtsanwalt und Arzt nicht als Zweit« Verordnung zum Neichsbürgeigesetz er-i nen und mit dem 31. März 1936 aus ihren Sieb lassen, di« klarstellt, welch« jüdischen Personen s lungen ausscheiden. Weihnachten Millionen und aber Millionen deutsche Men schen scharen sich heute um den festlich geschmück ten, in hellstem Lichlerglanz erstrahlenden Tan nenbaum und leiten mit der Übergabe der auf dem Gabentisch unter dem Weihnachtsbaum auf gebauten Geschenke die Festtage ein. Der vom römisch-katholischen „Osservator« Romano" als „protestantisch" verschrieene Tan nenbaum läßt in katholischen Familien, der al» „heidnisch" verschrieene in protestantischen, der als „heidnisch-protestantisch" verschriene in Fami lien anderer Konfessionszugehörigkeit als Weih nachtsbaum die Herzen höher schlagen und ist trotz Rom, Papst und »^Osservator« Romano" Freudenbereiter für jung und alt, groß und klein, männlich und weiblich. Für uns ist «r ja der Christbaum, womit doch gar deutlich g«- sagt ist, daß er als Symbol des Weihnachtsfesre» dem ganzen deutschen Volk gehört, das gerade in der Zeit des Friedensfestes sich stärker und aus drucksvoller als je zur großen verbindenden Ge meinschaft bekannt, das gerade in dieser Zeit mehr denn je den Versuch der Aufspaltung in konfessionelle Lager als Hintergrund für dunkle politische Eeschäftemacherei einzelner Konfessions- Exponenten als volkszersetzend ablehnt. So wenig es also mit dem „protestantischen" Tannenbaum etwas auf sich hat, so wenig hat es aber auch, und sogar noch weniger, mit de« „heidnischen" auf sich. Eigentlich müßte der Hei lige Vater seinen bis auf die Knochen blamierten Sohn „Osservator« Romano" mit den Ohren an das große Lehrbuch „Geschichte" ziehen und ihm bedeuten, daß auch das Prädikat römisch-katho lisch keinen Freibrief auf Fälschung gibt. Eine Sonderschau auf der deutschen Wsih- nachtsschau am Berliner Funkturm gibt in Wort und Bild, in Modellen und Urkunden darüber Auskunft, wie der „Osservatore Romano" Ge schichte „macht". „Mit Staunen erfährt man, daß der Tannenbaum erst Anno 1605 von Straß burg schüchtern nach Deutschland gekommen ist. Lange Zeit mußte er sein freundliches Licht unter den Scheffel stellen, ehe er bei uns wirklich hei misch wurde. So kam er 1800 nach Berlin, 1808 tauchte der Christbaum erst in Ostpreußen auf, 1820 in Hamburg und Weimar, 1825/30 in Trier und Wesel, 1830 in München und in der Pro vinz Preußen, in Mecklenburg und Pommern, 1840 in Dresden, 1864 in Schleswig-Holstein und erst 1870 in Württemberg. In Brandenburg hat es vordem sogar ein kurfürstliches Edikt ge geben, das das Anbrennen des Lichterbaumes verbot." Daß sich der Tannenbaum als lichterglänzen der Christbaum in so kurzer Zeit unausrottbar im ganzen deutschen Volke einbürgern konnte, ist doch der deutlichste Beweis dafür, daß Volkstum lebendiger sprudelt als die unsauberen „Quel len" übelwollender vatikanischer Schreiberseelen. Berlin, 23. Dezember »Träger eines öffentlichen Amtes in diesem Sinne Der Staatssekretär im Reichsinnenmini- ansehen können. Da der Verleihung des Reichs- fterium, Dr. Stuckart, verösfentlicht im bllrgerrechtes infolge ihrer M Retchsbürgerbries ist die wertvollste Urkunde, dte dte Ratton z« vergeben hat Zweite Verordnung zum Reichsbiirgergesetz MujahrsMe des Winlerhilfswertes Wenige Tage trennen uns noch »sn Le» Jahreswende 1935/38. Sin Jahr geht seinem Ende ent gegen, das ein Meilenstein wurde aus dem Weg« zur Gesundung unsere» Volkes. Das dritte Jahr des uatioualsozialistischen Ausbaues, ein Jahr, da« strahlende Höhepunkte brachte aus dem Marsch in di« Freiheit, das gekennzeichnet wurde durch den Einsatz jede» einzelnen, vornehmlich der Kampf gegen Hunger und Kälte, der Kamps »cs Winterhilfswerkes, beherrschte die letzten drei Monate. Als der Führer am S. Oktober in der Krolloper wiederum den Kampf zur Überwindung der letzten Schlacken des vergangenen Systems proklamierte, wußten wir, daß seine Worte wirkungslos blei ben mußten, wenn nicht ein ganzes Volk diese Worte zu seinem eigenen Programm machte und sie da mit Wirklichkeit werden ließ. Voll Stolz können wir feststellea, daß gerade bei uns in Sachsen die Bevölkerung die größten Opfer gebracht hat. Der Tag der Jahreswende rechtfertigt «inen Rückblick auf die Leistungen der vergangenen drei Monate. Jeder einzelne kann voll Stolz von sich behaupten, daß er diese Leistungen mit verwirklichen half, daß er zu all diesen Sammlungen, mit denen das WHW an die Öffentlichkeit trat, sein Scherf lein gab. Wir müssen uns aber auch darüber klar sein, daß das Ziel, das uns der Führer steckte, nur unter Anspannung aller Kräfte erreicht werden kann. Zuin Jahreswechsel tritt das Winterhilfswerk im Eau Sachsen mit einer neuen Sammlung an die Öffentlichkeit. Die Nrujahrsbitte ist in Form eines Preisausschreibens gehalten und soll mithelfen, am Beginn des neuen Jahres der sächsischen Bevölkerung die Notwendigkeit zum Einsatz für die Gemeinschaft vor Augen zu führen. Am 28. und 29. Dezember wird der Aufruf für die Neu jahrsbitte des WHW im Eau Sachsen in allen Haushaltungen verteilt werden. Alle Familienangehöri gen, Väter, Mütter, Kinder, werden gebeten, auf der Liste einen Betrag einzuzeichnen, den sie für das WHW spenden wollen. Gleichzeitig soll jeder den Betrag einzeichnen, der nach seiner Schätzung für die Sammlung im Gebiet des Gaues Sachsen eingehen wird. 58 wertvolle Preise winken denen als Gewinn, die dem tatsächlichen Ergebnis am nächsten kommen werden, u. a. zwei Photoapparate, eine Fahrt nach Helgoland, sechs Tage Aufenthalt iin Berghof Raupennest, fünf Fahrräder, ein Staub sauger, zwei Teppiche, ein« zweibettige Bettdecke, ein Tischleuchter. Sorgt alle dafür, daß die Neujahrsbitte des WHW des deutschen Volkes 1935 38 ein voller Er folg wird. Beteiligt Euch an der Sammlung und gebt damit unseren ärmsten Volksgenossen den Be weis. daß Ihr bereit seid, ihr Schicksal zu dem Eurigen zu machen. WS Iakveswmüo, Vmyakrslpcnüc- gib auch bu!